Vorab: ich gehe davon aus, dass IE
tatsächlich eine DAO ist, da folge ich also einfach mal den Behauptungen des Anbieters.
Ob das dann formal wirklich zutrifft, sei mal dahingestellt.
Eine DAO ist nach deutschem Recht
vermutlich als GbR ihrer Teilnehmer aufzufassen.
wenn ich eine Lücke finde, sperren wir mal das Foundationkonto würde ich sagen
So witzig ich das fände, muss ich dennoch abraten.
Das wäre juristisch höchst problematisch für dich.
Rechtliche Konsequenzen scheitern doch schon alleine an der mangelnden Aktivlegitimation... wer soll denn da klageberechtigt sein?
Hm, vermutlich jeder, der XIN hält. Er ist Teilnehmer der GbR "DAO".
Er ist individuell haftbar, aber auch klageberechtigt.
Das "Feature" ist auch juristisch interessant.
Damit hat man eine rechtliche Handhabe gegen die Betreiber dieses Scams, wenn man doch mal bestohlen wird.
Haftungsrechtlich ist das der Super-GAU für IE selbst
Wo genau siehst Du da den Ansatzpunkt?
Siehe oben. Wenn die DAO die technische
Möglichkeit hat, meine gestohlenen Coins zu sperren, muss sie das auf Aufforderung auch tun.
Dazu bräuchte "IE" aber eine ladungsfähige Anschrift...
Damit ist der "Sponsor" fällig
Da es sich um eine GbR handelt, reicht mir die ladungsfähige Anschrift eines einzelnen Teilnehmers.
Würde das unter Umständen bedeuten, dass jeder, der XIN gegen Euro verkauft hat theoretisch haftbar ist für die (Un-)Tätigkeiten der DAO?
Ja. Und jein.
Wenn er keine XIN mehr hat, ist er nicht länger Teilnehmer der DAO, das nimmt ihn ab dem Moment vermutlich erstmal aus der Schusslinie.
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob jemand XIN gekauft, verkauft oder sonst etwas damit gemacht hat.
Jeder, der auch nur einen XIN hält, ist alleine haftbar für den gesamten Schaden, den die DAO als Ganzes verursacht.
Welcher Justitzstandort wäre da heranzuziehen? Die Steueroase der Foundation? Oder EU bzw. jeweilige Staaten extra? Welche Konsequenzen würden für die Beteiligten in Kraft treten?
Würde mich sehr interessieren wie das in der Realität aussieht.
Ist natürlich schwierig. Die Leistungen von IE werden jedenfalls offenkundig auch ausdrücklich für den deutschen Markt angeboten. Damit ist ein deutsches Gericht auch zuständig. Die Wahl des Gerichts, vor dem du klagst, steht dir dabei weitestgehend frei.
Vor Gericht zählt, was beweisbar ist. Und das ist z.B. ein Vermittlungsgeschäft. Mit diesem schwammigen XIN-DAO-Ding braucht man zivilrechtlich gar nicht anfangen...
In der Praxis wird es sicherlich enorme Hürden geben.
Man braucht einen konkreten Fall, bei dem ein konkreter Schaden entstanden ist und bei dem man einen konkreten Teilnehmer der DAO mit ladungsfähiger Anschrift benennen kann. Wenn man das hat, steht der Prozesseröffnung nichts grundsätzlich im Wege.
Die Erfolgsaussichten, bei den Hungerleidern, die bei solchen Ponzis teilnehmen, letztlich irgendwas zu holen, sind natürlich eher dürftig