edit: du meinst FiFo und nicht LiFo, oder?
Jops, im Eifer des Gefechtes vertippt.
Am 03.07.2014
"Wiedereinführung der Fifo-Methode (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG-E) beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen."
Klick mich ich bin ein Linkdann stelle ich mir bei FIFO immer noch die frage ob das pro person genommen wird oder pro konto (wallet)...
Also nach meiner Auffassung (bin kein Steuerberater) dürfte man es trennen, jedoch müsstest du Beweisen das du diese nicht zwischen durch Verkauft hast.
Gehen wir davon aus du kaufst am 01.01.2014 10 BTC zu je 100 Euro, davon parkst du 5 BTC auf Wallet #1 und 5 BTC auf Wallet #2 am gleichen Tag. Mit Wallet #2 handelst du während des Jahres und hast einen Endbestand von 2 BTC, die 3 BTC müssen regulär versteuert werden. Wenn du jetzt hingehst und die BTC aus Wallet #1 am 02.01.2015 verkaufst, müssen diese nicht versteuert werden. Wenn das FA rumstänkert, musst du halt nur Beweisen das die BTC in Walltet #1 nicht angefasst worden sind.