27,5% vom Gewinn in das Feld "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.
Nicht ganz, in das Feld "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" (gemäß § 27a Abs. 2) kommt der Gesamtgewinn, nicht nur die 27,5%! Die 27,5% rechnet sich das Finanzamt dann schon selber aus
Gilt allerdings auch nur dann wenn die KESt nicht bereits automatisch vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten wird; z.B. BitPanda behält mittlerweile die KESt ein und führt diese auch ab. Ist aber meines Wissens der einzige Exchange der das macht und ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung ob BitPanda den Einstandswert erfragt oder wie die den Gewinn genau ermitteln (würd mich tatsächlich persönlich interessieren, falls das hier zufällig jemand liest der in letzter Zeit bei BitPanda verkauft hat).