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Topic: Muss man Steuern zahlen wenn kein Geld aufs Fiatkonto eingeht? (Read 4472 times)

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Wird der Bitcoin stellvertretend für alle Kryptowährungwn gesehen, bzw werden Kryptowährungen zusammengefasst als ein Posten gesehen? Danach entscheidet sich nämlich, ob der Tausch von Kryptowährungen untereinander schon zu versteuern ist.
In dem oben von dir genannten Link steht es doch drin: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html

Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC)

Neuartige Zahlungsmittel werden national und international unterschiedlich bezeichnet. Verwendet werden beispielsweise die Begriffe virtuelle, digitale, alternative oder crypto Währungen, Geld oder Devisen. Beispiele dafür sind Bitcoin, Litecoin oder Ripple.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) definiert in ihrer Stellungnahme VC als digitale Abbildung von Wert, der nicht von einer Zentralbank oder Behörde geschaffen wird und auch keine Verbindung zu gesetzlichen Zahlungsmitteln haben muss. VC werden von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel verwendet und können elektronisch übertragen, verwahrt oder gehandelt werden.
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Habe hier noch ein sehr gutes Video zum Thema gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4
Schau dir das Video mal ab 6:37min an. Dort wird deine Frage beantwortet.
Der Tausch von Kryptowährungen ist wie jetzt schon mehrfach gesagt steuerpflichtig, falls die Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist.
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Vielen Dank euch für die vielen nützlichen Infos. Das ist für mich eine gute Basis zu recherchieren und zu entscheiden,  ob sich das ganze mit den Bitcoins überhaupt lohnt.
Mir hat sich noch eine Frage aufgetan, die ich in jeiner Stellungnahme der Finanzbehörden gefunden habe.
Wird der Bitcoin stellvertretend für alle Kryptowährungwn gesehen, bzw werden Kryptowährungen zusammengefasst als ein Posten gesehen? Danach entscheidet sich nämlich, ob der Tausch von Kryptowährungen untereinander schon zu versteuern ist.
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Habe hier noch ein sehr gutes Video zum Thema gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4
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Tatsache ist, dass es sich bei den Cryptocurrencies um keine anerkannten Zahlungsmittel, Aktien oder ähnliches  handelt, solange sie nicht in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc umgewandelt sind.
Tatsache ist, daß die BaFin da gänzlich anderer Meinung ist,
die findet nämlich sehrwohl, daß es sich bei Crytocurrencies um "ähnliches" handelt, ob sie nun in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc. umgewandelt werden/wurden, oder nicht.
Muss man dazu noch was erklären?

Wie auch immer. Für mich ist das hier jetzt auch erledigt. Informationen finde ich woanders. Werde künftig das Thema Steuer hier mangels substantiellen Informationsfluss meiden. Dann muss ich mich und ihr euch nicht herumärgern.

Das Thema Steuern würde ich nicht meiden, da es früher oder später für jeden hier wichtig ist. Du findest in https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741 und https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285 eigentlich ausreichend Lesestoff. Ich bin der Meinung im ersten Link hat auch einer seine Trades hochgeladen, wie er den Überblick behalten kann. Such dir das mal raus.
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Gleich vorweg: ich bin kein Steuerberater und das soll keine steuerliche Beratung darstellen, ich gebe nur meine eigenen Erfahrungen und das, was ich aus Gesprächen mit dem Steuerberater und dem Finanzamt erfahren habe wieder. Und ja, ich habe schon Gewinne versteuert. Die Unterlagen dazu will ich aber natürlich nicht veröffentlichen.

Eine sehr gute Übersicht bietet dieser Thread: https://bitcointalksearch.org/topic/inhaltsverzeichnis-linkliste-zum-thema-steuern-445315 .

Dort findest du auch viele Infos zu privaten Veräußerungsgeschäften, und wie diese veranlagt werden. Dass es sich bei Bitcoins um Wirtschaftsgüter handelt, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, hat das BMF schriftlich bestätigt (http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf). Unter diese Regelung fallen wahrscheinlich auch Altcoins, zumindest gehen die meisten Steuer-Experten heute davon aus.

Dadurch, dass § 23 EStG Anwendung findet, ergibt sich auch, dass wahrscheinlich Trades zwischen Altcoins bzw. Altcoins und Bitcoin versteuert werden müssen. Dazu nochmal mein Beispiel:

Wenn du Silber gegen Gold verkaufst, und eine Woche später hat sich der Euro-Kurs von Gold verdoppelt und du verkaufst wieder gegen Silber , dann musst du diesen Kursgewinn auf Euro-Basis versteuern. Diese Logik kannst du genau so auf Kryptowährungen übertragen.

Zum Tracken der Trades empfehle ich CoinTracking (https://cointracking.info/). Letztendlich tut es aber auch eine Excel-Tabelle, in der du alle Trades dokumentierst. Bei jedem Verkauf schaust du nach der Kostenbasis (Wert zum Kaufzeitpunkt) und dem Wert zum Verkaufszeitpunkt. Die Differenz musst du versteuern, falls du die Coins kürzer als ein Jahr gehalten hast. Natürlich darfst du im Gegenzug auch entsprechende Verluste verrechnen.

Soweit dazu. Natürlich ist im Moment vieles noch Auslegungssache und wirklich sicher kann man sich erst sein, wenn es erste Urteile zu den Sachverhalten gibt und Steuerberater/Finanzämter sich genauer mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
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Du scheinst ja doch sehr erfahren zu sein und deine Cointrades versteuert zu haben. Vielleicht kannst du ja uns Unerfahrenen ein Steuergesetz/Vorschrift zeigen, aufgrund dessen du den Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung versteuerst und wie du das praktisch ausführst, Formulare, Trading-Bilanz etc. Vielen Dank schonmal.
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Gut, denn du bringst hier Konzepte und Begrifflichkeiten durcheinander und veröffentlichst dann falschen Annahmen, was wiederum bei anderen Usern zu Verwirrung führt. Viel Erfolg noch  Wink
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Tatsache ist, dass es sich bei den Cryptocurrencies um keine anerkannten Zahlungsmittel, Aktien oder ähnliches  handelt, solange sie nicht in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc umgewandelt sind.
Tatsache ist, daß die BaFin da gänzlich anderer Meinung ist,
die findet nämlich sehrwohl, daß es sich bei Crytocurrencies um "ähnliches" handelt, ob sie nun in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc. umgewandelt werden/wurden, oder nicht.
Muss man dazu noch was erklären?

Wie auch immer. Für mich ist das hier jetzt auch erledigt. Informationen finde ich woanders. Werde künftig das Thema Steuer hier mangels substantiellen Informationsfluss meiden. Dann muss ich mich und ihr euch nicht herumärgern.
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Super, danke. Warum auf englisch? (deutsch: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html)

Was genau willst du uns jetzt damit sagen? Die Stellungnahme der BaFin ist schon ewig bekannt. Informationen zur Besteuerung kann ich nicht entdecken (dafür ist die BaFin auch die falsche Behörde).
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Nein, ich habe selbst noch keine Cryptos mangels Masse und Aktionen versteuern müssen, aber recherchiert.
Du scheinst leider die falschen Schlüsse aus deiner Recherche zu ziehen. Rede einfach mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt, falls das Thema für dich relevant wird.

Mit gesundem Menschenverstand ließe sich das ebenso nicht erklären. Das wäre ja, wie wenn ich getauschtes Geld beim Monopolyspiel auch noch versteuern müsste. Kryptowährungen sind nicht einmal als E-Geld anerkannt.
Wie bitte kommst du denn zu deinen Annahmen? Hast du irgendeinen Hintergrund in dem Bereich? Mit gesundem Menschenverstand das deutsche Steuerrecht zu analysieren ist eher keine gute Idee Grin

Ich will dir hier wirklich nicht auf den Schlips treten, aber du führst die falschen Vergleiche an. Was hat das mit Monopoly-Geld zu tun? Kryptowährungen werden gehandelt und haben daher einen nachvollziehbaren Wert. Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, egal um welche Wirtschaftsgüter es sich handelt (also auch der Tausch zwischen Kryptowährungen). Wenn du Silber gegen Gold verkaufst, und eine Woche später hat sich der Euro-Kurs von Gold verdoppelt und du verkaufst wieder gegen Silber , dann musst du diesen Kursgewinn auf Euro-Basis versteuern. Diese Logik kannst du genau so auf Kryptowährungen übertragen.

Ich finde die Erklärung des Juristen einleuchtender, als die Argumente, die ich in diesem Thread vorgefunden habe. https://youtu.be/JDfaVuSyLH0
Dieser Jurist in dem YouTube-Video redet doch von einem ganz anderen Sachverhalt, außerdem scheint er sich mit dem Thema nicht ausgiebig beschäftigt zu haben. Ich rate zur Vorsicht.

Ich werde mich jetzt ab aus dieser Diskussion raushalten.
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Nein, ich habe selbst noch keine Cryptos mangels Masse und Aktionen versteuern müssen, aber recherchiert. Daher habe ich mich auch hier im Forum informiert. Es hält wirklich viele wertvolle Informationen für Neulinge wie mich parat, wofür ich mich herzlich bedanke. Nur ein Punkt zieht sich wie ein roter Faden durch das deutsche Forum, mit dem ich nicht klarkomme. Ich hätte mich trotzdem nicht eingemischt, wenn die viel verbreitete These hier, man müsse auch  Kryptotäusche untereinander  versteuern, mit Hinweisen auf die Rechtsgrundlage untermauert wäre. Die erwähnte BaFin gibt auch keinerlei Hinweis auf eine solche Vorgehensweise. Mit gesundem Menschenverstand ließe sich das ebenso nicht erklären. Das wäre ja, wie wenn ich getauschtes Geld beim Monopolyspiel auch noch versteuern müsste. Kryptowährungen sind nicht einmal als E-Geld anerkannt. Klar muss man versteuern, wenn man diese monetarisiert, in welcher Form auch immer, zumindest eine Steuererklärung dazu abgeben. Aber die Versteuerung von Kryptotäuschen, erscheint mir doch sehr fragwürdig. Ich finde die Erklärung des Juristen einleuchtender, als die "Argumente", die ich in diesem Thread vorgefunden habe. https://youtu.be/JDfaVuSyLH0 Danke, Acura3600 Smiley
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Maum, wir haben diese Thematik hier https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741
umfassend erörtert. Aber vielleicht irren wir uns auch und dir ist zuzustimmen. Wie ist dein steuerlicher Background? Hast du schon mit dem FA im Rahmen der Kryptowährungen zu tun gehabt? Vielleicht können wir ja noch was dazulernen.
Dieser Thread ist auch ganz interessant: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
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Mach es einfach so, wie du denkst. Viel Glück dabei.

Allen anderen rate ich, wie gesagt, das mit einem Steuerberater zu klären. Der wird euch ziemlich sicher sagen, dass auch Verkäufe von BTC nach Altcoins oder andersrum steuerpflichtig sind, falls Kursgewinne erzielt und die Coins kürzer als 1 Jahr gehalten wurden.
Was hat dir dein Finanzamt dazu gesagt?
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Lol Kursgewinne. Hab den Bitcoin auf dem höchsten Stand gekauft.
Und Unterstellungen sind sachlichen Diskussionen nicht dienlich.
Wenn keine Kursgewinne da sind, gibts eh nichts zu versteuern, dann ist die ganze Diskussion hinfällig.
Und unterstellt hab ich auch niemandem was.
Verluste befreien nicht von einer Steuermeldepflicht, wenn sie für diskutiertes Szenario bestünde. 
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Lol Kursgewinne. Hab den Bitcoin auf dem höchsten Stand gekauft.
Und Unterstellungen sind sachlichen Diskussionen nicht dienlich.
Wenn keine Kursgewinne da sind, gibts eh nichts zu versteuern, dann ist die ganze Diskussion hinfällig.
Und unterstellt hab ich auch niemandem was.
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Mach es einfach so, wie du denkst. Viel Glück dabei.

Allen anderen rate ich, wie gesagt, das mit einem Steuerberater zu klären. Der wird euch ziemlich sicher sagen, dass auch Verkäufe von BTC nach Altcoins oder andersrum steuerpflichtig sind, falls Kursgewinne erzielt und die Coins kürzer als 1 Jahr gehalten wurden.
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Tatsache ist, dass es sich bei den Cryptocurrencies um keine anerkannten Zahlungsmittel, Aktien oder ähnliches  handelt, solange sie nicht in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc umgewandelt sind.
Tatsache ist, daß die BaFin da gänzlich anderer Meinung ist,
die findet nämlich sehrwohl, daß es sich bei Crytocurrencies um "ähnliches" handelt, ob sie nun in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc. umgewandelt werden/wurden, oder nicht.

Man sollte die Einstufung des Bitcoin durch die BaFin als Rechnungseinheit nicht mit einer Einstufung als Währungseinheit verwechseln
Ebensowenig sollte man Währungseinheiten mit anerkannten Zahlungsmitteln, Aktien oder ähnlichem verwechseln.
Von Währungseinheiten redest Du jetzt zum ersten mal.

Wieauchimmer,
wenn Du Deine BTC-Kursgewinne dadurch verschleiern willst, daß Du sie nur in Altcoins und nicht in EUR umtauscht,
lass Dich besser nicht erwischen.  Wink
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Und Unterstellungen sind sachlichen Diskussionen nicht dienlich.
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Tatsache ist, daß die BaFin da gänzlich anderer Meinung ist,
die findet nämlich sehrwohl, daß es sich bei Crytocurrencies um "ähnliches" handelt, ob sie nun in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc. umgewandelt werden/wurden, oder nicht.

Man sollte die Einstufung des Bitcoin durch die BaFin als Rechnungseinheit nicht mit einer Einstufung als Währungseinheit verwechseln
Ebensowenig sollte man Währungseinheiten mit anerkannten Zahlungsmitteln, Aktien oder ähnlichem verwechseln.
Von Währungseinheiten redest Du jetzt zum ersten mal.

Wieauchimmer,
wenn Du Deine BTC-Kursgewinne dadurch verschleiern willst, daß Du sie nur in Altcoins und nicht in EUR umtauscht,
lass Dich besser nicht erwischen.  Wink
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