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Topic: Neulich beim Zoll - Weiterleitung zur Bundesnetzagentur (Read 7361 times)

legendary
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Ist zwar ein bischen offtopic, aber nur um mal einen Eindruck zu geben, wie der Zoll arbeitet.

In meiner Firma arbeiten wir mit einem serbischen Lohnfertiger zusammen. Wenn wir dem Maschinen schicken werden die fotografiert. Wenn die dann zu uns hochkommen zur Reparatur, wird das Foto verglichen. Dabei wurde schon 2x gemeckert, weil Dinge anders waren. Ebenso wird dann beim zurück schicken wieder ein Foto gemacht und verglichen. Dadurch hatten wir nun ein wenig Ärger, weil wir eine andere Maschine hingeschickt haben(der Rückläufer war irreparabel). Die Maschine ist neuer, soviel durften wir uns schon anhören und daher mehr Wert, höhere Einfuhrkosten.

Vom Modell her war es aber eine identische Maschine. Das Datum der Inbetriebnahme ist nicht vermerkt, jedoch steht auf einem Motor eine Jahreszahl auf dem Typenschild.

Der Zoll ist also keinesfalls jemand der einfach so durchwinkt und ansonsten keinen Schimmer hat. Und ich rede gerade vom serbischen Zoll. Da kann man sich ausmalen, wieviel mehr Technik und Knowhow dann der deutsche Zoll hat. Die ersten Miner könnten vieleicht noch als Ersatzteil durchgehen, aber sobald auch nur einer als Miner erkennbar war, weis der Zoll bundesweit wie die aussehen und heisen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, das die nicht über entsprechende Datenbanken verfügen, wo sie das nachschlagen können. Den die Serben haben das schon und sind noch nichtmal in der EU, weil sie einfach zu rückständig sind momentan.

Man sollte sich also genau überlegen, was man sagt. Und dann dabei bleiben. Den die wissen mehr als man gemeinhin annimmt. Vorallem wenn man sich den Zoll nur als Haufen verblödeter Beamten vorstellt, dann muss das ja wohl zu falschen Vorgehensweisen führen. Nehmt sie einfach auch mal ernst, dann nehmen die Euch ernst. Dann bekommt man auch mal Ausnahmegenehmigungen um den Betrieb aufnehmen zu können und reicht dann Unterlagen nach. Sowas geht nämlich auch.
member
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hi jungs...
hat es jemand schon mal ausprobiert mit seinem zulieferer abzusprechen, ob er den oder die miner als ersatzteile verschicken könnte?
weil soweit ich weiß sind kleingeräte die gewerblich verwendet weden außer tragbare geräte wie messwerkzeig, radios, ect. von der versteuerung befreit!
schon wer erfahrung damit??

gruß
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Hat alles geklappt bei mir. CE-Zeichen war drauf und eine Konformitätserklärung war dabei. Als externe Recheneinheit deklariert, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bezahlt und fertig wars. Rechnung hatte ich mitgebracht.

War bei Dir der Herstellername auf dem Netzteil? Hatte die Konformitätserklärung ein Datum?
Das waren bei mir die letzten Rückweisungsgründe...
newbie
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Hat alles geklappt bei mir. CE-Zeichen war drauf und eine Konformitätserklärung war dabei. Als externe Recheneinheit deklariert, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bezahlt und fertig wars. Rechnung hatte ich mitgebracht.
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Die letzte Sendung ging nun im Wesentlichen zurück, weil auf dem Netzteil nicht der Name des Herstellers aufgedruckt war bzw. die Konformitätserklärung kein Datum enthielt. CE Zeichen war drauf...
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Also ich hatte keine Probs beim Zoll mit meinen Jalas, allerdings ist da ein CE Zeichen drauf, ...

So bei mir. CE-Zeichen drauf und eine entsprechende Erklärung gabs auch dazu.
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Eigentlich war ich bisher nicht frech, ich fand mich angesichts der Probleme sogar außerordentlich höflich.

Nach der Absage vor 2 Tagen die mir lediglich mit einem Paragraphen begründet habe, habe ich dann allerdings schon gemeint, dass besagter ProdSG §7 Abs.3 meiner Meinung nach Interpretationsspielraum bereithält.

Das ist nicht nur frech, das ist eine bodenlose Unverschämtheit. Sowas wie Widerrede macht sich bei einem Amt bei dem Du als Bittsteller auftreten musst ganz ganz schlecht. Vermutlich bist Du bei dem Sachbearbeiter jetzt erst mal unten durch. Das Spiel kommt mir irgendwie bekannt vor.  Wink
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War ja klar:

Your order has been shipped!

Natürlich noch mit der falschen Adresse...

Jepp, das war ungefähr so sicher wie das Amen in der Kirche. - Geht mirauch immer so.  Wink
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War ja klar:

Your order has been shipped!

Natürlich noch mit der falschen Adresse...
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Gibt es nicht auch Dienstleister, die einem die Zollabfertigung abnehmen? Gibt es da Empfehlungen? Mit was für Kosten muss ich da rechnen (Kosten für die Dienstleistung, dass Einfuhrumsatzsteuer usw. anfallen ist klar).

FedEx macht sowas zB, die sind auch natürlich teurer und gehobenere Klasse (besser gekleidetes Auftreten) und kein 0815 DHL Dienst.
Ob sie gewisse "connection" zum Zoll haben oder auch nur zustellen können, wenn alles 100% Korrekt ist weiß ich nicht.
Hatte damals mir die casascius coins von Amerika per deren Service zustellen lassen, und gab auch keine Probleme, muss aber nix heissen.
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Was Du suchst ist ein sg. Zollagent / Agentur.

Allerdings ist es eigentlich üblich, dass

a) die Agentur vom Versender beauftragt wird.

b.) Agenturen hier in DE i.d.R. auf die Ausfuhr spezialisiert sind.

Allerdings bietet afaik auch UPS einen Zollservice an, muss aber vom Absender beauftragt werden und alle Papiere müssen vollständig sein.

legendary
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Eigentlich war ich bisher nicht frech, ich fand mich angesichts der Probleme sogar außerordentlich höflich.

Nach der Absage vor 2 Tagen die mir lediglich mit einem Paragraphen begründet habe, habe ich dann allerdings schon gemeint, dass besagter ProdSG §7 Abs.3 meiner Meinung nach Interpretationsspielraum bereithält.

Etwas doof ist aktuell, dass ich weitere 8 BFL Miner auf "Fullfilled" habe, diese also bald losgesandt werden. Ich versuche gerade die Lieferadresse noch ändern zu lassen, damit ein anderes Zollamt zuständig ist.

Gibt es nicht auch Dienstleister, die einem die Zollabfertigung abnehmen? Gibt es da Empfehlungen? Mit was für Kosten muss ich da rechnen (Kosten für die Dienstleistung, dass Einfuhrumsatzsteuer usw. anfallen ist klar).
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Vertrau in Gott
Die Geschichte geht weiter....

Ich erhielt vor ca. 2 Wochen erneut einen Miner, diesmal direkt von BFL. Natürlich hing auch dieser beim Zoll und ich bat die dortigen Mitarbeiter das Paket zu öffnen und zu prüfen, damit ich mir den Weg sparen kann, falls wieder etwas zu beanstanden ist. Natürlich gab es etwas...
Angeblich sei das CE Kennzeichen nicht richtlinienkonform nach ProdSG §7/EMVG §8 und §9. Also habe ich mich an BFL gewandt und erhielt tatsächlich ein Schreiben mit Konformitätserklärung für dieses Gerät. Frohen Mutes sandte ich es zum Zoll in der Hoffnung, dass dieses Drama doch noch ein positives Ende nimmt. Pustekuchen, dieses Schreiben lag dem Zoll wohl ohnehin vor, es lag dem Paket bei.

ProdSG §7 Abs.3 besagt folgendes:
(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.

Ein einfacher Aufkleber scheint also nicht unbedingt auszureichen...

Du wirst es dir vermutlich mit dem Zoll Beamten verscherzt haben.  War es  der gleiche wie beim letzten Problem? warst du frech oder so?

Bei mir  am Zoll kommen die BFL Produkte mittlerweile alle durch. (Seitdem BFL die deutsche Anleitung mit reinlegt)

Schau doch mal ob du es wo anders hinschicken kannst, damit eine andere Zoll Stelle zuständig ist
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Ich schrieb es schon ein paar mal und muss es einfach nochmal schreiben. Es gibt bei den entsprechenden Verordnungen soviele Details, dass damit jeglicher(!!!) Import gestoppt werden kann, wenn der lokale Beamte oder die lokale Stelle das so haben möchte. Sobald Du eine Verordnung erfüllt hast, lässt sich locker die nöchste aus dem Hut zaubern. Nur weil ein anderer Importeur damit durchgekommen ist, muss das bei Dir noch lange nicht so sein. Jeder Import ist ein eigener Fall, die Argumentation "*bähhh* die anderen dürfen aber auch im Sandkasten spielen" zieht hier nicht.

Du kannst nur einen Ausgleich schaffen in dem Du die Kosten (und letztendlich lässt sich alles in Geld ausdrücken) an anderer Stelle wieder hereinhohlst. Lass Dich nur nicht dabei erwischen. So funktioniert übrigens ein Bananenstaat und genau das ist mit ein Grund für sich ausbreitende Korruption.
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Die Geschichte geht weiter....

Ich erhielt vor ca. 2 Wochen erneut einen Miner, diesmal direkt von BFL. Natürlich hing auch dieser beim Zoll und ich bat die dortigen Mitarbeiter das Paket zu öffnen und zu prüfen, damit ich mir den Weg sparen kann, falls wieder etwas zu beanstanden ist. Natürlich gab es etwas...
Angeblich sei das CE Kennzeichen nicht richtlinienkonform nach ProdSG §7/EMVG §8 und §9. Also habe ich mich an BFL gewandt und erhielt tatsächlich ein Schreiben mit Konformitätserklärung für dieses Gerät. Frohen Mutes sandte ich es zum Zoll in der Hoffnung, dass dieses Drama doch noch ein positives Ende nimmt. Pustekuchen, dieses Schreiben lag dem Zoll wohl ohnehin vor, es lag dem Paket bei.

ProdSG §7 Abs.3 besagt folgendes:
(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.

Ein einfacher Aufkleber scheint also nicht unbedingt auszureichen...
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Unsere subjektive Meinung zu dieser Thematik ist ja die eine Sache, der Zollbeamte hat sich nun mal an Regeln zu halten, die er sich nicht zwingend selbst ausgedacht hat. Auf ihn zu schimpfen weil er ggf. seine Arbeit korrekt macht (ggf. drücken auch viele Beamte beide Augen zu) ist sicher nicht zielführend.

Teilweise richtig. Allerdings werden diese Regeln so strikt nur in ein paar wenigen Zollbezirken angewandt und in anderen EU Ländern gar nicht. Dass sie teilweise unsinnig sind und gemeingefährlicher Mist trotzdem reinkommt, weil ein grosser Importeur praktisch nie geprüft wird hatten wir ja schon. Wenn man so eine Drecksregelung einführt, dann sollte man sie auch überall durchziehen und überwachen - dann würde aber bei den Importeuren in EU das grosse heulen und zähneklappern beginnen und wird müssten in Zukunft mit reinen EU Produkten auskommen - was absolut unrealistisch ist.

Regelungen die im allgemeinen nicht kontrolliert werden, eine willkürliche Anwendung erlauben und realistisch nicht Anwendbar sind, gehören abgeschafft! Der Verursacher ist hier nicht (nur) der Zoll, sondern die EU Kommission die so einen Schrott gemacht hat und die lokalen Ämter, die diese Regeln bei selektiver Anwendung als Waffe einsetzen (in dem sie dem der Zollabfertigung entsprechende Aufträge geben). Wobei der Zollbeamte vor Ort auch einen gewissen Spielraum hat und auch mal ein Auge zudrücken kann.
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Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente

http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Allgemeine_Produktsicherheit/Leitfaeden_und_Kommentierungen/gpsg_Leitfaden.pdf



Ist das noch aktuell? (Ausgabe 2005). Bin der Meinung, dass sich da in den letzten Jahren doch einiges getan hat
g83
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Super Smash Bros. Ultimate Available Now!
Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente

http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Allgemeine_Produktsicherheit/Leitfaeden_und_Kommentierungen/gpsg_Leitfaden.pdf


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Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente
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Unsere subjektive Meinung zu dieser Thematik ist ja die eine Sache, der Zollbeamte hat sich nun mal an Regeln zu halten, die er sich nicht zwingend selbst ausgedacht hat. Auf ihn zu schimpfen weil er ggf. seine Arbeit korrekt macht (ggf. drücken auch viele Beamte beide Augen zu) ist sicher nicht zielführend. Und es verbessert die Situation sicherlich auch icht sich mit den lokalen Zollbeamten anzulegen, das nächste Paket kommt bestimmt.

So ist es. Also machen wir doch ihm und uns das Leben etwas leichter. Die merken doch auch, daß man im Grunde hilft, ein lästiges Problem vom Tisch zu bekommen. Ist doch in anderen Bereichen der Bürokratie nicht anders. CE-Zeichen drauf und fertig. Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.
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