Sorry, ich habe die beiden Arbeiten leider noch nicht auftreiben können. Ich lade sie aber sofort hoch, sobald ich sie habe.
Zum "WIR" wäre noch zu bemerken, dass der von einer Bank ausgegeben wird und somit ev. eine andere Rechtslage herrscht.
Interessant wäre auch noch, ob du oder deine Rechtsstudierenden, eine Einschätzung über die Versteuerung der Bitcoins hättet.
Insbesondere der MWST-Pflicht bei der "Produktion" und dem Verkauf im Ausland.
Es wird ja wohl ein Unterschied eben, ob man Bitcoins produziert oder An-Verkauft.
Werden Bitcoins rechtlich gesehen überhaupt von Minern "produziert"?
Eigentlich ist die WIR Bank das gleiche wie ein Miner bei Bitcoin, weil man die Bank rechtlich nicht als Zentralbank ansehen kann (würde auch das Monopol des Staates verletzen). Betreffend der Frage zur Besteuerung werde ich dies noch genauer abklären, aber meines Wissens müsste man Bitcoins einfach mit dem durchschnittlichen Wechselkurs Stichtag 31.12 in das Wertschriften-Forumlar der Steuererklärung einfügen. Da gibt es ja die Auswahlmöglichkeiten "Diverses", welches auch für WIR benutzt wird. Als Schweizer gilt aber immer noch die Unterscheidung Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wenn du die Bitcoins einfach vergisst, dann musst du höchstens mit einer Busse rechnen. Aber wie wollen die kantonalen Steuerämter dahinter kommen?
MWST bei Mining und Verkauf kommen meiner Meinung nicht in Betracht, das es sich eher um eine Währung handelt, so würde in der Schweiz eher die Stempelabgabe in Betracht kommen. Da im Steuerrecht aber nur das besteuert wird, was definiert ist, sind Bitcoins momentan Stempelabgaben frei.
Wenn man Waren gegen Bitcoins verkauft, dann müsste man die MWST normal abrechnen. Wenn ich was genaueres weiss, melde ich mich nochmals.