@CryptKeeper du sage mal hast du einen rechtlichen überblick ob
es möglich ist bei ebay nxt asset zu verkaufen...
mfg. patrick
Da habe ich keine Ahnung, aber virtuelle Güter sind bei ebay immer schwierig.
Die Frage ist doch letztendlich ob virtuelle Güter rechtlich gesicherst sind oder nicht, und vorallem wie sicher so ein Transfer ist. Überweist der Asset Holder auf eine Adresse, hat er im Grunde keine Möglichkeit mehr den Transfer rückgängig zu machen wenn die Zahlung nicht erfolgt ist (und müßte gegebenenfalls beweisen das dies die tatsächliche Adresse des Empfängers ist). Wurde die Zahlung geleistet und der Transfer nicht getätigt, ist es ebenfalls schwierig, obwohl man hier "noch" die Möglichkeit hat die Überweisung rückgängig zu machen, was wiederrum für den "Fiat"Empfänger schlecht wäre wenn die Leistung tatsächlich geleistet wurde und jemand die Überweisung Rückgängig macht. (im Gegensatz zu Sachgütern ist hier noch immer eine große Lücke, da der Empfang nicht mit einer Unterschrift oder ähnlichem (Einschreiben) durch eine Instanz festgehalten wird)
Und um das Ganze abzurunden ist die steuerliche Perspektive nicht zu vergessen. Wurden dadurch Gewinne erzielt? ist der Verlust bei einem Verkauf soweit richtig dokumentiert, das man diese geltend machen kann?
Ganz ehrlich? gaaanz gaaanz schwierig. Im Grunde gibt es noch keine Präzidenzfälle, aber du darfst als Pionier in diesem Bereich gerne (opfernd für die Community
) erste Erfahrungen sammeln.
Tipp: rechtlich gesehen sind Bitcoins und "andere virtuelle Währungen" als Recheneinheit zu betrachten, also dürfte es eine gewisse Rechtssicherheit geben, aber jeder dürfte gut beraten sein unterscheiden zu dürfen was rechtlich möglich ist und was tatsächlich praktisch umsetzbar, wenn es tatsächlich um Rückerstattung geht
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