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Topic: 10.000 Bitcoins - Gefunden - Versteuern? - page 5. (Read 18944 times)

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VIS ET LIBERTAS
February 03, 2014, 06:03:28 AM
#69
...
Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
Also besser die 10.000 zu verschweigen? Aber wie erkläre ich es dann später, wenn ich mir davon eine größere Hütte oder eine Yacht kaufen möchte.
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February 03, 2014, 05:54:00 AM
#68
Ok, der Anwalt sagt man muss es nicht angeben, aber man muss es falls irgendwann in der Zukunft mal jemand fragt, beweisen können.

Vieleicht ist es wirklich nur gelebte Praxis und keine Pflicht, das anzugeben. Ich jedenfalls bzw mein Steuerberater trägt das alles ein, damit in Zukunft wenn diese Gelder auftauchen die Herkunft bereits geklärt ist und man nicht erst dann suchen muss, wie man es beweist.

Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
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February 03, 2014, 02:42:10 AM
#67
Naja, ganz so explizit hat er das mit FIFO nicht geäußert. Es könnte eventuell noch anders kommen, auch wenn es ihm nicht sinnvoll erscheint. Ich halte es auch für unwahrscheinlich. Mein Fazit: solange dieser Zustand anhält, kann jeder gestalten wie er will. Es muss nur schlüssig sein und man muss sich auf eine Ablehnung oder späte Rückzahlung gefasst machen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte FIFO anwenden.
Quote
Die Haltefrist wird bei einem Zukauf nicht unterbrochen. Leider ist die Antwort an den Herrn Schäffler seitens des Staatssekretärs sehr unbefriedigend. Die einzig sinnmachende Vorgehensweise zur Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzung für die Steuerbarkeit bzw. Steuerfreiheit eines solchen privaten Veräußerungsgeschäfts, ist das „first-in-fist-out"-Prinzip.
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February 03, 2014, 01:52:16 AM
#66
PS: Na sowas, heute bei der Erstellung der Übersichtsseite zu Steuern ist mir dieser Link unter die Finger gekommen. Lies mal die Frage 3 und die zugehörige Antwort eines Anwalts. Noch Fragen?

Danke für den Link, obwohl ich glaube, dass man den Mythos "alles muss angegeben werden" kaum ausrotten kann. Nebenbei steht dort auch die Bestätigung, dass FIFO anzuwenden ist. Damit könnte dieses Thema auch endgültig geklärt sein. Das wollen die Angst-Zweifler aber vermutlich auch nicht aktzeptieren.
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February 01, 2014, 05:59:29 PM
#65
Etwas, das nicht steuerpflichtig ist, muss nicht angegeben werden, es sei denn, es fällt unter Progressionsvorbehalt. Das ist aber bei privaten Veräußerungsgewinnen, die steuerfrei sind, wenn 1 Jahr Haltefrist überschritten sind, nicht der Fall. Einen Lottogewinn brauche ich auch nicht anzugeben. Nur als Beispiel.

Woher nimmst du deine Erkenntnisse, kannst du mir irgendeine Quelle zeigen? Und bitte, nicht wieder "frag einen Steuerberater oder Anwalt".

PS: Na sowas, heute bei der Erstellung der Übersichtsseite zu Steuern ist mir dieser Link unter die Finger gekommen. Lies mal die Frage 3 und die zugehörige Antwort eines Anwalts. Noch Fragen?
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February 01, 2014, 05:05:46 PM
#64
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ergo, wenn die 12 Monate überschritten sind, gibt es nichts zu erklären. Weiter geht es ..
[/quote]



Beauftrage bitte einen RA und versuch nicht selber irgendwelche Rechtstexte zu interpretieren. Dein Zitat sagt nur aus, dass du diese Einnahmen in Zeile 41 bis 48 nicht angeben musst. Es sagt nicht, dass du sie NIRGENSWO angeben musst. Sie müssen weiterhin in die Steuererklärung - auch wenn sie steuerfrei sind.

Grüße
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February 01, 2014, 02:57:06 PM
#63
OK, ich präzisiere, es müsste statt

Quote
Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein.

heißen
Quote
Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" und Candoo sagen ja, einige andere und ich nein.
Und das habe ich durch Quelle belegt, siehe ein paar Posts vorher (#56).
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February 01, 2014, 02:15:43 PM
#62
um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.
Nein, das kannst du selbst beweisen. Vorausgesetzt, du hast die wirklich ein Jahr oder länger gehalten (!), wirst du sicherlich belegen können, wann du die gekauft hast und wann du die verkauft hast. Zum Beispiel durch Blockchain Screenshots und/oder durch Überweisungsbelege für die Euro<->Bitcoin Transfers. Und dazu reichen ein paar Blatt Papier, auf dem du das alles sauber aufführst und zwar so, dass keine offensichtlichen Lücken drin sind und es nachvollziehbar ist. Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein. Du solltest die Nachweise aber spätestens dann bringen können, wenn ein FA Beamter, aus welchem Grund auch immer, dies von dir verlangt.


 Du musst steuerfreie Einnahmen natürlich dennoch in der Steuererklärung angeben!!!!

Sprich du hast 10k bekommen aber nach der 1 Jahr haltefrist, dann gibst du das dennoch in der Erklärung an und weist alles nach - nur versteuern tust du es nicht.

Liebe Grüße
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February 01, 2014, 02:02:50 PM
#61
um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.
Nein, das kannst du selbst beweisen. Vorausgesetzt, du hast die wirklich ein Jahr oder länger gehalten (!), wirst du sicherlich belegen können, wann du die gekauft hast und wann du die verkauft hast. Zum Beispiel durch Blockchain Screenshots und/oder durch Überweisungsbelege für die Euro<->Bitcoin Transfers. Und dazu reichen ein paar Blatt Papier, auf dem du das alles sauber aufführst und zwar so, dass keine offensichtlichen Lücken drin sind und es nachvollziehbar ist. Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein. Du solltest die Nachweise aber spätestens dann bringen können, wenn ein FA Beamter, aus welchem Grund auch immer, dies von dir verlangt.
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Miner-Control.de Pooler
February 01, 2014, 01:16:39 PM
#60
Moin,

um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.

Wie das geht, beschreibe ich hier: http://sven-goessling.de/31/01/2014/bitcoin-de-aktualisiert-marktplatz-31-01-14/
Etwas weiter unten, zu Steuern in Deutschland.


Hehe, wenn du wirklich so viele Bitcoins besitzt, würde ich mich über eine Spende für meine Seite freuen Wink
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February 01, 2014, 05:32:41 AM
#59
Für die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften ist die Kapitalertragssteuer maßgebend nicht die Einkommenssteuer geschweige denn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer. Ein Termin beim Steuerberater müsste sich bei diesen Summen auszahlen schätze ich grob.
Siehe zB Links in Post #50. Es handelt sich bei Bitcoins um private Veräußerungsgeschäfte, die werden nicht behandelt wie Aktien.
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February 01, 2014, 12:33:20 AM
#58
Für die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften ist die Kapitalertragssteuer maßgebend nicht die Einkommenssteuer geschweige denn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer. Ein Termin beim Steuerberater müsste sich bei diesen Summen auszahlen schätze ich grob.
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January 30, 2014, 08:48:54 AM
#57
Hallo Steuerfrage!

Ich möchte dir danken dass du selbst bei einem so großen Batzen bereit bist deinen Steueranteil zu tragen. Ich halte es heutzutage leider nicht mehr für selbstverständlich dass Leute so ehrlich sind. 10.000BTC schwarz zu verrubeln kann der Cryptocurrencygemeinde einen schweren Imageschaden zufügen, wenn sowas publik wird, und kann auch schädliche Gerichtsurteile triggern, sollte es da zu Straftatbeständen kommen.

Also nochmal: Danke für deine Ehrlichkeit, auf dass du nie mehr arbeiten musst  Grin
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January 29, 2014, 01:36:27 PM
#56
Hallo Chefin, danke, dass du dich meldest, hatte schon viele Beiträge von dir in anderen Threads gesehen, bei vielen gehe ich voll mit, aber bei dieser Sache bleibe ich anderer Meinung. Der Reihe nach:
Ich finde nirgends eine Angabe das man steuerfreie Einkünfte (ausser sie sind kleiner als 600 Euro) NICHT angeben muss.
Das steht hier:
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ergo, wenn die 12 Monate überschritten sind, gibt es nichts zu erklären. Weiter geht es ..
Quote
Und wenn du mal drüber nachdenkst, wenn man alle Einkünfte einfach so als steuerfrei hinstellen kann, wieso zahlen dann Menschen überhaupt Steuern?
Ganz einfach, weil sie steuerpflichtig sind. Ich kann meine Einkünfte als Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht "einfach so" als steuerfrei hinstellen, das weiß jeder und das würde zu Recht als Hinterziehung aufgefasst. Aber im Fall der BTC, die 12 Monate gehalten wurden, ist das ohne Zweifel sauber, sie sind steuerfrei ohne jede Trickserei.

Quote
Dann msus ich nichtmal einen Kumpel heranziehen, ich sage dann einfach das die 10.000 btc länger als ein Jahr gehalten wurden und folglich steuerfrei sind. Müsste das Finanzamt mir nun BEWEISEN das ich lüge, müssten sie erstmal die Daten von mir haben auf welchen Bitcoinadressen diese Summe lag. Das könnten die aber nie.
Moment ... ich rede hier ausschließlich von einwandfreien Geschichten und bewusst nicht von Tricksereien. Wenn der Kumpel oder ich selbst die BTC tatsächlich mehr als ein Jahr gehalten habe und das sich auch, wenn auch mit einigem Aufwand, nachweisen lässt, ohne dass man sich in Lügengebilde verstrickt, dann brauche ich das nicht anzugeben. Es ist steuerfrei. Und wenn das FA später aus welchen Gründen auch immer fragt, woher denn das viele Geld bekommt, kann ich es nachweisen, ohne mir die Finger zu verbrennen. Ich habe gegen keine Vorschrift verstoßen.

Quote
Du siehst, das es so nicht funktioniert, weil das ein riesiges Schlupfloch ist.
Nein, ich sehe kein Schlupfloch. Nochmal, mir geht es nicht um Tricksereien der Art "hab ich vom Bruder des Onkels eines Bekannten, weiß nicht mehr, wie der hieß - aber war bestimmt alles ganz sauber, ehrlich, ganz bestimmt", sondern ausschließlich um sauber darstellbare Transaktionen. Wenn ich weiß, dass ich die BTC mehr als 12 Monate gehalten habe, sind sie steuerfrei und müssen nicht angegeben werden. Die Gesetzeslage ist zum Glück so einfach.

Quote
Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.
Da verweise ich an meinen Vorredner mezzomix. Und auch an JB weiter oben, von wegen "Als Gans würde ich auch nicht den Fuchs fragen, was ein sicherer Schlafplatz für mich wäre".

Quote
Zu den restlichen konstruierten Dingen...
Wie oben schon erwähnt, es geht mir nicht um konstruierte Dinge, sondern nur um ganz einfache Sachverhalte: zwischen Anschaffung und Veräußerung liegen mehr als 12 Monate und das stimmt und ist nicht gemogelt. Das heißt, es kann auch bei genauester nachträglicher Kontrolle nichts in die Hose gehen.

Quote
Und wir reden von 6 Millionen, bei 42% Spitzensteuersatz also von über 2,5 Millionen fürs Finanzamt. Dafür werden die auch einen Sachverständigen für vieleicht 20.000 Euro ranziehen um die Blockchain genau lesen zu können bzw die für sich relevanten Daten rausziehen.
Na und? Sollen sie doch. Sie werden nichts belastbares finden.

Etwas ganz anderes ist es, wenn getrickst wurde, wenn also völlig klar ist, dass die 12 Monate nicht eingehalten wurden. Wenn man es dann nicht angibt, und es kommt später raus, wird es kritisch, bei 6 Mio wird es wahrscheinlich ein Fall für den Staatsanwalt.

Und wieder ein anderer Fall ist, dass man sich bewusst die ungeklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung zu Nutze macht, zB die für sich günstigste Methode FIFO oder LIFO aussucht oder dass man ansetzt, dass Tauschgeschäfte zwischen BTC und Altcoin irrelevant sind. Auch hier ist erst einmal grundsätzlich davon auszugehen, dass es das gute Recht eines jeden Steuerzahlers ist, die Dinge zu eigenen Gunsten auszulegen. Das ist vollkommen legal, sofern das Konstrukt in sich schlüssig ist und man es im Nachhinein auch sauber belegen kann. Was natürlich passieren kann, ist, dass das FA das später ablehnt und Geld nachfordert. Mehr aber auch nicht. Eine Anzeige wird es deswegen nicht geben. Ein schönes Beispiel hat mir heute mezzomix per PM geschickt, das lässt sich perfekt übertragen auf BTC:
Quote from: mezzomix
Interessante Fälle am Rande sind zum Beispiel die eBay Verkäufer, deren Verkäufe vom FA nachträglich als "in gewerblichem Umfang" eingestuft wurden. Diese Verkäufer mussten zwar die Steuern nachzahlen, es gab aber in keinem mir bekannten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Da gingen einfach die Ansicht von Verkäufer und FA bezüglich der Steuerpflicht auseinander und das FA hat sich am Ende durchgesetzt. Angegeben haben diesen eBay Handel vermutlich die wenigsten. Das FA ist hier bei einer anderen Prüfung aufmerksam geworden und hat dann die Informationen angefordert und überprüft.

Insgesamt halte ich es also, besonders wenn man den ebay Vergleich heranzieht, für durchaus legitim, bei den Bitcoins erst einmal etwas lockerer an die Steuererklärung heranzugehen, und nicht bei jedem Punkt, der nicht 100% eindeutig vom FA vorgegeben ist, sofort die Panik zu bekommen und nur noch Gefängnisgitterzellen zu wittern. Meine Einstellung hat sich geändert, bei einigen anderen Posts von mir in der Vergangenheit war ich diesbezüglich ängstlich. Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich rate hier nicht zu ganz offensichtlicher Hinterziehung, das wäre brandgefährlich, aber man sollte ruhig ein paar, ähm, sorry Chefin, Eier in der Hose haben (© JamesB), wenn es um die Gestaltung im Rahmen der noch nicht geklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung geht. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist eine Nachzahlung. Die Reserven dafür sollte man zurücklegen.
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January 29, 2014, 12:26:27 PM
#55
Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.

Sprach der Theoretiker.

Genau das habe ich mal gemacht - ich musste den Ansprechpartner geradezu zwingen (soweit das am Telefon überhaupt möglich ist) mir die Informationen zu geben. Dabei hat er jede Sekunde versucht mich mit dem Hinweis auf "steht in dem Gesetz" / "steht in dieser Verordnung" (ohne Exakte Quellenangabe mit §/Abs!) abzubügeln. Er hat es dabei sehr gut verstanden mir den Eindruck zu vermitteln, dass er mit der nächsten Nachfrage auflegt und in Zukunft kein Gespräch mehr mit mir führen wird. Dabei ging es um Geld, welches ich Aufgrund der Informationen dann selbst berechnet, gemeldet und an das FA bezahlt habe.

Am Ende habe ich die dann noch offenen Punkte nach bestem Wissen und zu meinem Vorteil angegeben. Es kamen keine Nachfragen und keiner hat das jemals in Frage gestellt.  Wink
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January 29, 2014, 12:10:33 PM
#54
Quote
Nun also ab zum Kumpel und der muss Verkauf belegen. was bei ihm vermutlich dazu führt das er sich selbst der Steuerhinterziehung bezichtigt. Er wird diese 2000 Euro nicht angegeben haben. Da er die Summe NICHT in der Steuererklärung drin hat, kann er nun auch kaum auf die steuerfreiheit durch 1 Jahre Haltefrist sich berufen.
Hallo Chefin, bez. der zwingenden Angabe in der Steuererklärung bin ich anderer Meinung, siehe Post #17 und #21 (dort mit Link auf ein FA HowTo) hier im Thread. Meiner Meinung nach hat sich der Kumpel völlig korrekt verhalten, er brauchte die 2000€ nicht anzugeben, wenn er die Haltefrist eingehalten hat.

Ich finde nirgends eine Angabe das man steuerfreie Einkünfte (ausser sie sind kleiner als 600 Euro) NICHT angeben muss.

Und wenn du mal drüber nachdenkst, wenn man alle Einkünfte einfach so als steuerfrei hinstellen kann, wieso zahlen dann Menschen überhaupt Steuern? Dann msus ich nichtmal einen Kumpel heranziehen, ich sage dann einfach das die 10.000 btc länger als ein Jahr gehalten wurden und folglich steuerfrei sind. Müsste das Finanzamt mir nun BEWEISEN das ich lüge, müssten sie erstmal die Daten von mir haben auf welchen Bitcoinadressen diese Summe lag. Das könnten die aber nie.

Du siehst, das es so nicht funktioniert, weil das ein riesiges Schlupfloch ist. Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.

Zu den restlichen konstruierten Dingen: Ja, es gibt Konstrukte in denen es steuerfrei ist. Dann aber kann man den Nachweis auch erbringen. BTC hat hier den Vorteil (oder auch Nachteil) das man die Haltefrist recht genau aus den transaktionen nachweisen kann. Leider würde ein Transfer zu MtGox und zurück holen scheinbar die Haltefrist unterbrechen. Hier muss man dann weiter ausholen um die Beweise zu führen. Man hat Mitwirkungspflicht bei Steuererklärung, erst wenn eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erfolgt, hat man Zeugnissverweigerungsrecht. Kann man dann Dinge nicht beweisen, liegt es am Finanzamt was sie dir glauben. Der Kumpel von irgendwo ohne Belege wird bei Bitcoin in die Hose gehen. Den man kann die Coins rückverfolgen. Jag sie durch einen Mixer um das zu erschweren und das Finanzamt wird dir sagen, das du DIESE Coins kein Jahr hast, sondern nur irgendwelche anderen die du für deine eingetauscht hast. Viel Glück beim darauffolgenden Verfahren. Ohne Mixer rechnet das Finanzamt einfach in der Blockchain zurück und möchte von dir wissen wo deine transaktionen sind. Da du die Coins momentan auf einer bekannten Adresse hast können sie immer den Faden aufnehmen. Und jetzt gehts zurück, schön chronologisch. Vieleicht nehmen sie dir einige Transaktionen als Umbuchen zwischen verschiedenen wallets ab deren Adressen du nicht mehr hast. Aber je mehr davon unwahr ist desdo mehr Fehler schleichen sich ein. Du weist doch nicht, woher die coins genau jetzt kommen und so könnte es sein, das die Adresse weitere transaktionen hat, die du erklären musst.

Ich will nicht ausschliessen das es klappen könnte, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering. Immer davon ausgehend, das man lügen muss, weil man die Coins eben NICHT 1 Jahr hält. Und wir reden von 6 Millionen, bei 42% Spitzensteuersatz also von über 2,5 Millionen fürs Finanzamt. Dafür werden die auch einen Sachverständigen für vieleicht 20.000 Euro ranziehen um die Blockchain genau lesen zu können bzw die für sich relevanten Daten rausziehen. Bei 1000 Euro Steuern schauen die natürlich auch nur grob drüber und wenns glaubwürdig klingt, winken sie es durch.
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January 29, 2014, 10:13:09 AM
#53
Ebenso könntest Du einer Person aus einem Forum in den USA zwei Pizzen bestellt haben und dafür 10k BTC bekommen haben - so unglaubwürdig ist das nicht mal.  Wink
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VIS ET LIBERTAS
January 29, 2014, 09:22:22 AM
#52

Wenn du sie ihm abgekauft hast solltest du dafür einen Beleg haben, sonst könntest du sie ja auch illegal erworben haben (geklaut etc.), vor allem bei dieser Größenordnung erzeugt das gleich Aufsehen.
Eben: könntest, hättest, solltest! Das macht dich nicht automatisch zum Kriminellen. Wer will dir das Ggt beweisen, wenn du sie vor Jahren auf Kreta von einem Informatikstudenten günstig gekauft hast und keinen Beleg hast.
Das Finanzamt kann deine Bitcoins nicht einfach beschlagnahmen od einfrieren wie ein Bankkonto.
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January 29, 2014, 03:23:18 AM
#51
hätte jemand den Link zu dieser 1 Jahresfrist, und zwar so ein Link, wo das finanzamt selbst sagt: ah hier stehts officiel =)
Falls Du glaubst, dass Gesetze auch für das FA gelten, hatte ich in #19 schon die entsprechende Stelle im EStG angegeben.
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January 29, 2014, 03:21:16 AM
#50
hätte jemand den Link zu dieser 1 Jahresfrist, und zwar so ein Link, wo das finanzamt selbst sagt: ah hier stehts officiel
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf
Und noch einige Links hier drin:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.4303954
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