Interessant. Und diesen Nachweis kannst/willst DU wie erbringen?
-> Darauf bezogen das MAN SELBST hier garnichts nachweisen muss.
Schlag bitte nach, was eine Rhetorische Frage ist. Die Frage was an ihn stellvertretend fuer die ermittelnde Behoerde.
Schön dass du mir beim Rest recht gibst.
Leidest du an Wahnvorstellungen?
Ich würde dir allerdings empfehlen nicht immer neue Punkte aufzugreifen um hier einen auf dicke Hose zu machen.
Es sind nach wie vor die selben Punkte, dass du nicht begreifst was eine Straftat ist und diese hier einfach nicht vorliegt, sowie wohin deine Zivilklage fuehrt. Nur wenn jemand absichtlich oder aus versehen schwer von Begriff ist, versuche ich die Erklaerung auf anderen, leichter zu verstehenden Wegen.
Das ich Gläubiger und Schuldner vertauscht habe stimmt zwar, das hat aber weniger mit meinem Wissenstand als mit der Tatsache zu tun dass ich den Post im "vorbeigehen" geschrieben habe.
Der Anfang des Satzes klang so vielversprechend, um dann doch wieder in die ueblichen Ausfluechte und Geschichten zu verfallen. Zeige doch einfach mal Charakterlich Groesse, und steh zu deinen Fehlern. Ist nicht so schwer, versuch es mal!
Auch habe ich in keinem Satz davon gesprochen dass der Kaufvertrag nicht beide Seiten bindet. Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt muss natürlich auch mit den Risiken leben.
Das ist richtig, aber mit deiner Argumentation bist du dir nach wie vor eben nicht ueber die Konsequenzen im klaren! Der Schaden der fuer den VK innerhalb eines Jahres (oder mehr) bis zum erreichen des Titels entsteht, duerfte bei einer volatilen Waehrung wie dem Bitcoin weit hoeher sein, als der Vorteil.
Damit dir klar wird was Betrug eigentlich bedeutet erkläre ich es dir:
Das ist in etwa so, als wuerde mir ein Maulwurf erklaeren, wie man fliegt.
Betrug nach §263 ist in Deutschland bewusst so formuliert dass es sehr viele Situationen umfasst, daher wird der jeweilige Fall auf 4 Kriterien untersucht:
Täuschung über Tatsachen <- Liegt vor da Kaufabsicht vorgetäuscht wird
Unfug, da nicht nachweisbar. Oder wie willst du beweisen, dass der Kaeufer nicht zahlen wollte? Immerhin kann er es noch bis zum Titel, also gut 1 Jahr und mehr! Willst oder kannst du das nicht begreifen?
Irrtum <- Liegt vor da Verkäufer von der Überweisung ausgeht und Bitcoins für den Käufer zurückhalt
Und wieder falsch. Nicht der Kaeufer sondern die Plattform reserviert die Bitcoin exakt 18 Stunden. Dannach sind sie wieder frei. Es entsteht dabei kein Schaden.
Vermögensverfügung <- Liegt vor da Verkäufer besagte Bitcoins nicht anderweitig verkaufen kann, sind ja von Bitcoin.de gesperrt
Schaden <- Liegt vor wenn der Kurs drastisch fällt
Unsinn im Quadrat! Die BTC sind genau 18 Stunden gesperrt. Der Kurs ist volatil und bewegt sich immer in die eine oder andere Richtung, dass nennt man Kursrisiko. Wenn der Kaeufer zb. nach Haltefrist von 18 Stunden nicht zahlt, der Kurs in der Zeit aber um 500 Euro gestiegen ist, dann bist du doch froh wenn der Kaeufer nicht gezahlt hat. Oder erstattest du ihm dann den Ausfall fuer seinen nicht erfolgten Kauf, wenn er dich verklagt auf Herausgabe? Denn halten wir doch eben fest, nach deinem Wunsch sollte der Kaufvertrag ja rechtlich geltend bleiben. Das waere dann wie geschrieben fuer BEIDE so. Der Kaeufer klagt dann also nach 2 Wochen seine BTC ein, die an dem Tag 3 mal soviel kosten, oder den Gegenwert als Verlust. Merkste selber, oder?
Das was noch fehlt ist der Vorsatz, der ist gegeben sobald der Käufer die Bitcoins nicht beim verkäufer kauft sondern diesen Kaufvertrag wissentlich ignoriert obwohl er weiss dass die Bitcoins gesperrt bleiben wenn er als bezahlt markiert und die Bitcoins anderweitig weit günstiger kauft.
Nochmal, auch wenn ich mich wiederhole: Die sind 18 Stunden spaeter wieder verfuegbar. Das der Kaeufer anderweitig BTC gekauft hast kannst du genau wie beweisen?
Es besteht also sehr wohl eine strafrechtliche Relevanz beim Kauf ohne Bezahlung wenn der Käufer angibt bezahlt zu haben ohne das in Wirklichkeit getan zu haben. Er hat dann in betrügerischer Absicht gehandelt wie es so schön heisst.
In deiner Traumwelt ja, in der Realitaet: nein.
Hier mal was fuer dich zum Lesen, was WIRKLICHE Betrugsdelikte sind:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BetrugsdelikteWenn dir das noch nicht reicht, es steht dir frei nur einen einzigen Fall zu posten hier, wo ein VK dazu eine Anklage wegen Betrug durchbekommen hat, alternativ darfst du auch nicht bezahlte Ebay Kaeufe zu Rate ziehen.
EIN EINZIGEN Fall bitte, nur einen. Ansonsten hoere auf, dein Unwissen weiter zu streuen. Das ist auf Dauer wirklich peinlich. Bedenke, wieviele stille Mitleser hier sind, die bei deinem Aussagen sicher das Gefuehl haben: "Hand trifft Stirn kritisch"