Das es dieses Konstrukt noch immer gibt ist eigentlich die größte Verwunderung, haben sie die Treuhand Gelder jetzt auch schon erhalten? Weiß da wer mehr? Normal müssten ja sonst beide Firmen pleite sein, Gewinn und Einkommen ist ja bei beidem so gut wie unmöglich 🤔.
Nachdem Savedroid vor dem Oberlandesgericht in Köln gewonnen hat, war beschlossen das Kryptowährungen im Wert von ca. 35 Millionen € (damals) zurückgegeben werden müssen. Also das war im Jahr 2020. Ich kann mir gut vorstellen, das sie gewisse Rechnungen "in der letzten Zeit" aus dem ICO Einnahmen ausgeglichen haben. Habe einen Bericht gefunden, 2 Monate jung:
EQS-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück28.10.2022 / 18:52 CET/CEST
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück
Frankfurt am Main, 28. Oktober 2022 - Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des ehemaligen ICO-Treuhänders der savedroid AG gegen das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Wallet-Herausgabeverfahren zurückgewiesen. Damit ist das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG endgültig rechtskräftig und vollstreckbar. Auf dieser Basis wird die savedroid AG nun kurzfristig alle rechtlich zulässigen Mittel mit maximaler Härte nutzen, um das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln
zur Herausgabe der zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 15,8 Mio. Euro zu vollstrecken.Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen an den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.
Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499