Wie kann man die über eure Website abrufen? Mein steuerberater braucht die.
Wir gehen derzeit davon aus, dass unsere Provisionen (wie sonstige Vermittlungsprovisionen von Finanzinstrumenten auch) von der Umsatzsteuer befreit sind. Eine sich bereits in Bearbeitung befindliche "verbindliche Auskunft" bei unserem Finanzamt wird diese Frage verbindlich klären. Mit einer Beantwortung der Auskunft rechnen wir jedoch frühestens in 2 Monaten.
Die Argumentationskette lautet wie folgt: die BaFin stuft Bitcoins als Rechnungseinheiten ein. Rechnungseinheiten werden von der BaFin den Devisen gleichgestellt. Die Vermittlung von Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln (=Devisen) sind gem. § 4 Nr. 8b von der Umsatzsteuer befreit.
Die Provisionen sind bei jedem Trade ausgewiesen. Eine gesammelte Liste aller Transaktionsdaten inkl. Provisionen kann derzeit nur über eine Anfrage an den bitcoin.de-Support als CSV-Datei (in Excel importierbar) zugesendet werden. In Kürze wird es diese Funktion aber auch online geben.
Viele Grüße,
Oliver
Wie? Ihr macht das doch schon 1 Jahr lang und wisst immer noch nicht ob ihr auf eure Einnahmen Steuern abführen müsst? Sowas fragt man doch eigentlich bevor man ein Geschäftsbetrieb überhaupt beginnt.
Wenn ich mir bei XYZ ein Auto kaufe, sagt der auch nicht, dass er mir keine Rechnung geben kann, weil er keine Ahnung von den Steuern hat.
Bitcoins sind kein Finanzinstrument. (sonst gäbe es keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr haltefrist) Desweiteren verlangt ihr ja keine Provision sondern eine Gebühr auf jeden Trade.
Irgendwie schade, dass es bei fast jedem Anbieter diesen "faden Beigeschmack" gibt. Das macht euch jetzt auch wieder unseriös... Wie kann man denn über 1 Jahr einen Marktplatz betreiben und tausende von Euro einsacken ohne das vorher geklärt zu haben?
Selbst wenn die Gebühr Mehrwertsteuer frei ist, müsst ihr trotzdem eine Rechnung anbieten.
Wo frage ich die Rechnung ab? (Auf Verlangen ist nicht! Ihr müsst die von euch aus anbieten ohne dass der Kunde nachfragen muss)
Es ist ja nicht so, dass wir bisher keine Steuererklärungen abgegeben hätten oder keinen steuerlichen Berater hätten. Nur ist es eben auch so, dass Steuerbescheide für Firmen immer vorläufig ergehen und bis zu einer Betriebsprüfung die steuerlichen Sachverhalte offen bleiben. Genau dafür gibt es ja auch das Instrument der "verbindlichen Auskunft" beim Finanzamt, die solche Sachen klärt. Das ist dann noch mal die amtliche Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung, die in vielen Zweifelsfällen letztendlich von Gerichten geklärt werden muss, wenn, wie bei Bitcoins es sich um ein völlig neues Thema handelt, welches bisher von keinem Steuergesetz namentlich berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: wir haben uns bisher auf die Meinung unseres Steuerberaters verlassen und wollen das jetzt aber noch mal amtlich vom Finanzamt bestätigt haben. Ich kann an diesem Vorgang nichts Unseriöses finden.
"Rechnungen" gibt es bisher in der formalen Form (noch) nicht, was bei Bankgebühren aber nicht anders ist. Die stehen quasi auch nur nachrichtlich auf dem Kontoauszug und werden nicht gesondert auf Rechnungen ausgewiesen. Eine Pflicht zur Erstellung einer Rechnung gibt es nur im Umsatzsteuerrecht. Da aber die Vermittlung von Bitcoins nach unserem derzeitigen Kenntnisstand umsatzsteuerfrei erfolgt, gibt es auch keine Rechnungen im klassischen Sinne. Zum Nachweis beim Finanzamt reicht daher ein Ausdruck der einzelnen Trades, die wir in Zweifelsfällen auch gerne bestätigen. Wir werden aber daran arbeiten eine Aufstellung der gesamten Trades inkl. Provisionen bereitzustellen, die bei der Steuererklärung helfen kann. Aktuell (Test-Phase) stellen wir die Aufstellung der Trades in Form einer CSV-Datei nur über eine Anfrage an unseren Support (Kontaktformular) zur Verfügung. In Kürze wird man diese Datei auch in seinem Account jederzeit runterladen können.
Viele Grüße,
Oliver