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Topic: Candoo/Salazarian BFL Gruppenkauf-Megathread - page 56. (Read 118302 times)

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September 18, 2013, 02:46:00 PM
Candoo wir wissen das du versuchst Sala über den Tisch zu ziehen - nur ist der Drops noch nicht gelutscht.

Sorry Sala hatte da durch 90 potentielle Kunden und konnte ja fürs Verwalten auch Gebühr verlangen. Desweiteren hätte er sich hier durch das Projekt einen guten Namen machen können. Dies wäre sein Start gewesen um hier richtig gutes Hosting anzubieten und viel zu verdienen. Dass man dafür natürlich was investieren muss ist klar. Aber jetzt hat er sich das wohl verspielt...

@candoo
lieber candoo..würdest du mit salazarian tauschen? hättest du je als "hoster" so ein vertrag unterschrieben?
sr. member
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September 18, 2013, 02:44:32 PM
Candoo wir wissen das du versuchst Sala über den Tisch zu ziehen - nur ist der Drops noch nicht gelutscht.

Sorry Sala hatte da durch 90 potentielle Kunden und konnte ja fürs Verwalten auch Gebühr verlangen. Desweiteren hätte er sich hier durch das Projekt einen guten Namen machen können. Dies wäre sein Start gewesen um hier richtig gutes Hosting anzubieten und viel zu verdienen. Dass man dafür natürlich was investieren muss ist klar. Aber jetzt hat er sich das wohl verspielt...

Erzähle doch keine Schauergeschichte vom vermeintlichen entgangenen  Sechser im Lotto. Wenn es so wäre, hättest Du ihn selbst kassiert.
sr. member
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September 18, 2013, 02:42:58 PM
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September 18, 2013, 02:41:54 PM

Achja nochmal für alle:

Quote
...
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hildesheim
...

Und nochmal der Hinweis: BGB § 123

Daneben geht es um Ansprüche Dritter gegen Dich die im Vertrag nicht erwähnt wurden und die Du gar nicht so einfach ohne deren Zustimmung "verkaufen" kannst. Versuch mal Deine Kreditschulden bei einer Bank dem Penner an der nächsten Strassenecke zu verkaufen. Meinst Du die Bank wird da mitspielen und Du bist danach schuldenfrei?!
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Vertrau in Gott
September 18, 2013, 02:37:24 PM
Candoo wir wissen das du versuchst Sala über den Tisch zu ziehen - nur ist der Drops noch nicht gelutscht.

Sorry Sala hatte da durch 90 potentielle Kunden und konnte ja fürs Verwalten auch Gebühr verlangen. Desweiteren hätte er sich hier durch das Projekt einen guten Namen machen können. Dies wäre sein Start gewesen um hier richtig gutes Hosting anzubieten und viel zu verdienen. Dass man dafür natürlich was investieren muss ist klar. Aber jetzt hat er sich das wohl verspielt...
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September 18, 2013, 02:26:10 PM
Candoo wir wissen das du versuchst Sala über den Tisch zu ziehen - nur ist der Drops noch nicht gelutscht.
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Vertrau in Gott
September 18, 2013, 02:15:55 PM

Da Candoo nach seinen eigenen, bekanntlich zuverlässigen und vertrauenswürdigen Angaben zurzeit nicht in Deutschland ist, geht es vielleicht auch mit dem Säumnisurteil schneller. ;-)


Doch ich bin in de. und habe bisher fast jeden Refunded.

Achja nochmal für alle:

Quote
Der Verkäufer betreibt und verwaltet in Hildesheim den Gruppenkauf von Computer Hardware für das sogenannte "Bitcoin Mining". Zusätzlich zur Organisation soll er diese Hardware später aufbewahren und betreiben. Sowie die erzeugte Rechenleistung/Arbeit an die Gruppenkäufer senden.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile einer solchen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig sein, so hat dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist dann als so gewollt zu verstehen oder entsprechend zu ergänzen bzw. neu zu fassen, dass sie dem Willen der Vertragsparteien, wie er sich aus dem Vertrag als ganzem ergibt, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Übernahme des Gruppenkauf-Projekt. Der Übernehmer verpflichtet sich, die Hardware zu übernehmen und zu verwalten. Weiterhin ist er für die Inbetriebnahme der Hardware zuständig. Die Verteilung der Rechenleistung bzw. die Auszahlung der erzeugten Leistung liegt auch in dem Aufgabenfeld des Übernehmers. Der Übernehmer verpflichtet sich, die Hardware mit besten Gewissen zu betreiben. Er übernimmt alle versprochenen Pflichten, Aufgaben und Garantien des Verkäufers gegenüber den Gruppenkäufern. Es werden alle Forderungen übernommen, die durch den Gruppenkauf entstehen können. Des Weiteren ist er für alle weiter anfallenden Kosten zuständig und kann diese gegebenenfalls den Gruppenkäufer berechnen.

Dem Übernehmer wurde eine Liste der Gruppenkäufer zugesendet sowie Informationen über die Veteilung der Anteile.
Hinsichtlich des Verkaufs und der Übertragung vereinbaren die Parteien Folgendes:
Die Lieferanschrift wird beim Hersteller geändert und eine Lieferung zum Übernehmer vereinbart. Der Übernehmer verpflichtet sich die Einfuhr zu organisieren. Es handelt sich um Hardware mit einer gesamt Leistung von "840 Gigahashes" Es gelten die von Butterflylabs gegebenen Lieferzeiten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hildesheim

Eine Pauschale von 150 in Worten einhundertfünfzig Euro wurde an den Verkäufer gezahlt.

Braunschweig, den 14.08.2013        Braunschweig, den 14.08.2013
--Unterschrift--                    --Unterschrift--
Übernehmer                          Verkäufer


(Handschriftlich vermerkt neben "wurde an den Verkäufer gezahlt.": "Betrag bar erhalten", Unterschrift Verkäufer)
sr. member
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September 18, 2013, 01:40:21 PM
Am liebsten würde ich Candoo und Salazar an den Haaren in den nächsten Handelskammerkurs zum Thema "Grundbegriffe kaufmännischen Handelns" zerren. Aber dann landen wir doch wieder bei "www.insolvenzbekanntmachungen.de".

Mit Sicherheit nicht.  Smiley

Edit:

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
sr. member
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September 18, 2013, 01:14:53 PM
1. Ich habe Salazarian nicht erlaubt die Zollkosten vom  Mining abzuziehen. Gemäß Übernahme Vertrag hat er sich verpflichtet die Einfuhr zu übernehmen. Zu einer Einfuhr gehört natürlich auch die Versteuerung. Salazarian hat uns leider alle angelogen und hat gar keine Firma. Deswegen muss er wohl Einfuhrumsatzzoll zahlen. Eine normale Firma müsste dies nicht. Da liegt also eine hinterhältige  Täuschung von Salazarian vor.

Desweiteren besitzt er gar keine 1000m2 Bürofläche und forscht auch nicht an irgendwelchen dingen. Der Typ ist ein großer Blöffer.

Sollte sich Salazarian weiterhin weigern seine Vertragspflichten zu erfüllen, dann werde ich sie natürlich erfüllen. Ich werde dann anschließend nächstes Jahr in einer zivil Klage mir die entstanden Kosten wiederholen. Denn zumindest Teile des Vertrages sind eindeutig und nicht anfechtbar.

Desweiteren konnte ich heute mit meinem Anwalt feststellen, dass er kein Grundeigentum besitzt.


Sollte das mit Salazarian schief laufen lasse ich die Miner in einem Rechenzentrum hosten. Die entstanden Kosten werde ich mir von Salazarian vor Gericht wiederholen.
Wer keinen Refund bekommen hat soll sich per PN melden. Es sind aber eigentlich fast alle raus. Einige unberechtigte Forderungen natürlich nicht.



Jetzt zu unseren lieben Freedom:

DU kannst tun & lassen was du möchtest. Du wirst von mir keine Bitcoins erhalten. Ich möchte dich zu gerne kennen lernen und auch deine Identität kennen. Kannst  dir ja sicherlich denken warum was? Wink


@All den anderen
Der Freedom ist ein böser Vogel. Seine Identität ist sehr sehr wichtig. (Die Blockchain vergisst nichts:P)



Bemerkenswert.
sr. member
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September 18, 2013, 01:04:33 PM
Leute, setzt ihm eine Frist, bis zu der er den Refund zu leisten hat. Wird die First überschritten, Mahnbescheid beantragen.

https://www.online-mahnantrag.de

Das Prozeßgericht für Candoo ist das Amtsgericht Hildesheim, 31134 Hildesheim

Als zuständiges Mahngericht könnt auch ihr das Amtsgericht Wedding (Berlin) wählen, auch wenn ihr nicht in Berlin wohnt.

Edit:

Da Candoo nach seinen eigenen, bekanntlich zuverlässigen und vertrauenswürdigen Angaben zurzeit nicht in Deutschland ist, geht es vielleicht auch mit dem Säumnisurteil schneller. ;-)
newbie
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September 18, 2013, 12:52:28 PM
Ja, das gleiche bei mir. Kein Zahlungseingang, keine PN, rein garnix! Würde mich schon interessieren wann die Zahlung nun denn getätigt wird.
newbie
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September 18, 2013, 12:13:45 PM

Wer keinen Refund bekommen hat soll sich per PN melden. Es sind aber eigentlich fast alle raus. Einige unberechtigte Forderungen natürlich nicht.


Hallo Candoo, ich habe mich heute per PN gemeldet, aber keine Antwort von dir bekommen. Zu den Unberechtigten zähle ich ja wohl nicht, du hast meine Daten schon recht früh bekommen und bist trotz 1 Woche Aufschub meinerseits noch in Verzug.
member
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September 18, 2013, 12:13:15 PM
Diese "Steuerverkürzung" nennt man Umsatzvorsteuerbetrug / Karussellgeschäft. Man verkauft Waren im Dreieck hin und her, setzt die Vorsteuer ab und der andere führt sie nicht ab. Und ja, darauf gehen die Behörden ab wie eine Horde Pitbulls auf Crack sollte das hier vorliegen was ich aber nicht glaube. In der Regel werden die Waren sinnlos hin und her verkauft um das mehrfach zu realisieren wenn der Schuldner mit drinhängt.

Manchmal wird das auch realisiert indem man sich einen naiven in der Mitte sucht der dann der Steuerschuldner wird.

Diese Art von Steuerbetrug ist der Grund, warum die Umsatzvorsteuer in einigen Staaten nicht mehr absetzbar ist. GB hat zeitweise einen relevanten Teil seiner Steuereinnahmen an diese Art von Steuerbetrug verloren und seitdem drohen da drakonische Strafen.
sr. member
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September 18, 2013, 11:46:18 AM
Auch wenn mich diese Geschichte eigentlich nicht mehr wirklich etwas angeht, wäre meine rechtliche Einschätzung derart, daß Candoo den Gruppenkauf an Salazarian nicht hat "verkaufen" können. Die beiden haben einen Geschäftsbesorgungsvertrag über das Hosting der Hardware mit den entsprechenden Pflichten: Betrieb, Wartung, Verwaltung der geminten Erträge. Verkaufen konnte Candoo den Gruppenkauf nicht, weil es sich um Vermögen zur gesamten Hand (der Anteilseigner) handelt, die in ihrer Gesamtheit darüber erst hätten entscheiden müssen. Die Pflicht zu Begleichung der Zoll-/Einfuhrabgaben hat der Imtorteur, also die Anteilseigner. Gemäß den Bedingungen des Gruppenkaufs wurden die Anteile an dem Projekt allerdings inklusiver dieser Abgaben veräußerst, d. h., Candoo hat die Abgaben für die Einfuhr zu bezahlen.
Den Trick, den Candoo versucht, hier über Salazarian zu realisieren, liefe auf eine Steuerverkürzung hinaus, die strafbewährt sein dürfte. Salazarian ist nicht Eigentümer der Hardware, also kann er auch keine Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen - selbst wenn er ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen hätte.

@Candoo, meine erste Strafanzeige gegen Dich ist so gut wie fertig, die zweite geht dann an die für Dich zuständige Steuerbehörde.
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September 18, 2013, 11:10:54 AM
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Across The Universe
September 18, 2013, 10:51:05 AM
Es gibt ib einem der anderen 4 freds die verschiedenen versionen wobei weiterhin unklar ist welcher anteil zu welchem zeitpunkt gekauft wurde respektive zu welchen Konditionen.

Wobei es glau e ich nur 2 versionen auf das ruckkaufrecht gibt ich suche diese gerne nacher einmal raus.

In drr ursprünglichen Version stand das bei grossen  Entscheidungen die anteols eigner gefragt werden.
Dies ist hier bereits nicht passiert.
Das chaos wurde aber immerhin haus gemacht.
member
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September 18, 2013, 10:47:18 AM


Deshalb erkläre ich Candoo hiermit im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen für vertragsbrüchig.


hero member
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September 18, 2013, 10:43:36 AM
Ich habe keine Kopie vom Vertrag bekommen, btw, er hat das selbst dann zu mir geschicjkt und hochgeladen!
Es existiert nur ein BLATT vom Vertrag, mit beiden Unterschriften ,aber nen Dokument für mich mit Unterschrift hab ich nicht bekommen!

Es geht hier nicht um dich.
Regel deinen Kram selber mit candoo.
Ich dachte du bist hier raus?
sr. member
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September 18, 2013, 10:37:57 AM
Ich habe keine Kopie vom Vertrag bekommen, btw, er hat das selbst dann zu mir geschicjkt und hochgeladen!
Es existiert nur ein BLATT vom Vertrag, mit beiden Unterschriften ,aber nen Dokument für mich mit Unterschrift hab ich nicht bekommen!
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
September 18, 2013, 10:36:09 AM
So, mal wieder mein Senf dazu Roll Eyes

Ich trenne jetzt mal sehr deutlich die zwei Vertragsverhältnisse, einmal geht es hier um den Gruppenkauf zwischen candoo und den Anteilseignern.
Zu diesem ist eigentlich alles gesagt. So lange candoo seinen Verpflichtungen zur Rückzahlung nachkommt, kann man ihm hier keinen Vorwurf machen, der über Verzug oder evtl. Detailfragen zur Abwicklung hinausgeht.


Völlig unabhängig davon gibt es einen Kauf- Übernahmevertrag(?) zwischen candoo und Salazarian.
Für eventuell aus diesem Binnenverhältnis entstehende Schäden auf Seiten der Anteilseigner haftet candoo.
Allerdings ist fraglich, ob candoo überhaupt berechtigt war, das Projekt zu "veräußern", bzw. den von ihm gegenüber den Anteilseignern versprochenen Betrieb der Hardware an einen Dritten abzugeben.

Um hier mehr Klarheit zu schaffen, fehlt mir bis heute eine Kopie der ursprünglichen Fassung des Gruppenkaufvertrags. Oder, genauer genommen, die unterschiedlichen Fassungen in der jeweils für die einzelnen Anteilseigner gültigen Version.

Daher einfach mal meine Frage in die Runde: hat denn überhaupt noch jemand eine Kopie (z.B. Ausdruck) des Gruppenkauf-Threads in der Fassung zum Zeitpunkt seines Beitritts? Wenn ja, wäre ich für eine Zusendung dankbar.

Mit Zustimmung der Beteiligten wäre ich gewillt, diese Kopien hier zu veröffentlichen, um das Quoten daraus zu ermöglichen.
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