Wow, im 3. Anlauf hat er es endlich verstehend gelesen! Im uebrigen waren es nur 2 Verhandlungen. Eine, bei der es zum Fehlurteil kam (Richter sind auch nur Menschen) und eine wo es schlussendlich zum eigentlichen Urteil wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB kam, welche das erste Urteil automatisch aufhebt. Und nein, da ein Urteil nur dann gilt, wenn es rechtskraeftig ist, gilt das erste Urteil nichts. Noch ein Punkt, den du nicht verstehen kannst/willst?
Nun, nachdem du diesen Fehler endlich eingesehen hast, zum eigentlichen Teil.
Nochmal, es entsteht KEIN Schaden. Auch wenn du das mit deiner Unsinnigen Behauptung immer und immer wieder versuchst zu reproduzieren, es entsteht einfach kein Schaden! Du verkaufst 10BTC als Beispiel und die werden gehalten, nachdem sie wieder freigegeben sind, sind es nach wie vor 10 BTC, nicht ein MicroBTC ist verloren gegangen. Daher entsteht KEIN Schaden. Wechselkursschwankungen koennen nicht als Schaden geltend gemacht werden, zumal solche Schwankungen volatil sind und in BEIDE Richtungen gehen. Einfaches Fallbeispiel: Der Preis steigt innerhalb der 18 Stunden Haltefrist. Der Kunde zahlt nicht. Zahlst du ihm dann die Differenz nach oben aus, als kleines dankeschoen?
Die BTC werden auch nicht "von einem Treuhänder (dritten) gehalten" fuer mehrere Tage, sondern einfach nur 18 Stunden (weniger als ein Tag)
Wegen den 10 BTC muss ich mir keine Sorgen machen, da nach wie vor das Beispiel fehlt.
Ich erklaer es dir nochmals:
Ein Beispiel, wo jemand kauft oder seine Kaufabsicht signalisiert, und der Kaeufer (oder Treuhaender) aufgrund der Kaufabsicht die "Ware" zurueck haelt und nicht anderweitig weiterverkaufen kann (fuer einen gewissen Zeitraum).
Was du gepostet hast, war nicht nur kein Betrug, sondern dem Angeklagtem stand die Leistung unmittelbar zur Verfuegung, und er konnte den Webspace Wochen/Monate nutzen, ohne zu bezahlen. DAS, und zwar NUR DAS war der Grund, warum es zu Anklage und Verurteilung kam! GENAU DAS ist im Fall Bitcoin.de aber nunmal NICHT der Fall.
Suche bei Ebay Faellen, dort gibt es sicher hunderte die geklagt haben. Ebay gibt es seit ueber 10 Jahren, da MUSS doch ein Fall zu finden sein, wo ein Kaeufer wegen Betrug angeklagt und verurteilt wurde, weil er gekauft und nicht bezahlt hat (aber ohne jemals die Ware zu erhalten).
Google nach solchen Ebay Beispielen/Konstellationen: Ebay Kunde kauft, und zahlt 1 Jahr nicht. VK mahnt Fristgemaess, und veraeussert die Ware nicht weiter. Nach 1 Jahr ist die Ware Erwartungsgemaess viel weniger Wert. Neben dem Vollstreckungsbescheid auf Zivielklageweg erfolgt die Anzeige wegen Betrug, denn es ist ja ein Schaden entstanden in der Zeit (Wertverfall). So ist ja dein Beispiel mit Bitcoin.de exakt vormuliert. Da muss es doch bei Ebay Tausende Betrugsfaelle gegeben haben.
Merkste selber nun, oder?