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Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins - page 4. (Read 10192 times)

sr. member
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June 28, 2014, 12:10:31 PM
#28
Wie soll das ganze dann mit Altcoins aussehen?

Beispiel:

1)für 400€ 1 Bitcoin gekauft

2)auf diversen Exchanges Altcoins gekauft und nach einer gewissen Zeit in Bitcoin zurückgetauscht (5 BTC)

3)Nun werden diese 5 Bitcoin zu einem schlechteren Kurs verkauft (350€).


Was ist mit Altcoins die man direkt mit FIAT kaufen kann?



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June 25, 2014, 02:28:23 AM
#27
Ich habe alles meinem Steuerberater übergeben

Das ist gut.

Kannst du uns auf dem laufenden halten wie er die Buchhaltung macht? fifo? lifo? depots?
newbie
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June 25, 2014, 01:00:23 AM
#26
Ich habe alles meinem Steuerberater übergeben
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June 21, 2014, 08:20:24 AM
#25
Das kommt mir bekannt vor. Bei mir das Gleiche, ich habe in der Anfangsphase auch viel mit Walletsoftware und den Rechnern, auf denen sie installiert ist, experimentiert, aber zum Glück habe ich noch die Kauf-Belege von bitcoin.de und die passenden Kontoauszüge für den Notfall.

In deinem Fall ist Eigenbeleg angesagt und völlig ausreichend.

Ich stimme molec zu, ich würde deshalb auch nicht meinen Namen mit der bitcoin Adresse verknüpfen. Die Pseudo-Anonymität bei Bitcoin hin- oder her, aber so leicht will ich meine Identität nicht aufgedeckt haben.
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June 21, 2014, 06:03:10 AM
#24
Nein, ich kann es nicht anhand der Blockchain belegen sonst wäre das alles ja kein Problem.
Du hast also jemanden bitcoins abgekauft, der Transfer ist aber nicht in der Blockchain zu ersehen? Ich habe dafür nur eine logische Erklärung: der Verkäufer hat dir seinen private Key übergeben, war das etwa so? Ziemlich ungewöhnlich.
Ich habe die Bitcoins durch Walletwechsel öfters hin- und hergeschoben und habe die private Keys der alten Adressen nicht mehr und auf der aktuellen Adresse liegen die Bitcoins noch kein Jahr.
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June 21, 2014, 03:49:36 AM
#23

Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
Die TX.ID ist mit Datum und Uhrzeit in der Blockchain verankert. Du kannst das Überweisungs- bzw. Empfangsdatum also genau belegen.
Registriere zur Sicherheit noch deine Bitcoinadresse mit deinem vollständigen Namen bei onename.io

Das ist kein Kaufbelegt. Da fehlt doch wohl das Datum "Kaufpreis EUR".

In Kombination mit einem Eigenbeleg sicher machbar. Eigenbeleg geht aber auch ohne blockchain.

Ich persönlich sehe davon ab, die blockchain in irgendeiner Weise gegenüber dem FA heranzuziehen, und sicher werde ich nicht hergehen und Bitcoin-Adressen auch noch absichtlich mit meinem Namen verbandeln.

EDIT: um zu Belegen, daß man eine Menge Bitcoins schon 1 Jahr gehalten hat, könnte man versuchen mit der Blockchain zu argumentieren: "guck, hier hab ich die Kohlen zu bitcoin.de geschoben... davor lagen sie 1 Jahr lang auf der Quell-Adresse". Allerdings ist das wahrscheinlich kein rechtssicherer Beweis... der Private Key könnte ja theoretisch den "Eigentümer" gewechselt haben (off-chain).
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June 21, 2014, 03:49:11 AM
#22
Nein, ich kann es nicht anhand der Blockchain belegen sonst wäre das alles ja kein Problem.
Du hast also jemanden bitcoins abgekauft, der Transfer ist aber nicht in der Blockchain zu ersehen? Ich habe dafür nur eine logische Erklärung: der Verkäufer hat dir seinen private Key übergeben, war das etwa so? Ziemlich ungewöhnlich.
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June 21, 2014, 03:00:08 AM
#21
Nein, ich kann es nicht anhand der Blockchain belegen sonst wäre das alles ja kein Problem.
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VIS ET LIBERTAS
June 20, 2014, 08:00:47 AM
#20

Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
Die TX.ID ist mit Datum und Uhrzeit in der Blockchain verankert. Du kannst das Überweisungs- bzw. Empfangsdatum also genau belegen.
Registriere zur Sicherheit noch deine Bitcoinadresse mit deinem vollständigen Namen bei onename.io
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June 19, 2014, 03:42:29 AM
#19
Okay, dankeschön.

Dann werde ich das so machen bzw. nicht machen (die Steuererklärung).
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June 19, 2014, 02:52:59 AM
#18
Dann erstellst du dir zur Sicherheit für den Kauf einen sogenannten Eigenbeleg. Dort vermerkst du das Kaufdatum, den Verkäufer, das Kaufobjekt, in deinem Fall Kurs und Anzahl bitcoins, unterschreibst das Ganze mit Ort und Datum und heftest es zusammen mit einen Kontoauszug, aus dem die Paypal Überweisung zu ersehen ist, ab.
Ansonsten musst du nichts tun, denn die 12 Monatsfrist ist überschritten, es ist nichts zu versteuern und etwas, was man nicht versteuern muss, braucht man auch nicht in einer Steuererklärung anzugeben.
Den Eigenbeleg hast du nur für den Fall erstellt, dass das Finanzamt auf die Idee kommt, bei dir nachzufragen, woher denn das viele Geld aus dem Verkauf stammt. Sehr unwahrscheinlich, es sei denn, dieser Betrag ist für deine Verhältnisse außerordentlich. Durch den Eigenbeleg bist du abgesichert. Ein Eigenbeleg ist nichts Ungewöhnliches, er muss nur glaubhaft rüberkommen.
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June 18, 2014, 09:44:22 PM
#17
Ja, ich will/muss sie verkaufen.
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June 18, 2014, 04:00:32 PM
#16
Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
Hast du die bitcoins noch? Dann werden auch keine Steuern fällig, sondern erst, wenn mit Gewinn verkauft wird.
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June 18, 2014, 02:28:01 PM
#15
Quote
Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren
Warum solltest du das nicht können? Ist schließlich die schlechteste aller Möglichkeiten aus deiner Sicht bzw die beste für das Finanzamt. Die werden dich bestimmt nicht daran hindern.
^^

Ich hodle die Bitcoins zwar schon über ein Jahr, aber der einzige Nachweis ist eine PayPal-Zahlung an eine Privatperson, aus der nichtmal ein Bitcoinkauf hervorgeht Cheesy
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June 18, 2014, 02:08:52 PM
#14
Ich habe 2011 nacherklärt und 2012 abgegeben. Beide mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, Gegenstand: Bitcoin.

Ich habe (mit meinem Steuerberater zusammen) summarisch in Essenz 3 Zahlen pro Jahr abgeliefert:

  • Anschaffungskosten
  • Veräußerungserlös
  • Nebenkosten (Exchange-Gebühren)

Reaktion des FA Hamburg war: Festsetzung eines früheren Abgabetermins für die EkSt-Erklärung 2013 (August '14).

Dass das FA dich auffordert, dieses Jahr die Erklärung früher abzugeben, hat wahrscheinlich weniger den Grund, dass es um Bitcoins ging, sondern dass du satte Gewinne deklariert hast, die über das übliche von den Vorjahren deutlich hinausgehen. Sie wittern auch für dieses Jahr eine hohe Einnahme und wollen früh die Steuern dafür sehen. Das wäre mit jedem anderen Spekulationsgeschäft ähnlich verlaufen. So lautet die These meiner Steuerberaterin.

Quote
Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren
Warum solltest du das nicht können? Ist schließlich die schlechteste aller Möglichkeiten aus deiner Sicht bzw die beste für das Finanzamt. Die werden dich bestimmt nicht daran hindern.
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June 18, 2014, 01:37:23 PM
#13
ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben.
Hast du die Bitcoins wirklich gewonnen oder das nur geschrieben, weil du keine Nachweise vom Kauf hattest?

Habe selbst nämlich noch ein paar Coins, die ich sozial wie ich bin gerne versteuern möchte, aber entsprechende Belege habe ich dafür nicht mehr...

Kann ich in der Steuererklärung einfach Anschaffungskosten = 0 € und Haltefrist < 1 Jahr angeben? Kann sich dann niemand beschweren Tongue
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June 16, 2014, 07:04:01 AM
#12
@Molecular

Waren das alles besteuerte Gewinne oder waren da auch Bitcoins dabei die Steuerfrei geworden sind(>1 Jahr). Den das ist ja am Ende der entscheidende Punkt. Wenn man 10.000 Euro nachweislich Investiert und dann 12.000 Euro am Ende des Jahres hat, dann die 2000 Euro ordentlich versteuert gibts ja nichts mehr auszusetzen, sind einfach nicht mehr Steuern möglich. Und die geminten Bitcoins hast du ja aussen vor gelassen, also tauchen die nicht auf.

Es wäre nun schon die Frage, was passiert, wenn du in 2 Jahren diese Coins auch zu Geld machst oder sie Investierst in irgendeiner Form. Dann dürfte zumindest die Frage nach der Herkunft kommen. Und da du sie nicht deklariert hast, dürften die Nachforschungen entsprechend tiefer gehen.

Wenn schon der maximal mögliche Steuerbetrag abgeschöpft wurde muss das FA nichts mehr vorläufig machen. Eher dann du...falls morgen der Finanzminister erklärt: Bitcoin-spekulationen sind generell Steuerfrei. Dann wäre die Vorläufigkeit dein Rettungsanker für ne Menge Geld.

Oder sehe ich da etwas grundlegend falsch?
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VIS ET LIBERTAS
June 16, 2014, 04:38:58 AM
#11
Ausdruck der Blockchain-Transaktion bring dir höchstens den Nachweis, daß du BTC gekauft hast und wieviele, nicht aber zu welchem EUR-Preis. Das würde ich lassen, bringt nix und verkompliziert alles.
Wenn du anhand der Blockchain TX nachweisen kannst dass du die Coins vor >1 Jahr gekauft hast, dann spielt der Kaufpreis keine Rolle mehr.
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June 15, 2014, 05:43:43 AM
#10
Glück gehabt Smiley
Hat schon jemand Erfahrungen bzgl. verlangten Nachweisen über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht dem FA (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)? (Ich meine natürlich gekaufte, nicht geschürfte Coins)
interessiert mich auch

Ausdruck der Blockchain-Transaktion bring dir höchstens den Nachweis, daß du BTC gekauft hast und wieviele, nicht aber zu welchem EUR-Preis. Das würde ich lassen, bringt nix und verkompliziert alles.

Ich habe einfach die "Kontoauszüge" der exchanges verwendet. Hat den großen Vorteil, daß das FA notfalls beim Exchange die Richtigkeit der Daten prüfen kann. Daraus ergeben sich Datum, Preis, Volumen aller Käufe, Verkäufe. Das ist für eine ordentliche Bitcoin-Buchhaltung völlig ausreichend (Nebenkosten (fees) kann man auch noch als Kosten abziehen). Nur wenn man mit "Depots" arbeiten will (kann sich lohnen), braucht man auch "deposit"- und "withdraw"-Daten. Auch das liefern die Exchanges.

Bei privat-kauf (localbitcoins, mycelium localtrader, bitcoin-treffen, kumpel etc.) wäre ein "Eigenbeleg" angebracht. Vielleicht hat man die "Bar-Käufe" sogar in ein kleines Büchlein eingetragen (evtl. mit verschiedenen Kugelschreibern): Datum, Anzahl BTC, Preis EUR.


donator
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June 15, 2014, 05:36:47 AM
#9
Frage am Rande (betrifft mich nicht, interessiert mich aber): wie deklariere ich Bitcoins beim FA welche vom Solo Mining stammen? Fragen die überhaupt überhaupt über die Herkunft nach?

Das FA will wissen wann und zu welchem Preis du verkaufte Bitcoins gekauft hattest. Erstmal nicht mal das... sie wollen deinen durch Veräußerung von BTC entstandenen Gewinn wissen. Um den zu ermitteln brauchst du aber (ausser Verkaufspreis und Verkaufsdatum) Kaufpreis und Kaufdatum.

Man könnte geminete coins evtl. mit Kaufpreis 0€ ansetzen. Oder die Mining-Kosten in Anschlag bringen. Beim mining gibt es auch das Problem mit evtl. gewerblichkeit, oder?

Ich habe zur Sicherheit nur gekaufte coins verkauft, keine gemineten.


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