Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.
Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.
Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.
Gruß, Mauline
So, ich habe vorgestern mit meinen Steuerberatern (ein älteres Ehepaar, aber noch sehr aktiv) zu abend gegessen und von meinen Bitcoin-Veräußerungsgeschäften erzählt (natürlich nachdem ich erstmal höchst interessierten Ohren Bitcoin erklärt hatte).
Ganz klare Aussage meines Steuerberaters: seit 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr. Bei Veräußerung ist der "Spekulationsgewinn" festzustellen (nach first in first out Prinzip) und darauf Kapitalertragssteuer zu zahlen. Das gilt laut seiner Aussage für Devisen, Aktien, Oldtimer, Kunstgegenstände, Gold und alles andere was zum Zwecke der späteren Veräußerung mit Gewinn erworben wurde. Einzige Ausnahmen: Immobilien und Gebrauchsgegenstände. Verluste können gegengerechnet werden.
Ich will's natürlich nicht gerne glauben, doch zum Beispiel hier:
Bislang wurden Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderem Finanzvermögen nur besteuert, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgte („Spekulationseinkünfte“, § 30 EStG 1988 idF vor dem StabG 2012) oder der Investor in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1% an der Körperschaft beteiligt war. Seit April 2012 sind Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen generell steuerpflichtig. Der Veräußerungsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten des Steuerpflichtigen. Die Einlösung eines Wertpapiers wird genau so wie die Veräußerung behandelt. Zu beachten ist, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen (zB Depotgebühren) nicht abgezogen werden dürfen und, außer im betrieblichen Bereich, Nebenkosten auch nicht aktiviert werden dürfen (zB trading fees, Beratungskosten).
Die Buchführung hierzu wird recht aufwendig werden (zumindest bei mir). Ich muss ja tracken wieviel BTC ich zu welchem Preis gekauft hatte und bei Verkäufen diese "Töpfe" in chronologischer Reihenfolge abarbeiten (first in first out).
Zur Auflockerung derer Gemüter welche sich jetzt in ähnlichem emotionalem Zustand befinden wie ich sei noch meine liebe Steuerberaterin mit folgendem Satz, welchen sie nach weiterer Erklärung zur funktionsweise und zu den Eigenschaften von Bitcoin äußerte, sinngemäß zitiert:
"Ja aber, das ist ja viel besseres Geld als wie wir es haben!".
Made my day.