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Topic: Neulich beim Zoll - Weiterleitung zur Bundesnetzagentur - page 3. (Read 7361 times)

newbie
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Ganz ehrlich... sag dem Versender er soll die hier kaufen: http://www.etikettenstar.de/cesigns.php?cat=262&gclid=CLmklPPprLsCFbMPtAodVWYAiQ oder andere, draufpappen und nochmal verschicken an einen Kollegen von dir der am besten woanders wohnt, wäre auch gut wenn der Versender einen Kollegen verschicken lässt, keine Ahnung was der Zoll für lustige Listen führt...

Oder frag ihn ob er nicht kurz in ein EU Land fahren kann um von dort zu verschicken, da wird idR nichts kontrolliert..
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Schweiz geht ja noch. Such Dir jemanden, der das Gerät über die Grenze bringt und dann aus der EU verschickt, dann ist die Einfuhr kein Thema mehr. Aus Asien/Amerika gestaltet sich die Sache etwas schwieriger.

Der Zoll ist eigentlich eine Waffe um seine Märkte gegen ausländische Firmen abzuschotten. Manchmal gibt es beim Wirtschaftskrieg eben Kollateralschäden. Da Du Dich als kleiner Mitspieler kaum bei den Kriegsparteien einkaufen kannst, musst Du Umgehungsstrategien entwickeln um Deine Ziele gegen Deine Feinde durchzusetzen.
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Gerade eben rief der Zoll bei mir an. Die Einfuhr wurde (wie erwartet) abgelehnt, mir wurde allerdings (freundlicherweise) die Wiederausfuhr angeboten, welche ich auch angenommen habe, so geht es an den Versender zurück. Ich hoffe BFL versendet aktuelle Miner mit entsprechendem Logo....da ist nämlich noch mehr auf dem Versandweg :-(
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Dann könnte ich ja im Prinzip erklären, dass ich die Geräte nur zum Eigennutz importiert habe. Dass ich diese nicht zwingend wieder verkaufen möchte ist u.a. ja auch daran erkennbar, dass es Gebrauchtgeräte sind.
Ich möchte diese mit meiner Firma nutzen um ein paar Versuche damit durchzuführen und ggf. die Geräte modifizieren.

Müsste passen, oder? Müsste ich dieser Logik entsprechend nicht alle Geräte vom Zoll erhalten?
Und umgekehrt: Sollte ich nicht unter Umständen bei bereits von mir verkauften Geräten ohne CE Siegel, welche mir vom Zoll beim Import allerdings ausgehändigt wurden, Probleme bekommen, falls es Probleme mit den Geräten (z.B. Brand) gibt? (Um der Diskussion zu entsprechen, dass ich mich haftbar mache, wenn ich ein Produkt ohne CE Siegel vertreibe)

Die Haftung liegt in diesem Fall natürlich bei dir für alle Schäden die entstehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Privat und Firma. Ein Privatmensch mus nicht wissen welche Gefahren von einem Gerät ausgehen, er darf drauf verlassen, das der Hersteller das entsprechend baut. Eine Firma muss selbst schauen, was los ist. Firmen müssen zb jeden elektrischen Verbraucher regelmässig prüfen. Wie oft und in welchem Umfang darf die Firma anhand einer Gefahreneinschätzung selbst entscheiden. Dazu muss diese Gefahreneinschätzung aber nachvollziehbar sein und dokumentiert. Berufsgenossschaft und Versicherungen kommen ab und zu vorbei und prüfen das Ganze. Passiert irgendwann etwas, muss man über diese Nachweise seine Unschuld "beweisen".

Daher muss eine Firma nicht auf das CE bestehen. Wir haben zb für die Kantine einige Geräte und dort ist CE drauf. Ebenso Messlabor und einige Dinge in der Produktion. Aber eben nicht überall. zB haben wir selbstentwickelte Maschinen mit denen wir produzieren. Dort ist kein CE und auch die Bauteile tragen kein Prüfsiegel. Statt dessen gibts eine Anweisung, wie die Sicherheit zu gewährleisten ist. zB sind da Lötbäder dabei die 400grad heiss sind. Und die werden schon 2 Std vor Arbeitsbeginn eingeschaltet, automatisch. Brandmelder sorgen hier für die nötige Sicherheit, Hausmeister wohnt oben drüber und hört die, ausserdem Feuerlöscher. Ebenso natürlich eine 3 Monatige Überprüfung ob die Sicherheit noch gewährleistet ist. Das wurde so von der Gebäudeversicherung abgesegnet. So ungefähr kann man auch solche CE-lose Geräte haftungsbeschränkt betreiben. Bei deinen Geräten würde wohl reichen, wenn ein einfacher Rauchmelder gegen Brand absichert. EMV-Störungen dürften normalerweise deine Wohnung nicht verlassen, dafür ist die Leistungsklasse zu gering.

Denk einfach mal drüber nach, was dort passiert(eigentlich ist da nur die Wärme relevant) und dann sorge dafür das Schutzmassnahmen getroffen werden und du bist aus dem gerüstet.

Und gegenüber dem Zoll sagst du das du die Teile zu einem steckerfertigen Gerät aufbauen willst, erstmal probeweise um zu sehen ob man das so hinbekommt und daraus ein Verkaufsschlager wird. Sollte dir das nötige Fachwissen fehlen, erkläre einfach das du dazu Fremdfirmen heranziehst, weil du eher den kaufmänischen Teil abwickelst, also Einkauf, Logistik, Vertrieb. Sei einfach kreativ und glaubwürdig in deinen Aussagen. Am besten du legst dir die geschichte so zurecht, das du sie selbst glaubst. Dann klappt das schon.
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Ja, der Importeur ist auch als Privatperson dran, wenn der Artikel Schaden verursacht.

Eine Privatperson kann eine Ware die nicht zum Inverkehrbringen im EU-Raum geeignet ist erst gar nicht importieren. Der Inverkehrbringer ist in diesem Fall der (ausländische) Versender und der hat sicherlich kein Interesse daran sich wegen einem Gerät mit den lokalen Behörden rumzuärgern.

D.h. wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft nur noch, dass an der Zieladresse eine Firma sitzt und der Empfänger als Repräsentant dieser Firma befugt ist, diesen geschäftlichen Import eines Prototypen zur firmeninternen Verwendung durchzuführen.
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Sollte passen. Übrigens dürfte im Hintergrund eine Behörde sitzen, die Dir die Probleme macht. Der Zoll selbst hat mit der technischen Seite eigentlich nichts zu tun. Kann sein, dass diese Behörde einen Nachweis über die interne Verwendung, Sachkunde der firmeninternen Nutzer und fachgerechte Entsorgung am Lebensende sehen möchte. Mit so einem Nachweis sollten sich "Prototypen" importieren lassen.

Ob Du die Geräte dann illegalerweise weiterverkaufst, illegal entsorgst oder an Kinder verfütterst ist dann Dein Problem. Ausserdem ist es als Geschäftsführer oder Inhaber auch Dein Hals, der bei Problemen in der Schlinge steckt. Nach so einer Erklärung könnte z.B. ein Weiterverkauf als vorsätzlich eingestuft werden. Allerdings machen die Geräte in der Realität ja dann doch recht wenig Probleme und man muss den ganzen Fall erst mal nachweisen.

Ich habe jedenfalls damals so einen Wisch unterschrieben und das Risiko getragen. Notfalls bin ich eben der Depp, wenn es ganz blöd läuft. Das ist mir dann aber auch bewusst. Ist ein kalkuliertes Risiko - no risk no fun. Ich scheisse auf die Vollkaskomentalität.  Wink
sr. member
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Ja, der Importeur ist auch als Privatperson dran, wenn der Artikel Schaden verursacht.
Gerne genommen im Modellbau, Akkus auch China, ausleihen, Brand, Versicherung will Quelle der Akkus sehen, ebay, Pech, Selberzahlen.
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Dann könnte ich ja im Prinzip erklären, dass ich die Geräte nur zum Eigennutz importiert habe. Dass ich diese nicht zwingend wieder verkaufen möchte ist u.a. ja auch daran erkennbar, dass es Gebrauchtgeräte sind.
Ich möchte diese mit meiner Firma nutzen um ein paar Versuche damit durchzuführen und ggf. die Geräte modifizieren.

Müsste passen, oder? Müsste ich dieser Logik entsprechend nicht alle Geräte vom Zoll erhalten?
Und umgekehrt: Sollte ich nicht unter Umständen bei bereits von mir verkauften Geräten ohne CE Siegel, welche mir vom Zoll beim Import allerdings ausgehändigt wurden, Probleme bekommen, falls es Probleme mit den Geräten (z.B. Brand) gibt? (Um der Diskussion zu entsprechen, dass ich mich haftbar mache, wenn ich ein Produkt ohne CE Siegel vertreibe)
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Könnte es also reichen, wenn ich erkläre, dass ich die Geräte so gar nicht verkaufen möchte, sondern diese zunächst bearbeiten werde (ggf. upgraden) um sie dann später zu verkaufen?

Wenn Du eine Firma hast und die Firma die Geräte importieren möchte ohne sie jemals zu verkaufen sollte es einfach möglich sein.

Sobald die Firma die Geräte an einen Verbraucher verkauft, wird die Sache je nach Behörde wesentlich komplizierter. Wenn der Sachbearbeiter schon ein Auge auf den Fall geworfen hat und nicht klein beigeben möchte, kann er für einen Geräteteil z.B. als "Stichprobe" einen Herkunftsnachweis der Rohstoffe bzw. einen Nachweis der Produktionskette fordern, auf die Du als Inverkehrbringer ja sowieso Zugriff haben müsstest (*g*): GAME OVER!
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CE sagt einfach mal garnichts aus was Produktsicherheit angeht, die wenigsten Geräte die ein CE Zeichen haben wurden richtig überprüft.
falsch.

Leider nicht ganz richtig:

...
Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
...

Ich finde in meinem Schrank einen ganzen Satz von Produkten, bei denen der Inverkehrbinger mehr als Schlampig mit der "Produktprüfung" war. Nehme ich meine Erfahrung mit den Behörden als Massstab, dann dürften 99,9% aller Produkte, die ich in den letzten Jahren gekauft habe dieses Zeichen nicht tragen, da sie bei harter Auslegung derselben mindestens gegen eine der vielen Verordnungen verstossen.
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Könnte es also reichen, wenn ich erkläre, dass ich die Geräte so gar nicht verkaufen möchte, sondern diese zunächst bearbeiten werde (ggf. upgraden) um sie dann später zu verkaufen?
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CE wurde im Zuge der Produkthaftung aufgebracht. Es geht eben drum, im Zweifel den Hersteller auch haftbar zu machen und auszuschliessen das der sich Haftungsausschlüsse in den Kaufvertrag packt. Ala es besteht die Möglichkeit das der Toaster Feuer fängt, das liegt nicht mehr in der Verantwortung des Herstellers. Ein Toaster muss so gebaut sein das er nichts anfackelt, das ein Thermoschutz drin ist und das Material selbstverlöschend ist. Eigentlich selbstverständlich, aber ohne Produkthaftung könnte man es auch weglassen bzw anders bauen. Man muss es dann nur dazu schreiben.

So des öfteren in den 70er gemacht worden. rgendwas in die Bedienungsanleitung geschrieben und schon war man nicht mehr Haftbar, wenn das Gerät Schaden verursacht hat. Bremsen am Auto versagen, nicht unsere Schuld. Reifen platzen, egal, der reifen wurde ja nicht als unzerstörbar verkauft.

Heute müssen Hersteller dann beweisen, das es NICHT ihre Schuld war.

Übrigens: der Tip es als Firma zu importieren um es zb zu veredeln(in ein Gehäuse bauen, Netzteil integrieren, Lüfterregelung, Raspberry + Display ins Gehäuse mit einbauen oder was auch immer) reicht, das es NICHT in Verkehr gebracht wird und folglich kein CE braucht. Nur sollte man das dem Zoll eben auch sagen und nicht den Eindruck erwecken es würde privat genutzt. So machen es wohl die, welche keine Schwierigkeiten am Zoll haben.
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In Satoshi I Trust
CE sagt einfach mal garnichts aus was Produktsicherheit angeht, die wenigsten Geräte die ein CE Zeichen haben wurden richtig überprüft.
CE ist KEIN PRÜFSIEGEL, du musst lediglich als Hersteller oder Erstinverkehrsbringer bescheinigen, dass dein Gerät den EU Richtlinien entspricht, nur wenn eine Nummer bei dem CE zeichen dabei ist wurde das Gerät auch wirklich unabhängig geprüft (Ausnahme sind Geräte mit hohem Gefahrenpotential z.B. Atemschutzgeräte). Du darfst auch mit dem CE Zeichen nicht werben, es sagt lediglich aus, dass es für den Warenverkehr in der EU freigegeben ist (bzw. dass der Hersteller bestätigt, dass es den Richtlinien entspricht).

Prüfsiegel sind z.b. GS (geprüfte Sicherheit) hier in Deutschland, nur sowas sagt auch wirklich aus dass das Produkt die EG-Baumusterprüfung überwunden hat...

falsch.

"Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des 30 Vertragsstaaten umfassenden Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich der Europäischen Gemeinschaft (EG), heute: Europäische Union (EU), zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet."

Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.



prüfzeichen dritter vielleicht nicht, aber es geht um standards.  Wink
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Toll, dann darf also meine Wohnung abbrennen, weil mein Nachbar meinte, ein nicht geprüftes Gerät kaufen zu müssen?

Lesen und verstehen! CE ist kein Prüfsiegel. Deine Wohnung kann genauso gut mit einem CE bedruckten Gerät abbrennen. Und auch ein GS + VDE hilft nicht, wenn das elektronische Vorschaltgerät der Leuchtstofflampe nach einem halben Jahr abbrennt, weil der Hersteller in die sauteure Lampe das billigste und auch noch zu knapp dimensionierte Vorschaltgerät einbaut, welches man in China finden kann. Glücklicherweise brennen Betondecken nicht besonders gut.

Ich halte von diesem ganzen Verordnungsdreck überhaupt nichts. Im Vergleich zu früheren Elektrogeräten hat dieser Wahnsinn überhaupt nichts gebracht. Da man bei den Grossimporteuren praktisch nicht kontrolliert, kommt hier jeder Schrott in den Handel. Schaut euch mal bei Gelegenheit günstiges Elektro Kinderspielzeug an. Einiges davon betrachte ich als gemeingefährlich. Letztendlich werden diese Verordnungen stellenweise nur, wie im vorliegenden Fall, als Waffe gegen den Privatimport eingesetzt.
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Wir werden der Freiheit beraubt es selbst zu entscheiden. Wenn du das z.B. für zu riskant hältst ohne das CE Zeichen, dann betreibst du das Gerät nicht, schickst es zurück oder sonst irgendwas, solltest aber deswegen nicht bestohlen werde. Wenn du es für nicht riskant hältst, weil du vllt schon Erfahrung damit gemacht hast oder es anderweitig geprüft hast/lassen hast, dann sollte es dir frei stehen das Ding zu betreiben.

Toll, dann darf also meine Wohnung abbrennen, weil mein Nachbar meinte, ein nicht geprüftes Gerät kaufen zu müssen?

Quote
Wenn es wirklich so schlimm wäre, dann würde eine solche Prüfung auch in anderen Gebieten als der EU statt finden ...

Eine solche Prüfung bzw. Konformitätserklärung findet auch in anderen Gebieten als der EU statt, heißt bloß anders. Sogar in China.

Dann sollte statt einem CE  Zeichen auch ein chinesisches ausreichen, was es sicher auch tut, nur gibts eben Leute die aus scheiße Geld amchen wollen und das auch können weil sie bereits genug davon haben.
sr. member
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Also ich hatte keine Probs beim Zoll mit meinen Jalas, allerdings ist da ein CE Zeichen drauf, nur das BFL irgendwas getestet/zertifiziert hat, das bezweifle ich.
 Ist für die Schweiz CE nötig? Kenne mich da nicht so aus, eventuell hat BFL nur je nach Land die entsprechenden Aufkleber drauf gepackt. Smiley

Und das mit dem Nachts im Bett verbrennen ist kein Witz, mir ist Montag eines der Jala Netzteile explodiert.
Das Ende vom Lied, komplettes Haus dunkel, (Nachbarn waren sehr begeistert), ein zerstörter USB HUB, ein zerstörter RasPI B, ein zerstörter Jala bzw. der USB Controller/Chip ist schrott.
Die zwei anderen Jalas haben es überlebt, der Dreck wandert jetzt zu Ebay.
full member
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Wir werden der Freiheit beraubt es selbst zu entscheiden. Wenn du das z.B. für zu riskant hältst ohne das CE Zeichen, dann betreibst du das Gerät nicht, schickst es zurück oder sonst irgendwas, solltest aber deswegen nicht bestohlen werde. Wenn du es für nicht riskant hältst, weil du vllt schon Erfahrung damit gemacht hast oder es anderweitig geprüft hast/lassen hast, dann sollte es dir frei stehen das Ding zu betreiben.

Toll, dann darf also meine Wohnung abbrennen, weil mein Nachbar meinte, ein nicht geprüftes Gerät kaufen zu müssen?

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Wenn es wirklich so schlimm wäre, dann würde eine solche Prüfung auch in anderen Gebieten als der EU statt finden ...

Eine solche Prüfung bzw. Konformitätserklärung findet auch in anderen Gebieten als der EU statt, heißt bloß anders. Sogar in China.
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wenn du das ding anschließt und nachts im bett verbrennst wärst du dankbar gewesen man hätte das gerät geprüft.


Wir werden der Freiheit beraubt es selbst zu entscheiden.
Ach herrlich... Cheesy
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CE ist KEIN PRÜFSIEGEL, du musst lediglich als Hersteller oder Erstinverkehrsbringer bescheinigen, dass dein Gerät den EU Richtlinien entspricht, ...

Allerdings können seitens der Behörden Nachweise darüber gefordert werden, dass das Gerät tatsächlich den Anforderungen entspricht. Mit dieser Keule wollten mir die Behörden auch schon auf der Nase herumtanzen, bis ich ihnen bestätigt habe, dass besages Gerät nie in die Hände eines Verbrauchers oder eines nicht speziell auf den Umgang mit Gefahrgut (ein blödes Stück Niederspannungselektronik mit 3.3 V!!!) geschulten Mitarbeiters gelangen wird und die Firma es am Ende fachgerecht entsorgen wird.


Fachgerecht entsorgen... wundert mich, dass die nicht noch mit RoHS und ElektroG ankamen (ElektroG kostet schon genug pro angebotenem Produkt...Wenn du es alleine machst kannst du Pech haben, dass du für Entsorgung von zig Containern aufkommen darfst obwohl du nur 1 Produkt verkauft hast)... typisch deutsch leider
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CE ist KEIN PRÜFSIEGEL, du musst lediglich als Hersteller oder Erstinverkehrsbringer bescheinigen, dass dein Gerät den EU Richtlinien entspricht, ...

Allerdings können seitens der Behörden Nachweise darüber gefordert werden, dass das Gerät tatsächlich den Anforderungen entspricht. Mit dieser Keule wollten mir die Behörden auch schon auf der Nase herumtanzen, bis ich ihnen bestätigt habe, dass besages Gerät nie in die Hände eines Verbrauchers oder eines nicht speziell auf den Umgang mit Gefahrgut (ein blödes Stück Niederspannungselektronik mit 3.3 V!!!) geschulten Mitarbeiters gelangen wird und die Firma es am Ende fachgerecht entsorgen wird.
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