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Topic: Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es? (Read 15897 times)

hero member
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Ich habe mir nur den Ausgangspost durchgelesen - aber sobald die Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten werden handelt es sich bei dem Verkauf nicht mehr um ein privates Veräußerungsgeschäft.
Entscheidend ist hier, ob die Bitcoins in den Büchern der Gesellschaft auftauchen.
Falls ja werden die Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten und somit hat das FA Recht.

Im Zweifel aber immer sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen um alle Fristen zu wahren.
Der Widerspruch kann zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden.
hero member
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Ich habe mir nur den Ausgangspost durchgelesen - aber sobald die Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten werden handelt es sich bei dem Verkauf nicht mehr um ein privates Veräußerungsgeschäft.
Entscheidend ist hier, ob die Bitcoins in den Büchern der Gesellschaft auftauchen.
Falls ja werden die Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten und somit hat das FA Recht.

Im Zweifel aber immer Sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen um alle Fristen zu wahren.
Der Widerspruch kann zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden.
legendary
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Deshalb die grösseren Verwerfungen. Einen Prozess wegen Peanuts oder ohne grössere Auswirkungen bei der breiten Masse kann man schon mal verlieren. Urteile die eine massive Änderung erzwungen hätten wurden noch nie von den höheren Instanzen gefällt.
legendary
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hm, also deine Meinung deckt sich aber nicht so ganz mit der Anzahl an Fällen wo das Finanzamt verliert. Wobei man hier wohl auch wieder berücksichtigen muss, das die Menschen in eher zweifelhaften Fällen nicht klagen, sondern nur die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gewinnen ausgefochten werden.

Aber es stimmt auch, wir bewegen uns immer mehr auf eine Verstrickung der Unabhängigkeit der 3 Säulen zu. Richter wird man nur noch, wenn man die richtige Seilschaft hat und die muss gerade auch an der Macht sein. Damit ist Judikative und Executive schon mal viel zu dicht beisammen. Und Abgeordneter auf der Liste wird auch wieder nur der, welcher mit den Parteibossen klar kommt, die eben in der Executive sitzen. Damit ist auch die Legislative startk mit Strohmännern besetzt.

Und leider sind Neuanfänge nicht möglich, wenn man so naiv rangeht wie die Piraten. Da braucht es ein bischen mehr Hirn das Ruder endlich rumzureisen
legendary
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Ich verleih Kollegen auf der Arbeit öfter mal Geld, bis jetzt ist da noch niemand auf die Idee gekommen mich als Bank zu bezeichnen. Ich denke nicht das man das so pauschal sehen kann, sondern die höhe der Beträge beachten muss.
Und die Regelmässigkeit.

Aber man sieht schön, dass man hier nicht weiterkommt. Es gibt hier (wie so oft) einfach keine ordentlichen Gesetze (also Gesetze, die nicht schwammig formuliert sind und jegliche Willkür ausschliessen).
Ja da stimm ich zu, das ist so ein Problem hier, viele viele Gesetze und Paragraphen aber nichts ist 100 %.

Und selbst wenn das Gesetz eindeutig forumliert ist, sind Recht haben und Recht bekommen zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Die Gerichte stehen auf den Seiten der Finanzbehörden und werden niemals ein Urteile verfassen, welche zu grösseren Verwerfungen oder massiver politischer Kritik führen würden.
sr. member
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Ich verleih Kollegen auf der Arbeit öfter mal Geld, bis jetzt ist da noch niemand auf die Idee gekommen mich als Bank zu bezeichnen. Ich denke nicht das man das so pauschal sehen kann, sondern die höhe der Beträge beachten muss.

Und die Regelmässigkeit.

Aber man sieht schön, dass man hier nicht weiterkommt. Es gibt hier (wie so oft) einfach keine ordentlichen Gesetze (also Gesetze, die nicht schwammig formuliert sind und jegliche Willkür ausschliessen).


Ja da stimm ich zu, das ist so ein Problem hier, viele viele Gesetze und Paragraphen aber nichts ist 100 %.
P M
newbie
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hallo, ich weiss nicht ob es schon geantwortet wurde. habe nicht jeden post gelesen aber zur frage: (versuche es in meinen Worten zu erklären, bin kein Steuerberater aber selbstständiger Kleinunternehmer)

zuerst die Frage, wurde aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit mehrere male im Jahr mehr als z.B. 2000 Euro eingenommen?
Oder jeden Monat sehr knapp an den 1400 gekratzt?

denn es zählt nicht nur das Jahreseinkommen. das ist recht tricky.
Denn 17500 geteilt durch 12 sind ja ca 1400 euro monatlich. sind die monatlichen Einkünfte aber wesentlich mehr wie z.b. 2000-3000 oder gar 5000 Euro (12 mal 1600 monatlich reichen dabei auch schon) wird die Kleinunternehmer nicht mehr angewendet bzw aufgehoben. das recht nimmt sich das Finanzamt denn bei 2-3 tausend Euro monatlich wären es jährlich mehr als die 17500. Das Finanzamt geht ja davon aus dass die Einkünfte im nächsten Jahr steigen (das ist ja Wirtschaft).

Wenn ich Aufträge von 3500 euro habe z.B. dann teile ich diese in 3 Recĥnungen, auf 3 Monate auf um dieses Problem zu vermeiden.

hoffe das konnte helfen. bei angaben von sowas immer einen Steuerberater fragen hilft.
gruß
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Wie sieht es eigentlich mit Verlustgeschäften aus ?
Also nehmen wir mal an, ich habe Bitcoins im November 2013 gekauft und April 2014 wieder verkauft.
Bekomme ich dann Steuern vom Finanzamt zurück ?
es gelten die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte.
Ich denke das heißt dann, dass du Verluste nur mit Einnahmen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen darfst. ... Wieviele Jahre Vor- und Rücktrag weiß ich grad nicht mehr.
sr. member
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Wie sieht es eigentlich mit Verlustgeschäften aus ?
Also nehmen wir mal an, ich habe Bitcoins im November 2013 gekauft und April 2014 wieder verkauft.
Bekomme ich dann Steuern vom Finanzamt zurück ?
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Meine Interpretation wäre, dass du 1 BTC dann 1 Jahr gehalten hast ...
Die Interpretation halte ich für sehr gewagt.
Ich interpretiere §23 EStG da etwas anders,
nämlich so, daß sich bei Veräußerungsgeschäften von "anderen Wirtschaftsgütern" (also Bitcoins), aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte (hier: die Zinsen durchs verleihen) erzielt werden, die Mindest-Haltedauer von einem auf 10 Jahre erhöht.

Aber zum Glück bin ich kein Steuerberater.  Wink
Naja, wenn es Geldverleihen ist und das Finanzamt dann plötzlich meint Bitcoin sind doch Geld, dann hast du sicher ein größeres Problem.
Für Geldverleihen braucht man in den meisten Ländern eine Banklizenz.
Wenn es nicht Geld verleihen ist, könnte man es vllt. als vermieten ansehen. Veräußerung ist es ja nicht, weil du die BTC wieder bekommst und Halten ist es auch nicht, weil du damit ja etwas machst.

Ich verleih Kollegen auf der Arbeit öfter mal Geld, bis jetzt ist da noch niemand auf die Idee gekommen mich als Bank zu bezeichnen. Ich denke nicht das man das so pauschal sehen kann, sondern die höhe der Beträge beachten muss.

Ein reines Verleihen deines eigenen Vermögens unterliegt keinerlei Beschränkungen solange du damit kein Einkommen erzielst und dir für die Rückzahlung keine Sicherheiten geben lässt. Dann kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Die Summe ist dabei unerheblich. Aber sobald du mehr Geld zurück haben willst als du rausgibst, dir Sicherheiten hinterlegen lässt, es nicht mehr dein eigenes Geld ist(sondern nur dir anvertrautes Geld) kommen rechtliche Aspekte ins Spiel. Welche das dann jeweils sind, ist von den Umständen abhängig. Primär ging es bei diesen Gesetzen darum, das sich der "Schwache" in diesem Geschäftsvorgang gegen den "Starken" wehren kann. Schwach und Stark ist halt situationsabhängig. Wenn ich Vorkasse leiste für Waren bin ich der Schwache und der Lieferant der Starke, bei Rechnung wäre es genau umgedreht. Es bezieht sich also drauf, Wer die besseren Missbrauchsmöglichkeiten hat.

Leider sind die meisten dieser Gesetze heute so aus dem Ruder gelaufen, das man sich oft fragt, wieso alles so kompliziert sein muss. Aber es traut sich wohl auch keiner hier mal die Sense richtig anzusetzen und Klar Schiff zu machen. In 100 Jahren sind wir alle Spezialisten, den Spezialist wird man wenn man immer mehr von immer weniger weis, bis man Alles von Nichts weis. Und wir brauchen für jede Kleinigkeit einen Menschen der genau diesen Bereich kennt.
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Ich verleih Kollegen auf der Arbeit öfter mal Geld, bis jetzt ist da noch niemand auf die Idee gekommen mich als Bank zu bezeichnen. Ich denke nicht das man das so pauschal sehen kann, sondern die höhe der Beträge beachten muss.

Und die Regelmässigkeit.

Aber man sieht schön, dass man hier nicht weiterkommt. Es gibt hier (wie so oft) einfach keine ordentlichen Gesetze (also Gesetze, die nicht schwammig formuliert sind und jegliche Willkür ausschliessen).
copper member
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No I dont escrow anymore.
Meine Interpretation wäre, dass du 1 BTC dann 1 Jahr gehalten hast ...
Die Interpretation halte ich für sehr gewagt.
Ich interpretiere §23 EStG da etwas anders,
nämlich so, daß sich bei Veräußerungsgeschäften von "anderen Wirtschaftsgütern" (also Bitcoins), aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte (hier: die Zinsen durchs verleihen) erzielt werden, die Mindest-Haltedauer von einem auf 10 Jahre erhöht.

Aber zum Glück bin ich kein Steuerberater.  Wink
Naja, wenn es Geldverleihen ist und das Finanzamt dann plötzlich meint Bitcoin sind doch Geld, dann hast du sicher ein größeres Problem.
Für Geldverleihen braucht man in den meisten Ländern eine Banklizenz.
Wenn es nicht Geld verleihen ist, könnte man es vllt. als vermieten ansehen. Veräußerung ist es ja nicht, weil du die BTC wieder bekommst und Halten ist es auch nicht, weil du damit ja etwas machst.

Ich verleih Kollegen auf der Arbeit öfter mal Geld, bis jetzt ist da noch niemand auf die Idee gekommen mich als Bank zu bezeichnen. Ich denke nicht das man das so pauschal sehen kann, sondern die höhe der Beträge beachten muss.
hero member
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Meine Interpretation wäre, dass du 1 BTC dann 1 Jahr gehalten hast ...
Die Interpretation halte ich für sehr gewagt.
Ich interpretiere §23 EStG da etwas anders,
nämlich so, daß sich bei Veräußerungsgeschäften von "anderen Wirtschaftsgütern" (also Bitcoins), aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte (hier: die Zinsen durchs verleihen) erzielt werden, die Mindest-Haltedauer von einem auf 10 Jahre erhöht.

Aber zum Glück bin ich kein Steuerberater.  Wink
Naja, wenn es Geldverleihen ist und das Finanzamt dann plötzlich meint Bitcoin sind doch Geld, dann hast du sicher ein größeres Problem.
Für Geldverleihen braucht man in den meisten Ländern eine Banklizenz.
Wenn es nicht Geld verleihen ist, könnte man es vllt. als vermieten ansehen. Veräußerung ist es ja nicht, weil du die BTC wieder bekommst und Halten ist es auch nicht, weil du damit ja etwas machst.
sr. member
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ok danke für eure ansichten.
ich sehe das wie Sukrim.

offiziell gibt es da ja noch nix wo man das nachlesen könnte oder ?
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Meine Interpretation wäre, dass du 1 BTC dann 1 Jahr gehalten hast ...
Die Interpretation halte ich für sehr gewagt.
Ich interpretiere §23 EStG da etwas anders,
nämlich so, daß sich bei Veräußerungsgeschäften von "anderen Wirtschaftsgütern" (also Bitcoins), aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte (hier: die Zinsen durchs verleihen) erzielt werden, die Mindest-Haltedauer von einem auf 10 Jahre erhöht.

Aber zum Glück bin ich kein Steuerberater.  Wink
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ne meine das so wenn ich jetzt z.b. 1 btc über 365 tage verleihe, wie sich das verhällt

Dann hast Du nach 365 Tagen ein paar Satoshi an Zinseinnahmen, die unter der Freibetragsgrenze liegen.

Oder, was sehr viel wahrscheinlicher ist, Du stellst nach 365 Tagen fest, dass Du nun 1 BTC weniger besitzt.  Wink
Kommt stark drauf an, wo du verleihst und was du mit "ein paar Satoshi" meinst.

Meine Interpretation wäre, dass du 1 BTC dann 1 Jahr gehalten hast und du ihn damit steuerfrei verkaufen kannst, die Zinsen musst du dann noch ein weiteres Jahr halten um steuerfrei zu sein. Ob man darauf KeSt abführen muss? Frag am Besten einen Steuerberater.
legendary
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ne meine das so wenn ich jetzt z.b. 1 btc über 365 tage verleihe, wie sich das verhällt

Dann hast Du nach 365 Tagen ein paar Satoshi an Zinseinnahmen, die unter der Freibetragsgrenze liegen.

Oder, was sehr viel wahrscheinlicher ist, Du stellst nach 365 Tagen fest, dass Du nun 1 BTC weniger besitzt.  Wink
sr. member
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Mit dem Verleihen ist das in etwa genauso,
rechne auch da mal durch, wie hoch Deine Gewinne (sprich: die Zinsen) ausfallen.
Wenn das auch nur so ein paar Euro sind, interessiert sich dafür kein Mensch.

ne meine das so wenn ich jetzt z.b. 1 btc über 365 tage verleihe, wie sich das verhällt
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Mit dem Verleihen ist das in etwa genauso,
rechne auch da mal durch, wie hoch Deine Gewinne (sprich: die Zinsen) ausfallen.
Wenn das auch nur so ein paar Euro sind, interessiert sich dafür kein Mensch.
sr. member
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alles klar, danke.
wenn ich gegen rechne mache ich gerade so ein paar euro plus.

und wie ist das mit dem verleihen darüber konnte ich noch nix finden?

kennt sich damit schon jemande aus oder meinungen.
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