bitte bedenkt nach gesetz ist der verkäufer verflichtet euch die ware innerhalb von 30 tagen zu liefern sollte er die 30 tage frist verabsäumen, ist der vertrag ungültig und ihr könnt entscheiden ob ihr das produkt doch noch nehmt oder nicht.
noch ein paar kleine tipps.
Informationsplfichten des unternehmers:
der konsument muss vor abgabe seiner bestellung unter anderem über folgende informationen verfügen: name und anschrift des unternehmers, wesentliche eigenschaften der ware, preis, allfällige lieferkosten sowie möglichkeit des rücktritts. diese info hat der unternehmer spätestens bei vertragsabschluss schriftlich bekannt zu geben.
Rücktrittregeln:
der verbraucher kann innerhalb von sieben werktagen vom vertrag zurücktreten; er braucht keinen grund anzugeben. rücktrittsfrist beginnt mit dem tag der lieferung. wenn der unternehmer gegen eine informationspflicht verstossen hat (egal welche) rücktrittsfrist 3 monate.
lieferfristen: siehe erster satz
LG
Dann bin ich mal gespannt, aus welchen Gesetzespassagen Du das ableitest und warum Du hier falsche Informationen als "Tipps" einstellst!?
@Mod: Den Beitrag würde ich so nicht stehen lassen - er ist schlicht falsch.
Wenn man schon Tipps geben möchte, dann doch bitte mit Quelle etc.
Beispiel: Die oben sogenannten "Rücktrittsregeln" heißen "Widerrufsrecht" - dieses wiederum ist in §355 BGB geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html Demnach kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dabei müssen aber alle ggf. bereits erfolgten Leistungen zurückgewährt werden. Es gibt auch noch weitere Folgen des Widerrufs.
Ich weiß auch nicht, wie Du darauf kommst, dass bei nicht erfolgter Widerrufsbelehrung die "Rücktrittsfrist" 3 Monate betrüge. Es war mal ein Monat - es sind jetzt sechs Monate. (s. ebenfalls §355 BGB).
Außerdem schreibst Du, die Frist läuft ab Zustellung des Artikels. Wieder falsch! Die Frist läuft ab Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung.
Also: Alles, was Du geschrieben hast ist schlicht falsch. Warum machst Du sowas???
LG, Nils