Das bindet einerseits das Geld des Kunden, bringt uns aber zugleich keine Sicherheit.
Wenn der Gast nicht anreist, wird er sicherlich nicht zustimmen, dass wir das Geld abbuchen.
Was meinst du, wie viele Leute sich beschweren, wenn wir das Geld von der Kreditkarte abbuchen?
Irgendwie will der Kunde es oft nicht so recht einsehen, dass auch er zu seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag stehen muss
Das Geld ist auf meiner Konto aber dann auch "gebunden"... Zumindest meine Bank lässt mich 1.000 verfügbare EUR auf dem Konto nicht 3x vergeben (auch wenn die Zahlung nur autorisiert und noch nicht abgebucht wurde)
Vielleicht habe ich das nicht verständlich ausgedrückt: wir reservieren den Betrag nicht.
Es reicht uns, dass wir vom Gast eine schriftliche Buchung mit Kreditkartennummer haben.
Wenn wir dann nicht abbuchen können, weil er sein Kreditkartenlimit erschöpft hat, versuchen wir das einfach ein paar Tage später nochmal.
Die Ausfallquote ist in der Variante extrem gering (ich schätze jetzt mal im Bereich 0,1-0,2%).
Und das 2. Argument zählt nicht.... Das Problem hast du ja wie selbst geschrieben auch mit der CC. Hier zieht dann der Vertrag.
Es geht hier um die praktische Durchsetzbarkeit meines Anspruchs.
Wenn ich einen Gastaufnahmevertrag (ja, so heißt das wirklich im Amtsdeutsch) mit dir habe, und du nicht zahlst, habe ich einen Zahlungsanspruch gegen dich.
Bist du jetzt aber ein Chinese, kann ich mir den Anspruch sonst wohin stecken, denn wegen 100 EUR werde ich sicherlich keinen Prozess in China gegen dich führen
Aber selbst bei einem Deutschen darf ich mir im Zweifel erst mal die tatsächliche Anschrift verschaffen (wer weiß, ob du bei der Buchung die richtigen Daten verwendet hast?), und dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Gerichtsstand ist übrigens im Streitfall stets an deinem Amtsgericht (du bist Verbraucher, ich nicht), ich darf also noch durch halb Deutschland fahren, um meine lausigen 100 Kröten einzutreiben.
D.h. ich habe einen enormen Aufwand, und bleibe im Falle des Falles dann doch auf meinen Kosten sitzen, weil du Privatinsolvenz angemeldet hast.
Kurz gesagt: der Anspruch allein genügt mir aus praktischen Gründen nicht.
Ich brauche auch einen Hebel, um ihn durchzusetzen.
Und dieser Hebel ist deine Kreditkarte.
Da buche ich das Geld, das du mir schuldest, einfach ab.
Dann beschwerst du dich ggf. bei deiner Bank, die wird VISA kontaktieren,
VISA leitet das an mich weiter,
ich schicke VISA die Buchungsbestätigung mit deiner Zustimmung zur Belastung der Kreditkarte,
VISA meldet deiner Bank "A-OK",
deine Bank teilt dir mit "tut uns leid, da können wir nix machen".
Und dann hast plötzlich du den schwarzen Peter und darfst, für den Fall, dass du dich immer noch ungerecht behandelt fühlst, gerne den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen, der dir in einer kostenpflichtigen Erstberatung erklären wird, dass du vor Gericht keine Chance hast.