Besteuerung von Lending und „Pool-Staking“
Entgelte für die Überlassung von Krypto-Assets an andere Marktteilnehmer (private Personen oder auf Handel mit Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen) – darunter fallen Lending und „Pool-Staking“ – sollen – sofern kein public placement stattfindet – Privatdarlehen gleichgestellt werden, folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Tarif besteuert werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (Aktien, Anleihen, Krypto-Assets etc.) nicht möglich ist. Findet hingegen ein public placement statt, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz und ist auch eine umfangreichere Verlustverrechnung möglich. Einkünfte aus „Liquidity Mining“ und „Yield Farming“ werden weder im Gesetzesentwurf noch in den erläuternden Bemerkungen erwähnt und wäre es wünschenswert, wenn dazu noch Aussagen seitens des Gesetzgebers getroffen werden.
Diesen Teil finde ich
verwirrend:
Da steht ja praktisch als Überschrift ‚Lending‘ und dann unten ‚Lending.. folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Einkommenssteuer-Tarif besteuert werden‘.
Aber das stimmt ja nicht, oder?
Konkreter Fall:
Ich will bei zentraler Exchange Nexo Coins anlegen und Zinsen dafür bekommen.
Habe jetzt recherchiert wie es steuerlich wohl so ausschaut.
Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das unten so richtig ist (für Alle die das mal hier lesen werden).
Fall: Zinsen bekommen von zentraler Exchange
zb Celsius, Nexo, crypto.com..
(man überlässt einer zentralen Exchange Coins und bekommt dafür Zinsen)
(Staking ist wieder was anderes)
Wie sind Zinsen von zentraler Exchange zu versteuern:
- Nach
altem Steuerrecht bis Ende Februar 2022:
Zuordnungswechsel
Sonstige Einkünfte ->
persönlicher EinkommenssteuersatzKeine Veräußerung, daher kein Aufheben der Jahresfrist Steuerfreiheit (das mit der Erweiterung auf 10 Jahren ist nur in Deutschland, nicht in Österreich)
https://youtu.be/qpluuCrcJc0?t=101 - Nach
neuem Steuerrecht ab März 2022 (oder jetzt schon reinoptieren):
Lending, ‚Entgelt für Überlassung von Kryptowährungen‘, gebe Coins aus meiner Hand wem Anderen,
Steuerpflichtig beim Zufluss, mit 27,5% (Beim Verkauf dann Steuer auf eventuellen Kursgewinn mit 27,5%)
https://www.youtube.com/watch?v=kWR0VeYUgrw Wie ist es wenn ich Altbestand-Coins (länger als 1 Jahr gehalten, steuerfrei, Altbestand bei dem Steuerfreiheit beim Verkauf bleibt) lende?
Verlieren sie dann die Steuerfreiheit?
-> Nein:
https://faq.validvent.com/posts/44/altvermogen„Georg Brameshuber• vor 2 Monaten • edited
Nein. Bitte dieses Thema nicht mit der grundsätzlich vergleichenden - aber in diesem Punkt abweichenden - deutschen Rechtslage verwechseln. Nach dem Erlass-Entwurf des dBMF vom Juni 2021 verlängern die oa Sachverhalte die Haltedauer von 1 auf 10 Jahre. Die Grundregel lautet: Staking/Lending/Liquidity Mining führt nicht zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen bzw nicht zu einem Tausch; sie sind nach der Dogmatik des ME "Früchte". Daher können Sie auch nicht der "Altvermögenseigenschaft" schaden. Aber Achtung: Im Einzelfall muss man Vorsicht walten lassen. Viele Geschäftsmodelle stellen bloß in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Staking/Lending/Liquidity Mining dar; abgesehen davon, dass die Sachverhalte untereinander immer falsch bezeichnet und vertauscht werden. Staking auf Kraken ist eigentlich Lending. Um ein Beispiel zu nennen. Wenn im Einzelfall bspw ein Colleteral hinterlegt wird und gegen einen Protokoll immanenten Token getauscht wird, bspw einem LP-Token dann führt dies zur Realisierung und das zugrundeliegende Wirtschaftsgut, das Altvermögen ist, verliert die Altvermögenseigenschaft und wird im Zeitpunkt des Tausches Neuvermögen.„
Auch Blockpit video:
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=664 ‚Altbestand der gestaked wird bleibt einfach Altbestand, die erhaltenen Coins sind einfach Neubestand‘
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Also:
Einkommenssteuersatz nach dem alten Recht ist wohl um einiges teurer als neues Recht mit 27,5%.
Also wohl: Frühzeitig reinoptieren schon jetzt statt auf März warten.
Wie das machen?
-> ‚per formlosem Antrag in der Steuererklärung 2022‘ (wenn man die in 2023 macht) -> mit einem Button / Häkchen setzen in der Steuererklärung.
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=623 https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=2684 Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das oben so richtig ist zwecks Besteuerung von Zinsen bei Lending an zentralisierte Exchanges