da ist "leider" nichts schief gelaufen, sondern das sind deren AGBs: durchs "Bestellen" im Onlineshop stellst du der Post ein Angebot, dass du dieses Produkt kaufen willst. Die "Bestellbestätigung" stellt keine Annahme des Angebots war, sondern ist eigentlich nur eine Bestätigung, dass dein Angebot bei der Post eingelangt ist. Wenn die Post dein Angebot annimmt, dann schickt sie dir das Produkt zu; wenn nicht, dann nicht. Deshalb kann die Post auch tausende Bestellbestätigungen für bloß 500 Einhörner ausschicken. Sie sollten halt den Terminus ändern, denn im gewöhnlichen Sprachgebrauch versteht der Durchschnittsverbraucher unter "Bestellbestätigung" eben was anderes, nämlich das was es auch sein sollte.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum ihr euch diesbezüglich so aufregt. Der Passus ist absoluter Standard und findet sich in nahezu allen Bestätigungs-E-Mails (oder den AGB's) bei Fernabsatzverträgen.
Die E-Mail die man direkt nach dem Kauf erhält, ist vielmehr eine Wissensmitteilung/Bestätigung, dass ihr euer Angebot zum Kauf abgegeben habt. Anschließend prüft die Post (wie es jede seriöse Unternehmen macht), ob sie das Angebot zum Kauf der Briefmarke annehmen kann oder eben nicht. Der Kaufvertrag kommt dann entweder erst durch eine weitere E-Mail (oft Versandbestätigung) oder konkludent durch den Erhalt der Ware zustande.
Und das ist auch richtig so. Es ist der Post nicht zuzumuten bei etwaigen Softwarefehlern und damit verbundenen Überbestellungen alle Kunden bedienen zu müssen (bei limitierten Produkten wie der CS ist dies dann oftmals auch gar nicht möglich, wodurch die Post gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig würde).