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Topic: Offizieller ASICMINER Block Erupter - page 15. (Read 110920 times)

yxt
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October 29, 2013, 04:54:16 PM
genau
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October 29, 2013, 04:50:51 PM
Is bei dem Hub ein Netzteil dabei oder braucht man noch was?

Lt. seinen ebay auktionen ohne Netzteil.

Man braucht nen normales ATX Netzteil, welches auf der 12v schiene 25A liefert

Hehe du musst deutsch mit mir reden Wink Ich nix verstehen Tongue
Also so ein Netzteil für nen PC mit 25A auf dem fetten das normal in ein Mainboard kommt
so wie das aussieht.
yxt
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October 29, 2013, 04:49:33 PM
Is bei dem Hub ein Netzteil dabei oder braucht man noch was?

Nur der HUB und eine passende Sicherung
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DGbet.fun - Crypto Sportsbook
October 29, 2013, 04:48:49 PM
Is bei dem Hub ein Netzteil dabei oder braucht man noch was?

Lt. seinen ebay auktionen ohne Netzteil.

Man braucht nen normales ATX Netzteil, welches auf der 12v schiene 25A liefert
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October 29, 2013, 04:42:43 PM
Is bei dem Hub ein Netzteil dabei oder braucht man noch was?
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DGbet.fun - Crypto Sportsbook
October 29, 2013, 04:33:12 PM
Vorhin auch mal wieder welche Bestellt. Hätte auch gern son HUB *-* endlich keine Billig hubs mehr an den PC´s dann Cheesy
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October 29, 2013, 02:01:15 PM
Meinst du mich? Krieg ich den jetzt?
yxt
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October 29, 2013, 01:22:37 PM
 Smiley um die Hubs sollte es ja eigentlich in dem Post auch gehen

49 port USB HUBs sind da, leider nur sehr begrenzte Anzahl  Cry
Noch keine Infos erhalten wann/ob mehr kommen.
Deshalb nur ein HUB pro Order, ab min 50 USB Minern, gratis dazu, solange der Vorrat reicht und ich euch leiden kann Wink







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Hardcore4Life
October 29, 2013, 10:49:10 AM
Ach scheiss drauf, ich nehme 50 Erupter + den 49port USB HUB aber nur in Verbindung!
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October 29, 2013, 10:27:09 AM
Nee, eigentlich war alles gut.
Nur das eine solche Antwort impliziert, das du eigentlich keinen Bock drauf hast, wenn dir die Leute auf den Sack gehen, du das aber auch irgendwie nicht direkt sagen magst.
Schreib in deinen Shop "All Sales are Final, keine Rückgabe möglich", dann wissen die wenigstens woran man ist.
Und wenn das nach deutschem Recht nicht erlaubt ist, hat das vielleicht seinen Grund...

Der Grund wird aber nicht sein, nach einer gestiegenen Diff bzw. Preisanpassung nach unten die Dinger wegen "nichtgefallen" nach Fernabsatzblablabla zurückzusenden, den bescheidenen Ertrag in BTC aber zu behalten! Wenn der Kurs auf 10k€/BTC steigt beteiligt ihr ja yxt auch nicht am Gewinn, oder  Grin Grin  Tongue ?!

Mal ganz allgemein, ich will nicht wissen wieviele Arschlöcher Schlaumeier es gibt, die sich zum Urlaub eine teure DSLR bestellen die sie sowieso nicht bezahlen könnten und nach einer Woche Malle das Ding zum Händler zurückschicken! Ganz nach dem Motto "Soll doch der Händler gucken was er damit macht, ich mach ja nur von meinem Recht gebrauch!"

Bei den Damen ist IMHO ziemmlich verbreitet, da wird bei Online-Klamottenläden gross "eingekauft" und man hat immer den neuesten Fummel am Arsch. Nur nicht vergessen, rechtzeitig zurückzuschicken! Ab und zu mal was kaufen, damit es nicht auffällt! Was denkt ihr weshalb z.B. Zalando keine Zahlen zu den Rücksendungen rausgibt??? Soweit ich weiss verbrennt der Laden zur Zeit nur Investorengeld!

Ich persönlich kann auf solche Kunden durchaus verzichten (und tue es auch) weil die im Endeffekt mehr kosten als sie einbringen. Wenn man nämlich genug von diesen Vögeln im Kundenstamm hat, kann sowas durchaus existenzbedrohend werden!! 



Wahre Worte! Trotzdem beschweren sich zahlreiche Kunden, dass ihr Amazon Account gesperrt wurde Smiley Das muss echt mal grundlegend überdacht werden!
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October 29, 2013, 10:22:46 AM
Nee, eigentlich war alles gut.
Nur das eine solche Antwort impliziert, das du eigentlich keinen Bock drauf hast, wenn dir die Leute auf den Sack gehen, du das aber auch irgendwie nicht direkt sagen magst.
Schreib in deinen Shop "All Sales are Final, keine Rückgabe möglich", dann wissen die wenigstens woran man ist.
Und wenn das nach deutschem Recht nicht erlaubt ist, hat das vielleicht seinen Grund...

Der Grund wird aber nicht sein, nach einer gestiegenen Diff bzw. Preisanpassung nach unten die Dinger wegen "nichtgefallen" nach Fernabsatzblablabla zurückzusenden, den bescheidenen Ertrag in BTC aber zu behalten! Wenn der Kurs auf 10k€/BTC steigt beteiligt ihr ja yxt auch nicht am Gewinn, oder  Grin Grin  Tongue ?!

Mal ganz allgemein, ich will nicht wissen wieviele Arschlöcher Schlaumeier es gibt, die sich zum Urlaub eine teure DSLR bestellen die sie sowieso nicht bezahlen könnten und nach einer Woche Malle das Ding zum Händler zurückschicken! Ganz nach dem Motto "Soll doch der Händler gucken was er damit macht, ich mach ja nur von meinem Recht gebrauch!"

Bei den Damen ist IMHO ziemmlich verbreitet, da wird bei Online-Klamottenläden gross "eingekauft" und man hat immer den neuesten Fummel am Arsch. Nur nicht vergessen, rechtzeitig zurückzuschicken! Ab und zu mal was kaufen, damit es nicht auffällt! Was denkt ihr weshalb z.B. Zalando keine Zahlen zu den Rücksendungen rausgibt??? Soweit ich weiss verbrennt der Laden zur Zeit nur Investorengeld!

Ich persönlich kann auf solche Kunden durchaus verzichten (und tue es auch) weil die im Endeffekt mehr kosten als sie einbringen. Wenn man nämlich genug von diesen Vögeln im Kundenstamm hat, kann sowas durchaus existenzbedrohend werden!! 

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October 29, 2013, 08:59:21 AM
@amigaman
schlecht geschlafen? Mit dem Gesicht in der Scheiße aufgewacht?  Roll Eyes
Oder warum so mies gelaunt?

Nee, eigentlich war alles gut.
Nur das eine solche Antwort impliziert, das du eigentlich keinen Bock drauf hast, wenn dir die Leute auf den Sack gehen, du das aber auch irgendwie nicht direkt sagen magst.
Schreib in deinen Shop "All Sales are Final, keine Rückgabe möglich", dann wissen die wenigstens woran man ist.
Und wenn das nach deutschem Recht nicht erlaubt ist, hat das vielleicht seinen Grund...
Aber "Rückgabe mache ich, wenn ich Bock habe" und "Vielleicht kann ich euch alle mit §§§ zuscheißen und ihr bekommt sowieso nix zurück" finde ich zum kotzen, weil unehrlich.
Du willst offensichtlich den Gewinn aus dem Alleinvertrieb in Europa haben, aber das nunmal damit verbundene "Drumrum" ist dir lästig.
Wenn deine Kunden dir so viel auf den Sack gehen, steht es dir ja frei, FC zu sagen, er soll sich einen anderen Deppen suchen.
Der dann die Dinger immer wieder zurücknehmen muss, weil das Volk realisiert, das man 2 Tage nach dem Kauf nur die Hälfte bezahlt hätte.
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October 29, 2013, 08:35:06 AM
§ 312d Abs. 4 Art. 6 kann tatsächlich funktionieren. Trifft dann aber auch nur zu, wenn der Preis in der Zwischenzeit sinkt. Wenn der Preis am Tag des Rücktritts der gleiche ist, ist auch dieser rückzuerstatten (abzgl. Abnutzung usw. wenn es über das übliche Testen hinausgeht blabla).

Quote
Der gezogene Nutzen dürfte in dem Fall vermutlich die Abwertung durch Diff-Sprünge sein, oder? Sprich: Wenn sich die Diff während das Gerät beim Kunden ist verdoppelt dürfte der Wertersatz bei 50% liegen?
So funktioniert das sicher nicht.

Der Preis sinkt aber nicht einfach so, sondern der Händler senkt ihn. Von daher bezweifle ich, dass die Analogie zu Finanzprodukten funktionieren wird (zumal Bitcoins als solche ja eben nicht eingeschätzt werden durch den Gesetzgeber aktuell). Der gezogene Nutzen ist eher das theoretische Miningergebnis nach X Tagen. Hiermit sichert sich der Händler berechtigt gegen einen "schlauen Nutzer" ab, der die Teile bestellt, 14 Tage minen läßt und dann wieder zurückschickt.
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October 29, 2013, 08:10:00 AM
§ 312d Abs. 4 Art. 6 kann tatsächlich funktionieren. Trifft dann aber auch nur zu, wenn der Preis in der Zwischenzeit sinkt. Wenn der Preis am Tag des Rücktritts der gleiche ist, ist auch dieser rückzuerstatten (abzgl. Abnutzung usw. wenn es über das übliche Testen hinausgeht blabla).

Quote
Der gezogene Nutzen dürfte in dem Fall vermutlich die Abwertung durch Diff-Sprünge sein, oder? Sprich: Wenn sich die Diff während das Gerät beim Kunden ist verdoppelt dürfte der Wertersatz bei 50% liegen?
So funktioniert das sicher nicht.
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October 29, 2013, 07:58:36 AM
Quote
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Der gezogene Nutzen dürfte in dem Fall vermutlich die Abwertung durch Diff-Sprünge sein, oder? Sprich: Wenn sich die Diff während das Gerät beim Kunden ist verdoppelt dürfte der Wertersatz bei 50% liegen?
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An AA rated Bandoneonista
October 29, 2013, 07:10:36 AM
Wobei wir uns wohl in Zukunft auf § 312 d IV Nr. 6 BGB beziehen und dann im Zweifel mal eine gerichtliche Entscheidung
abwarten.

Interessanter Ansatz!

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Quote
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
6.   die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten

Die zu klärende Frage wird dann wohl sein, ob wir es hier mit einer Preisbildung zu tun haben, die der auf einem Finanzmarkt entspricht und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. Die Frage ist auch, ob Du nicht im Shop schon eine Regelung formuliert hast, die die "Schwankungen" (die ja in der Tat schlicht absehbare Wertverluste sind) kompensiert:

Widerrufsfolgen
Quote
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
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October 29, 2013, 07:07:44 AM
du hast was vergessen, preis?

Schwer da eigentlich als Zugabe gedacht

Ok, falls doch welche über bleiben sag mal Bescheid :-)
yxt
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October 29, 2013, 06:47:16 AM
du hast was vergessen, preis?

Schwer da eigentlich als Zugabe gedacht.


@amigaman
schlecht geschlafen? Mit dem Gesicht in der Scheiße aufgewacht?  Roll Eyes
Oder warum so mies gelaunt?
sr. member
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October 29, 2013, 04:15:02 AM
Die Bearbeitungszeit hängt stark davon ab wie ich Zeit und Lust habe.
Wobei wir uns wohl in Zukunft auf § 312 d IV Nr. 6 BGB beziehen und dann im Zweifel mal eine gerichtliche Entscheidung
abwarten.
Oh, "Nett" Roll Eyes
Mal sehen, ob überteuert verkaufte, chinesische, zum Verkaufszeitpunkt wertlose, Hardware auch unter Punkt 6 fällt.
Leider wird niemand sein Schwarzgeschäft des Erschaffens von virtueller Währung verpetzen, und ebenso wenig wird jemand es drauf ankommen lassen, weil er sich nicht auslachen lassen will wegen der paar Euros, erst recht nicht, wenn ihm jemand vorrechnet, das er 10€ ausgibt, um 3 zu bekommen...
Also kann man ja die Straße weitergehen und den Kram weiterverticken, und wenn ein Kunde kommt, zeigt man ihm den Mittelfinger und sagt "mir doch egal, ich hab dein Geld ja..."
Und wenn du dich zu recht beschwerst, sagt der Verkäufer "ooooh, ja, das, ja, das hab ich total vergessen, bin beim Kacken wohl drüber weg gekommen... Ach so, die Ware hast du mir auch schon zurückgeschickt? Ja, das ist total super. Mal sehen, wann ich zur Bank gehe, ich weiß nicht, ob das diesen Monat noch geht... Ist ja so schlecht mit meinem Geschäft, ist kaum was über zum Essen, echt jetzt."

Schöner neuer Kapitalismus....
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October 29, 2013, 01:42:16 AM
du hast was vergessen, preis?
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