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Topic: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin - page 4. (Read 14538 times)

sr. member
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Ist mir in Verbindung mit dem großen S und bitcoin de noch nie passiert Smiley

Denke solange da nicht BITCOIN im Beleg steht ist jedes Konto geeignet



Bei Bitcoin.de ist folgendes passiert, weshalb man jetzt einen Cent überwiesen bekommt mit einem Code, mit dem man den vollen Zugriff auf ein Konto nachweisen kann:

Betrüger haben Bitcoins gekauft. Sie haben dann einen Überweisungsträger mit gefundenen Kontodaten handschriftlich ausgefüllt und bei einer Bank eingeworfen. Die Bank hat die Überweisung ohne Prüfung der Unterschrift ausgeführt. Der Verkäufer hat die Überweisung erhalten und die Bitcoins freigegeben. Einige Zeit später hat der Eigentümer die Überweisung entdeckt und der Bank gemeldet. Diese hat einen Betrugsfall angemeldet und die Buchung bei der anderen Bank sperren lassen. Dabei wurde in manchen Fällen das Konto des Verkäufers(!) gesperrt, weil man davon ausging, dass er mit dem Betrug zu tun hat. Erst nach einigem Hin und Her wurden die Konten wieder entsperrt.

Bitcoin.de hat seinerzeit mit der o.g. Maßnahme reagiert. Allerdings hätte ich dieses Szenario nicht voraussehen können und eine Kontosperrung für ein paar Tage wäre für mich äußerst lästig. Deshalb habe ich seit dem ich davon gehört habe, aus Prinzip ein extra Konto, auf dass ich für ein paar Tage verzichten kann.
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Ist mir in Verbindung mit dem großen S und bitcoin de noch nie passiert Smiley

Denke solange da nicht BITCOIN im Beleg steht ist jedes Konto geeignet

sr. member
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Ich habe einfach ein extra Girokonto. Dort sieht man den Cashflow von und zu meinen anderen Konten und die Ab- und Zuflüsse für Bitcoin Käufe und Verkäufe. Am Ende des Jahres kann ich einfach ein Saldo machen und fertig. Das Problem an den Börsen und den Logs da ist, dass ein einzige Trade teilweise 50 kleine Handel beinhaltet, zu unterschiedlichen Kursen usw. Ist mir zu lästig und auch unwichtig. Ich will eigentlich nicht, dass das Finanzamt weiß, wieviele Bitcoins ich habe. Es reicht ja wohl, wenn ich den Gewinn versteuere.

Ein Extra Konto ist übrigens auch wichtig, weil im Rahmen der Bitcoin-Geschäfte durchaus auch mal Kontosperrungen passieren können (siehe Bitcoin.de).
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So schlimm ist das mit dem festhalten nu auch nicht ....

So ziemlich jeder exchange listet das auf und Tabellenkalkulation sollte e.G. jeder von und in Grünzügen beherrschen.

Die Frage nach Steuerrechtlichkeit ist interessant und muss geklärt werden. Immerhin wollen wir alle das Bitcoin legal bleibt, oder?
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Bitcoin--> Bargeld wird nur dann zu einer Steuerhinterziehung wenn ein evtl. Gewinn nicht versteuert wird. Der Tausch ansich ist keine Steuerhinterziehung!!!

Ja, natürlich nicht. Es geht hier nur um erzielte Gewinne. Danke für den Hinweis.

Ja, aber genau dass ist ja das nervige. Ich muss festhalten wann ich für wie viel Geld Bitcoins wo und zu welchem Preis gekauft habe, nur für den Fall dass ich diese irgendwann mal verkaufen will.
sr. member
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Bitcoin--> Bargeld wird nur dann zu einer Steuerhinterziehung wenn ein evtl. Gewinn nicht versteuert wird. Der Tausch ansich ist keine Steuerhinterziehung!!!

Ja, natürlich nicht. Es geht hier nur um erzielte Gewinne. Danke für den Hinweis.
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Ist auch schön scheinheilig, wenn hier manche Steuern hinterziehen (nichts anderes ist es, Bitcoins im großen Stil gegen Bargeld einzutauschen)


Wieso ist es Steuerhinterziehung wenn ich Bitcoin in Bargeld eintausche?

Ich will hier eigentlich nicht über rechtliche Trivialitäten diskutieren. Dazu können wir gerne mal ein extra Thema aufmachen. Nur so viel:

Wenn Du für 10.000€ Bargeld im Januar Bitcoins kaufst und diese Bitcoins ein Jahr später (oder der Einfachheit halber 11 Monate) für 20.000€ Bargeld verkaufst, hast Du 10.000€ Spekulationsgewinn gemacht. Diesen Gewinn musst Du nach deutschen Gesetzten versteuern. Zumindest alles, was über Deinem Freibetrag von 801€ liegt. Selbst wenn Du noch andere Freibeträge irgendwo herbekommst, musst Du einen Großteil von dem beispielhaften Gewinn versteuern. Ob das ganze eine Überweisung ist oder Bargeld ist vollkommen egal. Wenn Du es nicht versteuerst, ist die Wahrscheinlichkeit heutzutage bei Bargeld erwischt zu werden sehr gering. Wenn Du aber auf Hartz IV bist und auf einmal von dem Bargeld ein Auto kaufst und das Finanzamt oder wer anders das spitz bekommt, kann man Dir unter Umständen schon vorwerfen, das Geld nicht deklariert zu haben. Es ist alles eine Abwägung zwischen Nutzen der Steuerhinterziehung und dem Risiko erwischt zu werden. Letzteres ist bei Bargeldhandel sicher sehr gering. Oder Du bist der Meinung, dass der kategorische Imperativ Dich dazu verpflichtet, Steuern zu bezahlen und tust es einfach. Dann wirst Du auch nicht bestraft, egal was passiert.

Damit möchte ich jetzt gerne die Debatte hier beenden, welche gerne woanders fortgeführt werden kann. Hier soll es darum gehen, wie man Bitcoin-Trading-Gewinne versteuert, WENN man sie versteuern will. Nicht ob!


 Bitcoin--> Bargeld wird nur dann zu einer Steuerhinterziehung wenn ein evtl. Gewinn nicht versteuert wird. Der Tausch ansich ist keine Steuerhinterziehung!!!
sr. member
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Ist auch schön scheinheilig, wenn hier manche Steuern hinterziehen (nichts anderes ist es, Bitcoins im großen Stil gegen Bargeld einzutauschen)


Wieso ist es Steuerhinterziehung wenn ich Bitcoin in Bargeld eintausche?

Ich will hier eigentlich nicht über rechtliche Trivialitäten diskutieren. Dazu können wir gerne mal ein extra Thema aufmachen. Nur so viel:

Wenn Du für 10.000€ Bargeld im Januar Bitcoins kaufst und diese Bitcoins ein Jahr später (oder der Einfachheit halber 11 Monate) für 20.000€ Bargeld verkaufst, hast Du 10.000€ Spekulationsgewinn gemacht. Diesen Gewinn musst Du nach deutschen Gesetzten versteuern. Zumindest alles, was über Deinem Freibetrag von 801€ liegt. Selbst wenn Du noch andere Freibeträge irgendwo herbekommst, musst Du einen Großteil von dem beispielhaften Gewinn versteuern. Ob das ganze eine Überweisung ist oder Bargeld ist vollkommen egal. Wenn Du es nicht versteuerst, ist die Wahrscheinlichkeit heutzutage bei Bargeld erwischt zu werden sehr gering. Wenn Du aber auf Hartz IV bist und auf einmal von dem Bargeld ein Auto kaufst und das Finanzamt oder wer anders das spitz bekommt, kann man Dir unter Umständen schon vorwerfen, das Geld nicht deklariert zu haben. Es ist alles eine Abwägung zwischen Nutzen der Steuerhinterziehung und dem Risiko erwischt zu werden. Letzteres ist bei Bargeldhandel sicher sehr gering. Oder Du bist der Meinung, dass der kategorische Imperativ Dich dazu verpflichtet, Steuern zu bezahlen und tust es einfach. Dann wirst Du auch nicht bestraft, egal was passiert.

Damit möchte ich jetzt gerne die Debatte hier beenden, welche gerne woanders fortgeführt werden kann. Hier soll es darum gehen, wie man Bitcoin-Trading-Gewinne versteuert, WENN man sie versteuern will. Nicht ob!
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Ist auch schön scheinheilig, wenn hier manche Steuern hinterziehen (nichts anderes ist es, Bitcoins im großen Stil gegen Bargeld einzutauschen)


Wieso ist es Steuerhinterziehung wenn ich Bitcoin in Bargeld eintausche?
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Du glaubst im Ernst, dass ich auf einem EU Konto jemals Fiat Zahlungseingänge aus Bitcoin-Geschäften haben werde?!


Stimmt, 10.000 Euro in Bar zuhause sind natürlich sehr praktisch...

Spaß beiseite: Ja natürlich lasse ich mir verkaufte Bitcoins auf mein EU Konto auszahlen. Deshalb will ich es ja sauber versteuern. Nur weil ich Bitcoins benutze, versuche ich ja nicht, mich um meine Pflichten als Staatsbürger zu drücken. Ist auch schön scheinheilig, wenn hier manche Steuern hinterziehen (nichts anderes ist es, Bitcoins im großen Stil gegen Bargeld einzutauschen) und gleichzeitig auf Zypern und "Steueroasen" schimpfen.
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Du glaubst im Ernst, dass ich auf einem EU Konto jemals Fiat Zahlungseingänge aus Bitcoin-Geschäften haben werde?!
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Hahaha, "... kostenpflichtige verbindliche Auskunft ..."!

Wenn das FA irgend etwas von mir will, sollen sie mir gefälligst eine Verbindliche Auskunft unter Angabe der entsprechenden Gesetze erteilen.

Ich kenne das Spiel mit dem FA aber zur Genüge, daher betrachte ich für mich Bitcoin als Liebhaberei. Damit ist das FA für mich draussen. Sollten sie jemals zur Vernunft kommen könnte man darüber reden, aber unter den aktuellen Bedingungen ist jeder ein armes Schwein, der mit dem FA das Fass Bitcoin aufmacht. Der ehrliche ist hier der Dumme.


Kommt drauf an. Wenn Du zu hohe Zahlungseingänge hast, werden die gemeldet. Oder das Finanzamt wählt Dich mal zur richtigen Prüfung aus. Da kommst Du ohne Deklaration und Versteuerung der Gewinne wegen Steuerhinterziehung ran. Der ehrliche zahlt wahrscheinlich mehr als der unehrliche. Im Zweifel zahlt der unehrliche aber einen viel höheren Preis. Muss jeder für sich abwägen...
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Hahaha, "... kostenpflichtige verbindliche Auskunft ..."!

Wenn das FA irgend etwas von mir will, sollen sie mir gefälligst eine Verbindliche Auskunft unter Angabe der entsprechenden Gesetze erteilen.

Ich kenne das Spiel mit dem FA aber zur Genüge, daher betrachte ich für mich Bitcoin als Liebhaberei. Damit ist das FA für mich draussen. Sollten sie jemals zur Vernunft kommen könnte man darüber reden, aber unter den aktuellen Bedingungen ist jeder ein armes Schwein, der mit dem FA das Fass Bitcoin aufmacht. Der ehrliche ist hier der Dumme.
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Die beste Lösung wäre irgend einen Mini-Staat dazu zu bewegen Bitcoin als Währung zu verwenden. Ob das politisch für einen kleinen Staat auszuhalten ist, ist allerdings fraglich.


Ansonsten habe ich noch eine kleine Hoffnung damit:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.1700475 "Verkauf von BTC: Privates Veräußerungsgeschäft oder Kapitalertrag?"
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naja, btc WIRD ja am Finanzmarkt angeboten, oder?

ist "peer to peer Währung" nicht ein "Produkt" wie z.B. ein Scheiß Pfandbrief, für den inzwischen jeder Deutsche haften darf?
sr. member
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Ich habe mir darüber auch schon viele Gedanken gemacht und werde warscheinlich einen Steuerberater & Anwalt beauftrag, dass er sich "anonym" für seinen Mandanten bei dem Finanzamt in meiner Stadt erkundigt.

Wie gesagt, ich mache das gerne auch unter meinem guten Namen.
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Vertrau in Gott
Ich habe mir darüber auch schon viele Gedanken gemacht und werde warscheinlich einen Steuerberater & Anwalt beauftrag, dass er sich "anonym" für seinen Mandanten bei dem Finanzamt in meiner Stadt erkundigt.
newbie
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einfach keine Steuern zahlen und abwarten was passiert

LOL

 Grin macht hier jeder zweite

Btw. wie machst du das Bitcoin-Symbol?
sr. member
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Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine

Rz 58

Eine Forderung, die keine am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt (z. B. eine private Darlehensforderung, Gesellschafterforderung), ist eine Kapitalforderung i. S. des Seite 23 § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft oder begründet wurde.

Bitte spam den Thread nicht so zu.

Ich frage mal beim Finanzamt an, was die Bewertung kosten soll. Falls es ein sinnvoller Betrag ist und ein paar Leute spenden wollen, dann würde ich die Klärung anleiern.
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