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Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins (Read 10375 times)

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October 17, 2014, 03:27:21 PM
#88
Danke für die Infos!
D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?

Leider kann man daraus nichts rechtssicheres ableiten. Vielleicht war der Beamte einfach nur zu faul.
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October 16, 2014, 10:16:11 AM
#87
D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?


so siehts aus! bin auch echt nen bisschen überrascht, dass das so durchgegangen ist ohne irgendwelche nachfragen.
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October 16, 2014, 01:10:18 AM
#86
Quote
Private Veräußerungsgeschäfte
Andere Wirtschaftsgüter
Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt XYZ € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.
resultat:
in meinem steuerbescheid steht nichts, aber auch wirklich rein gar nichts von privaten veräußerunsgeschäften geschweige denn von cryptocurrencies oder gar bitcoins!!!
mein steuerbescheid ist zwar nur vorläufig, aber dier vorläufigkeit bezieht sich nur auf dinge, die nichts mit bitcoins und co zu tun haben. der bescheid von 2013 gleicht dabei dem von 2012, wo ich von bitcoins noch nichts wußte. aus meinr sicht ist die kuh damit erstmal vom eis.

Danke für die Infos!
D.h. im Gegenzug aber eigentlich auch, dass der Tausch von BTC in einen anderen Coin und umgekehrt vom Finanzamt in diesem Fall nicht steuerrelevantes Ereignis eingestuft wurde, oder?
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October 15, 2014, 02:42:12 PM
#85
so freunde, heute war dann auch mein steuerbescheid in der post und ich möchte euch meine erfahrungen nicht vorenthalten.

da ich nach meinem subjektiven empfinden duchs handeln keine gewinne gemacht oder genauer gesagt realisiert habe, da ich mir nie was auf mein bankkonto hab zurückzahlen lassen, habe ich auch versucht, dem finanzamt das genau so zu erklären.


konkret habe ich folgendes gemacht:
in der anlage SO habe ich auf der zweiten seite unter dem abschnitt "andere wirtschaftsgüter" in dem feld "art des wirtschaftsgutes" (zeile 41) "siehe Anlage private Veräußerungsgeschäfte - andere Wirtschaftsgüter" eingetragen. dann habe ich eben jene eigene analge formlos mit folgedem text beigefügt:

Quote
Private Veräußerungsgeschäfte

Andere Wirtschaftsgüter

Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt XYZ € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.


resultat:
in meinem steuerbescheid steht nichts, aber auch wirklich rein gar nichts von privaten veräußerunsgeschäften geschweige denn von cryptocurrencies oder gar bitcoins!!!
mein steuerbescheid ist zwar nur vorläufig, aber dier vorläufigkeit bezieht sich nur auf dinge, die nichts mit bitcoins und co zu tun haben. der bescheid von 2013 gleicht dabei dem von 2012, wo ich von bitcoins noch nichts wußte. aus meinr sicht ist die kuh damit erstmal vom eis.
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October 13, 2014, 12:10:53 PM
#84
Nein, ausschließlich BTC in Euro hin und zurück, sonst nichts.
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October 13, 2014, 07:13:36 AM
#83
Danke für die Info ... eine Frage: hast du nur mit Bitcoins gehandelt oder ggf. auch mal irgendwelche Altcoins gekauft?
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October 13, 2014, 06:57:51 AM
#82
Inzwischen habe ich meinen Steuerbescheid für das Steuerjahr 2013 erhalten. Auf Anraten meiner Steuerberaterin hatte ich alle meine Bitcoin Transaktionen, es waren ausschließlich Euro <--> BTC, in einem Excellistenausdruck aufgeführt, alle Käufe, alle Verkäufe mit Datum, Menge, Kurs und Namen der Käufer / Verkäufer.

Ich hatte in 2013, was steuerrelevante Vorgänge mit Bitcoins angeht (d.h. unter der 12-Monatsfrist), insgesamt Verluste. Diese wurden als Verlustvortrag geltend gemacht und vom FA als solche ohne Aufhebens akzeptiert. Es gab keine Rückfragen.

Die eigentlichen, richtig satten Gewinne hatte ich gemacht, als ich im September 2014 all out gegangen bin. Das war aber nach der 12-Monatsfrist, also steuerfrei. Falls ich dieses Jahr noch mal kurzfristig traden (ist nicht so mein Ding) und damit Gewinne machen sollte, kann ich die mit den Verlustvorträgen verrechnen, sofern ich unterhalb der 12-Monatsfrist bleibe. Mal schauen, ich wurde ja (leider?) nochmal schwach und habe wieder eingekauft.
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July 28, 2014, 10:59:32 AM
#81
@Aber sowas von: vielen Dank für das Beispiel, jetzt hab ich die vorherigen Sätze auch verstanden

... in meinem Fall habe ich mit den gekauften BTCs sofort in Altcoins investiert. Die Kursspanne ist also minimal, so dass der Gewinn unter 600€ fallen sollte bzw. eventuell sogar n kleiner Verlust ist

Nun mal weiter in meinem Beispiel: ich kaufe einen einzigen Altcoin mit den BTCs und lasse diesen in einer Wallet liegen (minimaler Gewinn/Verlust bei Kauf der Altcoins hier mal außen vor).

Nun entwickelt sich der Altcoin technisch weiter und es gibt bald die Möglichkeit diesen direkt in € zu tauschen. Das mache ich aber erst nachdem ich die Altcoins 1 Jahr in meiner Wallet aufbewahrt habe.

In diesem Fall ist der Gewinn aus dem direkten Altcoin-Verkauf in € steuerfrei???

Ja, Bitcoins und Altcoins werden genau gleich behandelt.

2 letzte Fragen zu meinem Szenario:
1) wie verhält es sich beim Kauf von Assets bei der NXT-Exchange? Das ganze kaufe ich ja mit dem Altcoin selbst. Muss hier bei Kauf und Verkauf des Assets an der Exchange ebenfalls eine Gewinnrealisierung geltend gemacht werden?
2) wie verhält es sich mit wöchentlichen/monatlichen Dividenden, die ich auf die gekauften Assets erhalte?

Ein konkretes Beispiel:
- Luise kauft 10 Assets für 10 NXT je Asset -> Investition 100 NXT
- Luise erhät in den nächsten Wochen insgesamt 50 NXT als Dividende ausgezahlt -> 50 NXT erhalten
- Luise verkauft die 10 Assets nach 5 Monate für 20 NXT je Asset -> 200 NXT erhalten

Danke für Eure Hilfe!
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July 28, 2014, 09:45:35 AM
#80
Verstehe ich nicht. In meinem Beispiel fehlt ja ein Bitcoin. Wenn ich jetzt einen weiteren Kaufbeleg habe, dann fehlen ja schon zwei Bitcoins in meinem "Betriebsvermögen"...
Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden. In dem Fall erstellst du halt einen Eigenbeleg über den Barverkauf eines BTC an xyz zum Zeitpunkt x. Ansonsten gilt das weiter oben gesagte.
sr. member
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July 28, 2014, 08:32:07 AM
#79
@Levino: das wäre doch auch eine Möglichkeit, deinen "verschwundenen" BTC wieder "auftauchen" zu lassen. Du hast ihn halt bar gekauft und trägst den Kauf als Eigenbeleg ein. Oder, wie schon erwähnt, du machst den Verlust als Eigenbeleg geltend. Ich stelle es mir aber einfacher vor, den Kauf als den Verlust zu erklären. Und dass das FA anhand der Blockchain jemals nachprüft, ob du den Kauf wirklich getätigt hast, glaube ich im Leben nicht. Nicht bei einem popeligen Betrag von 500€.

Verstehe ich nicht. In meinem Beispiel fehlt ja ein Bitcoin. Wenn ich jetzt einen weiteren Kaufbeleg habe, dann fehlen ja schon zwei Bitcoins in meinem "Betriebsvermögen"...
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July 25, 2014, 03:27:52 PM
#78
Datum ist klar, aber der Name des Käufers? Der geht doch dem FA nix an.
ich wäre mir da nicht so sicher, dass das FA das nichts angeht. DAs FA möchte die Möglichkeit haben, Gegenchecks zu machen und das "generische FA" zu informieren. Ich weiß nicht, wie die Rechtslage diesbezüglich ist. Ich hatte es *empfohlen*, weil dadurch die Auflistung gleich einen seriöseren Touch bekommt und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Angaben ohne Rückfragen durchgewunken werden. Wenn du das nicht möchtest, lass es. Ich habe es auf Anraten meiner Steuerberaterin getan.
legendary
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July 25, 2014, 12:30:24 PM
#77
Ab und an kommt es mal vor, dass ich kleinere btc Beträge bekomme (Privatverkauf ohne Rechnung). Reicht es wenn ich diese Beträge in einer Exceltabelle mit entsprechendem € Wert eintrage und dem Finanzamt vorlege? Wenn nicht, wie kann ich es besser machen?
Ja, das sollte reichen. Das Datum und den Namen des Käufers nicht vergessen.
Datum ist klar, aber der Name des Käufers? Der geht doch dem FA nix an. Hauptsache ich versteuere meine Einnahmen. Mal angenommen ich setze mich auf dem Flohmarkt hin, da will ich ja nicht jeden Käufer nach dem Namen fragen. Macht doch auch niemand.
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July 25, 2014, 11:34:55 AM
#76
... in meinem Fall habe ich mit den gekauften BTCs sofort in Altcoins investiert. Die Kursspanne ist also minimal, so dass der Gewinn unter 600€ fallen sollte bzw. eventuell sogar n kleiner Verlust ist
Kann sein, dass es nicht so gemeint war, aber sicherheitshalber erwähne ich es: die 600€ Freigrenze bezieht sich auf Gewinne innerhalb eines Steuerjahres. Also die Summe aller Transaktionen in dem Jahr, wobei Gewinne und Verluste gegengerechnet werden. Die Freigrenze gilt nicht pro Transaktion.
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July 25, 2014, 11:31:14 AM
#75
Ab und an kommt es mal vor, dass ich kleinere btc Beträge bekomme (Privatverkauf ohne Rechnung). Reicht es wenn ich diese Beträge in einer Exceltabelle mit entsprechendem € Wert eintrage und dem Finanzamt vorlege? Wenn nicht, wie kann ich es besser machen?
Ja, das sollte reichen. Das Datum und den Namen des Käufers nicht vergessen. Ist natürlich Vertrauenssache, also ob das FA dir glaubt. Wenn du ansonsten aber keinen Anlass gegeben hast, dass dir das FA misstraut, sollte sie das hier auch nicht tun. Hat "Chefin" schon oft geschrieben - wenn man dem FA gegenüber gleich so (mit seinen umfassenden Unterlagen) auftritt, dass man keinen Anlass zu einem Verdacht oder Zweifel gibt, fährt man einfach sicherer. Auch wenn rein rechtlich gesehen manches nicht notwendig sein sollte.

@Levino: das wäre doch auch eine Möglichkeit, deinen "verschwundenen" BTC wieder "auftauchen" zu lassen. Du hast ihn halt bar gekauft und trägst den Kauf als Eigenbeleg ein. Oder, wie schon erwähnt, du machst den Verlust als Eigenbeleg geltend. Ich stelle es mir aber einfacher vor, den Kauf als den Verlust zu erklären. Und dass das FA anhand der Blockchain jemals nachprüft, ob du den Kauf wirklich getätigt hast, glaube ich im Leben nicht. Nicht bei einem popeligen Betrag von 500€.
legendary
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July 25, 2014, 06:57:00 AM
#74
Ab und an kommt es mal vor, dass ich kleinere btc Beträge bekomme (Privatverkauf ohne Rechnung). Reicht es wenn ich diese Beträge in einer Exceltabelle mit entsprechendem € Wert eintrage und dem Finanzamt vorlege? Wenn nicht, wie kann ich es besser machen?
sr. member
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July 24, 2014, 03:54:33 PM
#73
Ja, ist klar mit der Prüfung. Das mit der Nachweispflicht war mir so nicht klar, macht aber Sinn.

Hmm, vielleicht hast du den 1 Bitcoin gespendet oder für etwas ausgegeben, weisst es aber nicht mehr genau und schreibst einen Eigenbeleg mit Jahresdurchschnittskurs? Auch blöd... welches verkaufsdatum?


Bei einer Spende musst Du auch Steuern zahlen. Eine Spende ist eine Gewinnrealisierung. Wenn es für eine gemeinnützige Organisation war, kannst Du den Betrag dann aber wieder (mit Qittung!) von Deinem Einkommen absetzen.

Es bleibt eigentlich nichts außer einen geeigneten Verlust-Eigenbeleg zu schreiben (der natürlich wahrheitsgemäß ist!). Diesen sollte man vor einer etwaigen Prüfung angefertigt haben...
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July 24, 2014, 03:45:45 PM
#72
Falls ihr noch einen Trick habt, lasst es mich mal wissen.

Ich will meine Erklärung gerne ehrlich machen. Aber bei den ganzen kleinen Altcoin-Spielereien ist das einfach nicht mehr zumutbar.

Irgendwo is dann auch mal gut, würd ich sagen.

Mir ist nicht ganz klar was du meinst mit dem verlorenen Bitcoin. Zeigst du dem FA deine bitcoin-wallets? Also ich mache das nicht, die "Kontoauszüge" von den Exchanges reichen doch auch völlig aus, oder nicht? Ich muss ja auch nicht dem Finanzamt meinen Gold-Vorrat zeigen, oder?


Du kannst eine Betriebsprüfung bekommen. Das geht auch bei Privatpersonen. Dann werden Deine Bitcoin Einkäufe den Verkäufen gegenüber gestellt. Wenn Du weniger Bitcoins verkauft hast als eingekauft, kann das Finanzamt einen Nachweis über den Besitz der Bitcoins verlangen. Ob das so umgesetzt wird ist natürlich sehr fragwürdig. Im Prinzip aber möglich. Wenn Du weniger Bitcoins hast, als Du haben müsstest, kann das Finanzamt "schätzen", dass Du die verkauft hast und irgendwelche Steuern ansetzen.

Ja, ist klar mit der Prüfung. Das mit der Nachweispflicht war mir so nicht klar, macht aber Sinn.

Hmm, vielleicht hast du den 1 Bitcoin gespendet oder für etwas ausgegeben, weisst es aber nicht mehr genau und schreibst einen Eigenbeleg mit Jahresdurchschnittskurs? Auch blöd... welches verkaufsdatum?
sr. member
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July 24, 2014, 03:45:06 PM
#71
@Aber sowas von: vielen Dank für das Beispiel, jetzt hab ich die vorherigen Sätze auch verstanden

... in meinem Fall habe ich mit den gekauften BTCs sofort in Altcoins investiert. Die Kursspanne ist also minimal, so dass der Gewinn unter 600€ fallen sollte bzw. eventuell sogar n kleiner Verlust ist

Nun mal weiter in meinem Beispiel: ich kaufe einen einzigen Altcoin mit den BTCs und lasse diesen in einer Wallet liegen (minimaler Gewinn/Verlust bei Kauf der Altcoins hier mal außen vor).

Nun entwickelt sich der Altcoin technisch weiter und es gibt bald die Möglichkeit diesen direkt in € zu tauschen. Das mache ich aber erst nachdem ich die Altcoins 1 Jahr in meiner Wallet aufbewahrt habe.

In diesem Fall ist der Gewinn aus dem direkten Altcoin-Verkauf in € steuerfrei???

Ja, Bitcoins und Altcoins werden genau gleich behandelt.
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July 24, 2014, 03:34:45 PM
#70
@Aber sowas von: vielen Dank für das Beispiel, jetzt hab ich die vorherigen Sätze auch verstanden

... in meinem Fall habe ich mit den gekauften BTCs sofort in Altcoins investiert. Die Kursspanne ist also minimal, so dass der Gewinn unter 600€ fallen sollte bzw. eventuell sogar n kleiner Verlust ist

Nun mal weiter in meinem Beispiel: ich kaufe einen einzigen Altcoin mit den BTCs und lasse diesen in einer Wallet liegen (minimaler Gewinn/Verlust bei Kauf der Altcoins hier mal außen vor).

Nun entwickelt sich der Altcoin technisch weiter und es gibt bald die Möglichkeit diesen direkt in € zu tauschen. Das mache ich aber erst nachdem ich die Altcoins 1 Jahr in meiner Wallet aufbewahrt habe.

In diesem Fall ist der Gewinn aus dem direkten Altcoin-Verkauf in € steuerfrei???
sr. member
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Merit: 252
July 24, 2014, 03:30:54 PM
#69
Falls ihr noch einen Trick habt, lasst es mich mal wissen.

Ich will meine Erklärung gerne ehrlich machen. Aber bei den ganzen kleinen Altcoin-Spielereien ist das einfach nicht mehr zumutbar.

Irgendwo is dann auch mal gut, würd ich sagen.

Mir ist nicht ganz klar was du meinst mit dem verlorenen Bitcoin. Zeigst du dem FA deine bitcoin-wallets? Also ich mache das nicht, die "Kontoauszüge" von den Exchanges reichen doch auch völlig aus, oder nicht? Ich muss ja auch nicht dem Finanzamt meinen Gold-Vorrat zeigen, oder?


Du kannst eine Betriebsprüfung bekommen. Das geht auch bei Privatpersonen. Dann werden Deine Bitcoin Einkäufe den Verkäufen gegenüber gestellt. Wenn Du weniger Bitcoins verkauft hast als eingekauft, kann das Finanzamt einen Nachweis über den Besitz der Bitcoins verlangen. Ob das so umgesetzt wird ist natürlich sehr fragwürdig. Im Prinzip aber möglich. Wenn Du weniger Bitcoins hast, als Du haben müsstest, kann das Finanzamt "schätzen", dass Du die verkauft hast und irgendwelche Steuern ansetzen.
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