Hey molecular
moin!
Danke für den Link zu deinem thread. Hier ist
mein eigener, im dt. Spekulations-Forum... sind aber bisher noch keine Antworten gekommen
Um es gleich zu sagen: du bist mir um Längen vorraus. Um genau zu sein, ich vesteht tatsächlich weniger als die Hälfte von dem was du macht... hängt wahrscheinlich damit zusammen dass btc meine erste richtige Erfahrung mit börsenähnlichen Geschäften sind, und meine EkSt-Erklärung bisher immer recht schlicht ausfiel.
Ist bei mir ähnlich, bloss dass ich 'nen Steuerberater habe mit dem ich jetzt schon 3 mal über Bitcoin gequatscht hab.
Wenn du erlaubst, ein, zwei Fragen:
gerne:
allerdings: ich bin kein Steuerberater, also bitte alles was ich sage mit Vorsicht geniessen und am besten selber einen Konsultieren.Wenn ich es richtig verstanden habe sollen btc Spekulationsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sein. Beinhaltet das den zwischenzeitigen Ver- und Rückkauf von btc, oder nicht?
Gehen wir mal davon aus, die Veräusserung von BTC nach einem Jahr "Haltedauer" sei steuerfrei. (Ob das so ist glaube ich dann, wenn das mal ein Gericht so bestätigt hat).
Wenn du zwischendurch den Bitcoin einmal verkaufst und gleich wieder kaufst (z.B. wegen trading), dann ist natürlich die "Haltedauer" wieder resetted. Sagen wir du kaufst 2 BTC im Februar 2011 für je €1. Dann verkaufst du einen davon im November 2012 für €3. Dann hast du €2 gewinn gemacht (haltedauer: 9 monate, einkaufspreis: 1€, verkaufspreis: 3€, gewinn = 1 * (3€ - 1€), zu versteuern als Einkommen aus privatem Veräußerungsgeschäft (wenn ich mich nicht täusche)).
Sagen wir du kaufst diesen bitcoin direkt dannach gleich wieder für €2.50. Kaufen hat erstmal keine steuerliche Auswirkung, nur Veräussern. Du hast nun im Depot: 1 BTC gekauft Februar 2011 für 1€ und 1 BTC gekauft November 2011 für €2.5.
Wenn du nun im Juni 2012 wieder einen deiner 2 BTC verkaufst macht es natürlich einen großen Unterschied,
welchen du verkaufst... bei veräußerung des im Februar gekauften fällt wohl keine Steuer an, bei dem im November gekauften schon. Wenn du LIFO-Buchhaltung machst (Last in, first out), verkaufst du den November-coin. Bei FIFO den alten vom Februar.
Was besser ist hängt vom Einzelfall und dummerweise auch noch von der Zukunft ab. Man kann das Verfahren zwischendurch natürlich nicht einfach wechseln.
Du beschreibst den Download der mtgox Datenbank. Das sind nur deine eigenen trades, richtig? In dem Fall sind die also nicht öffentlich zugänglich, sondern nur aus deinem eigenen Account zugänglich (ich bin selber nicht auf mtgox, sondern bitstamp, aber ich nehme mal an es ist im wesentlichen gleich). Vielleicht verstehe ich nicht wirklich wie das FA arbeitet, aber was für eine Aussagekraft hat so eine selbst zusammengestellte Tabelle für die? Sie können auf die von mir getätigten trades nicht zugreifen (weil sie meinen Account nicht haben), und die Tabelle die ich mit einreiche kann ohne weiteres von mir geändert werden.
Du unterschätzt das FA ;-). Grundsätzlich ist es mal so, daß die davon ausgehen müssen, daß du sie nicht anlügst. Wenn sie natürlich den Verdacht bekommen (bei einer Prüfung zum Beispiel), daß du Steuer hinterziehst, dann können sie ja ein verfahren einleiten und ermitteln. mtGox sagt sie geben die Daten raus bei richterlichem Beschluss. Wenn du dann manipuliert hast... gut Nacht!
Ich treffe Ende des Jahres meinen/den Steuerberater meiner Mutter, und frag ihn auch mal um Rat. Ich befürchte, der wird nur sehr begrenzt die btc Aspekte verstehen, aber vielleicht lassen sich ja einige Dinge aus dem Börsenhandel etc. anwenden.
Sein größtes Problem wird mit Sicherheit die Einordnung von BTC sein. Wenn er weiss um was es sich handelt kann er Dir sicher helfen den Kram zu verbuchhalten. Am besten bringst du ihm die Antworten von Koschitz mit, oder wie der heisst (hier zu finden:
http://www.frank-schaeffler.de/tag/bitcoin/)
Ich hoffe meine Ausführungen helfen Dir.
Mich würden natürlich auch ggf. existierende andere Meinungen hierzu interessiern.