leider lese ich in den aus den 1und1 agb:
"2.8
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten."
ist doof aber steht da so drin, dennoch, ein netter brief/mail schadet wohl nicht.
was anderes, wenn man die agb mal durchliest:
2.6 ist lustig:
2.6
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.
heisst das, ich darf das telefon nicht an einen kumpel weiterreichen wenn der bei mir mal zu besuch ist, oder ihm sagen, hier ruf mit dem telefon an
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ob ich 1und1 jetzt auf doofe ideen bringe?
Ok das ist dann was anderes und in diesen Fall leider zutreffend - AUCH wenn absolut lächerlich ob ich jetzt mir 2,5 Std die Ohren von meiner Schwiegermutter vollabernlasse oder von eine Kroatin UND dafür die Rechnung finanziere... - die Resourcen die ich verbrauche (also die Leitung dauerhaft besetze) sind diesselben
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naja soll einer verstehen.
Da sind so kleine Prepaid Unternehmen (tochter von tochter von tochter firma irgendein grösseren MobilKonzernes) weitaus lockerer und bis auf evtl sperren der Sim kann ja nichts passieren.
Aber bei 9 euro ist der Verlust weitaus geringer als im Nachhinein grössere Rechnungen.
Was die letzte Frage betrifft ^^:
Naja ist eine Frage der Sicherheit ^^, ist besagter Kumpel ein Ami ? Würde ich sowieso kein Hörer in der Hand drücken
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Aber Spass beiseite, ja liest sich tatsächlich so .
Was die Seite betrifft wäre schade, wenn es nicht weitergehen würde, vielleicht bastelt der Admin was zurecht ?!
Hoffe auf direkte News vom Admin
Schönen Abend noch allen