Hallo Jungs,
das ging aber echt schnell. Hier haben die Mühlen der Gesetze nicht langsam gemahlt.
Hab heute das Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen:
Das Verfahren wurde eingestellt.
Damit habe ich gerechnet oder vielmehr gehofft, aber das es so schnell geht habe ich nicht gedacht.
Mir fällt ein Stein vom Herzen...
Viele Grüße,
Willi
Wow. Glückwunsch. Ich warte bereits über ein halbes Jahr, dass die Gurkentruppe mal endlich aktiv wird. Als Begründung wird weiterhin schön Corona vorgeschoben und "wir müssen uns um richtige Kriminelle kümmern" (sie wissen also, dass der Geldwäschevorwurf Humbug ist), und auf meine Mails wird auch nicht mehr direkt reagiert, sondern immer schön über den Anwalt, dass ich für die Informationen, die sie ihm und er dann mir gibt, bezahlen darf.
Btw, da die Polizei es sich ja gerne spart, bei der Aufklärung darüber, dass ein Verfahren gegen einen läuft, irgendwelche Details zu nennen: wenn man sich gut im Griff hat, kann man einen Termin zur Aussage vereinbaren – dort MÜSSEN sie einen über den Tatvorwurf informieren. Wenn man dann weiß, worum es geht, hat man immernoch die Option, zu sagen, dass man es sich anders überlegt hat und lieber keine Aussage machen möchte. Das darf einem nicht nachteilig ausgelegt werden und die Polizei kümmert sich i.d.R. relativ wenig um "ehrlich währt am längsten". Wenn die in irgendeiner Weise voreingenommen sind, wird alles, was in Richtung Aussage geht, allerdings sehr wohl zum eigenen Nachteil.
Edit: noch zum Thema "sind auch nur Menschen": mal ganz einfach ausgedrückt, es ist mir relativ egal, was für ein Mensch dahintersteckt. Ich will nur, dass die ihren Job ordentlich machen. Dann wirds auch was mit dem gegenseitigen Respekt.
Edit2: Mir fällt gerade ein, dass ich mal irgendwo gehört habe, dass die Akteneinsicht, wenn man sie privat beantragt, irgendwie unvollständig ist. Also, dass man nur einen (willkürlich definierten?) Teil der Akte zu sehen bekommt, und dass man die volle Akte nur über den Anwalt bekommt. Das wird im oben verlinkten Artikel von lawblog.de aber schön widerlegt (§ 147 StPO (Abs. 4)), bis auf eben die Tatsache, dass man keinen
Anspruch auf Kopien hat. Denke aber, dass das ein wichtiger Punkt ist, der einem Betroffenen unbedingt bewusst sein sollte, damit man von seinem Recht möglichst umfänglich Gebrauch machen kann.