Hier eine Übersicht, zu den verschiedenen Fällen.
Kann jemand bitte helfen die noch offenen Punkt zu klären?
Gibt es Ergänzungen? Passt alles? Was meint Ihr?
Fall 1: Token kaufen und wieder verkaufena) Verkauf früher als 1 Jahr nach dem Kauf:
- Privat: Die Einnahmen müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
- Kapitalgesellschaft: Einnahmen müssen als Gewinn/Ertrag gebucht werden.
b) Verkauf später als 1 Jahr nach dem Kauf:
- Privat: Die Einnahmen sind steuerfrei.
- Kapitalgesellschaft: Einnahmen müssen als Gewinn/Ertrag gebucht werden.
Fall 2: Token, die Dividenden ausschüttena) Verkauf früher als 10 Jahre nach dem Kauf:
- Privat: Die Einnahmen müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
- Kapitalgesellschaft: Einnahmen müssen als Gewinn/Ertrag gebucht werden.
b) Verkauf später als 10 Jahr nach dem Kauf:
- Privat: Die Einnahmen sind steuerfrei.
- Kapitalgesellschaft: Einnahmen müssen als Gewinn/Ertrag gebucht werden.
Dividenden- Privat: Die Einnahmen werden mit der Kapitalertragsteuer 25% angesetzt.
OFFENE Frage: Wenn ich die Dividende als Token bekomme, müssen wir die 25% in dem Jahr der Dividendenauszahlung begleichen oder erst, wenn ich den „Dividenden-Token“ wieder verkauft wird? Was ist, wenn dieser Verkauf wieder erst nach >1 Jahr ist?
Aktuell würde ich sagen, dass die Dividende direkt im Jahr der Ausschüttung versteuert werden muss (mit dem Wert, den der Dividenden-Token zu dem Zeitpunkt hat) und dann geht es weiter mit Fall 1 - Kapitalgesellschaft: Würde hier zu weit führen (Gesellschafter wiederum eine KapGes. oder nicht, etc.) – oder hat jemand eine einfach Lösung
Fall 3: Split / Fork – z.B. ETH->ETC oder BTC->BCHWir buchen den neuen Token in gleicher Anzahl mit Wert 0 zum Zeitpunkt des Kaufs des ursprünglichen Token ein.
Beispiel: Wir haben am 1.2.17 BTC gekauft und über den Zeitpunkt des Forks (1.8.17) gehalten. Danach haben wir als BTC und BCH in gleicher Menge.
Die BCH werden zum 1.2.17 mit Wert 0 eingebucht und können also ab 2.2.18 analog zu Fall 1b oben verkauft werden. Verkaufen wir vor dem 2.2.18 gilt Fall 1a
Den Fall, dass wir die BCH nicht beanspruchen habe ich nicht weiter verfolgt.
Wir hier gut beschrieben:
https://bitcoin-live.de/steuerliche-folgen-des-bitcoin-forks/Wichtig: es bleibt immer eine Rechtsunsicherheit! Und ich bin kein Steuerberater – also alles ohne Gewähr...
Was gibt es noch für Fälle (z.B. Mining, Lending, ...)?
Gibt es noch offene Fragen?
Bitte ergänzt die Übersicht... Ihr könnt mir eine PM schicken und ich ergänze dann den Post...