Dann wollen wir morgen eine Anzeige bei der Polizei machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In den letzten Tagen hat KOBIK eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden/Meldungen in Bezug auf die Website bitmine.ch, die im Besitz der Firma Bitmine AG ist, erhalten. Tatsächlich scheint es, als hätte das Unternehmen Probleme zu Liefern und Versprechen auf Rückerstattungen der Zahlungen. Einige Recherchen im Internet haben gezeigt, dass es noch sehr viele weitere Kunden gibt, die in Diskussionsforen im Internet über dasselbe Problem berichten.
Grundsätzlich stellt ein Lieferverzug nach Schweizerischem Recht nicht unbedingt ein kriminelles Verhalten des Verkäufers dar, weil ein Kauf über das Internet in erster Linie ein privates Vertragsverhältnis (Verkaufsgegenstand gegen den Verkaufspreis) bewirkt, weshalb Privat- und nicht Strafrecht zur Anwendung gelangt. Falls die Lieferung nach dem Kauf nicht erfolgt, bietet das Schweizerische Vertragsrecht dem Käufer verschiedene Möglichkeiten gegen den Lieferverzug vorzugehen. Der Käufer kann dem Verkäufer mehr Zeit zur Lieferung einräumen oder vom Vertrag zurücktreten. Strafrechtlich relevant wird das Verhalten des Verkäufers erst dann, wenn er von Anfang an nicht die Absicht hatte, die Ware zu liefern. In diesen Fällen kann dann Betrug nach Art. 146 StGB vorliegen, wobei aber dem Täter die innere Absicht zum Betrug nachgewiesen werden muss.
Daher gilt grundsätzlich Folgendes :
• Sie können zum Einen zivilrechtlich gegen die Bitmine AG vorgehen, indem Sie Ihre Rechte gemäss Schweizerischem Vertragsrecht (Obligationenrecht) wahrnehmen und dem Verkäufer eine letzte kurze Frist zur Lieferung der Ware unter Androhung des sonstigen Rücktrittes vom Vertrag ansetzten. Liefert der Verkäufer innert dieser Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Bereits bezahlte Geld zurückverlangen. Am besten reichen Sie dazu eine Betreibung ein. Da dieses Vorgehen nicht ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Anwalt, der auf Zivilrecht spezialisiert ist, in Verbindung zu setzen.
• Sofern es sich jedoch um einen Fall von Betrug nach Art. 146 StGB handelt, haben Sie die Möglichkeit, bei der Kantonspolizei an Ihrem Wohnort oder direkt bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin (Ministero Pubblico, via Pretorio 16, 6900 Lugano) Anzeige zu erstatten. Sofern Sie im Ausland leben, haben Sie auch die Möglichkeit bei der dortigen Polizei eine Anzeige zu erstatten.
Zudem, als Form von Prävention, dürfte es in Zukunft bei Käufen über das Internet wichtig sein, dass Sie das Angebot und den Verkäufer immer genau prüfen und auch schauen, wie die Bewertungen dieses Unternehmens durch die andere Kunden lauten. Es gibt verschiedene Webseiten, wie z.B. scamadvisor.com, unter denen man nachschauen kann, wie gut das Trust-Rating diverser Webseiten eingestuft wird. Es sind aber auch einfache Suchabfragen auf Google oder einer anderen Suchmaschine möglich, um zu schauen, wie der bisherige Ruf des Unternehmens ist.
Freundliche Grüsse
KOBIK – Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
www.kobik.ch