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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ (AT) - page 3. (Read 40923 times)

legendary
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May 06, 2022, 03:11:15 AM
#47
Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.

Danke für das Update Buchi!
Habe die Daten gern in den ersten Beitrag übernommen und werde dort demnächst auch neu formatieren damit das wieder ahnsehnlich und auf Letztstand ist Smiley

@HeRetiK
Schließe mich deiner Signatur = Bounty und KESt. Meinung an Cool
Hoffentlich behalten wir Recht.


Wie geschrieben es ist vermutlich Auslegungssache, aber ich sehe es nicht als Arbeit an 50 Posts pro Monat in einem Forum zu verfassen wo man sonst auch schreibt. Bei überzogenen Bedingungen könnte es am Finanzamt eventuell jemand anders sehen, aber das könnte man mit der Posthistorie belegen das dies "Standard" ist und nicht unter Arbeit fällt.

Nach längerem Nachdenken und Öfteren durchlesen, dieser Part ist wirklich "schwui" geschrieben...

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

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May 05, 2022, 10:57:43 AM
#46
Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.

Danke für das Update Buchi!
Habe die Daten gern in den ersten Beitrag übernommen und werde dort demnächst auch neu formatieren damit das wieder ahnsehnlich und auf Letztstand ist Smiley

@HeRetiK
Schließe mich deiner Signatur = Bounty und KESt. Meinung an Cool
Hoffentlich behalten wir Recht.

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May 05, 2022, 10:00:10 AM
#45
Weiß nicht ob der offizielle Link zum Finanzamt schon gepostet wurde, also kein Entwurf mehr oder Spekulation. Dies zählt auch der Zufluss von staking, Bounties "unwesentliche sonstige Leistungen" (fallen da 50 Posts pro Monat im Forum rein? Grin)und Airdrop ist geregelt mit Zufluss 0.

Ich denke Signaturkampagnen lassen sich je nach Ausmaß der Einnahmen steurrechtlich in beide Richtungen argumentieren, wobei ich's tatsächlich eher in die Kategorie "unwesentliche sonstige Leistungen" -- also die KESt-Ecke -- stecken würde. Signaturkampagnen sind ja auch wesentlicher Bestandteil vieler Bountiekampagnen. Ob da jetzt Bitcoin oder Hundegroschen ausbezahlt werden sollte irrelevant sein.


Quote
Hinweis

Die Ausnahme für Kryptowährungen, die im Rahmen von klassischen Staking-Vorgängen erzielt werden, bezieht sich ausschließlich auf Leistung, die zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung“) zur Verfügung gestellt werden. Werden Vorgänge, die tatsächlich Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen darstellen, als „staking“ bezeichnet, fallen diese nicht unter die Ausnahmeregelung und führen daher bereits im Zuflusszeitpunkt zur Besteuerung.

Gut mitgedacht das die tatsächlich explizit darauf hinweisen.
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May 05, 2022, 09:34:02 AM
#44

angenommen jemand hat seit x Jahren 10 ETH, dann sind die ja steuerfrei.

Wenn der die jetzt ab heute in das staking gibt ist der Zufluss ebenfalls steuerfrei; - allerdings dann bei Realisierung mit 27,5% zu versteuern.
Jedoch nur der Zufluss und die ursprünglichen 10 ETH bleiben steuerfrei oder?


Ist dann so geregelt.

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html
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May 05, 2022, 09:12:56 AM
#43

angenommen jemand hat seit x Jahren 10 ETH, dann sind die ja steuerfrei.

Wenn der die jetzt ab heute in das staking gibt ist der Zufluss ebenfalls steuerfrei; - allerdings dann bei Realisierung mit 27,5% zu versteuern.
Jedoch nur der Zufluss und die ursprünglichen 10 ETH bleiben steuerfrei oder?

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May 05, 2022, 07:39:44 AM
#42
Weiß nicht ob der offizielle Link zum Finanzamt schon gepostet wurde, also kein Entwurf mehr oder Spekulation. Dies zählt auch der Zufluss von staking, Bounties "unwesentliche sonstige Leistungen" (fallen da 50 Posts pro Monat im Forum rein? Grin)und Airdrop ist geregelt mit Zufluss 0.

Quote
Alle laufenden Einkünfte unterliegen im Zuflusszeitpunkt der Besteuerung, wobei der Wert der bezogenen Kryptowährungen bzw. sonstigen Entgelte zu diesem Zeitpunkt als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist. Dieser Wert stellt künftig auch die Anschaffungskosten von den erhaltenen Kryptowährungen dar.

Hingegen liegen in folgenden Fällen keine laufenden Einkünfte vor:

- wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht (Staking);
- wenn Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen werden;
- wenn Kryptowährungen im Rahmen einer Abspaltung von der ursprünglichen Blockchain zugehen (Hardfork).

In diesen Fällen erfolgt im Zuflusszeitpunkt keine Besteuerung. Die erhaltenen Kryptowährungen sind allerdings mit Anschaffungskosten in Höhe von Null anzusetzen, wodurch im Zuge einer späteren Veräußerung der gesamte Wert der Kryptowährungen besteuert wird.

Hinweis

Die Ausnahme für Kryptowährungen, die im Rahmen von klassischen Staking-Vorgängen erzielt werden, bezieht sich ausschließlich auf Leistung, die zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung“) zur Verfügung gestellt werden. Werden Vorgänge, die tatsächlich Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen darstellen, als „staking“ bezeichnet, fallen diese nicht unter die Ausnahmeregelung und führen daher bereits im Zuflusszeitpunkt zur Besteuerung.

Alle Details:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html

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Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2022

Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.
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April 25, 2022, 04:54:11 PM
#41
Also kurz gesagt echtes staking sind POS etc. und unechtes sind defi/lending Zinsen auf zB. auf BTC?

Hätte ich auch so verstanden. Konkret wird im Gesetz folgendes unterschieden:


Echtem staking beteiligt man sich da direkt also einem Pool und beim unechtem der Betreiber (zB. BitPanda) betreibt einen Pool und man erhält anteilig Rewards?

Das ist eine super spannende Frage. Selbst wenn Ethereum Staking mal live ist wäre ja rein technisch gesehen nur Solo oder Pool-Staking richtiges Staking. Wenn ich mich recht erinnere können ja Coins nicht einfach nach belieben Ge- und Entstaked werden was bedeuted das Coins die auf einem Exchange zum staken gelassen werden rein technisch gesehen ja nur verborgt und verzinst werden um das ins Staking gebundene Kapital auszugleichen. Was wiederum bedeuted das diese Einkünfte ESt und nicht KESt-pflichtig wären.


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April 25, 2022, 10:12:29 AM
#40
Da es jetzt im BitPanda Thread zu sehr Off Topic ist nehme ich diese Antwort aufs Bitpanda staking hier einmal mit.

https://blog.bitpanda.com/de/staking-bei-bitpanda-lass-deine-assets-fur-dich-arbeiten

ich kenne das staking-Programm auf BP nicht, aber seit 1.3.22 wird in Ö ...
- bei echtem Staking (CEX) bei Erhalt der Rewards noch keine Steuer fällig, sondern tatsächlich erst bei Verkauf
- bei unechtem Staking (DEX) bei Erhalt der Rewards und bei Verkauf Steuer fällig

Was bedeutet das genau echtem/unechtem? Echtem staking beteiligt man sich da direkt also einem Pool und beim unechtem der Betreiber (zB. BitPanda) betreibt einen Pool und man erhält anteilig Rewards? Wäre schon wichtig und wenn das so ist hoffe ich man ist bei BitPanda nicht "gezwungenermaßen" beim staking dabei. Ist jetzt Steuertechnisch in Österreich nicht uninteressant.

Edit:

Bei einer kurzen Google Suche habe ich folgendes gefunden.

https://www.crypto-saarland.de/staken-ein_schneller_einblick/

Also kurz gesagt echtes staking sind POS etc. und unechtes sind defi/lending Zinsen auf zB. auf BTC?
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March 23, 2022, 09:18:36 AM
#39
Lange kein Update gepostet.
Hier eine Analyse zur Steuerreform - ist Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Und unten im Artikel findet ihr einen Link (Spotify) um euch anzuhören was Natalie Enzinger zu sagen hat.
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February 17, 2022, 11:06:31 AM
#38


Ich kann heute leider nicht aber wirst du dir das ansehen ewibit?
Wäre schön wenn danach jemand ein kurzes Update für den Thread hier hätte Smiley
Ich habe ja noch immer die Hoffnung auf den Fall der KESt. DAS wäre mal richtig gut in Verbindung mit den letzten Änderungen Cool

es war nichts neues, nur von einer anderen Kanzlei
(und schon gar nicht das was du und andere sich erhofft hatten - KESt...)

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February 08, 2022, 09:14:17 AM
#37

Ich kann heute leider nicht aber wirst du dir das ansehen ewibit?
Wäre schön wenn danach jemand ein kurzes Update für den Thread hier hätte Smiley
Ich habe ja noch immer die Hoffnung auf den Fall der KESt. DAS wäre mal richtig gut in Verbindung mit den letzten Änderungen Cool
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February 03, 2022, 03:53:05 PM
#35
Ein aktueller Artikel zum Thema Abschaffung der Wertpapier und evtl. auch Krypto Kest:

https://orf.at/stories/3246136/
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January 21, 2022, 09:08:54 AM
#34
Quote
Besteuerung von Lending und „Pool-Staking“
Entgelte für die Überlassung von Krypto-Assets an andere Marktteilnehmer (private Personen oder auf Handel mit Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen) – darunter fallen Lending und „Pool-Staking“ – sollen – sofern kein public placement stattfindet – Privatdarlehen gleichgestellt werden, folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Tarif besteuert werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (Aktien, Anleihen, Krypto-Assets etc.) nicht möglich ist. Findet hingegen ein public placement statt, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz und ist auch eine umfangreichere Verlustverrechnung möglich. Einkünfte aus „Liquidity Mining“ und „Yield Farming“ werden weder im Gesetzesentwurf noch in den erläuternden Bemerkungen erwähnt und wäre es wünschenswert, wenn dazu noch Aussagen seitens des Gesetzgebers getroffen werden.

Diesen Teil finde ich verwirrend:
Da steht ja praktisch als Überschrift ‚Lending‘ und dann unten ‚Lending.. folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Einkommenssteuer-Tarif besteuert werden‘.
Aber das stimmt ja nicht, oder?


Konkreter Fall:
Ich will bei zentraler Exchange Nexo Coins anlegen und Zinsen dafür bekommen.
Habe jetzt recherchiert wie es steuerlich wohl so ausschaut.

Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das unten so richtig ist (für Alle die das mal hier lesen werden).

Fall: Zinsen bekommen von zentraler Exchange
zb Celsius, Nexo, crypto.com..
(man überlässt einer zentralen Exchange Coins und bekommt dafür Zinsen)
(Staking ist wieder was anderes)

Wie sind Zinsen von zentraler Exchange zu versteuern:
- Nach altem Steuerrecht bis Ende Februar 2022:
Zuordnungswechsel
Sonstige Einkünfte -> persönlicher Einkommenssteuersatz
Keine Veräußerung, daher kein Aufheben der Jahresfrist Steuerfreiheit (das mit der Erweiterung auf 10 Jahren ist nur in Deutschland, nicht in Österreich)
https://youtu.be/qpluuCrcJc0?t=101

- Nach neuem Steuerrecht ab März 2022 (oder jetzt schon reinoptieren):
Lending, ‚Entgelt für Überlassung von Kryptowährungen‘, gebe Coins aus meiner Hand wem Anderen, Steuerpflichtig beim Zufluss, mit 27,5% (Beim Verkauf dann Steuer auf eventuellen Kursgewinn mit 27,5%)
https://www.youtube.com/watch?v=kWR0VeYUgrw

Wie ist es wenn ich Altbestand-Coins (länger als 1 Jahr gehalten, steuerfrei, Altbestand bei dem Steuerfreiheit beim Verkauf bleibt) lende?
Verlieren sie dann die Steuerfreiheit?
-> Nein: https://faq.validvent.com/posts/44/altvermogen
Quote
„Georg Brameshuber• vor 2 Monaten • edited
Nein. Bitte dieses Thema nicht mit der grundsätzlich vergleichenden - aber in diesem Punkt abweichenden - deutschen Rechtslage verwechseln. Nach dem Erlass-Entwurf des dBMF vom Juni 2021 verlängern die oa Sachverhalte die Haltedauer von 1 auf 10 Jahre. Die Grundregel lautet: Staking/Lending/Liquidity Mining führt nicht zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen bzw nicht zu einem Tausch; sie sind nach der Dogmatik des ME "Früchte". Daher können Sie auch nicht der "Altvermögenseigenschaft" schaden. Aber Achtung: Im Einzelfall muss man Vorsicht walten lassen. Viele Geschäftsmodelle stellen bloß in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Staking/Lending/Liquidity Mining dar; abgesehen davon, dass die Sachverhalte untereinander immer falsch bezeichnet und vertauscht werden. Staking auf Kraken ist eigentlich Lending. Um ein Beispiel zu nennen. Wenn im Einzelfall bspw ein Colleteral hinterlegt wird und gegen einen Protokoll immanenten Token getauscht wird, bspw einem LP-Token dann führt dies zur Realisierung und das zugrundeliegende Wirtschaftsgut, das Altvermögen ist, verliert die Altvermögenseigenschaft und wird im Zeitpunkt des Tausches Neuvermögen.„

Auch Blockpit video: https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=664
‚Altbestand der gestaked wird bleibt einfach Altbestand, die erhaltenen Coins sind einfach Neubestand‘

--

Also:
Einkommenssteuersatz nach dem alten Recht ist wohl um einiges teurer als neues Recht mit 27,5%.
Also wohl: Frühzeitig reinoptieren schon jetzt statt auf März warten.
Wie das machen?
-> ‚per formlosem Antrag in der Steuererklärung 2022‘ (wenn man die in 2023 macht) -> mit einem Button / Häkchen setzen in der Steuererklärung.
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=623  
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=2684


Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das oben so richtig ist zwecks Besteuerung von Zinsen bei Lending an zentralisierte Exchanges
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January 18, 2022, 05:12:25 PM
#33
wenn die KESt. für Bitcoin mit der Wertpapier-KESt. fallen sollte bevor sie überhaupt tatsächlich gekommen ist, beschwert sich auch keiner, nehm ich an  Grin

Das wäre ja mal was, wenn eine Steuer abgeschafft wird bevor sie überhaupt in Kraft tritt.
Wenn es dann trotzdem auch noch dabei bleibt das der Tausch von Kryptowerten gegen Kryptowerten keinen Realisierungsvorgang dar stellt, darf dies dann gern auch als Europäische Vorlage genutzt werden  Grin, denn über kurz oder lang wird es wohl sowieso auf eine EU einheitliche Lösung hinaus laufen bzw. die Länder voneinander kopieren.
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January 18, 2022, 10:43:39 AM
#32
Danke fürs Sharen, interessante Entwicklungen lol ... wenn die KESt. für Bitcoin mit der Wertpapier-KESt. fallen sollte bevor sie überhaupt tatsächlich gekommen ist, beschwert sich auch keiner, nehm ich an  Grin

Wenn allerdings die Bitcoin-KESt. bleibt und die Wertpapier KESt. fällt, wäre das mehr als fragwürdig, aber denkbar ist ja alles  Roll Eyes

Hoffen wir das Beste.
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January 16, 2022, 07:01:57 AM
#31
Das Thema zieht wohl schon ordentliche Kreise:
https://www.trendingtopics.eu/finanzminister-brunner-kundigt-ende-der-kapitalertragssteuer-auf-wertpapiere-an/

Wäre doch was wenn die 27,5% vom Tisch sind bevor sie noch endgültig eingeführt wurden. Es bleibt spannend Smiley
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January 13, 2022, 01:11:44 PM
#30
Ist zwar etwas OT aber passt thematisch doch gut hier rein: https://www.krone.at/2602466
Ich dachte es geht darum BTC an den Rest anzugleichen... und jetzt sowas?
Wer weiß vielleicht fällt die Steuer noch bevor sie kommt Roll Eyes Lips sealed Grin

Die Hure der Reichen Smiley

Einzig verwunderlich ist nur die Dreistigkeit. Das es bei der Einführung der KESt auf Kryptowerte eher um ein Pokern auf die Abschaffung der KESt für Wertpapiere ging dachte ich mir vorher schon Roll Eyes Sollten die das wirklich durchziehen wollen wäre das aber tatsächlich etwas für den VGH.
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January 13, 2022, 12:21:32 PM
#29
Ist zwar etwas OT aber passt thematisch doch gut hier rein: https://www.krone.at/2602466
Ich dachte es geht darum BTC an den Rest anzugleichen... und jetzt sowas?
Wer weiß vielleicht fällt die Steuer noch bevor sie kommt Roll Eyes Lips sealed Grin
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January 12, 2022, 06:30:57 PM
#28
Bin mir allerdings noch nicht ganz sicher wie das genau funktionieren soll. Im Gegensatz zu klassischen Wertpapieren in regulären Depotbanken hat ja Bitpanda nicht unbedingt die Informationen über die Kostenbasis der veräußerten Kryptowerte.

Muss man bei Bitpanda nicht alles erzählen? Und wenn bisher nicht, dann werden sie in der Zukunft einfach danach fragen. Dann geben sie deine Kryptos erst frei, wenn du ihnen alles haarklein aufgebröselt hast. Jeden Trade, jeden Kauf.
Also das wird zwar ein ordentlicher Dokumentationsaufwand werden, aber möglich ist das schon. Der gläserne Kryptokunde.

Ja klar, aber ist ja für Bitpanda ebenfalls Aufwand. Zwischen Mittelherkunft überprüfen zwecks Compliance und aufdröseln jeder einzelnen Transaktion zwecks korrekter Besteuerung ist schon noch ein Unterschied. Und als Kunde geh ich dann doch lieber über einen Exchange der nicht in Österreich sitzt und mach mir die Steuern gleich selber. Ist ja vom Aufwand dann eh schon wurscht und wenigstens muss ich dann nicht schon präventiv die Hosen runterlassen sondern erst im Falle einer Finanzprüfung.
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