Sie fallen unter eine bekannte Einkunftsart und werden so behandelt wie alle anderen Einkünfte dieser Einkunftsart auch.
Jeder Steuerberater kennt die steuerlichen Sachverhalte und kann diese beraten.
Was Mining und Airdrops angeht so ist jeder Steuerberater in der Lage sich in kurzer Zeit einzulesen. Steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience. Die Sachverhalte sind nicht neu - müssen nur auf Cryptocurrencys projiziert werden.
Es bedarf somit keiner Kompetenz die über das bekannte Recht hinaus gehen. Man muss nur die vorliegenden Sachverhalte genau analysieren und bekanntes Recht anwenden.
Was ich damit sagen möchte: Solch eine Liste mag valide sein - allerdings kann man auch zu jedem X-beliebigen Steuerberater gehen.
Nur wird ein StB der eine "Krypto Steuererklärung" das erste mal in Angriff nimmt bzw. noch nicht so oft bearbeitet hat, ein vielfaches an Zeit brauchen im Gegensatz zu dem, der sich bereits damit auskennt --> schlecht wenn der StB zusätzlich zur höhe des Einkommens als Honorargrundlage den Faktor Zeit noch mit aufnimmt in sein Honorar.
Beim Erlernen und Anwenden neuer Techniken können schon mal ein halber Arbeitstag draufgehen, bei einem Mindestsatz von ca. 120€ die Stunde könnte die Steuererklärung ums Eck dann doch etwas teurer werden.