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Topic: Rückbuchung Postbank und Fidor Bank löscht Postings und Links in Community (Read 5167 times)

legendary
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Money often costs too much.
und jetzt wird von der Fidor Bank weiter geschwiegen, seitdem raus ist, das die Sache eingestellt ist Cheesy Aber vorher lauthals in der Fidor Community erzählen, das man zu der Sache nichts sagen "könne" - selbst wenn man das Bankgeheimniss ausser acht lassen würden (hatte sogar angeboten die davon zu entbinden).

SO, das WARS. Ich entbinde die heute mal von meinen Spareinlagen.

Hatte dort seit Mai 2014 ein Konto aber habe noch nicht herausfinden können, warum ich dort ein Konto habe. Letzes mal geschaut nach Ripple, ob und was Fidor da hat. Nichts, wie es scheint. Der Menüpunkt dient nur als Feigenblatt um im Trend mit dem Cryptokrams up to date zu sein.
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und die Fidor Bank schweigt ...
qwk
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Shitcoin Minimalist
Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!
Kann man so nur unterschreiben. Amen.

Wenn der Staatsanwalt gut gelaunt ist, rückt er trotzdem auch ohne Anwalt eine Kopie raus Roll Eyes
yxt
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Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!

die handhabe der ganzen angelegenheit ist ein armutszeugnis für die fidorbank!

Dem kann ich beides mal nur uneingeschränkt zustimmen
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@serpens66
bei dir haben sie das Konto vor der Rücküberweisung gekündigt!? nicht so helle von der Postbank oder:D

dann fordere doch mal per Fax/Brief die 50 Euro zurück - und verweis darauf das die ihre Sorgfaltspflichten einhalten sollen etc. , und wirf denen vor das die unter Vortäuschung einer fehlenden/unklaren Rechtsgrundlage/Drohung deine Zahlung erzwungen hat o.ä.

die Reaktion dürfte sehr spannend sein der Bank... (aber ist nur ein Vorschlag)


weißt du ob bei dem anderen Postbank Fall, das Geld zur Rückbuchung ausgereicht hat (also genügend Deckung da war?), falls nämlich mehrere Rücküberweisungen angefragt wurden, und nur ein Teil zurück ging - und hier stelle ich mal eine Vermutung auf - erstatten die Banken die Meldung vllt. nur wenn sie Geld verlieren - nach dem Motto, wenn eine Bank schon Geld verliert, das uns nicht zusteht, dann kriegt der Kunde wenigstens ein Ermittlungsverfahren an den Hals --> um die Drohkulisse aufzubauen vielleicht.

Deshalb will ich ja auch wissen, wann die Geldwäsche Meldung rausging von den Banken, erst nachdem ich mein Geld wollte oder schon davor ...

und ob das nur eine blöde Theorie von mir ist wird sich ja dann noch zeigen Wink


mein konto wurde direkt aufgelöst und ich hab einen Check über die Summe erhalten. Keine ahnung, warum sie das Geld nicht direkt einbehalten haben. .. naja, es ist aufjedenfall sehr löblich, dass du so einen Aufwand betreibst Wink Aber ich hab nicht die Kraft dazu, besonders nicht bei meinen 50€ ^^

Uff.. ich weiß nicht mehr, wie genau die ganzen Fälle waren, von denen ich hier und da gelesen habe Cheesy Aber ich glaube es war genug gedeckt. Ich weiß leider auch nicht mehr, wer das war...
Ich kann dir aber mal ein paar Threads verlinken, vllt stehts ja in denen Cheesy  ansonsten einfach mal nach postbank oder konto gekündigt oderso suchen ;P

https://bitcointalksearch.org/topic/anruf-von-der-polizei-bitcoinde-450095
https://bitcointalksearch.org/topic/konto-bei-fidor-bank-wegen-gewerblichkeit-gekundigt-510850
https://bitcointalksearch.org/topic/fidor-konto-gesperrt-823029
https://bitcointalksearch.org/topic/fidor-bank-und-btc-333735
https://bitcointalksearch.org/topic/postbankkonto-aufgelost-wegen-bitcoinde-handel-308957
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die handhabe der ganzen angelegenheit ist ein armutszeugnis für die fidorbank!
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Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!
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@all:
Bitte versucht etwas freundlicher und offener gegenüber Emil1987 zu sein. Er ist bisher der einzige der wirklich hilfreiches beitragen kann!
Also wenn ihr anderer Meinung seid, schreibt es bitte etwas höflicher, denn sonst vergeht ihm verständlicherweise schnell die Lust am Helfen.

@mkontef:
ja ich war bei der postbank und hab eine gefälschte überweisung eines anderne postbankkunden bekommen. Mir wurde "nur" das Konto nach ein paar Wochen gekündigt und erst einige Wochen darauf erfuhr ich warum.. und das auch nur, weil ich einen Brief mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes bekam.. in welchem dann später bei Weigerung aber auch gedroht wurde rechtlich vorzugehen (was ja offenbar nach hinten für die bank losgegangen wäre, aber bei 50€ war es mir der stress nicht wert).
Von einer Meldung oder Anzeige habe ich nichts erfahren und es kam auch keine Anfrage der Polizei oder ähnliches (muss aber nichts heißen, es gibt auch einen postbank zu postbank Fall, wo das Geld automatisch zurückgebucht und meldung erstattet wurde!)
Jedenfalls gibts wohl 2 Arten: Entweder wird geld automatisch zurückgebucht, oder man erhält Bitten und dann Drohungen der Bank, dass man das Geld zurückbuchen soll.  


@serpens66
bei dir haben sie das Konto vor der Rücküberweisung gekündigt!? nicht so helle von der Postbank oder:D

dann fordere doch mal per Fax/Brief die 50 Euro zurück - und verweis darauf das die ihre Sorgfaltspflichten einhalten sollen etc. , und wirf denen vor das die unter Vortäuschung einer fehlenden/unklaren Rechtsgrundlage/Drohung deine Zahlung erzwungen hat o.ä.

die Reaktion dürfte sehr spannend sein der Bank... (aber ist nur ein Vorschlag)


weißt du ob bei dem anderen Postbank Fall, das Geld zur Rückbuchung ausgereicht hat (also genügend Deckung da war?), falls nämlich mehrere Rücküberweisungen angefragt wurden, und nur ein Teil zurück ging - und hier stelle ich mal eine Vermutung auf - erstatten die Banken die Meldung vllt. nur wenn sie Geld verlieren - nach dem Motto, wenn eine Bank schon Geld verliert, das uns nicht zusteht, dann kriegt der Kunde wenigstens ein Ermittlungsverfahren an den Hals --> um die Drohkulisse aufzubauen vielleicht.

Deshalb will ich ja auch wissen, wann die Geldwäsche Meldung rausging von den Banken, erst nachdem ich mein Geld wollte oder schon davor ...

und ob das nur eine blöde Theorie von mir ist wird sich ja dann noch zeigen Wink
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@all:
Bitte versucht etwas freundlicher und offener gegenüber Emil1987 zu sein. Er ist bisher der einzige der wirklich hilfreiches beitragen kann!
Also wenn ihr anderer Meinung seid, schreibt es bitte etwas höflicher, denn sonst vergeht ihm verständlicherweise schnell die Lust am Helfen.

@mkontef:
ja ich war bei der postbank und hab eine gefälschte überweisung eines anderne postbankkunden bekommen. Mir wurde "nur" das Konto nach ein paar Wochen gekündigt und erst einige Wochen darauf erfuhr ich warum.. und das auch nur, weil ich einen Brief mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes bekam.. in welchem dann später bei Weigerung aber auch gedroht wurde rechtlich vorzugehen (was ja offenbar nach hinten für die bank losgegangen wäre, aber bei 50€ war es mir der stress nicht wert).
Von einer Meldung oder Anzeige habe ich nichts erfahren und es kam auch keine Anfrage der Polizei oder ähnliches (muss aber nichts heißen, es gibt auch einen postbank zu postbank Fall, wo das Geld automatisch zurückgebucht und meldung erstattet wurde!)
Jedenfalls gibts wohl 2 Arten: Entweder wird geld automatisch zurückgebucht, oder man erhält Bitten und dann Drohungen der Bank, dass man das Geld zurückbuchen soll. 
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Das ist wirklich ein erbärmliches Ablenkungsmanöver würd ich sagen Cheesy Konto ist nicht gesperrt und meine Daten sind alle korrekt und NEIN ich habe nicht für einen Dritten ein Konto eröffnet ... (aber das habe ich ja schon ein paar mal gesagt)...

ich frag mich nur wieso Emil sich so sicher ist, dass die Fidor Bank mich nicht angezeigt hat ... im Netz gibt es ein Standard Formular des BKA für die Meldungen:

http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/pdf/Formblatt_Verdachtsmeldung.pdf

Achja, hat die Fidor nicht ständig behauptet die ach so schlimmen Behörden, würden keine Rückmeldung machen wenn ein Verfahren erledigt ist?

--> siehe Seite 4 - "Rückmeldung gemäß §475 StPO erbeten"

muss man nur Ankreuzen dann gibt es eine Rückantwort

Und neben der Verdachtsmeldung kann die Bank ja offenbar Kunden parallel noch anzeigen

§11 Abs. 5 GwG

"Die Pflicht zur Meldung nach den Absätzen 1 und 2 schließt die Freiwilligkeit einer Anzeige im Sinne des § 261 Abs. 9 des Strafgesetzbuches nicht aus."

All dass wird sich über die Akteneinsicht klären die ich per Anwalt inzwischen beantragt habe.

Auch haftet die Bank für ihre Meldung oder/und Anzeige, zumindest bei Vorsatz und Fahrlässigkeit

§13 Abs. 1 GwG
" Wer Sachverhalte im Sinne des § 11 Absatz 1 meldet oder eine Strafanzeige gemäß § 158 der Strafprozessordnung erstattet, kann wegen dieser Meldung oder Strafanzeige nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden."

Und da kommt es in meinem Fall auch darauf an WANN die Meldung/Anzeige erfolgte. Falls die nach der Fidor alles vorlag erfolgte ist die Sache sowieso klar Wink

keine Rechtsberatung ich gebe nur wieder was dasteht.
_________________

Wie auch immer: wo steht da dass mir meine Bank einfach 200 Euro an andere Banken ohne Zustimmung überweisen darf?!

Übrigens es ist kein Einzelfall, im coinforum (vor paar Monaten) gab es schon mal Fälle in denen die Fidor Bank, einfach Geld ohne Ankündigung an andere Banken überwiesen hat.  
newbie
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Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Jeder kann sich hier mal eben schnell neu anmelden und erzählen, dass sein Konto bei Bank XY gesperrt worden ist und man nicht mehr an sein Guthaben kommt. Das mag ja sogar stimmen. Hintergrund kann aber sein, dass der Bank mitgeteilt worden ist, dass die persönlichen Daten des Kontoinhabers nicht existent sind. Das steht natürlich nicht dabei, aber ihr seid sofort davon überzeugt, dass dem so ist. Es gibt immer zwei Seiten. Banker können nicht über ihren Tellerrand hinaussehen? Mag sein. Hier können es aber einige auch nicht.

Hallo Emil1987,
es bleibt aber dabei: Ein Geldwäscheverdacht alleine rechtfertigt keine Kontosperre.
Es sieht ein bisschen so aus, als wölltest Du uns mittels "Kontosperre"-Paragraphen suggerieren, der Member mkontef hätte mit falschen persönlichen Daten bei Fidor ein Konto eröffnet. Laut bisheriger Darstellung wurde sein Konto aber gar nicht gesperrt.
Also was ist das hier? Ein Ablenkungsmanöver?
Ich glaub ich muss mal zum HNO-Doktor. Ich höre überall Nachtigallen trapsen.

Es steht immer noch die Frage im Raum, wieso nach 30 Tagen dem Rückbuchungsersuchen der Postbank stattgegeben wurde. Denn das ist es ja wohl, was mkontef auf die Palme gebracht hat. Ich glaube, dass es sich hier um eine einsame Fehl-Entscheidung eines Fidor-Mitarbeiters handelte. Und jetzt versuchen seine Kollegen, sich schützend vor ihn zu stellen. Dass sie damit das Image der Fidor-Bank viel, viel mehr beschädigen, als wenn sie einfach mal einen Fehler zugegeben hätten, das müssen sie wahrscheinlich erst langsam und schmerzvoll lernen.
Viel Spaß dabei!
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°^°
Sehr interessant, dass es ein Standartformular für sowas gibt. Da muss irgendwas gewaltig schief laufen bei den Sicherheitsvorkehrungen der Banken.
ShitGoneWrong_017.pdf

is das echt ein fax?  Shocked  Grin
Ist tatsächlich noch der Standard im Geschäftsumfeld, da rechtssicher auch ohne digitale Signaturen
Für uns Endkunden aber auch ganz praktisch, erspart einem in der Regel die teuren Einschreiben Cheesy
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Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Leider kenne ich einen Fall, bei dem das genau so nicht gelaufen ist. Allerdings haben die Betrüger dadurch auch nur 5 Millionen an Bargeld abgegriffen, bis ein Gericht dem Treiben nach mehreren Monaten ein Ende gesetzt hat. Dummerweise war am Ende das Geld weg und das Verfahren wurde zu den Akten gelegt, nachdem das Konto mit einem gestohlenen Ausweis eröffnet wurde. Die DKB hat hier trotz einiger Strafanzeigen wochenlang weiterhin Auszahlungen zugelassen. Alle Meldungen / Kopien der Strafanzeigen etc. an die Bank sind mit einem Hinweis auf Datenschutz abgeprallt.
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§ 12

Ah, danke für die Stelle.

Dann fehlt jetzt nur noch ein geheimes Gerichtsverfahren (wobei man das wegoptimieren könnte) mit einer geheimen Verurteilung. Weit weg sind wir ja nicht mehr. Und jetzt weiterschlafen!
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@mezzomix: die Kommunikationssperre geht aus § 12 Abs. 1 GwG hervor, Zitate aus dem selben Kommentar:
„§ 12 Abs. 1 S.1 GwG regelt, dass ein Verdächtiger nicht von einer gegen ihn erstatteten Verdachtsmeldung in Kenntnis gesetzt werden darf. Das Gleiche gilt für andere (private) Stellen. Nur staatlichen Institutionen wie Behörden, Polizei oder Justiz gegenüber darf eine erstattete Verdachtsmeldung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GwG erwähnt werden.“

„Hintergrund der mit bis zu 100000 € bußgeldbewährten Vorgabe des § 12 Abs. 1 ist, dass ein potenzieller Geldwäscher nicht über laufende Ermittlungen informiert wird und damit Gelegenheit erhalten soll, inkriminierte Gelder in Sicherheit zu bringen.“

Anmerkung zum Bußgeld mit bis zu 100000 €: es gibt eine neue EU Geldwäscherichtlinie (ist bereits veröffentlicht, kann jeder für umsonst nachlesen), in der die Bußgelder bei Verstößen gegen wesentliche Geldwäsche-Vorschriften hochgesetzt werden. Zukünftig werden die Bußgelder für eine juristische Personen auf mindestens 5 Mio. € oder 10% des Gesamtjahresumsatzes hochgesetzt, für Privatpersonen (also Geschäftsleitung, bestimmte Mitarbeiter) auf bis zu 5 Mio. €.

Du meinst, dass eigentlich die Banken die Gesetze, sagen wir mal „wesentlich mitgestalten“ zu ihrem eigenen Vorteil? Mag sein, ich bin nicht dabei. Aber zumindest in diesem Punkt haben sie ja mal ganz schlecht verhandelt. Es wäre viel einfacher gewesen, hätten sie durchgesetzt, dass sie das Treiben auf den bei ihnen geführten Konten nicht überwachen müssen. So haben sie nicht nur einen riesen Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten am Bein, sondern haben auch noch zugelassen, dass die Bußgelder ordentlich angehoben werden. Klar kann man jetzt sagen, dass die Banken die Bußgelder mit ihren halbgaren anderen Geschäften, mit denen sie den Verbraucher abzocken locker drinnen haben (ich finde es auch nicht toll, was so an „Finanzinstrumenten“ erlaubt ist, welche sich gerne auch mal zum Nachteil des Kunden entwickeln). Nur: diese „Quersubventionierung“ geht nur ein paar Mal auf. Ein paar Mal mag die Bank mit hohen Bußgeldern aus der Sache rauskommen, irgendwann ist dann aber mal die Lizenz weg.

@BTCynic: ja und nein. Ich habe daher auch mal für dich zur Abwechslung einen Gesetzestext gelesen: § 154 Abgabenordnung (Kontenwahrheit) steht im direkten Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention:
§ 154 Kontenwahrheit
(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.
(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.
(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.

Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Jeder kann sich hier mal eben schnell neu anmelden und erzählen, dass sein Konto bei Bank XY gesperrt worden ist und man nicht mehr an sein Guthaben kommt. Das mag ja sogar stimmen. Hintergrund kann aber sein, dass der Bank mitgeteilt worden ist, dass die persönlichen Daten des Kontoinhabers nicht existent sind. Das steht natürlich nicht dabei, aber ihr seid sofort davon überzeugt, dass dem so ist. Es gibt immer zwei Seiten. Banker können nicht über ihren Tellerrand hinaussehen? Mag sein. Hier können es aber einige auch nicht.
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Ein Blick in einen GwG-Kommentar hilft, z.B.: „Achim Diergarten, GwG-Kommentar“. Folgende Zitate stammen alle aus diesem Kommentar:
 
"Wichtig ist es aber auch, auf anderweitige Hinweise zu achten. So ist in den letzten Jahren immer wieder über das Phänomen "Phishing" berichtet worden, wie aber auch vor der damit zusammenhängenden Tätigkeit als Finanzagent gewarnt worden. Da letztgenannte Personen bewusst oder unbewusst Geldwäsche betreiben, sind auch solche Aktivitäten von Instituten zur Anzeige zu bringen und dementsprechend zu beobachten."
 
"Bei dieser Handlung (Phishing) ist von einem (gewerbsmäßigen) Computerbetrug gemäß § 263a StGB auszugehen. Diese Tat ist, soweit sie gewerbsmäßig erfolgt, wovon man bei Phishing-Fällen in aller Regel ausgehen muss, Vortat zur Geldwäsche. Das Abheben und Weiterleiten durch den Finanzagenten stellt dann die eigentliche Geldwäscheaktion dar."

Mal ehrlich: Was ist das denn für eine gequirlte Grütze?
Weil einzelne Phishing-Ganoven m.H. von Finanzagenten auch Geldwäsche betreiben, stehen alle Phisher unter Generalverdacht als Geldwäscher?
(Weiss der geschätzte Herr Kommentator überhaupt, wovon er spricht?)
Ableitung davon:
Weil einzelne Sparkassen-Kunden Geldwäsche betreiben, stehen alle Sparkassen-Kunden unter Generalverdacht als Geldwäscher? Oder was?

Vielleicht sollte Emil1987 lieber den Gesetzestext lesen. Und nicht nur die Kommentare. Dann hätte er nämlich evtl. verstanden, dass ein Geldwäscheverdacht weder zu einer Rücküberweisung nach 30 Tagen, noch zu einer Kontosperre etc berechtigt, solange der Verdacht nicht durch die Staatsanwaltschaft als begründet bestätigt wurde. Ein Verdacht auf Geldwäsche bezieht sich immer auf eine konkrete Transaktion. Diese konkrete Transaktion darf die Bank blockieren - wenn sie unverzüglich die entsprechenden Stellen informiert (BKA+Staatsanwalt). Mehr darf sie nicht!
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..., wenn die Bank mist baut.

... ist das (der Bank) egal, solange nur der Kunden dabei verliert.

Aber das ist auch wieder nur so eine Hetze gegen die arme notleidende Bank, die sich immer nur streng auf dem Weg des geschriebenen Gesetzestext bewegt und diesen natürlich nie zum Nachteil des Kunden (über)strapaziert.  Grin

Daneben benachteiligt selbstverständlich auch die schon Rechtslage den Kunden. Allerdings wird einem Banken- und Finanzexperten typischerweise nicht beigebracht hinter die Kulissen zu schauen und zu hinterfragen, wie (und vor allem durch wen) diese Gesetze genau so zum Nachteil der Bevölkerung entstanden sind.


Ob jetzt die Rechtslage wirklich die Kunden benachteiligt ... Naja weiß nicht - alles Auslegungssache von Anwälten und Gerichten, und das ist sicher nicht immer für den Kunden nachteilig - und unbegründete Verdachtsmeldungen gibt es ja auch Wink

Und vielleicht sollte Emil mal erwähnen wieviel das Buch mit seinen Kommentaren kostet und wieso sich Bankkunden so ein Ding besorgen sollten - weil die Bank es nicht richtig verpackt als Antwort oder was?

Die Fidor schweigt zu viel und beantworten keine Frage auf den Punkt gebracht - das sieht er danach aus als wüssten die selber nicht ob da alles so "gesetzeskonform" von der Bank war wie mal in der Community behauptet.
Und mich hat ja noch niemand von der Fidor gebeten, etwas weniger zu posten, vielleicht hätte ich das ja auch gemacht wenn man mit mir normal umgegangen wäre Wink

Wie auch immer: Fidor beantworte die allgemeinen Fragen zur Rücküberweisung usw. dann ist das Thema erstmal vom Tisch hier.
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..., wenn die Bank mist baut.

... ist das (der Bank) egal, solange nur der Kunden dabei verliert.

Aber das ist auch wieder nur so eine Hetze gegen die arme notleidende Bank, die sich immer nur streng auf dem Weg des geschriebenen Gesetzestext bewegt und diesen natürlich nie zum Nachteil des Kunden (über)strapaziert.  Grin

Daneben benachteiligt selbstverständlich auch die schon Rechtslage den Kunden. Allerdings wird einem Banken- und Finanzexperten typischerweise nicht beigebracht hinter die Kulissen zu schauen und zu hinterfragen, wie (und vor allem durch wen) diese Gesetze genau so zum Nachteil der Bevölkerung entstanden sind.
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Wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist doch die Meldung nach GWG nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Bei einem (wie auch immer) begründeten Verdacht eine Meldung zu machen, ist IMO erstmal o.k.

Hier geht es doch aber darum, dass die Bank eigenmächtig und offenbar rechtswidrig eine Rückbuchung vornimmt und dem Kunden, der sich darüber beschwert, dafür auch noch ans Bein pinkelt.

Wie erklärt "Emil" das?

GENAU.Lassen wir mal spaßeshalber ausser acht was mit der "Meldung" war. Wie beantwortet man das Cheesy ? Und sagt doch einfach mal, hätte der Kunde nicht genügend Deckung gehabt, wäre es zu keiner willkürlichen Rücküberweisung gekommen. Mal schauen was ein paar Kunden dann mit ihrem Kontoguthaben machen - oder wie lange es noch Kontoguthaben auf deren Konten gibt.

Und hetze vorzuwerfen, ich bin sicher dass in Kommentaren anderer Bücher auch darüber was steht nicht wahr Cheesy ? Mal abgesehen davon dass es keine Hetze ist und wieder mal so ein haltloser Vorwurf

Es ist nicht Aufgabe des Kunden die Rechtslage der Bank zu erklären, wenn die Bank mist baut.
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