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Topic: Ermittlungsverfahren wegen Amazongutschein gegen mich - page 7. (Read 3782 times)

legendary
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I forgot more than you will ever know.
Gut, dass du dich für die ehrliche Variante entschieden hast und Glück gehabt, dass es halb so wild ist. Gar nicht auszudenken was passiert wäre, wenn du dich geweigert hättest was zu sagen, wie hätte das denn ausgesehen? Schließlich hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen.
Es mag nervig sein, als Unschuldiger wegen krimineller Aktivitäten Dritter zur Polizei zu müssen aber wenn man unkooperativ ist, führt das bloß zu weiteren Problemen.

Die Vorurteile gegen Polizisten scheinen weit verbreitet zu sein aber sie sind doch auch nur Menschen, die sich in dem Falle für den Geschädigten einsetzen. Wenn man sich da unkooperativ verhält, macht das gleich einen schlechten Eindruck.


Lol. Aufhören damit. Eindruck hat hier nichts zu tun. Es geht um Recht und Gesetz.

Klar wenn man sich sicher ist man hat nichts falsch gemacht, kann man alles erzählen was man will. Aber wie willst du dir da sicher sein? Für mich zB geht es hier um Hehlerei. Und die Polizei war anscheinen auch der Ansicht das es was strafbares war.

Keine Aussage zu machen ist keineswegs unkooperativ sein. Das System ist einfach so gedacht. Und schlechter Eindruck oder nicht, Gesetz ist Gesetz.
jr. member
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Gut, dass du dich für die ehrliche Variante entschieden hast und Glück gehabt, dass es halb so wild ist. Gar nicht auszudenken was passiert wäre, wenn du dich geweigert hättest was zu sagen, wie hätte das denn ausgesehen? Schließlich hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen.
Es mag nervig sein, als Unschuldiger wegen krimineller Aktivitäten Dritter zur Polizei zu müssen aber wenn man unkooperativ ist, führt das bloß zu weiteren Problemen.

Die Vorurteile gegen Polizisten scheinen weit verbreitet zu sein aber sie sind doch auch nur Menschen, die sich in dem Falle für den Geschädigten einsetzen. Wenn man sich da unkooperativ verhält, macht das gleich einen schlechten Eindruck.
sr. member
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Ich bin verwundert wie hier weitläufig gedachte wird das die Polizei dein Freund und Helfer ist. Jemand der im guten Glaube mal bei der Polizei vorbeigeht und eine Aussage als Beschuldigter macht - das ist einfach unfassbar.

Egal ob schuldig oder nicht, verweigert doch einfach die Aussage und ignoriert anrufe der Polizei. Wir leben in einem Rechtsstaat, selbst schuld wenn man dieses Privileg nicht nutzt.
Vor allem User hier die, im generellen eine eher erweiterte Weltanschauung haben, sollten es doch besser wissen.

yxt
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Es war schon lange klar dass die 20-30% Rabatt irgendwelchen kriminellen Dingen geschuldet sind!
Das wurde hier a) schon mehrfach thematisiert und sollte b) wirklich jedem mit etwas nachdenken einleuchten.

Hoffe du kommst da heil raus und ziehst deine Konsequenzen.
Wobei sich mein Mitleid da tatsächlich in Grenzen hält, da es imho wissentliche Unterstützung Duldung solcher Machenschaften ist/war.

Und kommt mir jetzt keiner mit der Zusicherung der Verkäufer oder irgendwelchen Quittungen. ...


EDIT: ok das war etwas zu hart formuliert
sr. member
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Alle sagten es geht nicht bis Einer einfach machte
Ja das mag richtig sein ist aber nur die Theorie in der Praxis sieht es anders aus zumal wenn man keinen Verteidiger hat wird einem einen gestellt.

Und ganz ehrlich man sollte sich niemals selbst Verteidigen wenn man sich damit nicht auskennt, selbst wenn man unschuldig ist.

Leider gibt es sehr viele Gesetze die Theoretisch existieren aber die Praxis sieht anders aus, Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Schuhe hier zu Lande.
hero member
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Habe einen Studierten in meinem Freundeskreis und der arbeitet zufälligerweise bei einer Staatsanwaltschaft, Deswegen mein Wissen.


Frage deinen Freund mal nach §147 Abs.7 StPO

Die besagt:

§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
(3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.
(4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.
(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte.
(6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht.
(7) (weggefallen)
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//edit: Real-Duke war schneller als ich hier am iPhone Tongue

Das liegt nur am ollen iPhone!  Tongue Tongue Tongue

Nein es ist nicht möglich!

Egal ob Zeuge oder Beschuldigter du musst einen Prozessbevollmächtigen haben ( Anwalt ) der Akteneinsicht beantragen kann. Man selber hat keine Chance die Akte zu sichten, geht nur über einen Anwalt.

Hmm ok...ich dachte nur ich hätte das hier in den letzten Tagen schon gelesen das es ohne geht.
sr. member
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Alle sagten es geht nicht bis Einer einfach machte
Nein es ist nicht möglich!

Egal ob Zeuge oder Beschuldigter du musst einen Prozessbevollmächtigen haben ( Anwalt ) der Akteneinsicht beantragen kann. Man selber hat keine Chance die Akte zu sichten, geht nur über einen Anwalt.

Habe einen Studierten in meinem Freundeskreis und der arbeitet zufälligerweise bei einer Staatsanwaltschaft, Deswegen mein Wissen.
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Wie hier auch schon stand sollte die Akteneinsicht auch ohne Anwalt möglich sein, oder?
Ich frage mich grad ob in so einem Fall überhaupt alle Gutscheinkäufer ausgeforscht werden oder ob die Aussage von Willi schon ausreicht? Denn wenn (schnell) eingestellt wird könnte es doch sein das garnicht alle kontaktiert werden!? Habe zum Glück recht wenig Ahnung von dem Thema Lips sealed

@ Sehnsucht
Hatte dich hier als positives Beispiel genann. War kein Angriff Wink

//edit: Real-Duke war schneller als ich hier am iPhone Tongue
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würde ich einen Anwalt kontaktieren alleine um mal Akteneinsicht zu bekommen.

Ich dachte das geht auch so schon ohne Anwalt?
sr. member
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.. auch wenn du von der Polizei als Beschuldigter geführt wirst war deine Aussage richtig und wichtig.
Das kann man eben auch ganz anders sehn.

Gerade als Beschuldigter ist es eben nicht unbedingt richtig und wichtig eine Aussage zu machen,
selbst wenn man im Grunde gerne bereit wäre, bei der Aufklärung des Falles (und damit nicht zuletzt dem Opfer) zu helfen.

Schlussendlich muss natürlich jeder Beschuldigte selber wissen, was er tut.

Da gebe ich Dir wohl recht, aber in der Regel sind in solchen Fällen die Behörden an den großen Fischen dran, aber trotzdem würde ich einen Anwalt kontaktieren alleine um mal Akteneinsicht zu bekommen.
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.. auch wenn du von der Polizei als Beschuldigter geführt wirst war deine Aussage richtig und wichtig.
Das kann man eben auch ganz anders sehn.

Gerade als Beschuldigter ist es eben nicht unbedingt richtig und wichtig eine Aussage zu machen,
selbst wenn man im Grunde gerne bereit wäre, bei der Aufklärung des Falles (und damit nicht zuletzt dem Opfer) zu helfen.

Schlussendlich muss natürlich jeder Beschuldigte selber wissen, was er tut.
hero member
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Wenn man mehrmals mit dem User Handelt ist das sehr wohl möglich dir das zu "Unterstellen".


Eben gerade dann nicht. Wenn ich bei ihm Gutscheine kaufe und immer alles problemlos funktioniert und sich nie Jemand beschwert werde ich in meinem Urteil dass alles mit rechten Dingen abläuft eher noch bestärkt.
Der Anbieter hat Anfangs sogar noch die Quittungen als Bild mitgesendet, wodurch kein Zweifel daran bestand, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Gutscheine ist.
Zumal mehrere User nachgefragt haben woher die Gutscheine kommen und der Anbieter mehrmals versichert hat, dass sie legal sind. Somit ist grobe Fahrlässigkeit m.M.n. ausgeschlossen.

Es würde mich schon extrem verwundern, wenn Anklage gegen einen Käufer erhoben werden würde.


Du hattest da aber auch schonmal eine andere Meinung. Nur so als Sidenote Wink
sr. member
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Hallo

Also erstmal @Willi alles richtig gemacht, auch wenn du von der Polizei als Beschuldigter geführt wirst war deine Aussage richtig und wichtig.
Ich gehe davon aus das dass Verfahren eingestellt wird.
Wenn es dumm läuft gegen eine kleine Geldstrafe den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, leider sind die Gesetze in Deutschland so.

Hängt aber auch davon ab ob die Polizei dies an die Staatsanwaltschaft weiterleitet oder die sich sagen das tut hier nichts zur Sache, den auch die Polizei hat ein kleinen Ermessungsspielraum.

Sollte es zur Staatsanwaltschaft gehen,

würde ich einen Anwalt mal fragen auch wenn das Verfahren eingestellt wird egal ob jetzt mit einer Auflage verbunden wird oder nicht, bist du auf jedenfall Aktenkundig.
Das bedeutet das es einen Eintrag in deiner persönlichen Akte geben wird, das mal gegen dich ermittelt wurde.
Ist erstmal nicht weiter schlimm ausser du brauchst mal ein Ausgewöhnliches Führungszeugnis oder du bist in einem schwerwiegenden Fall als Zeuge oder der Gleichen bei Gericht geladen, dann weiß der Richter aufjedenfall das mal gegen dich ermittelt wurde.

Das wissen die wenigsten das dies so geschieht aber das ist in Deutschland so, sobald gegen einen Ermittelt wird, wird es Aktenkundig egal ob unschuldig oder nicht.

hero member
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Wenn man mehrmals mit dem User Handelt ist das sehr wohl möglich dir das zu "Unterstellen".


Eben gerade dann nicht. Wenn ich bei ihm Gutscheine kaufe und immer alles problemlos funktioniert und sich nie Jemand beschwert werde ich in meinem Urteil dass alles mit rechten Dingen abläuft eher noch bestärkt.
Der Anbieter hat Anfangs sogar noch die Quittungen als Bild mitgesendet, wodurch kein Zweifel daran bestand, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Gutscheine ist.
Zumal mehrere User nachgefragt haben woher die Gutscheine kommen und der Anbieter mehrmals versichert hat, dass sie legal sind. Somit ist grobe Fahrlässigkeit m.M.n. ausgeschlossen.

Es würde mich schon extrem verwundern, wenn Anklage gegen einen Käufer erhoben werden würde.
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-> morgen, ist heute, schon gestern <-
Lasst so etwas doch einen Anwalt bewerten.  Roll Eyes
Alles andere ist Rätselraten.

Da stimme ich dir sofort zu.

 Roll Eyes https://bitcointalksearch.org/topic/m.54287616


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Lasst so etwas doch einen Anwalt bewerten.  Roll Eyes
Alles andere ist Rätselraten.
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-> morgen, ist heute, schon gestern <-
1. Die beiden aufgezählten User sind beide die gleiche Person - der 2. Account wurde nur erstellt, weil der 1. gebannt wurde
Kennst du den Grund bzw. den User?

2. Der User bietet bereits seit November 2018 Gutscheine an. Bisher ist damit nie etwas passiert. Wenn das tatsächlich seine Masche wäre und alle Gutscheine aus illegalen Handlungen waren wäre schon längst jemand aufgeflogen
Die Mühlen des Gesetzes sind nicht berühmt für ihre Geschwindigkeit, siehe Yes-Miner usw.

3. Da der Service so lange bestand und nie etwas auf illegale Handlungen hingedeutet hat und alle Gutscheine einlösbar waren haben die Käufer in gutem Glauben gehandelt:
Quote
§ 932 BGB
Eine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und v.a. juristisch nachzuweisen ist bei 20% Rabatt fast unmöglich.
Wenn man mehrmals mit dem User Handelt ist das sehr wohl möglich dir das zu "Unterstellen".
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1. Die beiden aufgezählten User sind beide die gleiche Person - der 2. Account wurde nur erstellt, weil der 1. gebannt wurde

2. Der User bietet bereits seit November 2018 Gutscheine an. Bisher ist damit nie etwas passiert. Wenn das tatsächlich seine Masche wäre und alle Gutscheine aus illegalen Handlungen waren wäre schon längst jemand aufgeflogen

3. Da der Service so lange bestand und nie etwas auf illegale Handlungen hingedeutet hat und alle Gutscheine einlösbar waren haben die Käufer in gutem Glauben gehandelt:

Quote
§ 932 BGB

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Eine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und v.a. juristisch nachzuweisen ist bei 20% Rabatt fast unmöglich.



Bei mir hat sich noch niemand gemeldet - sollte das der Fall sein sollten wir uns möglichst alle den Gleichen (guten) Anwalt suchen. Bei mehreren (zahlenden) Mandanten für den gleichen Fall hat der Anwalt die Möglichkeit sich intensiv damit zu befassen.  
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
Soll ich morgen hingehen und den Sachverhalt ganz nüchter erklären das ich die Gutscheine mit ca. 20% rabatt im Forum gekauft habe oder eher einen Anwalt einschalten?
Da du dich schon für die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden entschlossen hast, nur noch mal der lieben Ordnung halber:
Eine Aussage bei der Polizei nützt dir i.d.R. nichts, wird in den meisten Fällen aber auch unschädlich sein.

Einen Anwalt hinzuziehen ist eine Abwägungssache. Wenn du bisher nur für 100 EUR Gutscheine gekauft hast, lohnt sich das nicht.
Wenn du bereits für 10.000 EUR Gutscheine gekauft hast, schon eher.

Im Falle kleiner Summen würde ich genau eines machen: abwarten und Tee trinken.
Da wird vermutlich nix hinterher kommen.
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