Hallo Chefin, danke, dass du dich meldest, hatte schon viele Beiträge von dir in anderen Threads gesehen, bei vielen gehe ich voll mit, aber bei dieser Sache bleibe ich anderer Meinung. Der Reihe nach:
Ich finde nirgends eine Angabe das man steuerfreie Einkünfte (ausser sie sind kleiner als 600 Euro) NICHT angeben muss.
Das steht hier:
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ergo, wenn die 12 Monate überschritten sind, gibt es nichts zu erklären. Weiter geht es ..
Und wenn du mal drüber nachdenkst, wenn man alle Einkünfte einfach so als steuerfrei hinstellen kann, wieso zahlen dann Menschen überhaupt Steuern?
Ganz einfach, weil sie steuerpflichtig sind. Ich kann meine Einkünfte als Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht "einfach so" als steuerfrei hinstellen, das weiß jeder und das würde zu Recht als Hinterziehung aufgefasst. Aber im Fall der BTC, die 12 Monate gehalten wurden, ist das ohne Zweifel sauber, sie sind steuerfrei ohne jede Trickserei.
Dann msus ich nichtmal einen Kumpel heranziehen, ich sage dann einfach das die 10.000 btc länger als ein Jahr gehalten wurden und folglich steuerfrei sind. Müsste das Finanzamt mir nun BEWEISEN das ich lüge, müssten sie erstmal die Daten von mir haben auf welchen Bitcoinadressen diese Summe lag. Das könnten die aber nie.
Moment ...
ich rede hier ausschließlich von einwandfreien Geschichten und bewusst nicht von Tricksereien. Wenn der Kumpel oder ich selbst die BTC tatsächlich mehr als ein Jahr gehalten habe und das sich auch, wenn auch mit einigem Aufwand, nachweisen lässt, ohne dass man sich in Lügengebilde verstrickt, dann brauche ich das nicht anzugeben. Es ist steuerfrei. Und wenn das FA später aus welchen Gründen auch immer fragt, woher denn das viele Geld bekommt, kann ich es nachweisen, ohne mir die Finger zu verbrennen. Ich habe gegen keine Vorschrift verstoßen.
Du siehst, das es so nicht funktioniert, weil das ein riesiges Schlupfloch ist.
Nein, ich sehe kein Schlupfloch. Nochmal, mir geht es nicht um Tricksereien der Art "hab ich vom Bruder des Onkels eines Bekannten, weiß nicht mehr, wie der hieß - aber war bestimmt alles ganz sauber, ehrlich, ganz bestimmt", sondern ausschließlich um sauber darstellbare Transaktionen. Wenn ich weiß, dass ich die BTC mehr als 12 Monate gehalten habe, sind sie steuerfrei und müssen nicht angegeben werden. Die Gesetzeslage ist zum Glück so einfach.
Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.
Da verweise ich an meinen Vorredner mezzomix. Und auch an JB weiter oben, von wegen "Als Gans würde ich auch nicht den Fuchs fragen, was ein sicherer Schlafplatz für mich wäre".
Zu den restlichen konstruierten Dingen...
Wie oben schon erwähnt, es geht mir nicht um konstruierte Dinge, sondern nur um ganz einfache Sachverhalte: zwischen Anschaffung und Veräußerung liegen mehr als 12 Monate und das stimmt und ist nicht gemogelt. Das heißt, es kann auch bei genauester nachträglicher Kontrolle nichts in die Hose gehen.
Und wir reden von 6 Millionen, bei 42% Spitzensteuersatz also von über 2,5 Millionen fürs Finanzamt. Dafür werden die auch einen Sachverständigen für vieleicht 20.000 Euro ranziehen um die Blockchain genau lesen zu können bzw die für sich relevanten Daten rausziehen.
Na und? Sollen sie doch. Sie werden nichts belastbares finden.
Etwas ganz anderes ist es, wenn getrickst wurde, wenn also völlig klar ist, dass die 12 Monate nicht eingehalten wurden. Wenn man es dann nicht angibt, und es kommt später raus, wird es kritisch, bei 6 Mio wird es wahrscheinlich ein Fall für den Staatsanwalt.
Und wieder ein anderer Fall ist, dass man sich bewusst die ungeklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung zu Nutze macht, zB die für sich günstigste Methode FIFO oder LIFO aussucht oder dass man ansetzt, dass Tauschgeschäfte zwischen BTC und Altcoin irrelevant sind. Auch hier ist erst einmal grundsätzlich davon auszugehen, dass es das gute Recht eines jeden Steuerzahlers ist, die Dinge zu eigenen Gunsten auszulegen. Das ist vollkommen legal, sofern das Konstrukt in sich schlüssig ist und man es im Nachhinein auch sauber belegen kann. Was natürlich passieren kann, ist, dass das FA das später ablehnt und Geld nachfordert. Mehr aber auch nicht. Eine Anzeige wird es deswegen nicht geben. Ein schönes Beispiel hat mir heute mezzomix per PM geschickt, das lässt sich perfekt übertragen auf BTC:
Interessante Fälle am Rande sind zum Beispiel die eBay Verkäufer, deren Verkäufe vom FA nachträglich als "in gewerblichem Umfang" eingestuft wurden. Diese Verkäufer mussten zwar die Steuern nachzahlen, es gab aber in keinem mir bekannten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Da gingen einfach die Ansicht von Verkäufer und FA bezüglich der Steuerpflicht auseinander und das FA hat sich am Ende durchgesetzt. Angegeben haben diesen eBay Handel vermutlich die wenigsten. Das FA ist hier bei einer anderen Prüfung aufmerksam geworden und hat dann die Informationen angefordert und überprüft.
Insgesamt halte ich es also, besonders wenn man den ebay Vergleich heranzieht, für durchaus legitim, bei den Bitcoins erst einmal etwas lockerer an die Steuererklärung heranzugehen, und nicht bei jedem Punkt, der nicht 100% eindeutig vom FA vorgegeben ist, sofort die Panik zu bekommen und nur noch Gefängnisgitterzellen zu wittern. Meine Einstellung hat sich geändert, bei einigen anderen Posts von mir in der Vergangenheit war ich diesbezüglich ängstlich. Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich rate hier nicht zu ganz offensichtlicher Hinterziehung, das wäre brandgefährlich, aber man sollte ruhig ein paar, ähm, sorry Chefin, Eier in der Hose haben (© JamesB), wenn es um die Gestaltung im Rahmen der noch nicht geklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung geht. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist eine Nachzahlung. Die Reserven dafür sollte man zurücklegen.