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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ (AT) - page 2. (Read 37522 times)

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February 02, 2024, 10:57:49 AM
#67
Sollten irgendwann die steuerpflichtigen Coins verkauft werden (z.b. 2024 oder 2025), dann würde ich das auch dort erst in der Steuererklärung angeben,
27,5% vom Gewinn in das Feld  "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.

Nicht ganz, in das Feld "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" (gemäß § 27a Abs. 2) kommt der Gesamtgewinn, nicht nur die 27,5%! Die 27,5% rechnet sich das Finanzamt dann schon selber aus Smiley

Gilt allerdings auch nur dann wenn die KESt nicht bereits automatisch vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten wird; z.B. BitPanda behält mittlerweile die KESt ein und führt diese auch ab. Ist aber meines Wissens der einzige Exchange der das macht und ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung ob BitPanda den Einstandswert erfragt oder wie die den Gewinn genau ermitteln (würd mich tatsächlich persönlich interessieren, falls das hier zufällig jemand liest der in letzter Zeit bei BitPanda verkauft hat).
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February 02, 2024, 07:53:35 AM
#66
1. Ich habe wie gesagt 2 Excel Files angelegt. Einmal für die steuerfreien Verkäufe (alle Käufe vor der Gesetzesänderung, alle Coins über 1 Jahr gehalten).
Von diesem Portfolio habe ich eh das meiste noch nicht verkauft. Da ja meines Wissens nach die FiFo Methode greift, geht dieser Bestand erstmal zum Verkauf
bevor die steuerpflichtigen Coins verkauft werden. Da die steuerpflichtigen Coins wahrscheinlich erst beim nächsten Bullrun verkauft werden, hätte ich
somit derzeit nichts zum einreichen. Dann würde ich meine Steuererklärungen von 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 abschließen, ohne etwas einzureichen.

Sollten irgendwann die steuerpflichtigen Coins verkauft werden (z.b. 2024 oder 2025), dann würde ich das auch dort erst in der Steuererklärung angeben,
27,5% vom Gewinn in das Feld  "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.

Stimmt ihr mir soweit zu?
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February 02, 2024, 06:54:21 AM
#65
Das da jetzt eine Excel Datei hochzuladen wäre klingt für mich eher ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sind die steuerfreien Gewinne mal überhaupt nicht relevant fürs Finanzamt und für die Gewinne die es zu versteuern gilt müsste meiner Meinung nach einfach die Gesamtsumme für das Jahr als "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" in Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv, Kennzahl 857 eingetragen werden. Die Dokumentation im Excel File selber wäre meiner Meinung nach nur im Falle einer Finanzprüfung relevant und nicht als Teil der Steuererklärung selber hochzuladen.
Das hätte ich jetzt genauso gesehen und ich habe auch noch nie im vorauseilenden Gehorsam Daten bereitgestellt. Kommt es zu einer eingehenderen Prüfung kann man die Daten ja immer noch nachreichen.

Bzgl. Steuerberater: Ich weiß jetzt natürlich nicht um welche Summen es geht aber gerade bei größeren Nachzahlungen macht es durchaus Sinn, hier nochmal einen Steuerberater drüberschauen zu lassen. Nicht nur was potenzielle Einsparungen betrifft. Unterlagen, die von einem Steuerberater eingereicht werden, werden in der Regel auch deutlich schneller freigegeben. Zudem hält ja der Steuerberater seinen Kopf hin wenn etwas nicht passen sollte ... das lassen sie sich aber auch fürstlich entlohnen, das stimmt schon.
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February 01, 2024, 07:03:25 PM
#64
1. Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal mit dem Finanzamt telefoniert. Ein Mitarbeitet sagte mir, dass es ihnen ausreicht, wenn ich alle Käufe/ Verkäufe in eine
Excel mitschreibe und dieses in der Steuererklärung hochlade. Ich habe dieses nun getan (habe natürlich eine Version mit Aktionen vor der Gesetzesänderung
und eine Version nach der Gesetzesänderung (ich meine hiermit die Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei und nach der Änderung kommt die Kapitalertragssteuer zum Tragen))
Könnt ihr mir bestätigen, dass dieses ausreicht? Ich würde das gerne auch ohne die Prüfung eines Steuerberaters einreichen, da ich die Arbeit eh schon
erledigt habe und ich es nicht einsehe, für eine "Unterschrift" ein paar Hundert Euro auf den Tisch zu legen

Das da jetzt eine Excel Datei hochzuladen wäre klingt für mich eher ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sind die steuerfreien Gewinne mal überhaupt nicht relevant fürs Finanzamt und für die Gewinne die es zu versteuern gilt müsste meiner Meinung nach einfach die Gesamtsumme für das Jahr als "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" in Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv, Kennzahl 857 eingetragen werden. Die Dokumentation im Excel File selber wäre meiner Meinung nach nur im Falle einer Finanzprüfung relevant und nicht als Teil der Steuererklärung selber hochzuladen.

Disclaimer: Bin weder Steuerberater noch arbeite ich beim Finanzamt, also alle Angaben ohne Gewähr! Eventuell haben auch andere Österreicher hier im Forum bereits andere Erfahrungen gemacht.

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February 01, 2024, 04:42:54 AM
#63
Hallo liebe Österreicher,

als Deutscher kenne ich mich leider nicht so gut mit den Steuererklärungen in AT aus und habe es auch einfach ewig vor mir hergeschoben (ich hasse einfach dieses Thema  Grin).
Jetzt möchte ich aber langsam alles auf den aktuellen Stand bringen und hätte hierzu ein paar Fragen, ich hoffe dass mir jemand helfen kann:

1. Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal mit dem Finanzamt telefoniert. Ein Mitarbeitet sagte mir, dass es ihnen ausreicht, wenn ich alle Käufe/ Verkäufe in eine
Excel mitschreibe und dieses in der Steuererklärung hochlade. Ich habe dieses nun getan (habe natürlich eine Version mit Aktionen vor der Gesetzesänderung
und eine Version nach der Gesetzesänderung (ich meine hiermit die Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei und nach der Änderung kommt die Kapitalertragssteuer zum Tragen))
Könnt ihr mir bestätigen, dass dieses ausreicht? Ich würde das gerne auch ohne die Prüfung eines Steuerberaters einreichen, da ich die Arbeit eh schon
erledigt habe und ich es nicht einsehe, für eine "Unterschrift" ein paar Hundert Euro auf den Tisch zu legen
2. Laut dem Kollegen vom Finanzamt soll ich die mitgeschriebenen Excel-Tabellen im "L1" hochladen. Jetzt schaue ich gerade bei FinanzOnline aber ich habe keine
Ahnung, wo man dort etwas hochladen kann.
Es gibt bei FinanzOnline die folgenden Reiter/ Themen: Persönliche Daten; Allgemeine Daten; Penderpauschale/euro, Werbungskosten; Außergewöhnliche Belastungen;
Außergewöhntliche Belastungen bei Behinderung; Sonderausgaben; Kinder; International; Zusammenfassung .... ich finde dort nirgendswo die Möglichkeit, eine Datei
hochzuladen. Wie funktioniert das?

Habt ihr sonst noch Tips, die ich berücksichtigen sollte?

Vielen Dank vorab!!!
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March 30, 2023, 12:10:05 AM
#62
Herkunftsnachweis hätte ich gemeint, da könnte man auf das Bounty sheet verweisen und auch den Blockchain Nachweise dazu geben, für das Finanzamt sollte es auf jeden Fall ausreichen zur Nachweispflicht/Herkunftspflicht? Eventuell etwas schlecht ausgedrückt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass hier auch private Mitschriften reichen, du brauchst gar kein verlinktes Bountysheet angeben. Ich habe bspw. meine Bustadice-Rewards selber pro Monat mitgeschrieben und diese dann für den Herkunftsnachweis abgelegt. Dem Finanzamt ist sowas übrigens wesentlich mehr egal als bspw. einer Börse wie Bitpanda. Das FA brauchte bisher immer maximal einen Cointracking-Auszug, am besten noch mit Unterschrift vom Steuerberater drunter.

Börsen hingegen fragen da wesentlich genauer nach, bei AVAX wollten sie z.B. auch das Initiator-Skript der Blockchain (Genesis-Skript) sehen, wo eindeutig hervorging, dass mir meine AVAX bereits zum Start der Avalanche-Chain gutgeschrieben wurden. War nicht wenig Aufwand das überhaupt zu bekommen bzw. mit der Börse einen Konsens zu finden, warum das überhaupt gültig sein soll. Man sitzt hier selber leider doch am sehr viel kürzeren Ast, wenn die Börse den jeweiligen Nachweis nicht akzeptiert steht man ziemlich da ...
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March 25, 2023, 12:49:48 PM
#61
Habe auf meinem Blog auf Steemit einen Teil was die Krypto Steuer betrifft. Siehe signature.

Da hätte ich nur diesen einen Beitrag gefunden Nathan:
https://steemit.com/hive-121566/@symptoms/4lwvym-besteuerung-von-krypto-in-italien-seit-01-jaenner-2023

Und der handelt von Italien... vielleicht möchtest du uns noch den Direktlink zu den von dir angesprochenen Infos hinterlassen Wink

Habe die Infos aus diesem Artikel und weiteren Artikel herausgesucht:
https://fiscomania.com/criptovalute-dichiarazione-dei-redditi/#cripto-attivita-soggette-ad-ivafe
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March 02, 2023, 10:55:21 AM
#60
Habe auf meinem Blog auf Steemit einen Teil was die Krypto Steuer betrifft. Siehe signature.

Da hätte ich nur diesen einen Beitrag gefunden Nathan:
https://steemit.com/hive-121566/@symptoms/4lwvym-besteuerung-von-krypto-in-italien-seit-01-jaenner-2023

Und der handelt von Italien... vielleicht möchtest du uns noch den Direktlink zu den von dir angesprochenen Infos hinterlassen Wink
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December 22, 2022, 06:45:17 AM
#59
Für den ein oder anderen der diese Funktion bei blockchair noch nicht kennt, wirklich sinnvoll. Aber ob es als Herkunftsnachweis taugt? Herkunftsnachweis ist doch ein Nachweis, woher die geldlichen Mittel für den Kauf der Kryptowährungen kommt. Jedenfalls kenne ich es so. Aber vielleicht sieht Bitpanda das auch anders.

Allerdings sollte sich jeder überlegen, ob es sinnvoll ist, seinen bitcointalk Account mit einem KYC Account zu verknüpfen.

Das ist wirklich eine berechtigte Frage, aber wie sollte man sich sonst das (wenn man einmal will) Bounty Geld auf sein Konto auszahlen lassen ohne KYC Börse wird das eher schwierig oder meinst du einfach BTC Peer to Peer mit zum Beispiel einem Forumsmitglied tauschen?

Herkunftsnachweis hätte ich gemeint, da könnte man auf das Bounty sheet verweisen und auch den Blockchain Nachweise dazu geben, für das Finanzamt sollte es auf jeden Fall ausreichen zur Nachweispflicht/Herkunftspflicht? Eventuell etwas schlecht ausgedrückt.
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December 22, 2022, 06:38:05 AM
#58
wenn man sich den Betrag einmal auf Bitpanda senden will als Herkunftsnachweis?

Für den ein oder anderen der diese Funktion bei blockchair noch nicht kennt, wirklich sinnvoll. Aber ob es als Herkunftsnachweis taugt? Herkunftsnachweis ist doch ein Nachweis, woher die geldlichen Mittel für den Kauf der Kryptowährungen kommt. Jedenfalls kenne ich es so. Aber vielleicht sieht Bitpanda das auch anders.

Allerdings sollte sich jeder überlegen, ob es sinnvoll ist, seinen bitcointalk Account mit einem KYC Account zu verknüpfen.
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December 22, 2022, 04:23:14 AM
#57
Ich habe mir jetzt gerade Gedanken gemacht bezüglich der Vereinfachung von der Bounty bei Roobet, laut dem Steuerguide von Blockpit (Danke für's teilen) brauche ich mich bis zur Veräußerung nichts denken da der Zufluss nebensächlich ist.

Quote
Nicht bei Zufluss zu versteuern sind jedoch Einkünfte aus (delegated) Staking, Airdrops, Bounty- oder Affiliate-Rewards oder Hardforks. Die Anschaffungskosten sind mit null anzusetzen. Erst bei der späteren Veräußerung gegen Fiatwährungen, gilt der besondere Steuersatz (27,5 %).

Aber Gedanken habe ich mir darüber trotzdem gemacht und bei Blockchair habe ich dazu ein nützlcihes Tool gefunden, eventuell kann es wer gebrauchen, da wir ein Report über deine BTC gemacht auch wird dort der Zufluß Wert in EUR angezeigt.

Da meine Roobet Bounty Adresse sowieso öffentlich einsehbar ist, brauche ich da nichts schwärzen.

Zuerst oben auf Deutsch und Euro umstellen danach Wallet Übersicht anklicken



Zeitraum auswählen



Dieser Auszug sollte ja auch beim Finanzamt gültig sein oder auch wenn man sich den Betrag einmal auf Bitpanda senden will als Herkunftsnachweis?

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December 20, 2022, 11:53:29 PM
#56
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:
Lt meinem Steuerberater könnte das durchaus tragisch für Langzeit ETH Hodler sein. ETH wurde beim Splitting über Börsen ja in der Regel in ETHS und ETHW (oder ETF, ...) aufgesplitted, das sind aber jeweils neue Coins und die Steuerfreiheit wäre "weg". Da kommts im Fall des Falles leider sehr aufs Finanzamt an wie die das bewerten, einheitlich geregelt dürfte das noch nicht sein ...
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December 07, 2022, 03:19:20 AM
#55
Habe heute das Blockpit Newsletter bekommen, sind für Österreicher sicher einige interessante Dinge dabei.

Quote
Hallo xxx,

in Österreich trat am 1. März 2022 ein neues Gesetz in Kraft, das Krypto-Steuern weitestgehend reguliert. Erstmals vollständig veröffentlicht wurde es als Teil der Ökosozialen Steuerreform am 14. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich.

Seitdem werden die meisten Krypto Transaktionen pauschal mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.

Steuerguide Österreich

Quote
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

- Neues österreichisches Steuerframework in Blockpit implementiert
- Krypto zu Krypto Transaktionen (wie z.B. Bitpanda Swaps) sind jetzt steuerfrei
- Anwendung der Kapitalertragsteuer (KESt) bei Veräußerung von Krypto gegen Fiat mit einem Steuersatz von 27,5%
- Airdrops und Staking-Rewards sind nun bei Zufluss nicht steuerbar und erst bei Veräußerung mit 27,5% zu versteuern
- Privates Mining und Lending-Rewards sind nun direkt bei Zufluss und ebenfalls bei späterer Veräußerung mit 27,5% zu versteuern
- Alle weiteren Infos und Details kannst du in unserem Krypto-Steuerguide 2022 für Österreich nachlesen!

Steueroptimierungs-Feature

Quote
In Österreich kannst du Verluste mit Gewinnen aus demselben Steuerjahr ausgleichen. Seit der Steuerreform 2022 ist es möglich, Aktiengewinne und andere Kapitalmarktgewinne zum Ausgleich deiner Krypto-Verluste anzuwenden. Nutze unser Blockpit Steueroptimierungs-Feature um noch vor Jahresende Steuern zu sparen.

*Neues Pricing: wir haben unser Pricing um eine neue Lizenz erweitert, welche nur für kurze Zeit um 29€ erhältlich ist. Bald steigt der Preis auf 49€. Sei schnell und sicher dir dieses limitierte Angebot: blockpit.io/pricing!
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September 14, 2022, 02:53:28 AM
#54
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:

Quote
Österreich: Hardfork Coins haben einen Anschaffungspreis von 0 EUR. Der Hardfork selbst ist kein steuerpflichtiges Event, aber die spätere Veräußerung dieser Coins könnte eine 27,5%ige Kapitalertragssteuer auf den Erlös auslösen.
Quelle: https://blockpit.io/blog/steuerliche-auswirkungen-des-ethereum-merge/

Alle Infos zu Staking Rewards etc. findet ihr im verlinkten Blogbeitrag.
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May 09, 2022, 03:36:17 PM
#53
Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.


Ich kann mich auch täuschen aber ich glaube das eine wäre "anschaffen" wie in "Anschaffungskosten" und das andere "erwerben" wie in "Erwerbstätigkeit".

Generell scheint zumindest im Deutschen Recht "Erwerb" etwas umfassender zu sein als "Anschaffung" ("ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird"), ich gehe mal davon aus das es in Österreich ähnlich sein wird:

Pendant zur Anschaffung im Zivilrecht ist der Erwerb, der – anders als die Anschaffung – nicht nur durch Rechtsgeschäft, sondern auch kraft Gesetzes, im Wege der Zwangsvollstreckung und auch ohne Gegenleistung stattfinden kann. Deshalb ist die Erbschaft zivilrechtlich ebenso ein Erwerb wie die Schenkung.

Insofern sind alle Coins die nicht "angeschafft" wurden (dh. gekauft) automatisch "erworben".

(wenn man Coins nicht kauft sondern als Zahlungsmittel für eine Dienstleistung oder ein Wirtschaftsgut annimmt zählen die wahrscheinlich nur deswegen als "angeschafft" weil dieser Fall steurrechtlich so geregelt ist das der EUR-Gegenwert als steuerpflichtiges Einkommen zählt und somit gleichzeitig die Anschaffungskosten darstellt. Bounties und geringfügige Wirtschaftsdienstleistungen sind ja mit der neuen Regelung davon explizit ausgenommen.)

Ich würde es auch so sehen wie du, aber es stimmt es ist etwas schwammig geschrieben... Mal sehen eventuell gibt es da noch etwas genaueres bald.
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May 09, 2022, 06:43:30 AM
#52
Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.


Ich kann mich auch täuschen aber ich glaube das eine wäre "anschaffen" wie in "Anschaffungskosten" und das andere "erwerben" wie in "Erwerbstätigkeit".

Generell scheint zumindest im Deutschen Recht "Erwerb" etwas umfassender zu sein als "Anschaffung" ("ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird"), ich gehe mal davon aus das es in Österreich ähnlich sein wird:

Pendant zur Anschaffung im Zivilrecht ist der Erwerb, der – anders als die Anschaffung – nicht nur durch Rechtsgeschäft, sondern auch kraft Gesetzes, im Wege der Zwangsvollstreckung und auch ohne Gegenleistung stattfinden kann. Deshalb ist die Erbschaft zivilrechtlich ebenso ein Erwerb wie die Schenkung.

Insofern sind alle Coins die nicht "angeschafft" wurden (dh. gekauft) automatisch "erworben".

(wenn man Coins nicht kauft sondern als Zahlungsmittel für eine Dienstleistung oder ein Wirtschaftsgut annimmt zählen die wahrscheinlich nur deswegen als "angeschafft" weil dieser Fall steurrechtlich so geregelt ist das der EUR-Gegenwert als steuerpflichtiges Einkommen zählt und somit gleichzeitig die Anschaffungskosten darstellt. Bounties und geringfügige Wirtschaftsdienstleistungen sind ja mit der neuen Regelung davon explizit ausgenommen.)
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May 09, 2022, 04:40:50 AM
#51
Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Das lese ich auch unvoreingenommen so wie du und HeRetiK. Wird mMn. auch so gemeint gewesen sein.

Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.
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May 07, 2022, 01:02:48 AM
#50
Falls die Österreicher nur noch hier und nicht mehr in den deutschen Steuerthread schauen, quote ich mich mal selbst:

Ich glaube es wäre sehr sinnvoll, wenn wir zum Thema Staking/Lending mal alle die Börsen/Anbieter unserer Wahl anschreiben würden, und nach so einem Modell wie vom ETH Staking bei rocketpool fragen. Folgenden Text hab ich selbst schon an bitpanda und sinngemäß an Kraken geschrieben. Wenn das noch mehr von uns tun, könnte uns das alle sehr viel Steuern sparen:

Quote
Soweit ich informiert bin, wird Staking bei bitpanda für Österreicher eher als Lending eingestuft und unterliegt damit bei Zufluss der Einkommenssteuer.
In Deutschland wird es genauso behandelt.
Doch ich habe mit "rocketpool" eine sehr gute Möglichkeit gefunden, wie man sehr viel Steuer sparen kann beim Staking:
https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

Anstatt dass man täglich Zinsen bekommt, wird stattdessen ein Hilfstoken immer mehr wert und erst beim Verkauf von diesem fallen Steuern an.
Also wenn ich ETH bei bitpanda staken will, dann tausche ich die ETH gegen einen neuen von Bitpanda erstellten Token ein, nennen wir ihn PandaETH.
Am Anfang beträgt der Wechselkurs 1:1 man gibt 1 ETH hin und erhält 1 PandaETH von bitpanda. Mit den ETH betreibt Bitpanda Staking und die Stakingzinsen fließen NICHT direkt an die Nutzer weiter, sondern schlagen sich in dem von bitpanda vorgebenen Wechselkurs nieder. Nachdem bitpanda zb 10% Zinsen generiert hat, ist der Wechselkurs 1,1 ETH gegen 1 PandaETH. Sobald dann ETH2 fertig released ist, kann man die PandaETH zu dem aktuellem Wechselkurs gegen ETH2 tauschen und realisiert dann erst seine Gewinne.

In Deutschland wären diese Gewinne aufgrund der Haltefrist steuerfrei. In Österreich würde immerhin nur noch KAP Steuer anfallen. Und auch viele andere Länder mit Long Term Tax Regeln profitieren davon.
Außerdem wären dadurch die Staking/Lending Einnahmen die gleiche Einkunftsart und könnten mit Trading Gewinnen/Verlusten verrechnet werden, was aktuell nicht erlaubt ist.

Hier mal die Einschätzung von Winheller dazu:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html
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May 06, 2022, 09:42:46 AM
#49
Wie geschrieben es ist vermutlich Auslegungssache, aber ich sehe es nicht als Arbeit an 50 Posts pro Monat in einem Forum zu verfassen wo man sonst auch schreibt. Bei überzogenen Bedingungen könnte es am Finanzamt eventuell jemand anders sehen, aber das könnte man mit der Posthistorie belegen das dies "Standard" ist und nicht unter Arbeit fällt.

Yes ist Auslegungssache aber da das Wort Bounties extra erwähnt wird sollten wir das schon richtig verstanden haben.
Klar die Frage bleibt ab wann es als Arbeit gilt aber eine Signatur kann eig. nur Bounty bleiben.

Außer es geht in Richtung vermietung einer Digitalen Fläche. Dann wird das schon wieder ein spannendes Thema Grin

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Das lese ich auch unvoreingenommen so wie du und HeRetiK. Wird mMn. auch so gemeint gewesen sein.
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May 06, 2022, 06:38:19 AM
#48
Nach längerem Nachdenken und Öfteren durchlesen, dieser Part ist wirklich "schwui" geschrieben...

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Würd ich so auslegen wie du. Erstens ist das die konsistentere und sinnvollere Auslegung, zweitens ist beim "Altvermögen" von "angeschaffter" Kryptowährung die Rede während bei den Staking-Gewinnen wie beim Neuvermögen von "erworbenen" Kryptowährungen die Rede ist.
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