Und falls ja, welchen Betrag, wo eingetragen?
Bei ggf. mehreren privaten Veräußerungsgeschäften, müsste man dann nicht die Cointracking-Kosten anteilig auf alle Trades/Transaktionen/o.ä. aufteilen?
Oder müsste man dabei auch die nicht steuerpflichtigen Transaktionen/den HODL-Bestand berücksichtigen?
Könnte man analog auch die Kosten für Hardware-Wallets berücksichtigen?
Naja, den Kaufpreis der Software entweder bei "Werbungskosten für die privaten Veräußerungsgeschäfte" oder bei "Kosten Steuersoftware" und die Hardware Wallet kannst du entweder in den Werbungskosten oder bei "Arbeitsgeräte" absetzen, je nachdem ob du gewerblich handelst oder nicht!
Hat das eigentlich jemand in der Praxis erfolgreich geschafft? CT von der Steuer abzusetzen? Als Privatperson meine ich... als gewerblicher Trader/Investor bin ich mir praktisch sicher, dass es geht, aber ich bin (noch) keiner und die meisten anderen hier vermutlich auch nicht.
Falls ja: wo ist das genau einzutragen (o.g. Post nennt ja zwei sehr unterschiedliche Stellen, und ist auch schon ziemlich alt)? Und gibt es ggf. eine Quelle, die das legitimiert?
Auch würde mich interessieren: lohnt sich das auch in einem Jahr, wo man Verluste hatte, oder wäre es dann schlauer, die Anschaffung einer Bezahlversion hinauszuzögern, bis man Gewinne zum Gegenrechnen hat?