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Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins - page 5. (Read 10375 times)

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June 15, 2014, 04:16:42 AM
#8
Glück gehabt Smiley
Hat schon jemand Erfahrungen bzgl. verlangten Nachweisen über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht dem FA (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)? (Ich meine natürlich gekaufte, nicht geschürfte Coins)
interessiert mich auch
hero member
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May 23, 2014, 11:39:04 AM
#7
Frage am Rande (betrifft mich nicht, interessiert mich aber): wie deklariere ich Bitcoins beim FA welche vom Solo Mining stammen? Fragen die überhaupt überhaupt über die Herkunft nach?
hero member
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May 23, 2014, 05:00:51 AM
#6
Nachfragen waren Büro, Mietvertrag, Fahrtkosten, Zweitwohnung etc.
Bitcoins gingen unkommentiert durch. Ich glaube, die Sachbearbeiterin war einfach nur froh, mir etwas mehr Steuern berechnen zu können ohne sich näher mit diesem vertracksten Thema auseinanderzusetzen. Sind halt auch nur Menschen dort ...
legendary
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VIS ET LIBERTAS
May 23, 2014, 04:30:26 AM
#5
ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben. Das FA hatte tausend Nachfragen zu meiner Steuererklärung, wollte allerlei Belege und hat alles mögliche in Frage gestellt, aber bitcoins waren kein Thema.
Worauf konzentrierten sich denn die Nachfragen? Wollten die keinen Nachweis über die Herkunft/Anschaffung der Bitcoins? Reicht denen (als Nachweis, Zeitstempel) ein Ausdruck der Blockchain Transaktion(en)?
hero member
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May 23, 2014, 02:12:37 AM
#4
ich habe, ohne Steuerberater, ein privates Veräußerungsgeschäft als Einnahme deklariert und per Brief erklärt, dass ich das Glück hatte, durch Bitcoins gewonnen zu haben. Das FA hatte tausend Nachfragen zu meiner Steuererklärung, wollte allerlei Belege und hat alles mögliche in Frage gestellt, aber bitcoins waren kein Thema.
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May 22, 2014, 03:28:50 PM
#3
Ich habe 2011 nacherklärt und 2012 abgegeben. Beide mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, Gegenstand: Bitcoin.

Ich habe (mit meinem Steuerberater zusammen) summarisch in Essenz 3 Zahlen pro Jahr abgeliefert:

  • Anschaffungskosten
  • Veräußerungserlös
  • Nebenkosten (Exchange-Gebühren)

Reaktion des FA Hamburg war: Festsetzung eines früheren Abgabetermins für die EkSt-Erklärung 2013 (August '14).
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March 10, 2014, 08:47:46 AM
#2
Info von meiner Front:

Ich habe Einkommensteuerbescheide für 2011 (geändert weil neu hinzugekommen: Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) und 2012 (enthält auch Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) vom Finanzamt bekommen.

Die Bescheide sich nicht vorläufig.

Ich hatte lediglich das entsprechende Formular mit Zahlen befüllt (Kaufpreis, Veräußerungserlös, Gegenstand: "Bitcoin", Nebenkosten), also keine weitere Buchhaltung dazu beigelegt.

And the Winner is .... molecular. Der erste, der sich geoutet hat, wenn auch nicht an dieser Stelle. Ich war mal so frei, es aus einem anderen Forenbereich hier zu quoten. Das ist ja hochinteressant und widerlegt meine und "Chefin"s Vermutungen, dass sobald ein FA-Beamter "Bitcoin" liest, das nur "vorläufig" durchwinkt.

@molec: hast du den Bescheid damals einfach hingeschickt oder persönlich abgegeben? Kamen irgendwelche direkten mündlichen oder später schriftlichen Rückfragen? War es tatsächlich so einfach, Anlage SO ausfüllen und fertig?

Kann noch jemand konkrete Erfahrungen beisteuern?
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March 02, 2014, 06:48:08 AM
#1
Hier im Forum wurde schon heiß darüber diskutiert, wie man vorgehen sollte bei der Steuererklärung, siehe Signatur. Ich habe den Eindruck, dass bisher nur wenige oder vielleicht sogar niemand die Sache von Anfang bis Ende, also von Steuererklärung bis zum Steuerbescheid des Finanzamts durchgezogen hat. Es kann eigentlich nur jemand sein, der schon vor 2013 mit BTC gehandelt hat und für 2012 eine Erklärung abgegeben hat.

Daher die Frage: Hat hier im Forum schon mal irgend jemand aufgrund seiner Steuererklärung, in der Bitcoin Geschäfte erwähnt werden, einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten? Oder falls er noch auf den offiziellen Bescheid wartet, wie war bisher die Reaktion des Finanzamts auf die Steuererklärung? Wäre derjenige bereit, sich zu äußern, nach welcher Strategie er in der Erklärung vorgegangen ist (Art und Weise der Auflistung der Geschäfte, Lifo, Fifo, getrennte Wallets, usw.) und was im Bescheid hinsichtlich Bitcoins sinngemäß stand bzw wie die Reaktion des Sachbearbeiters im Finanzamt war? Wurde dem stattgegeben, wurde es abgelehnt? Wurde dem nur vorläufig stattgegeben? Nochmals zur Klarstellung: es geht mir nur um Steuererklärungen, in denen Bitcoins erwähnt werden. Wie war die Reaktion des Finanzamts dazu?

Da ich selber erst seit 2013 Bitcoins kaufe/verkaufe und die diesjährige Steuererklärung noch Zeit hat, hab ich selbst noch keine konkreten, tatsächlich  belegbaren Erfahrungen damit. Also für mich alles reine Theorie bisher. Ist das bei allen anderen auch so?

Ich bin gespannt, ob sich auch nur ein Einziger meldet.
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