Hallo,
hier gibts auch noch Neuigkeiten zur der Frage von realcoin (bzw. Cruncher)
wenn so eine Benachrichtigung kommt, dass mit dem Konto von XY etwas nicht stimmt, darf die Bank dann dem Kunden mitteilen, dass Staatsanwaltschaft/Polizei YX das KTO gesperrt hat und man sich an Staatsanwaltschaft/Polizei YX wenden kann, oder einen Anwalt engagieren? Oder was genau darf die Bank mitteilen? Muss der Kunde auf eigene Faust (Verdacht) zur Staatsanwaltschaft/Polizei rennen, wenn sein KTO gesperrt wurde und sich ordentlich Geld darauf befindet, dass er nicht unendlich entbehren will?
Die Bank darf dir gar nichts sagen, habe ich von der Compliance-Abteilung erfahren. Da bei einem Verdacht der Sachverhalt schon an die Exekutive dirigiert wurde, erhält man dann eine Vorladung um zu den Anschuldigungen Stellung zunehmen und die Bank ist erstmal raus.
Was gemacht werden kann, ist, bspw. die Kontodaten/Auszüge anzufordern, wie zuletzt in einem der Fälle geschehen. Das ist möglich.
Auf dei Frage von Cruncher noch, bezgl. dem 6-köpfigen-Familienvater:
- Daueraufträge laufen weiter wenn das Kto gesperrt ist, Miete etc. (also nichts mit "morgen kommt dann die Kündigung")
- Bei einem Fall ausserhalb des Bitcoin-Universums wurde zuetzt bspw. auch das Kindergeld ausgezahlt (also vom Konto weg überwiesen auf ein anderes Konto)
Grüße,
Florian