Das ist in DE nicht anders. Ich habe (als Gläubiger) schon ein paar Insolvenzen miterlebt. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers greift nur bei grober(!) Fahrlässigkeit. Diese ist erst mal schwer nachzuweisen. Praktisch alle am Verfahren beteiligte arbeiten hier gegen die Gläubiger. Bei grösseren Firmen wird der Geschäftsführer auch noch zusätzlich durch eine Versicherung vor dieser persönlichen Haftung geschützt. Diese hat ebenfalls keinerlei Interesse an einer Zahlung.
Das Insolvenzrecht ist ein klares Täterschutz-Gesetz. Wer das miterlebt denkt öfters mal, er ist im falschen Film. Selbst strafrechtlich Interessante Punkte werden hier schon mal zugunsten der Insolvenzabwicklung zurückgestellt - mangelndes öffentliches Interesse (sic).
Letztendlich ist die Insolvenz neben der Inflation das Instrument, um das System der Geldschöpfung in Zusammenarbeit mit Zinsen am Leben zu erhalten. Dabei muss regelmässig jemand die Geldschöpfungs-Zinsgewinne bezahlen - entweder die Gläubiger im Fall der Insolvenz oder alle gemeinsam durch Inflation. Damit ist klar, dass der eigentliche Zweck der Insolvenz die schnelle rechtssichere Zuweisung der Verluste an die Gläubiger ist.