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Topic: Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) - page 7. (Read 85149 times)

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Hey Leute, hat hier jemand versucht iudica zu erreichen und hat er damit Erfolg gehabt?^^ Mir antwortet er leider nicht Sad
Ja, und teilweise. Bin aber auch am warten. Schade dass es keine Warteliste gibt wo man nachschauen kann wo man sich grad befindet.
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Winheller für Deutschland klare Empfehlung gruß

Aber leider total überlastet. Sad
Steuerberater bekommt man dort momentan keine.

Gruß,
Ray
Gibt es da eine Warteliste oder bekommt man einfach eine Absage?
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Hey Leute, hat hier jemand versucht iudica zu erreichen und hat er damit Erfolg gehabt?^^ Mir antwortet er leider nicht Sad

Der ist gerade damit beschäftigt sich seinen neuen Porsche zu bestellen nachdem er 5.000 Mandate durch diese Empfehlungen gewonnen hat Cheesy
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Winheller für Deutschland klare Empfehlung gruß

Aber leider total überlastet. Sad
Steuerberater bekommt man dort momentan keine.

Gruß,
Ray
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Hey Leute, hat hier jemand versucht iudica zu erreichen und hat er damit Erfolg gehabt?^^ Mir antwortet er leider nicht Sad
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Winheller für Deutschland klare Empfehlung gruß
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An AA rated Bandoneonista
Und Miner sind Gewerbetreibende i.S.d. HGB, da sie ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.
Bei Minern sind die Einkünfte immer steuerpflichtig und es handelt sich nicht mehr um private Vermögensverwaltung, sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Da fehlt aber eine notwendige vierte Bedingung für diese Einschätzung:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Ist das Minen von z.B. Bitcoins grundsätzlich eine solche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr? Oder nur dann, wenn ich Solomine? Und nicht, wenn ich meine Rechenleistung einem konkreten Mining-Pool zur Verfügung stelle? Oder nur dann, wenn ich genau letzteres tue? Oder aber eh erst, wenn ich die geminten Coins auf dem allgemeinen Markt (welchem?) anbiete und nicht für mich behalte? Und habe ich überhaupt Coins gemint, wenn ich meine Rechenleistung gegen Entgelt einem Pool angeboten habe?

p.s. Ist die Frage nicht eigentlich in diesem Thread ziemlich off topic?
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steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience.

Das stimmt
Quote
Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.

Das nicht.

Quote
Gewinne aus Cryptocoins gehören zur Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte - damit kennt sich jeder Steuerberater aus.

Wirklich alle? Ja, ist retorisch gemeint.

Quote
Das Lifo/Fifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.
Und das darf man anwenden? Wieso?

Quote
Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.
Spannend, das KStG auf Gewerbetreibende anzuwenden. Ich dachte, das gilt nur für die § 1 I KStG benannten Personen. Spannend auch, wie man jeglichen Miner unter die Definition von Gewerbe pressen will. Dann ist Babysitten auch gewerblich.

Quote
Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.  

Bei der steuerlichen Beurteilung muss man aktuell einige technische als auch rechtliche Sachverhalte berücksichtigen. Die letzten Meter im Steuerrecht sind dann wirklich kein rocket science, wenn es nur darum geht, der Erklärungspflicht nachzukommen. Steueroptimierung ist dann wieder genauso gut bezahlt wie seit je her ;-)



Private Veräußerungsgeschäfte sind Bestandteil des 1. Semesters.
Wer das Examen bestanden hat MUSS sich damit auskennen.

Und Miner sind Gewerbetreibende i.S.d. HGB, da sie ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.
Bei Minern sind die Einkünfte immer steuerpflichtig und es handelt sich nicht mehr um private Vermögensverwaltung, sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Selbstverständlich kannst du das alles auch anders handhaben - allerdings wirst du damit beim Finanzamt nicht durchkommen.
Den Beschluss kannst du natürlich anfechten - aber der BFH wird früher oder später schon agieren und den Schlupflöchern einen Riegel vorschieben.
qwk
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Shitcoin Minimalist
Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.
Spannend auch, wie man jeglichen Miner unter die Definition von Gewerbe pressen will. Dann ist Babysitten auch gewerblich.
Nicht nur Babysitten. Wäre Mining alleine aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht und der Regelmäßigkeit automatisch gewerblich, wäre auch regelmäßiges Lottospielen gewerblich  Wink
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online justice

steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience.

Das stimmt
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Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.

Das nicht.

Quote
Gewinne aus Cryptocoins gehören zur Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte - damit kennt sich jeder Steuerberater aus.

Wirklich alle? Ja, ist retorisch gemeint.

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Das Lifo/Fifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.
Und das darf man anwenden? Wieso?

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Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.
Spannend, das KStG auf Gewerbetreibende anzuwenden. Ich dachte, das gilt nur für die § 1 I KStG benannten Personen. Spannend auch, wie man jeglichen Miner unter die Definition von Gewerbe pressen will. Dann ist Babysitten auch gewerblich.

Quote
Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.  

Bei der steuerlichen Beurteilung muss man aktuell einige technische als auch rechtliche Sachverhalte berücksichtigen. Die letzten Meter im Steuerrecht sind dann wirklich kein rocket science, wenn es nur darum geht, der Erklärungspflicht nachzukommen. Steueroptimierung ist dann wieder genauso gut bezahlt wie seit je her ;-)

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https://t1p.de/6ghrf
Was die "Kompetenz" betrifft sich mit Bitcoins auszukennen möchte ich anmerken, dass Bitcoins nichts besonderes darstellen.

Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.

Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.

Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.

Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.


Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.

Deine Aussage wage ich immens zu bezweifeln, wenn es nicht nur um BTC geht. Spätestens bei Begriffen wie Lending, LPOS, zinsähnliche Auszahlungen, Airdrops und die Haltefrist des zugrundelegenden Coins aufgrund dessen der Airdrop erfolgt, ist es besser, jemanden zu haben, der die Begriffe kennt und somit Optimierungsmethoden aufzeigen kann.

Wenn ich einen Facharzt brauche, dann gehe ich auch zu dem und nicht zu irgendeinen anderen, weil er sich ja einlesen kann!
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Was ich sehr interessant und echt genial finde, ist dass Herr Hellinger auch Escrow für ICO's anbietet, wie z.B. für Savedroid: https://hellinger.eu/escrow-savedroid-ico/

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Bisher habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht.
Nach dem verrückten Wachstum der Märkte in diesem Jahr wird mir das aber zu kompliziert, so dass ich zum ersten Mal einen Steuerberater beauftragen will. Ich habe mich deshalb auf die Suche nach einem Steuerberater mit entsprechendem Fachwissen gemacht.
Eine Liste zu diesem Thema habe ich nicht gefunden. Deshalb habe ich mich entschlossen selbst eine zu starten, um anderen die Suche zu erleichtern. Bevorzugt werden Steuerberater aufgeführt, die Bitcoin auch als Bezahlung akzeptieren.
Steuerberater, die noch in der Liste fehlen bitte posten, damit ich die Liste erweitern kann.

Steuerberater: Axel Hellinger
website: https://hellinger.eu
Standorte: 53111 Bonn
Kommunikation: Telefon, Fax, Email, verschlüsselte Webmail
Bitcoin accepted: ja
Sonstiges: bitcointalk Nickname "iudica"

Steuerberater: Rüdiger Quermann
website: http://steuerberater-quermann.de
Standorte: 58313 Herdecke
Kommunikation: Telefon, Fax, Email verschlüsselt, Skype
Bitcoin accepted: ja
Sonstiges: bitcointalk Nickname "rquermann"

Steuerberater: Holger Hahn
website: https://www.hahnstb.com
Standorte: 61191 Rosbach v.d. Höhe
Kommunikation: Telefon, Fax, Email verschlüsselt
Bitcoin accepted: ja
Sonstiges: -

Steuerberater: Winheller Rechtsanwälte & Steuerberater
website: https://www.winheller.com
Standorte: Frankfurt a.M., Karlsruhe, Berlin, Hamburg, München
Kommunikation: Telefon, Fax, Email, Webakte
Bitcoin accepted: ja
Sonstiges: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.html

Steuerberater: Braun & Braun Steuerberatungsgesellschaft
website: https://www.steuerberater-braun.de
Standorte: 66333 Völklingen im Saarland
Kommunikation: Telefon, Fax, Email, Whatsapp
Bitcoin accepted: ja
Sonstiges: -

Steuerberater: Steuerkanzlei Elias
website: http://www.steuerberater-elias.de
Standorte: 93049 Regensburg
Kommunikation: Telefon, Fax, Email
Bitcoin accepted: unbekannt
Sonstiges: Youtube-Kanal "Steuern mit Kopf", https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4

Steuerberater: Steuerkanzlei Kessler
website: http://steuerberater-kessler.com/
Standorte: 72631 Aichtal-Grötzingen
Kommunikation: Telefon, Fax, Email
Bitcoin accepted: unbekannt
Sonstiges: Twitter @Steuerberater


Falls jemand Hilfe in Österreich benötigt, Enzinger Steuerberatung ist ein Profi auf dem Gebiet und gibt auch viel Wissen unentgeltlich bei Vorträgen und im Internet weiter. http://www.crypto-tax.at/
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danke für die Liste. Kennt hier vielleicht auch jemand einen Steuerberater aus dem Raum Emmendingen?
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@ iqui94
... der Einzige, der hier keine Ahnung zu haben scheint, bist du! Grin

1337leet hat vollkommen Recht - und das sagt dir jemand, dessen Schwiegertochter langjährige Finanzbeamtin ist und dabei den kleinen und großen Firmen der Region genauestens auf die Finger schaut ... Wink
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Was die "Kompetenz" betrifft sich mit Bitcoins auszukennen möchte ich anmerken, dass Bitcoins nichts besonderes darstellen.

Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.

Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.

Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.

Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.


Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.


Nur wird ein StB der eine "Krypto Steuererklärung" das erste mal in Angriff nimmt bzw. noch nicht so oft bearbeitet hat, ein vielfaches an Zeit brauchen im Gegensatz zu dem, der sich bereits damit auskennt --> schlecht wenn der StB zusätzlich zur höhe des Einkommens als Honorargrundlage den Faktor Zeit noch mit aufnimmt in sein Honorar.

Beim Erlernen und Anwenden neuer Techniken können schon mal ein halber Arbeitstag draufgehen, bei einem  Mindestsatz von ca. 120€ die Stunde könnte die Steuererklärung ums Eck dann doch etwas teurer werden.

Es gibt nichts zu erlernen.

Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.

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Das Lifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.

Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.

Fertig - mehr muss man als Steuerberater nicht wissen.

Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.  

Owaia owaia owaia, na dann glaub das mal Cheesy

Grundstudium Steuerlehre solltest du aufjedenfall nochmal wiederholen, dass grundsätzlich bei Gewerbetreibenden das KStG  Anwendung findet .. OK Cheesy

Vielleicht ist das ja der Grund, weshalb ich selbst noch kein Steuerberater bin Cheesy

Aber Grundlegend stimmt die Aussage. Die Sachverhalte um die es bei der Versteuerung von Cryptowährungen geht sind (für einen Steuerberater) trivial.  
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Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.

Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.

Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.

Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.


Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.


Nur wird ein StB der eine "Krypto Steuererklärung" das erste mal in Angriff nimmt bzw. noch nicht so oft bearbeitet hat, ein vielfaches an Zeit brauchen im Gegensatz zu dem, der sich bereits damit auskennt --> schlecht wenn der StB zusätzlich zur höhe des Einkommens als Honorargrundlage den Faktor Zeit noch mit aufnimmt in sein Honorar.

Beim Erlernen und Anwenden neuer Techniken können schon mal ein halber Arbeitstag draufgehen, bei einem  Mindestsatz von ca. 120€ die Stunde könnte die Steuererklärung ums Eck dann doch etwas teurer werden.

Es gibt nichts zu erlernen.

Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.

Gewinne aus Cryptocoins gehören zur Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte - damit kennt sich jeder Steuerberater aus.

Das Lifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.

Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.

Fertig - mehr muss man als Steuerberater nicht wissen.

Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.  

Owaia owaia owaia, na dann glaub das mal Cheesy

Grundstudium Steuerlehre solltest du aufjedenfall nochmal wiederholen, dass grundsätzlich bei Gewerbetreibenden das KStG  Anwendung findet .. OK Cheesy
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Hallo zusammen, Smiley

und angesichts der Tatsache, dass der Bitcoin von Tag zu Tag weniger Wert ist, dürften die meisten Steuerberater momentan auch auf eine Bezahlung in der Kryptowährung verzichten. Es sei denn, du hast es mit Zockern zu tun, die darauf hoffen, dass der Bitcoin wieder einen Turnaround schafft, was ich persönlich aber nicht glaube!

Ciao
Tha
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Was die "Kompetenz" betrifft sich mit Bitcoins auszukennen möchte ich anmerken, dass Bitcoins nichts besonderes darstellen.

Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.

Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.

Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.

Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.


Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.


Nur wird ein StB der eine "Krypto Steuererklärung" das erste mal in Angriff nimmt bzw. noch nicht so oft bearbeitet hat, ein vielfaches an Zeit brauchen im Gegensatz zu dem, der sich bereits damit auskennt --> schlecht wenn der StB zusätzlich zur höhe des Einkommens als Honorargrundlage den Faktor Zeit noch mit aufnimmt in sein Honorar.

Beim Erlernen und Anwenden neuer Techniken können schon mal ein halber Arbeitstag draufgehen, bei einem  Mindestsatz von ca. 120€ die Stunde könnte die Steuererklärung ums Eck dann doch etwas teurer werden.

Es gibt nichts zu erlernen.

Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.

Gewinne aus Cryptocoins gehören zur Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte - damit kennt sich jeder Steuerberater aus.

Das Lifo/Fifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.

Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.

Fertig - mehr muss man als Steuerberater nicht wissen.

Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.  
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Was die "Kompetenz" betrifft sich mit Bitcoins auszukennen möchte ich anmerken, dass Bitcoins nichts besonderes darstellen.

Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.

Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.

Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.

Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.


Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.


Nur wird ein StB der eine "Krypto Steuererklärung" das erste mal in Angriff nimmt bzw. noch nicht so oft bearbeitet hat, ein vielfaches an Zeit brauchen im Gegensatz zu dem, der sich bereits damit auskennt --> schlecht wenn der StB zusätzlich zur höhe des Einkommens als Honorargrundlage den Faktor Zeit noch mit aufnimmt in sein Honorar.

Beim Erlernen und Anwenden neuer Techniken können schon mal ein halber Arbeitstag draufgehen, bei einem  Mindestsatz von ca. 120€ die Stunde könnte die Steuererklärung ums Eck dann doch etwas teurer werden.
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