* den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt anbieten
* den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander anbieten
* die Übertragung von virtuellen Währungen anbieten
* die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen
Quelle
Über den vorletzten Punkt kann man streiten, alle anderen Punkte treffen aber auf den Hub sicher nicht zu. Auch müsste der Hub - wenn sie diesen bei der Finanzmarktaufsicht registriert hätten - von allen Usern KYC verlangen und nicht erst ab einer bestimmten Höhe
Davon abgesehen: Auf meine aktuelle Hub-Auszahlung vom 10.03.21 warte ich immer noch. Die Auszahlungen wurden anscheinend etwas geändert.