Hm, aber ein Privatmensch, der als LN-Minihub für seine Freunde fungiert - ist der ebenfalls betroffen? In den USA gelten ja die "money transmitter" Bestimmungen nur dann, wenn man es geschäftlich ("as a business" war glaube ich die Formulierung) betreibt. Man kann das zwar weit auslegen, aber auch dann sollte nur der betroffen sein, der Gebühren für das Weiterleiten erhebt.
ja könnte ich mir vorstellen, dass das die zukünftige unterscheidung ausmacht. bei gebühren würde man als gewerblich eingestuft werden. ist halt die frage wie es einem nachgewiesen werden kann. deshalb wird die schnittstelle
BTC --> fiat immer wichtiger und regulierter. wird in die richtung gehen, dass Du die mittelherkunft nachweisen musst ansonsten beschlagnahmung durch den staat mit dem neuen gesetzt was jetzt auch bei dem Araber Clan in Berlin greift.
Wenn wir mal von den Gesetzen ausgehen (was man in DE nachgewiesenermassen nicht machen sollte), dann ist eine Fee möglich, solange diese lediglich den Betrieb abdeckt. Erst wenn damit regelmässige Gewinne erzielt werden, sieht es anders aus.
Da willkürliche (rechtswidrige) Aktionen durchaus zu erwarten sind, würde ich persönlich zwingend auf starke Verschlüsselung setzen. Die Prügeltruppe kann mir zwar die (Kopien der) Wallet rauben und den Hub Betrieb (vorübergehend) unterbrechen, wird aber damit nichts anfangen können und keine dauerhafte Störung verursachen.