Ich bin steuertechnisch auf dem Stand eines Kleinkindes.
Verstehe ich es richtig, dass er die 19% Mwst vom Verkauf jetzt nicht an das FA abführt?
Und damit 19% günstigere Preise anbieten kann als die Konkurrenz?
Bei den acht Minern aus der eBay-Auktion wären das ja fast 5.000€, um die er Vater und Mutter Staat betrügen würde.
Bei einem tatsächlichen Privatverkauf
darf ich keine Umsatzsteuer ausweisen (und muss folglich auch nichts ans Finanzamt abführen), bei einem gewerblichen Verkauf
muss ich die Umsatzsteuer ausweisen (und diese dann ans Finanzamt abführen). Jetzt kann es allerdings sein, dass das Finanzamt eine Transaktion in diesem Umfang als gewerbliches Handeln einschätzt (ganz gleich, ob da "Privatverkauf" dabeisteht), dann muss ich als Verkäufer die entsprechende Umsatzsteuer nachträglich abführen und es gelten auch die Gewährleistungs- und Widerrufsrechte aus einem gewerblichen Kauf. Dann wäre es allerdings wettbewerbsrechtlich durchaus problematisch, wenn ein Gewerbetreibender ein solche Angebot auf Ebay mit einem entsprechenden Zusatz wie oben zitiert versieht.
Noch viel verwirrender wird es übrigens, wenn man ernst nimmt, was Menig weiter oben geschrieben hat: dass nämlich alle Shareholder dieses Gruppenkaufs implizit eine GbR gegründet haben. Sollte dies der Fall sein (und Menig das ernsthaft glauben), dann fragt sich, wie diese GbR plötzlich ihre Waren in Privatverkäufen anbieten kann.
Danke für Deine ausführliche Antwort.
Warum zeigt man ihn dann nicht einfach beim FA an? Ist nach meinem Verständnis ja offensichtlich, dass bei ihm was Krummes läuft.
Wäre das nicht einfacher als eine einstweilige Verfügung?
Petzen hin oder her. Aber irgendwann is ja auch mal gut. Für mich fühlt es sich so an als würde er sich wie Uli Höneß auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.
Und dann noch diese Wettbewerbsverzerrung wegen des Gewährleistungs- und Widerrufsrechts...