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Topic: Steuern und die praktische Umsetzung - page 2. (Read 3430 times)

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December 10, 2017, 11:02:45 PM
#31
Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

was ist dann mit Zinsen  , das ist doch staking oder minting auch . Warum erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre .Zum beispiel deine Brieftasche hat 1 coin generiert zumindest in einem Kalenderjahr aber Wert war 10 cent . Das is nicht logisch 10 Jahre warten . Was ist dann mit diese pdf 256 euro Freigrenze bei staking?

http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Staking. Anders verhält es sich beim sog. Staking, bei welchem vereinfacht
gesagt Coins an das Netzwerk verliehen werden um dadurch neue Coins zu
generieren. Da allein durch die Hingabe der Assets regelmäßig nicht das
Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit erfüllt sein sollte, kommen hier
lediglich die sonstigen Einkünfte aus Leistungen in Betracht, die insbesondere
auch die Vermietung von beweglichen Sachen miteinschließen. Folglich
wäre auch hier der persönliche Einkommensteuertarif anwendbar und es
bestünde eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Alternativ wäre eine Klassifizierung
als Zinsertrag aus einer durch das Staking begründeten Kapitalforderung
i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG denkbar. In diesem Fall wären die
o.g. Grundsätze des Abgeltungsteuer-Regimes einschlägig.
Sollte im Einzelfall Unklarheit über die Zuordnung der Einkunftsart herrschen,
ist eine Anfrage beim zuständigen Einkommensteuerfinanzamt empfehlenswert.
Handelt es sich um größere Mining-Vorhaben, kann Rechtssicherheit
im Rahmen einer kostenpflichtigen aber verbindlichen Auskunft
nach § 89 Abgabenordnung erlangt werden.
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 09, 2017, 12:09:33 PM
#30
Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)
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December 09, 2017, 11:19:09 AM
#29
Zu 3. hätte ich eine Frage:

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh
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November 30, 2017, 06:48:43 AM
#28
Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!

zu 1.) FIFO Prinzip wie auf Seite 1 steht, 5 sind steuerfrei und die 2 müsstest du versteuern.
zu 2.) Nein, transferieren lässt die Haltezeit nicht neu beginnen.
zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)
newbie
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November 30, 2017, 06:26:04 AM
#27
Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!
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November 30, 2017, 12:39:22 AM
#26
Wusste gar nicht das es in Deutschland nich verschimmelte & unsanierte Schulen gubt - dafür werden doch unsere Steuergelder mitunter genutzt zur Aufrechterhaltung Cheesy
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November 29, 2017, 10:06:40 PM
#25
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

Die Panama-Papers Mentalität lässt hier des Öfteren grüßen, Bitteschön. Aber dann nicht rumheulen, wenn deine Kinder in einer verschimmelten unsanierten Schule unterrichtet werden müssen. Oder der Lambo durch ein ungeflicktes Schlagloch ruiniert wird.
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November 27, 2017, 05:03:21 AM
#24
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)

Guten Morgen, erstmal Kaffee... ich hab das vorher zitierte nicht gelesen. War grad nur bei Bitcoin in Russland verkaufen.

Vergiss meinen Kommentar...Cheesy
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November 27, 2017, 04:50:18 AM
#23
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

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Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



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?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)
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November 27, 2017, 04:44:49 AM
#22
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

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Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

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?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.
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November 27, 2017, 04:23:17 AM
#21
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

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Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^
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November 26, 2017, 11:14:34 PM
#20
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

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Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue
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October 26, 2017, 10:29:58 AM
#19

Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.


Da liegst du komplett daneben, wenn du mit Millionen arbeitest kannst das genauso privat betreiben... noch kann dir der Staat nicht vorschreiben ein Gewerbe im Privathandel ab einer bestimmten Summe anzumelden Wink
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https://t1p.de/6ghrf
October 19, 2017, 03:42:08 AM
#18
Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.
Du bist ein Fuchs.
Ich finde ja eine der Begründungen so geil. Wir machen das gegen Geldwäsche, aber wenn ihr nicht sagen könnt, woher eure KryptoRubel kommen, dann erheben wir eben eine (geringe) Steuer von 13%!

und das dann de FA übergeben
Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
Wenn du das mit kleinen Beträgen machst (<600€), dann musst du sowieso nichts angeben. Und Aufzeichnungen musst du nur auf Anforderung hinschicken. Ansonsten nur die Summe eintragen.

Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
Dann gehe mal davon aus oder lese dir die anderen Steuerthreads durch.


legendary
Activity: 2959
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October 18, 2017, 03:15:28 PM
#17
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.

member
Activity: 95
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October 18, 2017, 08:56:32 AM
#16
Das heißt, man muss sämtliche Einkaufe und Verkäufe protokollieren und sich selber somit seinen Gewinn am ende des Jahres ausrechnen, wie in einer Firma, und das dann de FA übergeben und hoffen dass die das so akzeptieren?!
Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
hero member
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Merit: 506
October 16, 2017, 12:33:03 PM
#15
ok, also müßte ich dann meine kaufprotokolle runterladen und dem amt übergeben.
legendary
Activity: 1606
Merit: 1025
October 16, 2017, 05:35:36 AM
#14
wie schaut es aus mit gekaufter ware per BTC Visa kreditkarte (z.b. bitwala oder xapo)? wie wird das steuerlich behandelt?
Das wird steuerlich so behandelt, als ob du die BTC in Fiat getauscht hättest und dann von dem Fiat die Ware. Das ist bisher jedenfalls die Info, die zu dem Thema hier bisher immer im Umlauf ist.
hero member
Activity: 797
Merit: 506
October 15, 2017, 03:38:07 PM
#13
ok danke, dann werde ich das so machen.

wie schaut es aus mit gekaufter ware per BTC Visa kreditkarte (z.b. bitwala oder xapo)? wie wird das steuerlich behandelt?
member
Activity: 174
Merit: 23
October 14, 2017, 08:02:24 AM
#12

so korrekt oder kann es passieren, das ich schon im märz das finanzamt an der hacke habe?

Ja, im März 2020  Grin


Ein privates Veräußerungsgeschäft (mit Gewinn und Haltefrist weniger als 1 Jahr) im Februar 2018 musst Du in der Steuererklärung für 2018 deklarieren.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019. Nimmst du für die Abgabe der Steuererklärung einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch verlängert sich die Frist auf den 2. März 2020.



Dokumentiere deine Käufe/Verkäufe gut und suche dir im Juli 2019 einen Steuerberater. Bis dahin sollten auch mehr Erfahrungen vorliegen und die Rechtslage klarer sein.


Für deinen kräftigen Gewinn im Februar 2018 zahlst du also ca. Mitte 2020 (nach Erhalt des Steuerbescheides) die Einkommenssteuer (bis zu 42%). Rücklagen bilden!!!
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