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Topic: Projekt Tezos - Alternative zu der ETH Blockchain ? - page 20. (Read 48106 times)

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@Buchi-88, also meiner Meinung nach gibt es in DIESEM Punkt eigentlich absolut keinen Zweifel: Es geht um einen Ausgleich für alle, die zu dem Zeitpunkt des ICO ( 1. bis 17. 7 2017) direkt am ICO teilgenommen haben. Was man DANACH mit seinen Coins gemacht hat, spielt da keine Rolle.

Aber noch einmal zu MEINEN Zweifeln:
Es steht hier:
[quote from https://www.tezosfoundationsettlement.com/]
Do Nothing:
If you are a Settlement Class Member and do nothing, you will not be eligible to share in the distribution of the net proceeds of the Settlement, but you will nevertheless be bound by any judgments or orders entered by the Court in the Action.
[/quote]

Das heißt, man ist an das Urteil gebunden, wenn man nichts macht. Aber was können aus dem Urteil für Nachteile für mich entstehen? Eventuell, dass ich irgendwelche Kosten übernehmen muss?
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Kann mir mal jemand erklären, von wem genau und warum diese Sammelklage eingereicht wurde? Ich verstehe den Hintergrund nicht. Sad

Und was ich auch nicht verstehe: warum sollte ich dort mitteilen, wenn ich NICHT an dieser Sammelklage teilnehmen will? Kann es  sein, dass ich mich, wenn ich mich dieser Sammelklage anschließe und sie NICHT gewonnen wird, ich mich dann aber an den Klagekosten beteiligen muss? Also möglicherweise nichts bekomme, aber etwas zahlen muss???

Tatsächlich habe ich mir die Frage auch gestellt in wie fern Folgen für uns möglich wären.

Hier bleibt aber zu beachten das wir deutsche Staatsbürger sind, und solange man nicht vorhat in die USA zu reisen wäre das nicht von Bedeutung für uns.

Für all diejenigen welche in die USA wollen, müssen oder einfach nur um im "Fall der Fälle" definitiv eine saubere Weste vorweisen zu können, wäre eine nähere Beurteilung durch einen Amwalt ratsam!

Hat mit USA ncihts zu tun, können auch wir hier einen Anspruch stellen!

https://link.medium.com/j1VT44En16
Quote
Are non-U.S. residents allowed to take part in this settlement?

Yes, as long as you fall within the requirements listed above, then you are eligible to partake in this settlement. There is nothing indicated in any of the documents that non-US residents are not allowed to partake in this class action settlement. Further, a few of the putative class plaintiffs are non-U.S. residents. [E.g.; Trigon Trading Party (Australian resident), Gijs Matser (Dutch resident), see also Admin contact information, which provides an international number for those claimants who are non-U.S. residents with questions etc.]

That’s pretty much the nuts and bolt of this class action settlement. The next series will be on potential impact of this settlement, including any questions that y’all might have (you can reach me by leaving comments below, on Telegram, Reddit, or by email). Be safe, healthy, and stay tuned for Part 2!

Das was noch nicht klar ist (oder jedenfalls mir), ob man als staker auf der KT1 Adresse auch Anspruch (Phase II) hat?
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Kann mir mal jemand erklären, von wem genau und warum diese Sammelklage eingereicht wurde? Ich verstehe den Hintergrund nicht. Sad

Und was ich auch nicht verstehe: warum sollte ich dort mitteilen, wenn ich NICHT an dieser Sammelklage teilnehmen will? Kann es  sein, dass ich mich, wenn ich mich dieser Sammelklage anschließe und sie NICHT gewonnen wird, ich mich dann aber an den Klagekosten beteiligen muss? Also möglicherweise nichts bekomme, aber etwas zahlen muss???

Tatsächlich habe ich mir die Frage auch gestellt in wie fern Folgen für uns möglich wären.

Hier bleibt aber zu beachten das wir deutsche Staatsbürger sind, und solange man nicht vorhat in die USA zu reisen wäre das nicht von Bedeutung für uns.

Für all diejenigen welche in die USA wollen, müssen oder einfach nur um im "Fall der Fälle" definitiv eine saubere Weste vorweisen zu können, wäre eine nähere Beurteilung durch einen Amwalt ratsam!
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Kann mir mal jemand erklären, von wem genau und warum diese Sammelklage eingereicht wurde? Ich verstehe den Hintergrund nicht. Sad

Und was ich auch nicht verstehe: warum sollte ich dort mitteilen, wenn ich NICHT an dieser Sammelklage teilnehmen will? Kann es  sein, dass ich mich, wenn ich mich dieser Sammelklage anschließe und sie NICHT gewonnen wird, ich mich dann aber an den Klagekosten beteiligen muss? Also möglicherweise nichts bekomme, aber etwas zahlen muss???

Den genauen Hintergrund kann ich dir auch nicht sagen. So wie ich das verstanden habe gehts nicht um die Klage sondern es hat schon einen Vergleich gegeben und die Summe steht zur Verfügung. Es geht nur um die Verteilung. Warum du mitteilen sollst wenn du verzichtest weiss ich auch nicht. Eventuell um nicht weiter angeschrieben zu werden? Echt auch keine Ahnung.

Edit: Hier ist das Ganze etwas beschrieben:  https://www.finews.ch/news/finanzplatz/40484-tezos-stiftung-sammelklage-zahlung
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Und was ich auch nicht verstehe: warum sollte ich dort mitteilen, wenn ich NICHT an dieser Sammelklage teilnehmen will? Kann es  sein, dass ich mich, wenn ich mich dieser Sammelklage anschließe und sie NICHT gewonnen wird, ich mich dann aber an den Klagekosten beteiligen muss? Also möglicherweise nichts bekomme, aber etwas zahlen muss???
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Mir erschließt sich der Sinn hinter der Klage nicht ganz? Was wurde verbockt oder falsch gemacht und wiese bekommen sogar Hodler Geld zurück?

Wieso muss man ein Projekt jetzt ohne Sinn und Verstand für ne müde Mark ausquetschen? Sollte nicht allen an der Entwicklung von Tezos gelegen sein und man somit keine Ansprüche geltend machen?
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~

Noch jemand bekommen? ~
Jup, hab ich ebenfalls erhalten! Wink Aber gestern schon, um ziemlich genau 22Uhr abends.

Ich habe mal eine Übersetzung der E-Mail angefertigt:

ERINNERUNG

Diese Mitteilung wurde durch Verfügung des United States District Court, Northern District of California in der Angelegenheit In re Tezos Securities Litigation, Nr. 3:17-cv-06779-RS, genehmigt.

Bitte lesen Sie diese Mitteilung sorgfältig durch.


Wenn Sie zwischen dem 1. Juli 2017 und 13. Juli 2017 Geld oder eine Kryptowährung an die Tezos-Stiftung gespendet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Anteil an einem Vergleich in Höhe von 25 Millionen US-Dollar!

Ihre Rechte werden durch eine Sammelklage berührt, welche vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten, nördlicher Bezirk von Kalifornien, zur Verhandlung anhängig ist.

Gemäss Regel 23 der Federal Rules of Civil Procedure und einer Anordnung des United States District Court for the Northern District of California, ist die Angelegenheit "In re Tezos Securities Litigation, No. 3:17-cv-06779-RS (die "Klage")" als Sammelklage, im Namen einer Vergleichsregelung ("Settlement") zertifiziert.
Mit Ausnahme bestimmter Personen und Rechtspersönlichkeiten, die per Definition von der Vergleichsregelung ("Settlement") ausgeschlossen sind!
Wie in der vollständigen Mitteilung über die Anhängigkeit der Sammelklage und des Vergleichsvorschlags, der Anhörung zur Fairness des Vergleichs und dem Antrag auf Zuerkennung von Anwaltsgebühren und Erstattung von Prozesskosten (verfügbar unter www.TezosFoundationSettlement.com) (the “Notice”) dargelegt.

Der Hauptkläger hat einen vorgeschlagenen Vergleich der Klage über 25.000.000 USD in bar (bezeichnend als "Vergleich") erzielt, der, falls er genehmigt wird, alle Ansprüche in der Klage beilegen wird.

Eine Anhörung findet am 27. August 2020 um 13:30 Uhr statt, geführt von dem ehrenwerten Richard G. Seeborg vor dem United States District Court, Northern District of California, Gerichtsgebäude San Francisco, Gerichtssaal 3, 17. Stock, 450 Golden Gate Avenue, San Francisco, CA 94102, um 1. zu entscheiden, ob der Vergleichsvorschlag als fair, vernünftig und angemessen genehmigt werden sollte; 2. ob die Klage mit Nachteil für die Beklagten abgewiesen und die in der Vergleichsvereinbarung vom 16. März 2020 spezifizierten und beschriebenen Zugeständisse gewährt werden sollten; 3. ob der vorgeschlagene Verteilungsplan als fair und angemessen genehmigt werden sollte; und 4. ob der Antrag des federführenden Anwalts des Bundes und der Bundesstaaten auf Gewährung von Anwaltshonoraren und -auslagen genehmigt werden sollte

Wenn Sie ein Mitglied der Vergleichsklägergruppe sind, werden Ihre Rechte durch die anhängige Klage und den Vergleich berührt, und Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Anteil am Vergleichsfonds.
Sie sollten www.TezosFoundationSettlement.com besuchen, um die vollständige Mitteilung einzusehen und das Forderungsnachweis- und Freigabeformular (“Claim Form”) herunterzuladen oder direkt auszufüllen.
Sie können auch Kopien der Mitteilung und des Anspruchsformulars erhalten, indem Sie den Anspruchsverwalter unter "In re Tezos Securities Litigation", c/o Epiq, P.O. Box 3770, Portland, OR 97208-3770, (866) 977-1042 oder (503) 597-7670 kontaktieren.

WICHTIGE FRISTEN

-16. OKTOBER 2020

Erhalt einer Zahlung im Rahmen des Vergleichsvorschlags:

Wenn Sie Mitglied der Vergleichsklägergruppe sind, müssen Sie bis zum 16. Oktober 2020 über www.TezosFoundationSettlement.com oder bis spätestens 16. Oktober 2020 ein Anspruchsformular einreichen, wobei das Datum des Poststempels nicht später als 16. Oktober 2020 liegen darf.
Wenn Sie Mitglied der Vergleichsklägergruppe sind und kein ordnungsgemäßes Anspruchsformular einreichen, sind Sie nicht berechtigt, an der Verteilung des Nettoerlöses aus dem Vergleich teil zu haben, aber Sie sind dennoch an alle vom Gericht in der Klage erlassenen Urteile oder Anordnungen gebunden.

-06. AUGUST 2020

Sich selbst von dem Vergleich ausschliessen:

Wenn Sie ein Mitglied der Vergleichsklägergruppe sind, können Sie sich selbst ausschließen, indem Sie einen Antrag auf Ausschluss so einreichen, dass dieser spätestens am 6. August 2020 gemäß den in der Mitteilung dargelegten Anweisungen eingeht. Wenn Sie sich ordnungsgemäß von der Vergleichsklägergruppe ausschließen, sind Sie nicht an Urteile oder Verfügungen gebunden, die vom Gericht im Rahmen der Klage erlassen wurden, und Sie sind nicht berechtigt, an den Erlösen des Vergleichs teilzuhaben.

Einspruch gegen den Vergleichsvorschlag, den Zuteilungsplan oder den Antrag des federführenden Anwalts des Bundes und der Bundesstaaten auf Anwaltsgebühren und -auslagen:

Alle Einsprüche gegen den Vergleichsvorschlag, den Zuteilungsplan oder gegen den Antrag des federführenden Rechtsanwalts des Bundes und der Bundesstaaten auf Anwaltsgebühren und -auslagen müssen beim Gericht eingereicht und dem federführenden Rechtsanwalt des Bundes und der Bundesstaaten sowie dem Rechtsanwalt der Beklagten so zugestellt werden, dass sie spätestens am 6. August 2020 gemäß den in der Mitteilung dargelegten Anweisungen eingehen.

Bitte wenden Sie sich bezüglich dieser Mitteilung nicht an das Gericht, das Büro des Gerichtsschreibers, die Tezos-Stiftung oder deren Rechtsbeistand. Alle Fragen zu der Mitteilung, dem Vergleichsvorschlag oder Ihrer Berechtigung zur Teilnahme an dem Vergleich sollten an den Federal Lead Counsel oder den Anspruchsverwalter gerichtet werden.

Anfragen, mit Ausnahme von Anfragen zum Formular für die Mitteilung und den Anspruch, sind an den Federal Lead Counsel zu richten:

Block & Leviton LLP
Jacob A. Walker
260 Franklin Street, Suite 1860
Boston, MA 02110
(617) 398-5600
[email protected]

Die Mitteilung, das Anspruchsformular und weitere Informationen finden Sie unter www.TezosFoundationSettlement.com oder wenden Sie sich an den Anspruchsverwalter unter:

In re Tezos Securities Litigation
c/o Epiq
P.O. Box 3770
Portland, OR 97208-3770
U.S. & Canada Toll-Free Number: (866) 977-1042
International Number: (503) 597-7670
Email: [email protected]
Website: www.TezosFoundationSettlement.com

Durch Verfügung des Gerichtshofes

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danke Buchi-88
ich hab leider noch nicht mal die erste mail bekommen - war aber selber teilnehmer des XTZ icos...

um was genau, geht es bei der ganzen geschichte...? Roll Eyes

Eine schöne Übersicht hat spirits hier zusammen gefasst:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.54588341

Siehe mal in deinen Spam Ordern, von der Tezos ICO Adresse?
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Crypto Swap Exchange
danke Buchi-88
ich hab leider noch nicht mal die erste mail bekommen - war aber selber teilnehmer des XTZ icos...

um was genau, geht es bei der ganzen geschichte...? Roll Eyes
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Habe heute ein weiteres Mail bekommen wo die Deadlines genauer aufgelistet sind.



Noch jemand bekommen? Dann einmal die Details abwarten und mir das genauer durchlesen.
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Die Mail war bei mir auch im Spam Ordner, darum habe ich es fälschlicherweise auch gleich als scam abgetan. Bei Part II staut aber Gehalt en bis zum November, daher gehe ich schon davon aus das wenn man Tezos in der Zwischenzeit verkauft hat nicht berechtigt ist. stakind ist vermutlich wieder ein anderes Thema!?
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Da ich wie hier auch einige andere den Brief bekommen haben zwecks den 25 Mio. gibt es hier einen etwas längeren Artikel dazu. Zuerst das Mail ist legitim!

https://link.medium.com/j1VT44En16

Beim schnellen Überflug, man muss bestimmte Bedingungen erfüllen und sind die Bedingungen erfüllt hat man auch als nicht US Bürger Anrecht!


Quote
Are non-U.S. residents allowed to take part in this settlement?

Yes, as long as you fall within the requirements listed above, then you are eligible to partake in this settlement.

Sollte sich wer Zeit nehmen das detailliert aufzuschlüsseln für alle die es betreffen könnte (ICO Teilnehmer), ist mir das natürlich einige Merits wert, da ich dazu eigentlich nicht die Zeit habe derzeit.
boa ich hab ihrgendwie keine email bekommen oder so gelöscht ausversehen wann kam die email den und wie heißt die?
eventuell find ich die noch im papierkorb.
Ich müste stufe 2 sein hab zwar ab und an welche verkauft aber bin trotzdem 2 hab die meisten ja noch.
einer schon das https://www.tezosfoundationsettlement.com/Home/SubmitClaim  ausgefühlt?

hi hanspeter, die email hat den Betreff
"Proposed Tezos Foundation Class Action Settlement – Legal Notice"
Absender: In re Tezos Securities Litigation Claims Administrator [email protected]

Falls du die Mail nicht mehr findest, hab sie hier als .pdf hochgeladen
https://www.file-upload.net/download-14139960/ProposedTezosFoundationClassActionSettlementLegalNotice.pdf.html
dazu dann de Zusammenfassung von Part I auf der letzten Seite (65) lesen.
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Da ich wie hier auch einige andere den Brief bekommen haben zwecks den 25 Mio. gibt es hier einen etwas längeren Artikel dazu. Zuerst das Mail ist legitim!

https://link.medium.com/j1VT44En16

Beim schnellen Überflug, man muss bestimmte Bedingungen erfüllen und sind die Bedingungen erfüllt hat man auch als nicht US Bürger Anrecht!


Quote
Are non-U.S. residents allowed to take part in this settlement?

Yes, as long as you fall within the requirements listed above, then you are eligible to partake in this settlement.

Sollte sich wer Zeit nehmen das detailliert aufzuschlüsseln für alle die es betreffen könnte (ICO Teilnehmer), ist mir das natürlich einige Merits wert, da ich dazu eigentlich nicht die Zeit habe derzeit.
boa ich hab ihrgendwie keine email bekommen oder so gelöscht ausversehen wann kam die email den und wie heißt die?
eventuell find ich die noch im papierkorb.
Ich müste stufe 2 sein hab zwar ab und an welche verkauft aber bin trotzdem 2 hab die meisten ja noch.
einer schon das https://www.tezosfoundationsettlement.com/Home/SubmitClaim  ausgefühlt?
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Meine Tezos liegen seit eh und je auf der originalen "Fundraiser Adresse"!
Das natürlich im Laufe der Zeit einige Tezos hinzugekommen sind, sowohl durch "baken" als auch nachgekaufte XTZ, sollte hier aber völlig irrelevant sein...


Das ist eben so ein Punkt. Meine sind auch innerhalb jener Zeit auf der Fundraiseradresse gelegen und auch wieder nicht. Weil wenn man sie delegiert hat, musste man sie von der Fundraiseradresse mit "tz" auf eine mit "KT1" senden die man generieren musste. Da ich annehme das diese Adressen aus der Fundraiseradresse generiert werden denke ich das es egal ist. Aber richtig klar ist das bisher eben auch nicht.
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Nein ich denke nicht, eben die XTZ aus dem ICO, die danach gekauft wurden nicht.
Wie sich das verhält, wenn diese von der Fundraiser Adresse bewegt (zu einer neuen Adresse oder zu einer Exchange) oder damit Staking betrieben wurde, kann ich nicht sagen  dazu gibt es dann Part II. Wie schon oben angemerkt, Fragen können an den Autor gestellt werden.

Ich bin hier jetzt tatsächlich auch von mir selbst ausgegangen.

Meine Tezos liegen seit eh und je auf der originalen "Fundraiser Adresse"!
Das natürlich im Laufe der Zeit einige Tezos hinzugekommen sind, sowohl durch "baken" als auch nachgekaufte XTZ, sollte hier aber völlig irrelevant sein...

Dass war das was ich aus diesem Punkt raus lesen würde. Und die letzte Frage war natürlich an die gesamte Runde! Smiley
Ich bin aber nächste Woche bei meinem Anwalt, und da werde ich mir mal seine Meinung bzw. Interpretation zu Gemüte führen...

ich hab das ganze jetzt nicht so verfolgt... Lips sealed
was für ansprüche haben nun die ico teilnehmer und was für voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein/werden Huh Roll Eyes
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Nein ich denke nicht, eben die XTZ aus dem ICO, die danach gekauft wurden nicht.
Wie sich das verhält, wenn diese von der Fundraiser Adresse bewegt (zu einer neuen Adresse oder zu einer Exchange) oder damit Staking betrieben wurde, kann ich nicht sagen  dazu gibt es dann Part II. Wie schon oben angemerkt, Fragen können an den Autor gestellt werden.

Ich bin hier jetzt tatsächlich auch von mir selbst ausgegangen.

Meine Tezos liegen seit eh und je auf der originalen "Fundraiser Adresse"!
Das natürlich im Laufe der Zeit einige Tezos hinzugekommen sind, sowohl durch "baken" als auch nachgekaufte XTZ, sollte hier aber völlig irrelevant sein...

Dass war das was ich aus diesem Punkt raus lesen würde. Und die letzte Frage war natürlich an die gesamte Runde! Smiley
Ich bin aber nächste Woche bei meinem Anwalt, und da werde ich mir mal seine Meinung bzw. Interpretation zu Gemüte führen...
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Danke, da ich meine XTZ seit beginn der staking Phase stake ist es für mich nicht relevant. Aber könnte eventuell relevant sein für einige die zB. das Passwort verloren haben (da war hier einmal jemand der es per Bruteforce wiederhergestellt hat) oder doch eher die Geduld verloren hat und sie im Minus verkauft hat. Merits sind natürlich raus Wink.

Oder würde das trotzdem in die Phase II fallen? Muss einmal nachsehen wenn ich am ICO teilgenommen habe  Huh Huh von meiner ICO Adresse habe ich sie erst Heuer wegen Dune bewegt...

Das war auch ein Gedanke von mir,
"Wie wird das gewertet, wenn man seine XTZ von der Fundraiser Adresse bewegt?"

Das muss wahrscheinlich erst noch geklärt werden ob das in Stufe 2 fallen würde, denn Staken heißt ja nicht man hat seine XTZ veräußert.
Stufe 1 und 3 fallen für dieses Szenario defintiv raus.
Ev geht man im zweiten Teil darauf ein.

Btw, Fragen können ja gestellt werden, der Autor ist über die genannten Kanäle erreichbar.

Muss mal nachsehen wann ich teilgenommen habe, oder halt die BTC zu der ICO Adresse gesendet habe. Wenn das ein anderes Datum wie 1. Juli 2017 bis zum 13. Juli 2017 war brauche ich mir darüber keine Gedanken mehr machen...

Man kann gar nicht anders am ICO teilgenommen haben, das ICO war genau auf diesen Zeitraum festgesetzt. 01.07. bis einschließlich 14.07.2017

Ich habe erst Heuer im Frühjahr meine Tezos von der Fundraiser Adresse auf den Tezos gezogen, also da würde ich definitiv reinfallen, außer es ist auch ausgeschlossen von der tz auf die KT da wurden sie geschoben zwecks staking.

Dachte das ist länger gelaufen... Schon so lange aus, aber die Blockchain vergisst zum Glück nicht, waren das wirklich nur 2 Wochen? Aber danke dann muss ich mir das genau ansehen zwecks "II" alles andere gilt sowieso auf keinen Fall.



Bei mir ists auch so. Habe am 1. Juli 2017 BTC überwiesen und nachdem man Zugriff erhalten hat habe ich von der Fundraiseradresse an die KT Adresse überwiesen und zum Backen delegiert. Somit denke ich da dies Phase 2 betrifft da sie zum richtigen Zeitpunkt gekauft und nicht verkauft wurden bis zum genannten Datum.

Ich habe auch gerade nachgesehen und meine Überweisung war auch am 1. Juli 2017, einmal von meiner Wallet und einmal von einer Exchange, aber das sollte egal sein. Danch das gleiche wie bei dir, nur auf die KT Adresse zum staking und danach erst wieder 2020 bewegt.

Jetzt heißt es einfach abwarten was bei Phase II raus kommt.
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-cut-

(II) ICO Teilnahme und XTZ bis zum 25. November 2019 gehalten. [Muss man die XTZ zurückgeben, wenn man dafür einen Anspruch geltend macht? Nein. man kann seine XTZ behalten].

-cut-

Aber wenn man es wörtlich nimmt steht doch dort unter Punkt 2: Wenn man die Tezos bis zu dem bestimmten Datum gehalten hat, man auch einen Anspruch hat, oder?

Oder interpretiere ich da was falsch?

Nein ich denke nicht, eben die XTZ aus dem ICO, die danach gekauft wurden nicht.
Wie sich das verhält, wenn diese von der Fundraiser Adresse bewegt (zu einer neuen Adresse oder zu einer Exchange) oder damit Staking betrieben wurde, kann ich nicht sagen  dazu gibt es dann Part II. Wie schon oben angemerkt, Fragen können an den Autor gestellt werden.
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(II) ICO Teilnahme und XTZ bis zum 25. November 2019 gehalten. [Muss man die XTZ zurückgeben, wenn man dafür einen Anspruch geltend macht? Nein. man kann seine XTZ behalten].

-cut-

Aber wenn man es wörtlich nimmt steht doch dort unter Punkt 2: Wenn man die Tezos bis zu dem bestimmten Datum gehalten hat, man auch einen Anspruch hat, oder?

Oder interpretiere ich da was falsch?
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Danke, da ich meine XTZ seit beginn der staking Phase stake ist es für mich nicht relevant. Aber könnte eventuell relevant sein für einige die zB. das Passwort verloren haben (da war hier einmal jemand der es per Bruteforce wiederhergestellt hat) oder doch eher die Geduld verloren hat und sie im Minus verkauft hat. Merits sind natürlich raus Wink.

Oder würde das trotzdem in die Phase II fallen? Muss einmal nachsehen wenn ich am ICO teilgenommen habe  Huh Huh von meiner ICO Adresse habe ich sie erst Heuer wegen Dune bewegt...

Das war auch ein Gedanke von mir,
"Wie wird das gewertet, wenn man seine XTZ von der Fundraiser Adresse bewegt?"

Das muss wahrscheinlich erst noch geklärt werden ob das in Stufe 2 fallen würde, denn Staken heißt ja nicht man hat seine XTZ veräußert.
Stufe 1 und 3 fallen für dieses Szenario defintiv raus.
Ev geht man im zweiten Teil darauf ein.

Btw, Fragen können ja gestellt werden, der Autor ist über die genannten Kanäle erreichbar.

Muss mal nachsehen wann ich teilgenommen habe, oder halt die BTC zu der ICO Adresse gesendet habe. Wenn das ein anderes Datum wie 1. Juli 2017 bis zum 13. Juli 2017 war brauche ich mir darüber keine Gedanken mehr machen...

Man kann gar nicht anders am ICO teilgenommen haben, das ICO war genau auf diesen Zeitraum festgesetzt. 01.07. bis einschließlich 14.07.2017

Ich habe erst Heuer im Frühjahr meine Tezos von der Fundraiser Adresse auf den Tezos gezogen, also da würde ich definitiv reinfallen, außer es ist auch ausgeschlossen von der tz auf die KT da wurden sie geschoben zwecks staking.

Dachte das ist länger gelaufen... Schon so lange aus, aber die Blockchain vergisst zum Glück nicht, waren das wirklich nur 2 Wochen? Aber danke dann muss ich mir das genau ansehen zwecks "II" alles andere gilt sowieso auf keinen Fall.



Ja alles andere wäre eh nur Spekulation ob II für uns zutrifft oder nicht, meine sind auf der KT. Da der Autor auch nur seine Vermutung angegegen hat (daher auch nicht verbindlich) müssen wir auf Part II warten. Letzlich kann man eh nur spekulieren, das bringt in dem Fall nichts
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