Ich habe lange gegrübelt, ob ich auch etwas schreiben soll. Am Ende hast du 5x Feedback und 8 unterschiedliche Antworten
Ich bin bei meinen Vorrednern und hab nur positive Erfahrungen mit unserem Finanzamt gemacht, Fragen hilft und waren immer sehr auskunftsfreudig. Gerade wenn ich offen gesagt habe, dass ich einen konkreten Fall nicht verstehe und sie mir vielleicht das in anderen Worten erklären könnten
Ich bin weder Finanzexperte, noch Finanzberater. Ich kommentiere nur auf Basis meiner Erfahrung aus der abgeschlossenen EKS 2013. EKS 2014 erstelle ich gerade und weiß daher nicht, wie im Zweifel das Finanzamt aktuell entscheidet, unabhängig von diversen Texten die man im Netz findet. Russisches Roulett für Anfänger möchte ich meinen
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Ich kann Chefin in vielen Punkten nur zustimmen, da sie mit meinen Informationen übereinstimmen.
Es liest sich wirklich so, als würden viele Themen vermischt und wäre ich Finanzamtsangestellter würde ich natürlich in einer Grauzone immer für meinen Arbeitgeber deine Angaben auslegen... so doof es klingt aber die Hand die einen füttert beißt man nicht.
Aber konkreter zu deinem Fall nochmal:
1> Beim Kauf von Bitcoins passiert erstmal nichts, brauchst du steuerlich auch gar nicht zu benennen. Ist so als würdest du paar Euros in Dollars tauschen.
2> Bitcoins zu verkaufen ist ein privates Veräußerungsgeschäft und demnach zu versteuern. Dem Finanzamt ist dann erstmal egal woher die Coins stammen
>> Wenn jetzt 1 und 2 zusammen trifft, dann kannst du beide Positionen gegeneinander rechnen um Gewinn oder Verlust zu ermitteln und anzugeben
Gleiche Konstellationen hast du auch bei Altcoins. Sobald du wieder in eine Währung tauscht die in deiner Tradekette bereits vorhanden war, musst du du die Gewinne zum aktuellen Kurs in Euro realisieren.
Sprich im Arbitrage Fall: Von EUR >> BTC >> DOGE >> BTC fallen Steuern an, sobald du von Doge wieder nach BTC wechselst und dann musst du die Differenz zwischen Kauf und Verkauf DOGE angeben. Wenn du dann auch BTC nochmal nach EUR verkaufst, ebenfalls. Es wird schlimmer je mehr Coins in einer Kette Tauschkette vorkommen.
Ich gebe zum Beispiel als Hinweis fürs Finanzamt immer mit an, welchen Währungsrechner ich genutzt habe und welche Wechselstube meine BTC/EUR Berechnungsbasis ist.
Ich persönlich halte es immer so, dass ich wirklich alles angebe, auch wenn ich es nicht muss. Einfach um nichts zu vergessen. Gerade bei der GuV Aufstellung muss man aufpassen, dass man nicht doppelte ANgaben macht. Dass kommt als Bumerang zurück. Damit meine ich in einer EKS Erklärung gekaufte BTC anzugeben, gegen andere Gewinne Gegenzurechnen und dann in der nächsten EKS Erklärung als "gehalten" auszuweisen.
Bin mal gespannt, was sie bei mir sagen, ich reiche dieses Mal über 250 Belege für meine Transaktionen ein
Wieso dein Gewerbe dort reinspielen soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Zumal du schreibst, Kleinunternehmerregelung zu nutzen und im aktuellen (50.000) bzw. vorhergehenden Jahr (17.500) unter den Grenze geblieben bist. Dann bleibst du ja Kleinunternehmer und musst keine UST abführen/anmelden bzw. darfst dann natürlich auch die 19% nicht auf deine Rechnungen draufschlagen. Ist das vielleicht passiert? Rechnungen, wo du Kunden noch die MwSt. ausgewiesen hast? Dann würde ich verstehen, dass sie dir normales gewerbliches Handeln unterstellen. Oder hast du Firmenhardware ohne sie umzubuchen privat veräußert? Sprich wenn du Firmenhardware für private Zwecke dem Gewerbe entnimmst musst du es in der EÜR als Verkauf vermerken und bei dir privat als Kauf. So als würdest du an dritte verkaufen.
Weiterhin musst du aufpassen, wo und wie du Sachen kaufst und damit buchst. Wenn du auch nur den Anschein erwecken könntest gerade im gewerblichen Kontext unterwegs zu sein (z.B. Kauf eines Miners zu vergünstigen Reseller Konditionen) musst du das dem Gewerbe zuschlagen. Auch hier aufpassen, die MwSt. darfst du auch wieder nicht abziehen da du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist. Im Grunde bist du wie eine Privatperson in dieser Hinsicht. Brutto = Netto beim Kleinunternehmer.
Hast du noch andere Geschäfte getätigt im letzten Jahr die vielleicht die Annahme des Finanzamtes stützen könnten, dass deine privaten Angaben eigentlich gewerblich zuzuordnen sind und dann die Grenzen überschritten werden?
Haben sie schon eine UST Voranmeldung für 2014+2015 verlangt? Da sind sie normal fix dabei
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Das war jetzt der Senf der mir bekannt ist, gibt sicher noch andere Haken zu beachten...vielleicht auch was, dass dieses Jahr auf mich zukommt
mal sehen...
Was ich zumindest in meiner Region sehr schade finde ist, dass es kein Steuerbüro gibt, dass sich mit dem Thema Bitcoin beschäftigen will. Bekomme immer nur fadenscheinige (so interpretiere ich das) oder gar keine Antworten
naja beiße ich mich so durch und lerne noch was dabei