Nein, besser: Der Kursgewinn wird mit 27,5% versteuert
Dh. wenn die EUR 5,- in BTC als du Sie eingekauft hast bei EUR 4,- waren musst du den EUR 1,- Gewinn mit 27,5% versteuern. Solltest du im Laufe des gleichen Jahres allerdings wieder einen Kaffee um EUR 5,- kaufen deren BTC Gegenwert du um EUR 5,30,- eingekauft hast kannst du die 30 Eurocent im Verlustausgleich mit dem einen Euro davor gegenrechnen und musst somit nur noch auf 70 Eurocent KESt bezahlen. Also am besten einfach ein Excel-File mit den Bitcoin-Käufen am laufen halten, dann hat man auch gleich den Überblick über die per FIFO bestimmte Kostenbasis und BAM, willkommen im Zukunfts-Kryptostandort Österreich :O)