So , ich bin immer noch nicht schlauer als vorher ....
noch einmal zum Artikel der FAZ ..... dort steht ganz unten....
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei KPMG.
http://www.kpmg.com/DE/de/ueber-kpmg/KPMG-kompakt/Seiten/Default.aspxUnd ich kann die Reaktion von einigen verstehen, die vielleicht schon ihre Steuererklärung gemacht haben und ihr selbst erstellten Coins mit angeben haben ....... da sie dem Artikel nach, einfach jetzt zu viele Steuern gezahlt haben ....
die sie so schnell nicht wieder bekommmen werden .... leider ....
zur Bafin:
Warum die Bafin im Dezember letzen Jahres so ein Statement abgibt dürfte jedem klar sein ...... die Bafin sah einfach das Risiko das sich um Bitcoins eine extreme Blase aufbaut die zu platzen drohte ..... damit jetzt Leute die ihre Bitcoin oder ihr FIAT nicht so einfach von heute auf morgen verlieren .... haben sie bestimmt ab wann man sich der unter die Kontrolle der Bafin begeben muss ... nämlich
Der gewerbliche Umgang mit BTC kann daher eine Erlaubnispflicht nach dem KWG auslösen. Fehlt diese Erlaubnis, kann eine Straftat nach § 54 KWG vorliegen.
und
Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert.
aber
Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten.
oder
Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.
denn
Anbieter, die die ohnehin bestehenden Risiken für die Nutzer von BTC erhöhen, indem sie für diese gewerblich mit BTC handeln, unterfallen per Gesetz der Finanzaufsicht – ebenso wie Händler anderer Finanzinstrumente wie Aktien, Derivate und Devisen.
und dann noch einmal zur Umsatzsteuer ....
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
my 2 cents