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Topic: Ermittlungsverfahren wegen Amazongutschein gegen mich - page 3. (Read 3780 times)

legendary
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Das schreibt der User Sehnsucht ja auch dass sein Guthaben aus Online Spielen stammt....

Ja klar erzählen alle irgendwelche schönen Geschichten. Nur machen die keinen Sinn  Wink

Gebe dir da gern Recht, oftmals sind das irgendwelche Geschichten, die man sich ausdenkt und hofft, dass einem dies auch abgekauft wird.

Im Fall Sehnsucht war ich auch immer sehr skeptisch und war verwundert, warum er soviel Zuspruch kriegt.
Wenn man allerdings mal 2-3 min nach seiner Geschichte recherchiert, findet man sehr schnell seinen Server. Geglaubt habe ich es nicht, aber es scheint wahr zu sein, der Server ist wirklich sehr populär und scheint durch die Ingame-Käufe diese Summen zu generieren.
yxt
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Das schreibt der User Sehnsucht ja auch dass sein Guthaben aus Online Spielen stammt....

Ja klar erzählen alle irgendwelche schönen Geschichten. Nur machen die keinen Sinn  Wink
yxt
legendary
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Ich kann es nur wiederholen: Amazongutscheine mit Nachlässen in den hier üblicherweise angebotenen Größenordnungen stammen zu 99% aus kriminellen Handlungen.
Das kann man verdrängen und damit direkt die Betrüger unterstützen oder einfach dementsprechend handeln. 
newbie
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Die Polizeidirektion meiner Heimatstadt hat mich Abends auf meinem Handy angerufen.
Der Polizeibeamte faselte etwas von PayPal Betrug, dass es um ein Iphone gehen würde und das gegen mich wegen Betruges ermittelt wird.
Mehr wollte mir der nette Herr nicht sagen, ich solle vorbeikommen um die Sache klarzustellen.
Ich habe gleich am nächsten Tag einen Anwalt eingeschaltet, welcher auch fix die Ermittlungsakten eingefordert hat. Aus den Akten konnte ich dann sehen was passiert war.

Das die Polizei anruft hätte ich ja nicht gedacht. Ich hätte auf eine schriftliche Einladung bestanden. Woher soll denn der Beschuldigte wissen, ob wirklich die Polizei an der anderen Seite ist? Kann ja auch ein Einbrecher sein, der jemanden beobachtet und auf sturmfreie Bude wartet. Solche Fälle gab es ja auch schon.

Das die Polizei mich auf meinem Handy anrief empfand ich auch als sehr komisch. Der Polizeibeamte sagte er wollte die Einladung grad losschicken, aber mich vorher nochmal auf dem Handy anrufen und mir das mitteilen.
Er sprach ebenfalls von einer "Sehr dicken Akte" die er hier liegen hätte, das hat bei mir dermaßen viel Misstrauen hervorgerufen das ich mir sofort das Aktenzeichen geben lassen hab und direkt danach einen Anwalt eingeschaltet hab.
Musste dann erstmal nach einem suchen da ich bis jetzt noch nie einen brauchte.
Habe dann einen gefunden der sehr gute Bewertungen hatte, eine Handynummer die 24h erreichbar war und einer Homepage die mit Zeitungsartikeln aus "Bild" und anderen lokalen Zeitungen mit vertretenen Straf und Gerichtsfällen gespickt war.
Dieser war spezialisiert auf Strafrecht.
Beim Ersten Gespräch hatte er dann gleich gesagt das die 1000€ fix sind, es kämen wohl im weiteren Ermittlungsverlauf nicht großartig Mehrkosten auf mich zu.
Im Endeffekt hat er nicht viel gemacht außer die Ermittlungsakte anfordern und meine, bereits durch mich fertig geschriebene Aussage an die Staatsanwaltschaft zu leiten.
Er sagte auch das eine Rechtsschutzversicherung das vorraussichtlich nicht übernimmt.
Ich kann euch auch nicht sagen welche speziellen Policen ich in der RSV hatte das die das trotzdem übernommen haben.
Lag es vielleicht daran das ich seit Jahrzenten guter Kunde bei denen bin (mit allen Versicherungen) und mir seitens der Rechtschutz (und in den anderen Versicherungen) in der Versicherungszeit nie was zuschulden kommen lassen hab?
Hätten die das nicht übernommen weiß ich ehrlich auch nicht ob ich dort weiter Kunde geblieben wäre, zumindest bei der RSV.
jr. member
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Wiederum nur wenn du unschuldig bist.

Es gibt einen der das ganz genau weis. Das bist du. Die Frage ist also, wieso musst du als Unschuldiger mit einem Anwalt eine Zusatzgebühr aushandeln? Das kommt bestenfalls dann vor, wenn du in einer Grauzone unterwegs bist und es Knapp auf Spitz steht ob du Freispruch oder Knast hast. Oder wenn du Schuldig bist, aber die Schuld nicht so ohne weiteres nachgewiesen werden kann. Und du den Anwalt mit etwas Zusatz dazu bringst sich etwas mehr anzustrengen.

Wie dem auch sein, in den allermeisten Fällen unnötig und die Grenzfälle möchte ich nicht mitfinanzieren. Also teilen sich all die, welche sich so Grenzwertig verhalten, diese Kosten. Zuzüglich der Provision an die Vermittler und den Firmengewinn. Den eine Versicherung dient nur dazu hohe Kosten für Einzelne auf viele Schultern zu verteilen. Das macht nur dann Sinn, wenn es um Schäden geht, auf die man keinen Einfluss hat. Auf sein eigenes Verhalten hat man allerdings einen sehr großen Einfluss.

Wer also solche Angebote ala kaufe 100 Euro für 80 Euro annimmt(und genau das ist es doch eigentlich, nur das die 100 Euro ein Gutschein sind, der mal irgendwann 100 Euro kosten verursacht hat...teilweise als Werbeausgaben von Firmen), sollte wissen, das es da Risiken gibt. Und die welche es Wissen und dann vorsichtshalber eine rechtschutzversicherung bezahlen sind mehr oder weniger unter sich dabei. Für alle anderen Menschen ist das rausgeworfenes Geld. Und ich meine nun ausschliesslich Strafrechtschutz. Zivilsachen, Verkehrsbelange, Mietrecht ist eine andere Sache und da kommen eben auch Dinge auf einen zu auf die man keinen direkten Einfluss mehr hat. Da macht es Sinn.

Ich jedenfalls lasse die Finger von Dingen die mir zu riskant sind, daher kann eine strafrechtliche Anklage wohl kaum greifen bei mir. Hatte da schon das eine oder andere, wo sich Menschen destruktiv gegen mich gewand haben. Nur...dazu braucht man keinen Anwalt, dafür sind die, welche emotional versuchen mich reinzureiten, viel zu Doof. Wenn ich jemanden reinreiten will, dann hilft ihm kein Anwalt mehr raus. Und die Rechtschutz ist dann unsinnig. Den dann stimmen die Beweise so, das kein Zweifel möglich ist. Wenn ich das nicht schaffe, fang ich garnicht erst an...einmal dabei erwischt und du kannst dich permanent rechtfertigen...einschlägig vorbestraft. Daher der Spruch: fange keinen Krieg an den du nicht gewinnen kannst.

selten soviel Dünschiss gelesen
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Bevor es jetzt hin oder her geht, wer nun recht hat. Ich denke das es beide Möglichkeiten gibt, je nachdem welchen Anwalt man hat, wie gut man ihn kennt, etc. es kommt halt auf die Situation und den Anwalt an.


hero member
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Sorry, aber du hast offenbar keine Ahnung wie das läuft.

Man handelt keine Zusatzgebühr mit dem Anwalt aus um ihn zu besserer Leistung zu motivieren...
Man geht zu einem Anwalt den man für fähig erachtet - und der gibt vor was er will. Entweder du unterzeichnest oder du suchst dir einen anderen Anwalt.

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Wiederum nur wenn du unschuldig bist.

Es gibt einen der das ganz genau weis. Das bist du. Die Frage ist also, wieso musst du als Unschuldiger mit einem Anwalt eine Zusatzgebühr aushandeln? Das kommt bestenfalls dann vor, wenn du in einer Grauzone unterwegs bist und es Knapp auf Spitz steht ob du Freispruch oder Knast hast. Oder wenn du Schuldig bist, aber die Schuld nicht so ohne weiteres nachgewiesen werden kann. Und du den Anwalt mit etwas Zusatz dazu bringst sich etwas mehr anzustrengen.

Wie dem auch sein, in den allermeisten Fällen unnötig und die Grenzfälle möchte ich nicht mitfinanzieren. Also teilen sich all die, welche sich so Grenzwertig verhalten, diese Kosten. Zuzüglich der Provision an die Vermittler und den Firmengewinn. Den eine Versicherung dient nur dazu hohe Kosten für Einzelne auf viele Schultern zu verteilen. Das macht nur dann Sinn, wenn es um Schäden geht, auf die man keinen Einfluss hat. Auf sein eigenes Verhalten hat man allerdings einen sehr großen Einfluss.

Wer also solche Angebote ala kaufe 100 Euro für 80 Euro annimmt(und genau das ist es doch eigentlich, nur das die 100 Euro ein Gutschein sind, der mal irgendwann 100 Euro kosten verursacht hat...teilweise als Werbeausgaben von Firmen), sollte wissen, das es da Risiken gibt. Und die welche es Wissen und dann vorsichtshalber eine rechtschutzversicherung bezahlen sind mehr oder weniger unter sich dabei. Für alle anderen Menschen ist das rausgeworfenes Geld. Und ich meine nun ausschliesslich Strafrechtschutz. Zivilsachen, Verkehrsbelange, Mietrecht ist eine andere Sache und da kommen eben auch Dinge auf einen zu auf die man keinen direkten Einfluss mehr hat. Da macht es Sinn.

Ich jedenfalls lasse die Finger von Dingen die mir zu riskant sind, daher kann eine strafrechtliche Anklage wohl kaum greifen bei mir. Hatte da schon das eine oder andere, wo sich Menschen destruktiv gegen mich gewand haben. Nur...dazu braucht man keinen Anwalt, dafür sind die, welche emotional versuchen mich reinzureiten, viel zu Doof. Wenn ich jemanden reinreiten will, dann hilft ihm kein Anwalt mehr raus. Und die Rechtschutz ist dann unsinnig. Den dann stimmen die Beweise so, das kein Zweifel möglich ist. Wenn ich das nicht schaffe, fang ich garnicht erst an...einmal dabei erwischt und du kannst dich permanent rechtfertigen...einschlägig vorbestraft. Daher der Spruch: fange keinen Krieg an den du nicht gewinnen kannst.
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Wenn du freigesprochen wirst zahlt der Staat nicht zwangsweise deine kompletten RA-Kosten. Er zahlt das was für die Verteidigung nach RVG angemessen ist.
Wenn du mit deinem Anwalt aber eine Vergütungsvereinbarung aushandelst nach der er mehr als RVG bekommt (was in Strafprozessen oft die Regel ist) - dann erhälst du das nicht vom Staat wieder.

D.h. die Differenz deckt die Versicherung ab. Und das sind nicht selten über 1.000€.
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Ich war ja zb. als Verdächtigter wegen Betrug.
Wenn Du als Versicherter einer Rechtschutzversicherung als Betrugsbeschuldigter dran bist, dann zahlt das zb. meine RV nicht, steht so im kleingedruckten.
Aber wer liest sich das beim Abschluss schon immer komplett durch und versteht am Schluss auch noch alles was da gestanden hat.  

Quelle --> check24.de

Erweiterter Straf-Rechtsschutz ist bei meiner nicht mit drin, also aufpassen was man abschließt

Quote
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz bietet im Gegensatz zur herkömmlichen Verteidigung im Strafrecht den Vorteil, dass sich der Versicherungsnehmer nicht nur gegen Vorwürfe eines fahrlässig, sondern zusätzlich auch gegen Vorwürfe eines vorsätzlich begehbaren Vergehens verteidigen lassen kann. Damit sind Delikte, wie beispielsweise Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246) und Betrug (§ 263 StGB) mitversichert.

Stellt das Gericht rechtskräftig fest, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Hinweis: Der Versicherungsschutz gegen den Vorwurf eines Vergehens besteht, sofern der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder er der Rechtsschutzgewährung für eine mitversicherte Person zustimmt.

Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn dem Betroffenen vorgeworfen wird, ein Verbrechen begangen zu haben. Verbrechen sind Straftraten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, wie beispielsweise Mord oder Totschlag. Dann ist unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.

Also dann ist dieser Teil der Versicherung völlig wertlos: wenn ich eines Vorsatzdeliktes abgeklagt bin, aber freigesprochen werden, zahlt der Staat meinen Anwalt. Werde ich verurteilt zahle ich trotz Versicherung selbst. Die Versicherung schaltet sich also quasi nur als Vorkasse dazwischen, will dafür aber dauernd Geld von mir. Sehe den Sinn darin nicht, ausser das Menschen die wenig Geld haben, sich den Anwalt nicht selbst vorstrecken können. Aber wer wenig Geld hat, dabei aber viel Geld in Rechtschutz mtl einzahlt, könnte doch damit ein Sparbuch füllen und selbst zahlen. So 250-300Euro jährlich kostet eine brauchbare Versicherung, die aber bei weitem nicht alles abdeckt.
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https://t1p.de/6ghrf
Die Polizeidirektion meiner Heimatstadt hat mich Abends auf meinem Handy angerufen.
Der Polizeibeamte faselte etwas von PayPal Betrug, dass es um ein Iphone gehen würde und das gegen mich wegen Betruges ermittelt wird.
Mehr wollte mir der nette Herr nicht sagen, ich solle vorbeikommen um die Sache klarzustellen.
Ich habe gleich am nächsten Tag einen Anwalt eingeschaltet, welcher auch fix die Ermittlungsakten eingefordert hat. Aus den Akten konnte ich dann sehen was passiert war.

Das die Polizei anruft hätte ich ja nicht gedacht. Ich hätte auf eine schriftliche Einladung bestanden. Woher soll denn der Beschuldigte wissen, ob wirklich die Polizei an der anderen Seite ist? Kann ja auch ein Einbrecher sein, der jemanden beobachtet und auf sturmfreie Bude wartet. Solche Fälle gab es ja auch schon.
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Moinsen,

Mir ist was ähnliches passiert. Ich habe im Juni 2019 ebenfalls eine Betrugsanzeige bekommen.
Die Polizeidirektion meiner Heimatstadt hat mich Abends auf meinem Handy angerufen.
Der Polizeibeamte faselte etwas von PayPal Betrug, dass es um ein Iphone gehen würde und das gegen mich wegen Betruges ermittelt wird.
Mehr wollte mir der nette Herr nicht sagen, ich solle vorbeikommen um die Sache klarzustellen.
Ich habe gleich am nächsten Tag einen Anwalt eingeschaltet, welcher auch fix die Ermittlungsakten eingefordert hat. Aus den Akten konnte ich dann sehen was passiert war.

Person A hat bei Ebay Kleinanzeigen einen 200€ Amazon Gutschein für 190€ angeboten.
Person B hat diesen gekauft und mit einem gehackten PayPal Account Person A bezahlt.
Dann ist bei PayPal aufgeflogen das es sich um eine unrechtmäßige Zahlung gehandelt hat und PayPal hat den Betrag dann von Person A zurückgeholt.
Person B war nicht mehr auffindbar, Account gelöscht etc.
Person A hat dann Anzeige wegen Betruges erstattet.
Im weiteren Ermittlungsverlauf hat die Polizei ein Staatsanwaltliches Auskunftsersuchen bei Amazon gestartet um herauszufinden wer bzw. welcher Account den 200€ Gutschein eingelöst hat.
Dieser 200€ Amazon Gutschein war Teil einer Bestellung die ich Ende August 2018 bei CoolPenguin abgegeben hatte.

Ich hatte damals ein IPhone X als Wunschlistenbestellung bei CoolPenguin gekauft. Das hat damals 900€ gekostet, minus 20%.
Dieser 200€ Gutschein war ein Teil der Gutscheine die CoolPenguin für die Bestellung eingelöst hatte, so teilte ich es auch meinem Anwalt mit.

Mit CoolPenguin hatte ich damals nur über das Forum hier Kontakt und konnte daher den Kompletten Chatverlauf darlegen.
Desweiteren habe ich damals meinem Anwalt den Forumbeitrag gezeigt.
Da CoolPenguin in seinem Forumsbeitrag die Herkunft seiner Gutscheine relativ plausibel erklärt hat, und die Tatsache das er recht lange diese Aktionen hier im Forum durchführte bei dutzenden Kunden, machte mich das Angebot nicht stutzig, so hab ich es geschrieben.

Lange Rede kurzer Sinn, ich hatte insgesamt 1000€ Rechtsanwaltskosten welche meine Rechtschutzversicherung bezahlt hat da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde nachdem mein Anwalt der Staatsanwaltschaft meine Stellungnahme zugesendet hat.
In der AKteneinsicht wurde dem Ermittlungsansatz des Amazon Accounts von CoolPenguin auch nicht nachgegangen, die sind gleich an mich herangetreten weil Amazon direkt meine Lieferadresse in dem Auskuftsersuchen angegeben hatte, dies habe ich auch in der Stellungnahme angegeben.
Ich kann mir nicht Vorstellen das CoolPenguin damit was zutun hatte, bzw der Täter war. Er schrieb damals das die Gutscheine aus irgendwelchen Gamekey Käufen stammen, soweit ich mich erinnere.
Ich denke mal das jemand bei Ihm damals irgendwelche Gamekeys mit diesem geklauten Gutschein bezahlt hat.

Was aus der Sache weiter geworden ist, ob der Täter ermittelt wurde, und ob es sich um CoolPenguin handelte, kann ich nicht sagen, ich würde es aber sehr gerne wissen....

Beste Grüße
Theobroma

Ich hatte vor 2 Jahren bereits einen Besuch bei der KriPo wg. jenes Users...er scheint da also mehrere "nicht saubere" Gutscheine verwendet zu haben.
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Genau so ist es. Brauchst du Rechtsschutz weil du Angeklagter bist, dann sieht es bei 70% der Versicherungen ganz mau aus. Und da ist es auch erst mal egal ob du unschuldig oder schuldig bist. Rein die Tatsache das du im Verteidigungsmodus bist, schließt die Versicherung aus, wenn du nicht den besagten Zusatz inkludiert hast.

Manchmal fragt man sich warum man überhaupt etwas versichert, wenn die dre..... Versicherungen meist einen Weg finden sich aus der Verantwortung  zu ziehen. Und ganz ehrlich, wer checkt das denn alles was da im Kleingedruckten steht, geschweige wer liest es alles, die wenigsten.
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Ich war ja zb. als Verdächtigter wegen Betrug.
Wenn Du als Versicherter einer Rechtschutzversicherung als Betrugsbeschuldigter dran bist, dann zahlt das zb. meine RV nicht, steht so im kleingedruckten.
Aber wer liest sich das beim Abschluss schon immer komplett durch und versteht am Schluss auch noch alles was da gestanden hat.  

Erweiterter Straf-Rechtsschutz ist bei meiner nicht mit drin, also aufpassen was man abschließt

Durch dieses Thema und vor allem diesen letzten Hinweis von dir hab ich soeben mal fix meine Police raus gekramt und bemerkt das da Handlungsbedarf besteht und ich wohl mal mit meinem Versicherungsberater sprechen müsste. An sowas denkt man ja eigentlich auch gar nicht, wenn man als redlicher Bürger gar nicht vor hat jemandenübern Tisch zu ziehen. Aber meist kommt es ja anders als man denkt und durch diese Betrugsmaschen im Net steht man halt schneller mal im Focus der Ermittlungsbehörden als einem lieb ist.  Undecided
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danke für das Edit, aber war so gemeint das alles was unterQuelle Check24.de steht auch von denen ist  Grin
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Danke für den Hinweis. Da krame ich nachher doch glatt die Versicherungspolizze raus. Gut möglich dass es da wirklich die Klausel bzgl. selbst Betrugsbeschuldigter gibt. Eigentlich sogar relativ klar dass sie sowas ausschließen Shocked Lips sealed Sehe ich auf jeden Fall nach.

Und ich habe mir erlaubt deinen Beitrag zu editieren und das Zitat in quote zu setzen. Nicht das jemand auf die Idee kommt deswegen Probleme zu machen.
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Wenn Du als Versicherter einer Rechtschutzversicherung als Betrugsbeschuldigter dran bist, dann zahlt das zb. meine RV nicht, steht so im kleingedruckten.
Aber wer liest sich das beim Abschluss schon immer komplett durch und versteht am Schluss auch noch alles was da gestanden hat.  

Quelle --> check24.de

Erweiterter Straf-Rechtsschutz ist bei meiner nicht mit drin, also aufpassen was man abschließt

Quote
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz bietet im Gegensatz zur herkömmlichen Verteidigung im Strafrecht den Vorteil, dass sich der Versicherungsnehmer nicht nur gegen Vorwürfe eines fahrlässig, sondern zusätzlich auch gegen Vorwürfe eines vorsätzlich begehbaren Vergehens verteidigen lassen kann. Damit sind Delikte, wie beispielsweise Beleidigung (§ 185 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246) und Betrug (§ 263 StGB) mitversichert.

Stellt das Gericht rechtskräftig fest, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Hinweis: Der Versicherungsschutz gegen den Vorwurf eines Vergehens besteht, sofern der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder er der Rechtsschutzgewährung für eine mitversicherte Person zustimmt.

Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn dem Betroffenen vorgeworfen wird, ein Verbrechen begangen zu haben. Verbrechen sind Straftraten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, wie beispielsweise Mord oder Totschlag. Dann ist unerheblich, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
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welche meine Rechtschutzversicherung bezahlt hat
Was für eine Rechtsschutzversicherung braucht man dafür denn?

Sollte da nicht eine "normale Rechtsschutzversicherung" ausreichen?
Es gibt spezielle Themen die man extra versichern kann: https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/online-rechtsschutz-fallbeispiele/
Aber was hier bisher genannt wurde ist ja nicht außergewöhnlich und ich würde meinen das deckt auch meine Standardversicherung ab. Und falls nicht. Warum nicht?

@Theobroma
Danke für den ausführlichen Bericht. Schön zu sehen dass du gut aus der Sache rausgekommen bist.
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welche meine Rechtschutzversicherung bezahlt hat
Was für eine Rechtsschutzversicherung braucht man dafür denn?
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Er kann halt ebenfalls nicht garantieren das die Gutscheine aus illegalen Geschäften stammen.

Egal was du online von Privat kaufst, das kann immer geklaut sein.
Wie der User "Sehnsucht" seine Gutscheine erhält die er weiterverkauft mag legal sein, aber woher die Leute die die Gutscheine bei ihm einlösen diese haben weiß auch er nicht - schon klar.

Aber die kaufen sich damit eine InGame Währung oder Utilities. Es gibt keinen Benefit dort in großer Manier zu betrügen.

Dennoch ist Vorsicht immer geboten - keine Frage. Aber langsam denke ich, dass hierzu alles gesagt ist.
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