@Momimaus
Um diese Haltefristregelung in Anspruch zu nehmen MUSS man die Coins genau buchhalterisch dokumentieren. Ansonsten wird dir das Finanzamt nicht glauben.
Meine Aussage bezog sich natürlich auf deine Info, das du ständig zwischen den verschiedenen Coins hin und her transferierst. Ich interpretiere "Ständig" bei etwas das im großen Stil erst seit 2-3 Jahren läuft dann so, das man die Haltefrist sowieso kaum erreicht.
Wenn das anders ist, musst du natürlich das ausweisen. Aber auch hier Kannst du einen Endbewertung machen um deinen Gewinn auszurechnen. Bitcoins die du schon länger als ein Jahr hälst werden dann als steuerfreier Gewinn ausgewiesen. Auch Bitcoin von denen du annimmst, das du das Jahr voll bekommst, kannst du die Steuerbefreiung beantragen. Diese werden dann vorerst nicht versteuert.
Was du nicht machen solltest: Bitcoins nicht angeben, weil sie ja sowieso steuerfrei sind oder werden. Das könnte dazu führen das sie plötzlich doch auftauchen und dann ist deine Glaubwürdigkeit am Arsch. Ab dann hast du echten Stress mit dem FA.
Mal ein Beispiel, das ich erlebt hatte: Das Firmenfahrzeug hatte eine Tankkarte beim örtlichen Spritverkäufer. Ab und zu hat man sich nen Schokoriegel oder Zigaretten gegönnt, da ich eh die Karte durchgezogen habe, hatte ich es einfach dazu buchen lassen. Die Abrechnung habe ich dann um den Betrag korrigiert und eingebucht. Einmal habe ich EINE Schachtel Zigaretten vergessen durchzustreichen. Bei einem Umsatzvolumen von 500Euro Sprit waren also 4 Euro(damals noch so billig) Zigaretten drauf und wurden steuermindernd geführt.
5 Jahre später, Steuerprüfung, der Prüfer entdeckt es und dann konnte ich 2 Wochen lang nichts anders mehr, als dem Steuerprüfer den Arsch halten und jeden Ct der etwas zweifelhaft war bis uns kleinste Detail nachweisen. Auch wenn der Prüfer überzogen agiert hatte(so jedenfalls sah es mein Steuerberater) war er noch innerhalb des zulässigen Rahmens.
Es gibt übrigens sogar ein extra Formular für solche steuerfreien Gewinne, die man auch als Vortrag ausweisen kann(also heute schon erklären, das man vor hat diese Coins länger als ein Jahr zu halten und dadurch jetzt schon keine Steuern auf den bisher nicht realisierten Gewinn zu zahlen).
Dein Einwand, das du Gewinne noch nicht realisiert hast, aber nun schon Steuern in Euro zahlen sollst(welche du ja noch nichts hast) ist ein grundsätzliches Problem beim Spekulieren. Das hat jeder der in irgendeiner Form spekuliert. Hier gibt es wiederum Regeln seitens des FA, die auch Steuerstundung beinhalten können. Das ist allerdings dann ein fall für den Steuerberater, da hier mein Wissen auch zuende ist. Das wird in jedem Fall enorm komplex. Jedoch solltest du dich nicht gegen das Gesetz stellen und meinen du machst einfach deine eigenen Buchhaltungsregeln.Nur weil die Mathematik es zuläst so zu rechnen, lässt es die Buchhaltung noch lange nicht zu.
3 + 5 - 4 = 4 (mathematisch)
3 + 5 - 4 = 1 (buchhalterisch)
Obiges Beispiel ist etwas überzogen dargestellt, weil keine Bezweichnungen dran stehen. Buchhaltung sagt, das du 1 gewinn gemacht hast, die Mathematik sagt, das du 4 jetzt hast. Ich will dir damit nur zeigen, das Buchhaltung nicht immer zum selben Ergebniss kommt, weil Dinge anders gesehen werden. Das was du schon hast ist zb kein Gewinn und interessiert eigentlich nicht während es aber bei Mathematik immer mitgerechnet werden muss. In der Buchhaltung kommt es anfangs rein und am ende wieder raus.
Auch folgende rechnung ist nur mathematisch möglich, nicht buchhaltungsmässig
4-6+8 = 6 (mathe) in der Buchhaltung aber so nicht möglich.
4+8-6 = 6 (mathe) so gehts in der Buchhaltung.
Man kann nicht weniger als Null haben, Buchhaltung darf nie negativ werden. Wenn du 100 Euro hast, für 200 Euro bitcoin kaufst, musst du die 100 Euro Überziehungskredit als Einnahme verbuchen und später wieder durch abzahlen rausbuchen. Das Abzahlen kann aber auch erst im nächsten Jahr erfolgen, dann ergibt das aber keinen Gewinn, weil man es als Kredit wieder dagegen rechnet. In solchen Fällen ist Buchhaltung kompliziert wie sau. Warum wohl meinst du muss man sowas jahrelang lernen. Obwohl man schon ein 1+ Schüler in Mathe war.
Ich kann dir also nur raten, möglichst viele Aufzeichnungen und Nachweise anzulegen. Je besser du das machst(auch wenn dann kleine Fehler drin sind, weil man hier oder da eine Börse vergisst, wo man nur einmal getradet hat), desdo eher wird dir das Finanzamt glauben. Und dann kleine Fehler auch mal durchgehen lassen, bzw unbürokratisch nachberechnen. Ist aber schon anfangs nichts gescheites da und du gehts da hin mit dem gedanken: ihr könnt mich alle mal sonst wo....dann stell dich auf viel Stress ein. Der Finanzbeamte ist ein Mensch, behandel ihn auch so. Zumal er mit dem Gesetz im Rücken einen so langen Hebel hat, das selbst 30 Millionen Steuern eines Hoeness nicht reichen als Gegengewicht. Je kooperativer du bist, desdo leichter ist es Kleinigkeiten zu verstecken.
Ich habe zb Renovierungkosten in meinem Haus. Da ein Mieter drin ist, kann ich Teile dieser Renovierung absetzen. Das FA bekommt von mir in 1A Qualität die Belege vorsortiert und auf A4-Papier geklebt zur Vereinheiltlichung, im Gegenzug sind die meist zu träge sich schlau zu machen ob man den Putz wirklich 50:50 zwischen Mieter und Eigentümer aufteilen kann. Den ich vermiete ja nur 60qm eines 240qm Hauses. Und so finde ich eine Menge, das ich dem Vermieteten zuordnen kann, weil die Kontrolle doch sehr schwer ist(aber nicht unmöglich). Indem ich als begeisterter Steuerzahler ihm alles möglichst einfach mache, nimmt er sich lieber die vor, die ihm negativ im Sinn sind. FA-Beamte sind eben auch nur Menschen.
So..genug gelabert, die Arbeit ruft. Sollte ja im Büro nicht nur private Forum-beiträge schreiben