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Topic: Warum Anonymität bei Coins vielen so wichtig ist? (Read 1867 times)

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Nachdem die IRS ja eine Bounty von 625.000 USD für das "knacken" der XMR Anonymität ausgesetzt hat, kam heute ein Statement, dass Coins, welche die Privatsphäre schützen nicht im Konflikt mit Geldwäsche-Gesetzen stehen.

Report: Privacy coins don't conflict with anti-money laundering laws

Quote
Privatsphärenorientierte Kryptowährungen wie Monero (XMR) stehen laut einer großen globalen Anwaltskanzlei nicht in Konflikt mit den Anti-Geldwäschegesetzen.

Perkins Coie, eine internationale Anwaltskanzlei mit Sitz in Seattle, veröffentlichte am 15. September einen Bericht, der sich mit der AML-Regulierung von Privacy Coins befasst. In dem Bericht will Perkins Coie die angebliche Fehleinschätzung ausräumen, dass Privacy Coins wie XMR grundlegend unvereinbar mit der Einhaltung von AML seien, und argumentiert, dass regulierte Unternehmen in der Lage seien, AML-Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig Privacy Coins zu unterstützen.

Laut Perkins Coie stellen Privacy Coins letztlich "keine zusätzlichen Herausforderungen oder Anforderungen" für Virtual Asset Service Provider oder VASPs dar, abgesehen von der Notwendigkeit, bestimmte Kunden- und Transaktionsinformationen zu sammeln, aufzubewahren und an den Empfänger zu übermitteln. Das Unternehmen betonte, dass diese Anforderungen nicht nur für VASPs gelten, und fügte hinzu, dass sie weiterhin den gleichen Standards wie traditionelle Finanzinstitute unterliegen sollten.

Der Bericht führt weiter aus, dass VASPs, wenn sie als Verwahrer der privaten Schlüssel ihrer Benutzer dienen, in der Lage sein werden, die Anzahl der Privacy Coins zu sehen und über verdächtige Aktivitäten in Übereinstimmung mit AML-Maßnahmen zu berichten. Beispielsweise ermöglicht es Monero - die weltweit größte Kryptowährung, die sich auf den Schutz der Privatsphäre konzentriert - Benutzern und VASPs im Wesentlichen, bestimmte Transaktionsdetails im Zusammenhang mit einem bestimmten Konto an Dritte weiterzugeben, so der Bericht.

Die Experten von Perkins Coie betonten, dass diese Funktionen zu den Schlüsselfunktionen gehören, die in das Monero-Protokoll eingebaut sind, hieß es in dem Bericht:

"Dies ermöglicht es Benutzern und VASPs, bestimmte Transaktionsdetails, die mit einem bestimmten Konto verbunden sind, an Dritte weiterzugeben, ohne die Transaktionsinformationen dieses Benutzers öffentlich preiszugeben. Darüber hinaus können VASPs als Teil ihres Registrierungsprozesses und auf kontinuierlicher Basis die Offenlegung im Voraus verlangen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Abgesehen davon, dass der Bericht für die Kompatibilität von Privacy Coins mit der AML plädiert, umreißt er die entscheidende Rolle der finanziellen Privatsphäre im Allgemeinen.

"Unternehmen sind auf die finanzielle Privatsphäre angewiesen und erwarten diese auch. Ohne die Wahrung der Vertraulichkeit wären geschäftliche Transaktionen für Konkurrenten und ruchlose Akteure sichtbar, die sie analysieren, vorhersagen, in Angriff nehmen und ausnutzen könnten. Diese radikal transparente Art des Umfelds würde wahrscheinlich zu Marktmanipulationen durch die Teilnehmer, zu einem Hindernis für Innovationen und zu einem unfairen Vorteil für Konkurrenten und Gegenparteien gleichermaßen führen", heißt es darin.

Der Bericht von Perkins Coie erscheint kurz nachdem die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service) ein Kopfgeld von bis zu 625.000 Dollar für jeden angekündigt hat, der die Privatsphäre von Monero knacken kann.

Die große Geheimdienstfirma CipherTrace behauptete angeblich, dass ihr Krypto-Tracking-Tool in der Lage sei, Monero-Transaktionen zurückzuverfolgen. Eine Reihe von Branchenvertretern äußerten sich anschließend skeptisch über die Angelegenheit.
https://cointelegraph.com/news/report-privacy-coins-don-t-conflict-with-anti-money-laundering-laws

Übersetzt mit Hilfe von www.deepl.com/translate
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“Decentralized exchanges and privacy coins are the only answer that I am aware of. Use centralized services at your own peril.”
https://cointelegraph.com/news/nevermind-coinbase-big-brother-is-already-watching-your-coins
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Eine Übersicht über KYC freie Exchanges. Die Qualität der Beurteilung und auch die Exchanges kann ich nicht beurteilen, also bitte mit Vorsicht "genießen".

Kycnot.me
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Auch wenn es schon ultralange her ist, ist mir durch die Verlinkung von bct_ail wieder aufgefallen. ^^

Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.
Die Sache bei Bitcoin oder Ethereum zum Beispiel ist halt die, dass der Besitzer der Adresse(n) herausgefunden werden kann wenn man auch nur ein einziges Mal eine Transaktion mit persönlichen Daten assoziieren kann. Sei es durch Transfers zu einer Börse oder indem man irgendwo Waren bestellt und sich dort mit Klarnamen verifizieren musste. Dann könnten Außenstehende deine kompletten Transaktionen nachvollziehen, da sie alle öffentlich in der Blockchain sind. Es ist zwar nicht zwingend einfach, das herauszufinden, ab wann eine Adresse dir nicht mehr gehört, zu der du gesendet hast, aber für die meisten Transaktionen würde sowas schon gut feststellbar sein.
Man braucht also nur einmal "unachtsam" zu sein und schon kann es passieren, dass auch vergangene, auf die Adresse bezogene Transaktionen einer Person zugeordnet werden können.
In Ordnung miau.
Danke zunächst für die Erklärung.

Aber: Dasselbe gilt für unser Alltagsleben, zu Hause.
Dasselbe gilt für den alltäglichen Einsatz von Bargeld.
Wenn man will, durch irgendwelche Zeugen, Beobachter, Technik usw., kann man in unsere Privatsphäre hineinschauen.
Es gibt bei pseudonymen Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ethereum einen entscheidenden Unterschied zum Bargeld: Bei Kryptowährungen ist die Transaktion für immer in der Blockchain gespeichert, bei Bargeld ist dies nicht der Fall. Die Barzahlung kann "in Vergessenheit" geraten. Die Gefahren für eine mögliche Überwachung und temporäre Aufzeichnung einer Barzahlung, die du ansprichst, sind schon ziemliche Extremfälle. Und selbst dann ist die Möglichkeit gegeben, dass diese Barzahlung irgendwann komplett in Vergessenheit gerät. Bei so vielen Barzahlungen ist das schlicht nicht verwunderlich.
Bei der Blockchain hingegen kann diese Transaktion niemals in Vergessenheit geraten. Es kann zwar sein, dass die Umstände der Transaktion (Eingabe auf einer Webseite, Trading auf einer Exchange etc.) mit der Zeit keine Rückverfolgung mehr zulassen aber in der Blockchain wird diese für immer gespeichert bleiben.

Demnach müssen selbst wir als Freunde der Bit- und Shitcoins zugeben, dass Bargeld allen Kryptowährungen in Sachen Privatsphäre überlegen ist.
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Wo finde ich vom Tor Browser die aktuelle portable Version? Suchmaschine hilft mir aufgrund der Vielzahl an Links nicht so recht weiter.

Einfach die .exe von der Homepage runterladen: https://www.torproject.org/de/download/
Das ist eine portable Version.

Beim 'Installationsvorgang' wird lediglich ein Ordner im gewünschten Pfad (standardmäßig: Desktop) erstellt.

edit: mole war schneller  Tongue

und solltest du bereits eine ältere Version in Verwendung gehabt haben, einfach oben links auf die Zwiebel klicken und 'Auf Aktualisierungen prüfen'

staff
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Da ich der Meinung bin, dass dieser Thread immer wieder nach oben geholt werden muss, weil er einfach gut und wichtig ist, kann ich es gleich mit einer Frage verbinden.  Wink

Wo finde ich vom Tor Browser die aktuelle portable Version? Suchmaschine hilft mir aufgrund der Vielzahl an Links nicht so recht weiter.

stimmt der gehört auch direkt in die nächste linkliste denn das sollte jeder mal gelesen (und verstanden) haben.
bezüglich tor wäre ich auf die 9.0.2 (final) version gekommen.
aktuellster downloadlink direkt bei torproject.org

heise hinkt etwas hinten nach aber auch chip verweist auf diese version... und da gibt es auch diese info zu finden:

Quote
Hinweis
Unser Downloadpaket enthält die 32- und die 64-Bit-Version vom Tor Browser.
Das hier angebotene Bundle ermöglicht es, Tor auf einem Windows-System zu benutzen.
Es ist nach der Installation auch portabel auf einem USB-Stick einsetzbar.
quelle: https://www.chip.de/downloads/Tor-Browser_22479695.html

legendary
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Da ich der Meinung bin, dass dieser Thread immer wieder nach oben geholt werden muss, weil er einfach gut und wichtig ist, kann ich es gleich mit einer Frage verbinden.  Wink

Wo finde ich vom Tor Browser die aktuelle portable Version? Suchmaschine hilft mir aufgrund der Vielzahl an Links nicht so recht weiter.
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Falls ich nochmal die Quelle finde zwecks der Aussage das nur Exchanges welche Fiat anbieten betroffen sind, so werde ich sie hier posten.

Kein Streß. Es kann gut sein bzw. sieht so aus als wäre das obenstehende nur ein Entwurf. Die tatsächlichen Beratungen zu dem Thema sind für nächste Woche geplant http://www.fatf-gafi.org/publications/fatfgeneral/documents/plenary-june-2019.html
jr. member
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Falls ich nochmal die Quelle finde zwecks der Aussage das nur Exchanges welche Fiat anbieten betroffen sind, so werde ich sie hier posten.
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Sofern mit bekannt gilt die neue FATF Regulierung nur für Exchanges welche Fiat mit drinne haben..

Bin gespannt wie die Waves Dex darauf reagieren wird...
Im Endeffekt ist es jedoch bestes Marketing für kommende echte Dex‘s sowie Privacy Coins  Cool

Das liest sich hier etwas anders. Das Original findet ihr hier in Englisch http://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/regulation-virtual-assets-interpretive-note.html



Öffentliche Erklärung - Risikominderung durch virtuelle Assets

Paris, Frankreich, 22. Februar 2019 - In Anerkennung der Notwendigkeit, die mit Virtual Asset Aktivitäten verbundenen Risiken der Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierung (TF) angemessen zu mindern, legt die GAFI detailliertere Umsetzungsanforderungen für eine wirksame Regulierung und Aufsicht bzw. Überwachung von Anbietern von Virtual Asset Services fest. Die FATF hat daher an einer Interpretation der Empfehlung 15 gearbeitet. Die FATF hatte die Empfehlung 15 im Oktober 2018 geändert, um klarzustellen, wie die FATF-Standards auf Aktivitäten oder Operationen mit virtuellen Assets anzuwenden sind.

Der Text der neuen Auslegungsnote wurde fertiggestellt und wird im Juni 2019 als Teil der GAFI-Standards formell angenommen. Absatz 7 Buchstabe b der Auslegungsnote ist noch nicht abgeschlossen, da sie von den im Mai stattfindenden Konsultationen des Privatsektors profitieren wird; sie kann weiter geprüft werden, um Überlegungen zur technischen Umsetzung zu berücksichtigen, die im Juni 2019 endgültig angenommen werden sollen.

Die GAFI fordert privatwirtschaftliche Einrichtungen und andere Experten auf, schriftliche Stellungnahmen zu Ziffer 7(b) abzugeben. Jetzt geschlossen für Kommentare.

Entwurf einer Interpretationsnotiz zur FATF-Empfehlung 15

1. Für die Zwecke der Anwendung der GAFI-Empfehlungen sollten die Länder virtuelle Vermögenswerte als "Eigentum", "Erlöse", "Fonds", "Fonds oder andere Vermögenswerte" oder andere "entsprechende Werte" betrachten. Die Länder sollten die einschlägigen Maßnahmen im Rahmen der GAFI-Empfehlungen auf virtuelle Vermögenswerte und Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Provider, VASPs) anwenden.

2. Gemäß Empfehlung 1 sollten die Länder die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich aus der Tätigkeit virtueller Vermögenswerte und der Tätigkeit oder dem Betrieb von VASPs ergeben, identifizieren, bewerten und verstehen. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollten die Länder einen risikobasierten Ansatz anwenden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung den festgestellten Risiken angemessen sind. Die Länder sollten von den VASPs verlangen, dass sie wirksame Maßnahmen zur Minderung ihrer Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifizieren, bewerten und ergreifen.

3. VASPs sollten lizenziert oder registriert werden müssen. Mindestens sollten VASPs in der/den Rechtsordnung(en), in der/denen sie gegründet wurden, lizenziert oder registriert werden müssen.1 In Fällen, in denen die VASP eine natürliche Person ist, sollten sie in der Rechtsordnung, in der sich ihr Geschäftssitz befindet, lizenziert oder registriert werden müssen. Die Gerichtsbarkeiten können auch verlangen, dass VASPs, die Produkte und/oder Dienstleistungen für Kunden in ihrer Gerichtsbarkeit anbieten oder von dort aus Geschäfte durchführen, in dieser Gerichtsbarkeit lizenziert oder registriert werden. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Rechts- oder Regulierungsmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Kriminelle oder ihre Mitarbeiter eine bedeutende oder kontrollierende Beteiligung an einem VASP halten oder der wirtschaftliche Eigentümer einer solchen sind oder eine Managementfunktion ausüben. Die Länder sollten Maßnahmen ergreifen, um natürliche oder juristische Personen zu identifizieren, die VASP-Aktivitäten ohne die erforderliche Lizenz oder Registrierung ausüben, und geeignete Sanktionen anwenden.

4. Ein Land braucht in diesem Land kein gesondertes Lizenzierungs- oder Registrierungssystem für natürliche oder juristische Personen vorzuschreiben, die bereits als Finanzinstitute (im Sinne der GAFI-Empfehlungen) in diesem Land lizenziert oder registriert sind, die unter dieser Lizenz oder Registrierung VASP-Aktivitäten ausüben dürfen und die bereits dem gesamten Spektrum der anwendbaren Verpflichtungen aus den GAFI-Empfehlungen unterliegen.

5. Die Länder sollten sicherstellen, dass VASPs einer angemessenen Regulierung und Aufsicht oder Überwachung von AML/CFT unterliegen und die einschlägigen GAFI-Empfehlungen wirksam umsetzen, um Geldwäsche und Risiken der Terrorismusfinanzierung aus virtuellen Vermögenswerten zu mindern. VASPs sollten wirksamen Systemen zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der nationalen AML/CFT-Anforderungen unterliegen. VASPs sollten von einer zuständigen Behörde (nicht vom SRB) überwacht oder überwacht werden, die eine risikobasierte Aufsicht oder Überwachung durchführen sollte. Die Aufsichtsbehörden sollten über ausreichende Befugnisse verfügen, um die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die VASPs zu überwachen oder zu überwachen und sicherzustellen, einschließlich der Befugnis, Inspektionen durchzuführen, die Produktion von Informationen zu erzwingen und Sanktionen zu verhängen. Die Aufsichtsbehörden sollten befugt sein, eine Reihe von Disziplinar- und Finanzsanktionen zu verhängen, einschließlich der Befugnis, der VASP gegebenenfalls die Lizenz oder Registrierung zu entziehen, einzuschränken oder auszusetzen.

6. Die Länder sollten sicherstellen, dass eine Reihe wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender strafrechtlicher, ziviler oder administrativer Sanktionen zur Verfügung stehen, um VASPs zu bekämpfen, die die AML/CFT-Anforderungen gemäß der Empfehlung 35 nicht erfüllen. Sanktionen sollten nicht nur für VASPs, sondern auch für ihre Direktoren und das obere Management gelten.

7. Hinsichtlich der Präventivmaßnahmen gelten für VASPs die Anforderungen der Empfehlungen 10 bis 21, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:


a) R.10 - Die gelegentliche Transaktion, bei deren Überschreitung die VASPs verpflichtet sind, CDDs durchzuführen, beträgt USD/EUR 1 000.

b) R.16 - Die Länder sollten sicherstellen, dass die ursprünglichen VASPs die erforderlichen und genauen Herkunftsinformationen und die erforderlichen Empfängerinformationen über virtuelle Vermögensübertragungen erhalten und aufbewahren, die oben genannten Informationen den begünstigten VASPs und gegebenenfalls den Gegenstücken übermitteln und sie auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Informationen direkt an virtuelle Anlagentransfers angehängt werden. Die Länder sollten sicherstellen, dass die VASPs der Begünstigten die erforderlichen Herkunftsinformationen und die erforderlichen und genauen Informationen der Begünstigten über virtuelle Vermögensübertragungen erhalten und aufbewahren und diese auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Andere Anforderungen von R.16 (einschließlich der Überwachung der Verfügbarkeit von Informationen, des Ergreifens von Einfriermaßnahmen und des Verbots von Transaktionen mit benannten Personen und Einrichtungen) gelten auf der gleichen Grundlage wie in R.16 dargelegt.

8. Die Länder sollten auf der Grundlage der Empfehlungen 37 bis 40 rasch, konstruktiv und wirksam ein möglichst breites Spektrum an internationaler Zusammenarbeit in Bezug auf Geldwäsche, Vortaten und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten bereitstellen. Insbesondere sollten die Aufsichtsbehörden von VASPs unverzüglich und konstruktiv Informationen mit ihren ausländischen Kollegen austauschen, unabhängig von der Art oder dem Status der Aufsichtsbehörden und den Unterschieden in der Nomenklatur oder dem Status der VASPs.
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Sofern mit bekannt gilt die neue FATF Regulierung nur für Exchanges welche Fiat mit drinne haben..

Bin gespannt wie die Waves Dex darauf reagieren wird...
Im Endeffekt ist es jedoch bestes Marketing für kommende echte Dex‘s sowie Privacy Coins  Cool
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Und wo wir gerade bei dem Thema waren: https://www.btc-echo.de/bitcoin-boersen-weltweit-sollen-ihre-kunden-offenbaren/
Auch die Empfänger einer Transaktion sollen identifiziert werden  Shocked Na, dann Prost Mahlzeit
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Der Merit kam von nullcoiner.  Cool

Hoppla, Ok dann danke an nullcoiner.

Ach, das glaub ich schon. Sind doch bei der G20 darüber am diskutieren.
Ansonsten eben hierüber: https://www.golem.de/news/einreise-in-die-usa-ohne-social-media-informationen-kein-visum-1906-141639.html?utm_source=pocket-newtab
Blöd, wenn die USA oder andere Länder das mal auf Touristenvisa ausdehnen  Shocked Shocked Shocked Only time will tell

Vielleicht sollte ich schnell noch mal rüber, so lange es noch geht  Wink

Aber das ist ja wieder ein Alleingang der USA. Viele Börsen sind in Asien, und gerade da wird es sehr schwierig so einen Datenaustausch auf die Reihe zu kriegen. Wahrscheinlicher finde ich da schon ein Handelsverbot von Privacy Coins auf lange Sicht.
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Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.

Ja schon gut, danke für den Merit. Ich bin nur manchmal ziemlich fassungslos wie die Leute sich im Internet über alles mögliche Aufregen und ihre Rechte verteidigen, und dabei gar nicht registrieren, dass ihre Rechte in der realen Welt immer weiter beschnitten werden.
Der Satz geht nicht gegen dich, ist eher pauschal gemeint.

Für mich persönlich hat ein Privacy Coin keinen Mehrwert, ich mache meine Steuer so oder so, und schreib da alles rein. Ob jetzt jemand meine Transaktionen nachvollziehen kann oder nicht, ist mir ziemlich wurst. Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).

Es sei denn irgendein Angestellter sammelt diese Daten und verkauft sie an den Fiskus (Stichwort Steuer-CD)  Wink

Ganz im Ernst, damit rechne ich fest, ist für mich nur eine Frage der Zeit, aber nicht über Steuer CDs, sondern über offizielle Anfragen, so nach dem Motto, hey Börse xyz (keine Anspielung gegenüber Forenmembern  Grin), gebt uns doch mal die Daten aller bei euch registrierten "deutschen" Nutzenden und deren Trades, wir wollen mal prüfen...

In Zeiten von privacy shield, CETA und TTIP ist es eine Frage der Zeit, bis Daten hin und her "fliessen", alle Länder befinden sich in "Daten-Sammelwut"...
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Ja schon gut, danke für den Merit.
Der Merit kam von nullcoiner.  Cool

Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).
Ach, das glaub ich schon. Sind doch bei der G20 darüber am diskutieren.
Ansonsten eben hierüber: https://www.golem.de/news/einreise-in-die-usa-ohne-social-media-informationen-kein-visum-1906-141639.html?utm_source=pocket-newtab
Blöd, wenn die USA oder andere Länder das mal auf Touristenvisa ausdehnen  Shocked Shocked Shocked Only time will tell
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Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.

Ja schon gut, danke für den Merit. Ich bin nur manchmal ziemlich fassungslos wie die Leute sich im Internet über alles mögliche Aufregen und ihre Rechte verteidigen, und dabei gar nicht registrieren, dass ihre Rechte in der realen Welt immer weiter beschnitten werden.
Der Satz geht nicht gegen dich, ist eher pauschal gemeint.

Für mich persönlich hat ein Privacy Coin keinen Mehrwert, ich mache meine Steuer so oder so, und schreib da alles rein. Ob jetzt jemand meine Transaktionen nachvollziehen kann oder nicht, ist mir ziemlich wurst. Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).

Es sei denn irgendein Angestellter sammelt diese Daten und verkauft sie an den Fiskus (Stichwort Steuer-CD)  Wink
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Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.
Die Sache bei Bitcoin oder Ethereum zum Beispiel ist halt die, dass der Besitzer der Adresse(n) herausgefunden werden kann wenn man auch nur ein einziges Mal eine Transaktion mit persönlichen Daten assoziieren kann. Sei es durch Transfers zu einer Börse oder indem man irgendwo Waren bestellt und sich dort mit Klarnamen verifizieren musste. Dann könnten Außenstehende deine kompletten Transaktionen nachvollziehen, da sie alle öffentlich in der Blockchain sind. Es ist zwar nicht zwingend einfach, das herauszufinden, ab wann eine Adresse dir nicht mehr gehört, zu der du gesendet hast, aber für die meisten Transaktionen würde sowas schon gut feststellbar sein.
Man braucht also nur einmal "unachtsam" zu sein und schon kann es passieren, dass auch vergangene, auf die Adresse bezogene Transaktionen einer Person zugeordnet werden können.
In Ordnung miau.
Danke zunächst für die Erklärung.

Aber: Dasselbe gilt für unser Alltagsleben, zu Hause.
Dasselbe gilt für den alltäglichen Einsatz von Bargeld.
Wenn man will, durch irgendwelche Zeugen, Beobachter, Technik usw., kann man in unsere Privatsphäre hineinschauen.

Prinzipiell ist unsere Privatsphäre nicht durch dicke Wände und Bargeldeinsatz gewährleistet. Das wissen wir.
Und trotzdem fühlen wir uns in unsere Privatsphäre geschützt, wenn wir Bargeld einsetzen und keine Kameras im Wohnzimmer installiert kriegen.
Warum ist es so?
Ist uns die heutige Technik nicht bewusst?

Nein. Es geht um den Begriff von normalen Umständen.
Unter normalen Umständen ist unsere Privatsphäre durch dicke Wände und Bargeld gewährleistet.
Deswegen sagen wir, dicke Wände und Bargeld würden unsere Privatsphäre schützen.
Und genau so: Unter normalen Umständen ist unsere Privatsphäre schon durch den Einsatz dessen, was ich "normale" Kryptos genannt habe, gewährleistet.

Dass es absolut nicht so ist, hast du gut erklärt.
Wenn wir auf der Ebene nicht der normalen Umständen argumentieren, sondern absolut, dann ok, suchen wir Kryptos, die möglicherweise 100% Anonymität gewährleisten.

Nur: Für mich besteht die Pointe der Kryptos nicht darin, Anonymität zu gewährleisten.
Kryptos bieten unserem Finanzsystem andere, wichtigere Vorteile.
Aber das ist wieder ein anderes Thema  Smiley
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Verstehe nicht, was du meinst.

Ernsthaft?
Ja, ernsthaft. Deswegen haben ich ja gefragt.

Nicht vergessen darf man den Abgleich mit dem Melderegister, dazu steh hier was schönes geschrieben:

Sie erfolgt entgegen dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das an Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hohe Anforderungen gestellt hat:

Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.
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Verstehe nicht, was du meinst.

Ernsthaft?

Der EuGh hat festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form verfassungskonform ist. Das bedeutet, jeder (Mieter, Eigentümer von Immobilien) muss dafür bezahlen, ob er will oder nicht. Ob er nun ARD sieht oder nicht, ob er Radio hört oder nicht, spielt keine Rolle. Alleine die gegebene Möglichkeit es tun zu können, rechtfertigt es gemäß dem Gericht, diese Abgabe, die effektiv eine Steuer ist, von jedem zu erheben.

Damit unterstellt das Gericht gleichwohl, dass jeder sich über die öffentlich-Rechtlichen informiert (alleine schon dass er es könnte reicht aus) und betoniert damit das Informationsmonopol der öffentlich-rechtlichen.

Als Bürger muss man sich nicht irgendwelche Informationen aufdrängen lassen, aber bezahlen muss man dafür.

Nicht vergessen darf man den Abgleich mit dem Melderegister, dazu steh hier was schönes geschrieben:

Die Beschwerdeführer kritisieren, daß durch die Datenerhebung der Landesrundfunkanstalten bzw. der GEZ so etwas wie ein zentrales Melderegister entsteht, für das es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage, aber erhebliche Mißbrauchspotentiale gibt. Darüber hinaus werden die Rundfunkanstalten ohne Eingrenzung ermächtigt, zusätzliche Daten aus öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen zu sammeln, zuzuordnen und zu speichern, ohne daß die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ erhalten somit umfangreiches Datenmaterial über alle volljährigen Personen, die in einem Haushalt leben. Diese Daten sind auch zum Erstellen von Persönlichkeitsprofilen geeignet. Angesichts des Zwecks der Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist diese Datensammlung vollkommen unverhältnismäßig. Sie erfolgt entgegen dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das an Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hohe Anforderungen gestellt hat: „Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seiner Regelung hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.“

Quelle: https://www.vdgn.de/rat-und-hilfe/kleingaerten/verfassungsbeschwerde-gez/
Weitere Querlle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/sammelwut-der-gez-wo-bleibt-der-datenschutz/

Das ist das krasse Gegenteil von Informationsfreiheit, oder auch informationeller Selbstbestimmung.
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Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.
Die Sache bei Bitcoin oder Ethereum zum Beispiel ist halt die, dass der Besitzer der Adresse(n) herausgefunden werden kann wenn man auch nur ein einziges Mal eine Transaktion mit persönlichen Daten assoziieren kann. Sei es durch Transfers zu einer Börse oder indem man irgendwo Waren bestellt und sich dort mit Klarnamen verifizieren musste. Dann könnten Außenstehende deine kompletten Transaktionen nachvollziehen, da sie alle öffentlich in der Blockchain sind. Es ist zwar nicht zwingend einfach, das herauszufinden, ab wann eine Adresse dir nicht mehr gehört, zu der du gesendet hast, aber für die meisten Transaktionen würde sowas schon gut feststellbar sein.
Man braucht also nur einmal "unachtsam" zu sein und schon kann es passieren, dass auch vergangene, auf die Adresse bezogene Transaktionen einer Person zugeordnet werden können.
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