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Topic: 10.000 Bitcoins - Gefunden - Versteuern? - page 2. (Read 18916 times)

legendary
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November 16, 2017, 05:37:17 AM
Meine Banken haben zwar Klauseln zur Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung, aber keine generellen Klauseln, die sie - wie in Deinem Beispiel - dazu ermächtigen, jegliche Barabhebung abzulehnen. Das Mag in der Schweiz tatsächlich anders aussehen.

Ich würde jedem dringendst dazu raten, eine Geschäftsbeziehung zu einer Bank sofort abzubrechen, sobald eine solche Klausel in den Verträgen auftaucht.
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November 16, 2017, 05:20:47 AM
Mich wundert es nicht, dass niemand die Barauszahlung einklagt. Habt ihr euch schonmal die AGB's der Banken angesehen? Hier ein Beispiel:

Quote
Es liegt im Ermessen der Bank, Barabhebungen, Barsaldierungen und andere Transaktionen wie zum Beispiel physische Titellieferungen oder die physische Übergabe von Edelmetall, durch welche die Dokumentation des Verbleibs dieser Vermögenswerte («paper trail») unterbrochen werden kann, nicht auszuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass gesetzliche Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Transfer der obgenannten Vermögenswerte (zum Beispiel Zolldeklarationsvorschriften) existieren. Er hält diese jederzeit ein.

Ich glaube kaum, dass ein Gericht hierbei die AGB aufheben würde, da diese Klausel hauptsächlich dem Schutz vor Geldwäscherei und Steuerhinterziehung dient. Der Staat würde sich hierbei selbst bestrafen...Da bei einer Barabhebung nicht klar ist, wohin das Geld anschliessend geht, sind Banken bei grösseren Beträgen vorsichtig und bestehen häufig auf eine Überweisung, sollte der Zweck der Barabhebung nicht plasuibel und dokumentierbar sein. Dies wird auch von Gesetzes wegen so verlangt.
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November 16, 2017, 04:48:47 AM
Überwiesen hätten sie es, nur bar ging nicht. Und diejenigen, welche keine Überweisung haben wollten, die klagen natürlich die Barzahlung nicht ein.

Verstehe ich das richtig: Es ist rechtswidrig, aber keiner geht dagegen vor!? Warum geht natürlich keiner dagegen vor?

Ähnliche Fragen habe ich bereits damals gestellt, als die Pensionskasse anlässlich der Negativzinsen ihr Geld haben wollte und die Bank einfach "NEIN" gesagt hat. Es gab nie eine stichhaltige Antwort dazu. Sieht tatsächlich absolut niemand ausser mir die zwingende logische Konsequenz solcher Vorgänge?!
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November 16, 2017, 04:30:52 AM
Ah, das mit den schweizer Banken war mir nicht klar. Ich frage mich dann trotzdem, ob die damit das uralte Vertragsrecht (pacta sunt servanda) kurz mal informell ausgehebelt haben, oder ob es dafür in der Schweiz ein eigenes höherrangiges Gesetz gibt, welches die Verträge mit den Banken auf diese Weise einschränkt. Ansonsten dürfte es für täglich verfügbares Guthaben keinerlei Barauszahlungsgrenzen seitens der Banken geben, ohne die Verträge mit den Kunden zu brechen.

Überwiesen hätten sie es, nur bar ging nicht. Und diejenigen, welche keine Überweisung haben wollten, die klagen natürlich die Barzahlung nicht ein.

sr. member
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November 15, 2017, 07:18:54 AM
Wie findet man auch legalem weg 10 000 bitcoins dass is doch ein scherz oder ?
Wünsche trotzdem viel spaß damit Smiley

Das ganze Topic ist doch Unsinn   Cheesy
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November 15, 2017, 05:18:07 AM
Mir fallen da einige Plätze ein, wo man sowas (bzw. die Private Keys) finden kann. Ohne korrekte Passphrase wirst Du allerdings mit den Keys an den mir bekannten Plätzen wenig anfangen können.  Grin Grin Grin
newbie
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November 15, 2017, 04:31:33 AM
Wie findet man auch legalem weg 10 000 bitcoins dass is doch ein scherz oder ?
Wünsche trotzdem viel spaß damit Smiley
legendary
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November 14, 2017, 07:22:47 AM
Ah, das mit den schweizer Banken war mir nicht klar. Ich frage mich dann trotzdem, ob die damit das uralte Vertragsrecht (pacta sunt servanda) kurz mal informell ausgehebelt haben, oder ob es dafür in der Schweiz ein eigenes höherrangiges Gesetz gibt, welches die Verträge mit den Banken auf diese Weise einschränkt. Ansonsten dürfte es für täglich verfügbares Guthaben keinerlei Barauszahlungsgrenzen seitens der Banken geben, ohne die Verträge mit den Kunden zu brechen.
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November 14, 2017, 06:39:58 AM
Zur Klarstellung: Ich rede nicht von jeder Bank, sondern z.B. von schweizer Banken, die ab dem 01.01.2017 fleißig Daten sammeln und nächstes Jahr brav an den dt. Fiskus melden.

Damit dort keine Flucht ins Bargeld stattfand, haben die größere Barbeträge nicht zugelassen.

Ich denke, das dürfte ab dem 01.01.2017 wieder entspannt sein ;-) Nur machen dann so Gestaltungskisten von tulpe nur noch sehr sehr eingeschränkt Sinn.

@mezzo: Ja, tendenziell ist Bargeld ein Dorn im Auge der Verwaltung. Und auch die Banken hätten das wohl aus Eigeninteresse gerne weg. Ich denke, in 20 Jahren gibt es das auch nicht mehr.
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November 14, 2017, 04:00:09 AM
Lustig, noch 1 1/2 Monate. Zumal die Banken dazu übergehen, aktuell keine Barabhebungen im größeren Rahmen zuzulassen.

Vor einigen Wochen habe ich (mit einer Wartezeit / Cool Down Phase von 30min) noch etwas über 30k EUR in Bar bekommen. Der Mitarbeiter wollte mir aber keine belastbare Aussage geben, ob eine Auszahlung in beliebiger Höhe - natürlich abhängig vom Kontostand - aktzeptiert worden wäre. Freunde hatten da mit ihren Banken weitaus grössere Probleme.

Wenn man sich die langjährige Entwicklung anschaut, dann muss man von einem (nicht erklärten) Krieg gegen das Bargeld sprechen. Oder, um dem aktuellen Trend zu folgen, von Terrorismus. Da diese Vorgänge nicht durch die grundlegenden Gesetze gedeckt sind, von behördlichen Organisationen initiiert / gedeckt werden und den Vereinbarungen (Verträgen) widersprechen, könnte man das Kind auch einfach beim Namen nennen: Organisierte Kriminalität.
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November 14, 2017, 03:16:00 AM

mit Malta,Zypern oder CH bzw Luxemburg meine ich nur die Treuehänder nicht die Offshorefirmen + Konto ( als sitz! ) 

was dann sehr wenig bringt. Denn jegliche steuerrelevante Transaktion wäre dann ohnehin von dem Treugeber zu versteuern nach dt. Steuerrecht. Also so oder so eine Hinterziehung. An große Börsen kann ich dann nicht gehen, weil die Treuhänderschaft ausschließen. Und für die kleinen bzw. f2f brauche ich, da es ohnehin eine Hinterziehung bleibt, keinen Treuhänder.

Quote
georgien hat z.B kein abkommen für das elektronische vefahren mit dem Finanzamt und hat es auch nicht vor im jahre 2018 und ist sehr bitcoin freundlich.

Lustig, noch 1 1/2 Monate. Zumal die Banken dazu übergehen, aktuell keine Barabhebungen im größeren Rahmen zuzulassen. Nicht gegen die 5.000 EUR via Debit-Karte, aber für jenseits von Taschengeld nicht brauchbar.

Quote

Für Treuehänder diesbezüglich würde ich Luxemburg empfehlen, da diese ziemlich liberal sind. Jedoch ist Kleingeld notwendig in der regel ca 2000-3000 euro ( inkl spesen )

Was bringt ein solcher Treuhänder? Ich muss immer noch erklären, wenn das Geld von ihm auf mich übertragen wird. Wie gesagt, bei Spielgeld mag da keiner nachfragen. Aber dann ist auch der Treuhänder nicht notwendig, weil es generell niemanden interessiert. Aber in allen anderen Fällen taugt es nichts.

Wieso schreibe ich das hier? Weil ich dieses Jahr schon 3 Anfragen hatte, solch unsaubere, selbstgestrickte Modelle zu fixen. Das geht leider nicht. Ich konnte zwar immer helfen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, aber alle Setups waren rausgeschmissenes Geld (und Nerven).

Wenn man so etwas will, muss man auch entsprechend Geld in die Hand nehmen und sich das zum einen von einem Experten aufsetzen lassen und zum anderen nach einem intensiven Briefing auch umsetzen!

In allen anderen Fällen, Finger weg!


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November 14, 2017, 03:05:25 AM
ihr Totengräber..... aber es ist interessant  Wink
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November 13, 2017, 11:12:52 AM
Den er fliegt auf mit dem Geldschein. Und wird dann als Opfer alles dran setzen, dich ausfindig zu machen. Den seinen 500er ist er los, weil es nun Hehlerware ist.

Stimmt nicht.

EUR = Währung = keine Ware, daher auch keine Hehlerware.

Einfach mal ins Gesetz schauen: § 935 II BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

@tulpe123

Das mit der Offshore-Gesellschaft funktioniert leider nur noch sehr sehr eingeschränkt. Es gibt mittlerweile weltweit Abkommen, die das Bankgeheimnis faktisch aushebelt (ein paar Ausnahmen gibt es noch, aber Panama, Malta etc. sind diesbezüglich tot. Treuhänder wird auch immer schwieriger und das Geld kann Dir auch nicht einfach so zufließen.)





Hey

mit Malta,Zypern oder CH bzw Luxemburg meine ich nur die Treuehänder nicht die Offshorefirmen + Konto ( als sitz! ) 

georgien hat z.B kein abkommen für das elektronische vefahren mit dem Finanzamt und hat es auch nicht vor im jahre 2018 und ist sehr bitcoin freundlich. Es werden faktisch keine fragen gestellt woher das geld kommt und es gibt keine auskunft. perfekt für:

Diskrete Bankverbindung ohne automatischen Informationsaustausch
Debitkarte mit oder ohne Namen
Stabiler und moderner Finanzplatz
Systemrelevantes Finanzinstitut
Sicherer Hafen für Bankguthaben außerhalb der EU
Bankkonto innerhalb des SEPA-Gebiets
Schutz vor Enteignung
– Schutz vor Kapitalkontrollen
– Schutz vor Gläubigern
– Schutz vor staatlichem Überwachungswahn
– Idealer Ort um Bitcoin-Transaktionen zu vollziehen


Für Treuehänder diesbezüglich würde ich Luxemburg empfehlen, da diese ziemlich liberal sind. Jedoch ist Kleingeld notwendig in der regel ca 2000-3000 euro ( inkl spesen )

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November 13, 2017, 09:49:08 AM
Den er fliegt auf mit dem Geldschein. Und wird dann als Opfer alles dran setzen, dich ausfindig zu machen. Den seinen 500er ist er los, weil es nun Hehlerware ist.

Stimmt nicht.

EUR = Währung = keine Ware, daher auch keine Hehlerware.

Einfach mal ins Gesetz schauen: § 935 II BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

@tulpe123

Das mit der Offshore-Gesellschaft funktioniert leider nur noch sehr sehr eingeschränkt. Es gibt mittlerweile weltweit Abkommen, die das Bankgeheimnis faktisch aushebelt (ein paar Ausnahmen gibt es noch, aber Panama, Malta etc. sind diesbezüglich tot. Treuhänder wird auch immer schwieriger und das Geld kann Dir auch nicht einfach so zufließen.)

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November 13, 2017, 05:28:12 AM
Hallo


Bitcoins welche kürzer als 12 Monate gehalten wurde müssen ab 600euro versteuert werden nach dem Wertpapierprinzip in Höhe von 30% bei Privatpersonen über die Einkommenssteuer.

Wenn Ihr die Coins +12 Monate gehalten habt ohne eine einzahlung oder auszahlung vorgenommen zu haben, so sind diese steuerfrei und müssen folglich auch nachgewiesen werden beim Finanzamt. Ich würde euch raten einen Anwalt sowie einen Steuerberater zu kontaktieren, da bei einer falschen antwort an das Finanzamt unwiderruflich nichts mehr gut zu machen ist.


die andere möglichkeit ist, steuerfrei Gold zu kaufen da dies durch das neue gesetz jetzt nur noch bis 10.000 euro möglich ist. Jedoch viele grosse Riesen wie zb die Degussa mehrere Mitarbeiter zur verfügung stellen, welche dich noch nie gesehen haben und somit immerwieder 10k verkaufen dürfen.


*Die Grenzwertige möglichkeit wäre ( ich stifte niemanden dazu, und erläutere nur die erfahrungen von 3 personen die mir ihre erfahrungen aus erster quelle gesagt und gezeigt haben! )


Eine Offshore firma zu eröffnen über einen Treuehänder in der Schweiz,Luxemburg oder Zypern, dadurch erhälst du auch direkt ein Offshore Konto.

Das geld auf das sogenannte offshorekonto einzahlen und dann über diese Firma zb das Geld ausgeben ( Immobilienkaufen, der Treuehänder wird dich beim Notartermin vertreten und das Objekt auf deine Offshore firma kaufen.

* Dies ist einfach geschildert, denn weiter in die Materie will ich öffentlich nicht eingehen.


sehr gute einfache Erklärung
newbie
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November 12, 2017, 07:36:34 PM
Hallo


Bitcoins welche kürzer als 12 Monate gehalten wurde müssen ab 600euro versteuert werden nach dem Wertpapierprinzip in Höhe von 30% bei Privatpersonen über die Einkommenssteuer.

Wenn Ihr die Coins +12 Monate gehalten habt ohne eine einzahlung oder auszahlung vorgenommen zu haben, so sind diese steuerfrei und müssen folglich auch nachgewiesen werden beim Finanzamt. Ich würde euch raten einen Anwalt sowie einen Steuerberater zu kontaktieren, da bei einer falschen antwort an das Finanzamt unwiderruflich nichts mehr gut zu machen ist.


die andere möglichkeit ist, steuerfrei Gold zu kaufen da dies durch das neue gesetz jetzt nur noch bis 10.000 euro möglich ist. Jedoch viele grosse Riesen wie zb die Degussa mehrere Mitarbeiter zur verfügung stellen, welche dich noch nie gesehen haben und somit immerwieder 10k verkaufen dürfen.


*Die Grenzwertige möglichkeit wäre ( ich stifte niemanden dazu, und erläutere nur die erfahrungen von 3 personen die mir ihre erfahrungen aus erster quelle gesagt und gezeigt haben! )


Eine Offshore firma zu eröffnen über einen Treuehänder in der Schweiz,Luxemburg oder Zypern, dadurch erhälst du auch direkt ein Offshore Konto.

Das geld auf das sogenannte offshorekonto einzahlen und dann über diese Firma zb das Geld ausgeben ( Immobilienkaufen, der Treuehänder wird dich beim Notartermin vertreten und das Objekt auf deine Offshore firma kaufen.

* Dies ist einfach geschildert, denn weiter in die Materie will ich öffentlich nicht eingehen.
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November 12, 2017, 11:07:01 AM
und hoffen, das der BTC-Verkäufer nicht zu viel Infos von dir hat. Den er fliegt auf mit dem Geldschein. Und wird dann als Opfer alles dran setzen, dich ausfindig zu machen. Den seinen 500er ist er los, weil es nun Hehlerware ist. Und du bist nicht nur der Fundunterschlagung dann angeklagt, sondern der Hehlerei.

Zumindest wenn dir bewusst ist, das es Unterschlagung war. Sonst bleibst bei Fundunterschlagung.

In wie weit du zuordenbar bist bzw auffindbar ist dann andere Sache und wenn du clever genug warst, dürftest du aus dem Schneider sein. Aber erwarte nun nicht, das dein Posting deine Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit gefördert hat. Wenn also demnächst die Leute Vorleistung von DIR fordern...nicht traurig sein,

ääää verstehe nicht ganz hier,
Muss man auch jetzt die Käufern fragen, woher sie das geld haben? Das geht doch nicht.
Du hast ein Shop, der Kunde kommt und kauft sich was mit einem echten Schein, willst du noch wissen woher er die Scheine hat?
Oder bist du jetzt strafbar weil du es nicht gefragt hast lol
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November 09, 2017, 10:21:45 AM
und hoffen, das der BTC-Verkäufer nicht zu viel Infos von dir hat. Den er fliegt auf mit dem Geldschein. Und wird dann als Opfer alles dran setzen, dich ausfindig zu machen. Den seinen 500er ist er los, weil es nun Hehlerware ist. Und du bist nicht nur der Fundunterschlagung dann angeklagt, sondern der Hehlerei.

Zumindest wenn dir bewusst ist, das es Unterschlagung war. Sonst bleibst bei Fundunterschlagung.

In wie weit du zuordenbar bist bzw auffindbar ist dann andere Sache und wenn du clever genug warst, dürftest du aus dem Schneider sein. Aber erwarte nun nicht, das dein Posting deine Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit gefördert hat. Wenn also demnächst die Leute Vorleistung von DIR fordern...nicht traurig sein,
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November 09, 2017, 09:45:34 AM
Deswegen immer die gefundene 500er Scheine face to face gegen BTC tauschen  Cheesy Grin
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November 09, 2017, 09:25:38 AM
Schlauerweise sagst Du etwas (glaubwürdiges) dazu. Ansonsten forderst Du eine Spekulation geradezu heraus, und die wird nahezu sicher zu Deinen Ungunsten ausfallen. Eine glaubwürdige Geschichte möchte dagegen erst mal wiederlegt werden.

Rechtlich gesehen musst Du (in DE) etwas erklären und das Finanzamt muss Dir - sofern der Sachbearbeiter es nicht glauben möchte - das Gegenteil nachweisen. Falls sich der Sachbearbeiter an die Gesetze halten möchte bist Du also fein raus, sobald Du eine glaubwürdige Geschichte zu erzählen hast. Möchte dieser sich allerdings nicht an die Gesetze halten, dann gilt - wie üblich - das Recht des Stärkeren.


Na dann würde ich sagen, ich hätte mal über SKYPE Deutsch unterrichtet und wurde einfach über BTC bezahlt, und natürlich hoch bezahlt.
Dann wolle mal man mir das Gegenteil beweisen  Cheesy
Geht doch

Machen sie nicht. Weil du gerade zugegeben hast, Steuern hinterzogen zu haben. Und weil sie garnichts beweisen müssen, sondern DU. Hier gehts nicht um eine Strafbare Handlung, sondern um Steuererklärung und da musst DU beweisen, was los ist. Das Finanzamt muss nur deine Beweise widerlegen oder sie anerkennen. Da du gerade selbst die Steuerhinterziehung zugegeben hast, viel spaß. Die bekommen von jedem Richter nun genug Papierchen um dich zu durchleuchten, vom Zeh bis zur Haarspitze, incl jeder Ritze deines Arsches, bevor sie dir selbigen aufreisen.

Nachtrag
Wer etwas findet MUSS das anzeigen auf der entsprechenden Behörde. Tut er das nicht, ist das Fundunterschlagung und man kann garnicht Besitzer der Fundsache werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_(Deutschland)

Es gibt zwar keine festen Fristen, aber man muss unverzüglich melden. Das heist, das man nicht mal einige Zeit drüber nachdenken darf ob man es meldet. Schon das wäre eine versuchte Unterschlagung. Sollte zwischen finden und melden Zeit vergehen, muss man diese erklären können. Was hat einen dran gehindert, es sofort zu melden, anzurufen, es irgendwem zu sagen.

So, meldet man es, wird es erstmal behördenseits untersucht und versucht den Besitzer ausfindig zu machen. Und wer solche Summen verliert, wird auch danach suchen bzw Anfragen an die Behörden stellen.

Irgendwann zu sagen: ich hab was gefunden und nun will ich es zu Geld machen funktioniert grundsätzlich nur bei Bargeld. Weil man dem nicht wirklich ansieht, ob es gefunden wurde oder einem gehört. Vorsicht, Ausnahmen bestätigen die Regel, es könnte möglich sein, das der Packen 500er Scheine Nummernbekannt ist und man so zuordnen kann, das es eine Fundsache ist und damit Fundunterschlagung.
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