ich senfe mal punktuell dabei:
Wechseltätigkeit als Nebentätigkeit etwa in Geschäften scheint sogar erlaubnisfrei zu sein.
Wechseltätigkeit hat nichts mit Geldwechseln zu tun.
Die Frage ist ja, ob wir das wollen - daß wir nicht mehr "untereinander" Bitcoins tauschen dürfen.
Insofern ist der Einwand ob der "BILDreifen" Überschrift gerechtfertigt, aber
de facto handelt es sich bis zum Auftreten eines "Professionellen" um ein quasi-Verbot des Bitcoinhandels.
Meines Erachtens nach ist in Deutschland noch kein "Profi" in Sicht.
Dies würde entweder eine Bank (die ja Bitcoinhändlern en masse die Konten kündigen) oder ein Unternehmen in der Wechselstubenbranche sein müssen. Sehe ich bislang nicht.
Was bedeutet dies nun im genauen ?
Zählt Amazon gutschein für den eigenverbrauch gegen BTC nun als Gewerblich wenn es die "üblichen" Maaßstäbe verletzt ? was ist üblich ?
Muss ich nun eine selbstanzeige erstatten ?
Was darf ich den ohne Probleme weiterhin ?
Miner und geminte coins verkaufen ? Bei der Steuer gewohnt angeben "sonstige Einkünfte" ?
Oder darf ich das auch nicht mehr da regelmässig ect .. ?
Gute Fragen.
Wenn man's eng interpretiert geht minen und ausgeben, aber verkaufen nur im geringen Umfang (siehe nächster quote).
Wenn Du Amazongutscheine mit BTC
kaufst und dann bei Amazon ausgibst - kein Problem.
Der Kauf und Verkauf von Waren gegen BTC ist unproblematisch.
Für mich stellt sich jetzt aber zB die Frage: Was mache ich mit den Bitcoins die ich über meine Webseite einnehme?
Kann ich die in Deutschland nicht mehr verkaufen? MUSS ich jetzt über MtGox und Intersango gehen? Wäre schade.
Die letzte, die ist im Brief "geklärt":
Seite 2, 3ter und 4ter Absatz:
[..] wer gewerbsmässig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert [..]
Eine BaFin-Lizenz als Zahlungsdienstleister zu bekommen ist allerdings vermutlich nicht so einfach. Da gelten üblicherweise recht strenge Auflagen die für nicht-Banken kaum zu erfüllen sind - bin allerdings mit der diesbezüglichen Rechtslage in Deutschland nicht so vertraut.
Für "Feierabendwechsler" unmöglich. Im Link oben kann man ganz gut die Voraussetzungen ablesen.
Nicht zu machen für Otto Normalbürger.
Dieses Schreiben ist keineswegs überraschend und bestätigt nur was in der Aussendung vom Dezember schon festgestellt wurde.
Prinzipiell sehe ich es auch positiv dass Bitcoin aus der Nische kommt, die unmittelbare Konsequenz ist jedoch, dass es in Europa wohl bald keine Bitcoin-Börsen mehr geben wird.
Stimmt leider nicht, denn in der Aussendung vom Dezember wurde in den zitierten Gesetzen Lücken gelassen, die es erlauben hätten sollen (solange man keine automatisierte Börse betreibt) mit Bitcoins zu handeln. Diese Lücken wurden nun vordergründig geschlossen, indem gesagt wird "IT'S VERBOTEN!".
-> bitcoin.de und andere gewerbliche bitcoinbörsen benötigen eine Bafin zulassung. Ehrlich gesagt ist dachte das ist doch selbstverständlich in unserem Paragraphen-Land. Wenn die Betreiber von bitcoin.de nicht darauf vorbereitet sind/waren, sorry dann sollten sie auch keine bitcoins handeln dürfen.
Ich habe die Eigner von bitcoin.de zu diesem Thema ausführlich befragt.
Kurze Zusammenfassung: "Wir handeln nicht mit Bitcoins, sondern führen Angebot und Nachfrage auf einer Plattform zusammen" (leicht paraphrasiert). Bislang also NICHT genehmigungspflichtig (im Sinne der Aussendung von 12/2011). Das kann sich jetzt aber ändern.